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Klimaanlage und Gewährleistung vom Händler

Themenstarteram 21. Juli 2010 um 13:26

Hallo,

ich habe mir einen Twingo am 8.Juni bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft, soweit auch alles ok. Klima hat gekühlt.

Dann wurde es wärmer und man merkte das die Klima zu wenig kühlt, also dachte ich ich lasse sie neu füllen und gut ist, es fehlte ca 50% Kühlmedium wurde also neu aufgefüllt und kühlte auch wieder gut.

Jetzt kommt es mir so vor als fehle wieder Kühlleistung habe daraufhin mal in den Motorraum geguckt und am Trockner ist die umgebung etwas grünlich, vom Kontrastmittel der Neubefüllung. Also hab ich den Händler angerufen, wie es mit Gewährleistung aussieht, da ich ja verlust in der Kühlflüssigkeit habe.

Er meinte das kann schnell von Steinschlägen kommen und das fällt nicht in die Gewährleistung hinein. Daraufhin sagte ich ihm das es am Trockner so aussieht als ob er undicht ist. Da kam erstmal nix zurück, habe ihm gesagt ich kann ja mal vorbei gucken das er sich nen Bild machen kann.

Sehe ich das richtig das er den Trockner, wenn er es denn ist, auf seine kosten wechseln muss?

Habe jetzt keine Lust aus meiner Tasche nen kompletten Klimacheck zu bezahlen ob es jetzt wirklich daher kommt.

Danke und Gruß

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Problem des Händlers. Was bei vielen so alles durch Steinschläge kommt...bald kommen Motorschäden durch Steinschläge, ich sehs schon kommen. Immer wieder geil wie versucht wird die Kunden erstmal fröhlich zu verarschen.

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Problem des Händlers. Was bei vielen so alles durch Steinschläge kommt...bald kommen Motorschäden durch Steinschläge, ich sehs schon kommen. Immer wieder geil wie versucht wird die Kunden erstmal fröhlich zu verarschen.

Da er noch in der Beweispflicht ist, muss er dir nachweisen, dass es ein Steinschlag war. Du kannst ihn ja freundlich darauf hinweisen, dass bei Unstimmigkeiten ein Gutachten erforderlich ist, welches er zu tragen hätte. Würde mich wundern, wenn er daraufhin auf seiner imho lächerlichen Theorie besteht.

Themenstarteram 21. Juli 2010 um 15:28

Hallo und danke schonmal,

er meinte wohl das es wegen Steinschlag sein könnte, das der Kühler einen mitbekommen hat. Aber scheinbar wenn der Kühler defekt ist muss er auch dieses tragen.

Aber es sieht ja eh nach Trockner aus.

Ich werde ihn mal bitten das genau zu testen was nun kaputt ist und es dann zu reparieren.

Gruß

Sebastian

am 21. Juli 2010 um 20:19

Hier gibt es nichts zu diskutieren, alle Kosten gehen zu Händlers Lasten. Will er das nicht, verklag ihn.

Vorsicht mit dem Klagen,

 

Lecks am Klimasystem gelten wohl als üblicher Verschleiß und sind somit kein Sachmangel

 

 

 

Verschleiß

 

Gruß Frank

am 21. Juli 2010 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Vorsicht mit dem Klagen,

Lecks am Klimasystem gelten wohl als üblicher Verschleiß und sind somit kein Sachmangel

 

Verschleiß

Gruß Frank

Ja Moment, da wurde der Verschleiß mit dem Alter des Autos begründet. Wie alt der Twingo hier ist, wissen wir noch nicht. Kein Gericht wird davon ausgehen, daß dieser Mangel nach einem Monat nach Gefahrenübergang noch nicht vorhanden war.

Themenstarteram 22. Juli 2010 um 4:10

Hallo,

das Auto ist BJ 2002.

Aber habe ja kurz nach dem Kauf Klima befüllen lassen, und nun fehlt schon wieder etwas.

Naja werde mal sehen was er heute sagt.

Gruß

Sebastian

am 22. Juli 2010 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Vorsicht mit dem Klagen,

Lecks am Klimasystem gelten wohl als üblicher Verschleiß und sind somit kein Sachmangel

 

Verschleiß

Gruß Frank

Was hat ein Verschleißteil mit einem Sachmangel zutun, der innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang auftrat ??

Der Händler muss den Schaden kostenfrei für dich beheben.

Gruß Markus.

am 22. Juli 2010 um 10:43

HI,

ja, in der Regel passiert sowas in den ersten 6 Monaten kostenfrei.

Aber es gibt Bauteile, die alterbedingte Verschleisserscheinuingen haben dürfen, die von der Gewährleistung ausgenommen sind, z.B. Kupplung mit einer Laufleistung von 250 tkm z.B.

Dass die nicht mehr taufrisch ist, sollte man wissen als Käufer... wenn die nach 1 Jahr nicht mehr greift, braucht man beim Händler deswegen garnicht erst anzutanzen...

