Klimaautomatik kaputt und FOH erzählt Blödsinn
Hallo liebe Leut,
habe seit knapp einem Jahr meinen Opel Corsa 1.7 CDTI Sport mit Klimaautomatik. Baujahr 2008. Welch Freude, als das Zahnrädchen der Mischklappe (oder so ähnlich) im Fußraum war und ich seit dem ohne Heizung bin. Und das zur Kältewelle als chronisch verfrorenes Frauchen ;-)
Habe mich über das Thema schlau gemacht und einiges herausgefunden z. T. Produktverbesserungsmaßnahme, die ja die Klimaautomatik meines Corsas betrifft.
Die Produktverbesserungsmaßnahme gilt seit dem 31.07.2009. Meiner war blöderweise eine Woche später beim KD. Da wurde die leider nicht durchgeführt. Ich hab mein Auto aus zweiter Hand und wohn ganz wo anders, also bin ich zu meinem FOH ums Eck um mein Glück mit einem Kulanzantrag zu versuchen.
Der weist jegliche Schuld von Opel, da es Wochen bis Monate dauert, bis so eine Produktverbesserungsmaßnahme bei den Händlern bekannt wird nach Herausgabe und der letzte KD 2011 war nicht bei Opel, daher meine Schuld.
Nun meine Frage: Hat man denn einen Rechtsanspruch auf diese Produktverbesserung, wenn sie schon rauskommt? Hätten die das damals gleich gemacht, wär der Schlamassel doch garnicht erst passiert. Der erste Kulanzantrag wurde abgelehnt. Habe nun mit Opel telefoniert, aber die Hotline ist ja sowas von überflüssig. Die darf mir dazu nur sagen, dass sie mir keine Auskunft geben kann, sondern ich wieder zu dem FOH soll. Ausgerechnet zu dem .... freundlichen ... Menschen, der mir an dem Tag von vorne bis hinten nur Scheiß erzählt hat (anders Thema).
Was kann ich noch tun?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Spreche den FOH auf dieses Schreiben an und dann schau auf das Datum der Produktverbesserung..
Und das wären die kosten wenn du es selber zahlst, nicht mehr frieren möchtest, aber es wird ja bald wärmer.........
Luftverteilergehäuse ein - und ausgebaut - 63 AE : 352,80 Euro
Mehrarbeit bei Fahrzeugen wenn Radio vorhanden - 1 AE : 5,60 Euro
Luftverteilergehäuse instandsetzen - 9 AE : 50,40 Euro
Luftverteilergehäuse : 127,13 Euro
2x O-Ring : 2,35 Euro
Endpreis 637,76 Euro
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13 Antworten
Hat der FOH den Kulanzantrag abgelehnt?
Da Dein Fahrzeug vor dem 31.07.2009 gebaut wurde und auch keine Rückrufaktion gab, wird es schwer sein was zu erreichen.
Sonst müßten die Hersteller ja alle Produktverbesserungen bei älteren Modellen nachrüsten.
Wenn es aber eine Rückrufaktion gab, dann muß Opel die Verbesserung verbauen.
Spreche den FOH auf dieses Schreiben an und dann schau auf das Datum der Produktverbesserung..
Und das wären die kosten wenn du es selber zahlst, nicht mehr frieren möchtest, aber es wird ja bald wärmer.........
Luftverteilergehäuse ein - und ausgebaut - 63 AE : 352,80 Euro
Mehrarbeit bei Fahrzeugen wenn Radio vorhanden - 1 AE : 5,60 Euro
Luftverteilergehäuse instandsetzen - 9 AE : 50,40 Euro
Luftverteilergehäuse : 127,13 Euro
2x O-Ring : 2,35 Euro
Endpreis 637,76 Euro
Hallöchen,
wow, die Antwort ging ja flott.
Also ich hab sogar das Schreiben mit der Produktverbesserung gleich mitgenommen. Aber er argumentiert eben so, dass es dauern würde, bis das bei den Händlern wäre und ich nicht erwarten könnte, dass das eine Woche nach dem 31.07.2009 schon durchgeführt würde. Und genau eine Woche nach besagtem Datum war eben der KD.
Woher weißt du denn die Preise so genau?
Vielen lieben Dank.
Kera
Zitat:
Woher weißt du denn die Preise so genau?
weil hier auch die opelhändler mitlesen und -schreiben.
Na das ist ja geschickt ;-)
der AW Preis geht günstiger als die 5,90 € / AW.
(nein, ich mein nicht den GWL Satz)
Aber auch teurer.
Das ist bei jedem FOH verschieden.
München wird wohl teurer sein und Kleinkleckersdorf günstiger.
Daher sind die genannten Arbeitszeitpreise nicht in Stein gemeißelt.
Und (vermutlich) richtig, wärst du 2011 bei nem FOH beim Kundendienst gewesen hätte der die Aktion durchgeführt.
Der lässt sich doch sowas (vermutlich) nicht entgehen.
Und ist vertraglich verpflichtet auf offene Kampagnen zu prüfen.
Aber vor allem lässt man sich offene Kampagnen in der Höhe nicht entgehen. Das ist Auslastung und Geld.
Zitat:
weil hier auch die Opelhändler mitlesen und -schreiben.
Einfach nur Google benutzen und dann auf diese Antwort stoßen.................
Und ich war so frei sie hier im Forum zu kopieren.........
Zitat [Und ist vertraglich verpflichtet auf offene Kampagnen zu prüfen.]
Genau das war meine obige Frage. Wenn die Produktverbesserung ab 31.07.2009 gilt, hätte der damalige FOH nicht auch ab dann bereits diese Produktverbesserung durchführen müssen?
selbst wenn die kampagne ab dem datum gilt stellt sich die frage ob der FOH das hätte wissen müssen.
jetzt aktuell sind die FOH verpflichtet jedes fahrzeug auf offene kampagnen zu prüfen, aber ab wann war das so? es gibt das kampagneninformationssystem wo jedes fahrzeug online geprüft werden kann. aber ab wann gab es dieses system? auf jeden fall erst nach einführung von global connect.
die ablehnung von kulanz wäre rechtens weil freiwillige leistung des herstellers und der ist da schmerzlos. wenn die einträge im checkheft nicht lückenlos vom FOH gemacht wurden, auch nach ablauf der gesetzlichen gewährleistung, gibts keine kulanz.
Und auch die Frage, selbst wenn das Datum der Kampagne 1 Woche früher ist, ab wann die Kampagne im KIS stand...
Ich kann dir übrigens sagen, daß das Servicerundschreiben zu dem Thema erst am 25.08.2009 online gestellt wurde.
Wenn du also 1 Woche nach dem 31.07. beim Kundendienst warst, dann ist es sehr wahrscheinlich, daß es keiner wußte.
Das kann sicher jemand bestätigen der das SL-36/2009 noch im Nachrichtenarchiv finden kann.
Edit:
Und natürlich wäre der Kundendienst 2011 bei einem FOH gemacht worden wäre es aufgefallen...
Diese Logik ist sehr logisch.
und nochwas:
das zahnrad zu ersetzen hilft nicht immer. ich hatte schon fälle wo trotz eines neuen zahnrades es zum klemmen der klappen kam weil die mechanik der mischluftklappe sehr schwergängig war. da half nur ein tausch des gehäuseteils.
Grummel... weißt du, wie teuer etwa das Ersetzen von dem Gehäuse ist?
steht oben in der 3. antwort. ob die preise jetzt ganz genau stimmen weiss ich nicht. auch abhängig vom stundensatz.