Aber ist ja hier denke ich eine eindeutige Sache - Kauf grademal 6 Wochen her, Klimaanlage schon einmal befüllt auf eigene Kosten und jetzt schon wieder mau mit Kühlung... ich denke, das müssen die im Rahmen der Sachmängelhaftung auf deren Kosten machen.

Wenn der Händler da vorher nen Klimacheck gemacht hat (hat er ja wohl), hätte er die undichte Leitung eigentlich sehen müssen...genaugenommen, rein theoretisch, könnte der Händler die undichte Klimaanlage auch arglistig verschwiegen haben... nach dem Motto "Ist undicht aber machen wir mal voll, danach sehen wir weiter..."

Aber soweit wollen wir doch nicht gehn ;)

Gruß cocker

Wäre mir nicht sicher, ob der Händler das tragen muss. Bei der Befüllung wird die Anlage getestet auf Undichtigkeiten. Diese waren anscheinend nicht vorhanden, sonst ist die Werkstatt angehalten darauf hinzuweisen. Außerdem winken hier ja auch Aufträge.

Als Händler würde ich auch Argumentieren, dass die Anlage beim Befüllen und somit auch beim Kauf wohl völlig in Ordnung war.

Zitat:

Original geschrieben von hungryeinstein

Bei der Befüllung wird die Anlage getestet auf Undichtigkeiten. Diese waren anscheinend nicht vorhanden, sonst ist die Werkstatt angehalten darauf hinzuweisen.

Nicht nur das, bei Undichtigkeit wird gar nicht erst neu Befüllt.

Das Auto zum Händler bringen und den sich das angucken lassen. Im ersten halben Jahr liegt die Beweispflicht bei ihm. Wenn es tatsächlich ein Steinschlag war was möglich ist wird es schwierig, der kann ja jederzeit passiert sein. Dann wird der Händler sagen zum Zeitpunkt des Kaufs war das in Ordnung. Bei anderen Defekten wird er reparieren müssen wenn er nicht nachweisen kann dass zum Kaufzeitpunkt kein Mangel vorlag.

Ich muss immer lachen, wie viele reflexartig sagen... "Gewährleistung, der Händler muss alles übernehmen" :p

Hat der Verkäufer die Klima nachgefüllt? Auch so ne Frage noch...

 

Davon haben sich die Gerichte schon lange verabschiedet und wer z.B. diese ADAC Liste beachtet... wird feststellen, dass man eben bekommt was man bezahlt und kauft. Gewisse Dinge gehen eben nach Laufleistung oder Alter typischerweise kaputt... und wenn man ein von mir aus 8 Jahre altes Auto kauft, bekommt man auch ein 8 Jahre altes Auto in dem dafür typischem Zustand, den typischen Ausfallrisiken und keinen Neuwagen. Ihr könnt ja mal versuchen, bei einem Erstbesitz nach 8 Jahren und von mir aus 150tkm vom Hersteller für sowas noch einen Cent zu bekommen... :p

Wer anderes verlangt oder zu erzwingen versucht, handelt imho unredlich - nicht der Händler.

 

Viele Händler geben nur trotzdem nach, weil sich ein Prozess nicht lohnt, der Ruf nur ruiniert wird und sie mit ihrer Zeit besseres zu tun wissen. Leider nutzen das manche Helden schamlos aus... was es für vernünftige Leute dann doch immer schwerer macht, ein Gentleman Agreement zu erzielen.

Will sagen - in so einem Fall sollte man es evtl. eher mit einem freundlichen Gespräch versuchen... ärgerlich ist das Leck ja verständlicherweise und man wäre von dem Händler dann doch total begeistert, wenn man da bisserl was machen könnte. Kommt mir einer gleich blöd... denk ich darüber nichtmal nach. ;)

 

Der Trockner dürfte (aus dem Kopf gesagt) um die 30 Euro kosten... nebenbei.

Naj, red halt mal vor Ort mit dem Jung... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Vorsicht mit dem Klagen,

Lecks am Klimasystem gelten wohl als üblicher Verschleiß und sind somit kein Sachmangel

 

Verschleiß

Gruß Frank

Hallo Frank

Das ist so nicht richtig sondern liegt innerhalb der Beweispflicht des Händlers.

Vor Fahrzeugübergabe zur reparatur unter Zeugen den Kondensator Photographieren,

Mit nem Schraubendreher oder einer Reisnadel ist schnell mal ein ""Steinschlag"" verursacht.

Reiner Erfahrungswert. Leider ist das bei manchen Leuten Praxis, sowehr ich das auch verurteile.

Jol.

Hallole zusammen

Undichtigkeiten am Trockenranschluss können schon mal vorkommen.

Dies ist häuffig durch den Ersatz der O-Ringdichtung zu erledigen.

Nur abgepresst sollte schon werden. Wenn es sich um einen Leitungsbrúch

handelt sieht es anderst aus dieser sollte vom Händler übernommen werden

da die leitung Landläufig keinem Verschleiß unterliegt..

Jol.

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