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KNACKEN BEIM ABBIEGEN !!!

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 18. Juli 2009 um 18:50

Hallo an alle!!!!!!!!!!

Habe folgendes Problem bei meinem Passat 3 C BJ 2007 1.9 TDI. Beim abbiegen nach rechts oder links knackt es gewaltig unter der Motorhaube. Es sind keine lose Teile in der Motorhaube. War schon 3 mal bei freundlichen und er meinte "das wäre kein Problem, ich könnte ohne bedenken weiter so fahren"!!!!!:):confused::):confused::confused::confused::confused::confused::confused::):confused:

Sogar der Meister könnte / wollte nichts finden. Wir möchten nähste Woche nach England verreisen und habe Angst das wir nicht ankommen....

Habt ihr eine Idee?:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Danke im voraus und schönes WE !!!!!!!

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17 Antworten
am 18. Juli 2009 um 20:04

Bei mir haben die Stabilisatoren an der Hinterachse beim Richtungswechsel ein deutlich hörbares Knacken produziert. Allerdings waren die Geräusche auch als von hinten kommend wahrnehmbar.

am 19. Juli 2009 um 18:40

Hallo,

könnten Traggelenke oder Spurstangen sein.

Würde mal zur freien Werkstatt fahren.

Kann sein das der Freundliche die Gewährleistungszeit abwarten will und dann sagt "da müssen wir aber jetzt was machen" (natürlich dann mit Rechnung...)

Wenn du es jetzt anmahnst, und die nichts finden, dann lass dir nen Auftrag geben, wo da drauf steht, die Fehlersuche sollte nichts kosten, wenns nach der Gewährleistungszeit gefunden wird, dann wirds auf garantie repariert, da du es rechtzeitig gesagt hast.

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 21:07

Alles klar! Werde morgen hinfahren und dies machen.... Gebe euch Bescheid....

Themenstarteram 20. Juli 2009 um 18:36

Sieh an, sieh an.... war doch die Spurstange... Ist gebrochen. Der freundliche möchte nichts von eine Gewährleistung wissen. Was haltet ihr für richtig? Anwalt?:confused:

am 20. Juli 2009 um 18:50

Gewährleistung: Nach dem ersten 1/2-Jahr musst du dem Händler nachweisen können, dass der Fehler bereits von Beginn an bestanden hat. Das dürfte dir schwer fallen.

Wenn du aus der zweijährigen VW-Garantie raus bist, wird dir auch ein Anwalt wenig helfen können.

Eine Gewährleistung ist keine Garantie.

PS: Auf jeden Fall würde ich einen Werkstattwechsel erwägen. Eine defekte Spurstange muss erkannt werden und die Geräusche nicht als "Stand der Technik" wegdiskutiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Pierni1983

Sieh an, sieh an.... war doch die Spurstange... Ist gebrochen. Der freundliche möchte nichts von eine Gewährleistung wissen. Was haltet ihr für richtig? Anwalt?:confused:

Hallo,

das ist doch ganz einfach: Du hast 2 Jahre Garantie, danach evtl. noch eine Anschlußgarantie. Wenn Du die nicht hast, dann hast Du Pech und musst eben zahlen. Evtl. kannst Du noch auf Kulanz hoffen.

Was ich nicht verstehen kann, dass man, sobald man außerhalb der Garatie ist, sofort einen Anwalt einschalten will. Macht ihr das bei anderen Dingen außerhalb der Garantie auch immer?

Gruß Axel

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 15:08

Sorry aber das ist ne ganz blödes vergleich....Könne ich auch fragen wenn du Probleme mit deinem Vermieter hast dann sofort zum Anwalt:rolleyes:

Das Problem ist ja das ich eine Anschlußgarantie abgeschlossen habe und die Firma  unter diese Garantie nicht akzeptiert...

 

Zitat:

Original geschrieben von Pierni1983

Sorry aber das ist ne ganz blödes vergleich....Könne ich auch fragen wenn du Probleme mit deinem Vermieter hast dann sofort zum Anwalt:rolleyes:

Das Problem ist ja das ich eine Anschlußgarantie abgeschlossen habe und die Firma  unter diese Garantie nicht akzeptiert...

Wo ist dann das Problem? Wenn Du die Anschlußgarantie hast (was Du nicht geschrieben hast, darum auch mein Vergleich), dann steht da in Buchstaben geschrieben, was alles unter die Garantie fällt. Und wenn die Spurstangen darunter fallen, dann brauchst Du Dir doch keinen Kopf machen. Und einen Anwalt kannst Du Dir dann auch sparen, der kostet auch und wenn es nur die SB ist. Und wenn es dieser Händler dann nicht machen will, dann gehst Du eben zum nächsten.

Fallen Sie nicht darunter, weil sie dort als Verschleißteil aufgelistet sind, dann wirst Du sie eben bezahlen müssen.

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 19:07

Sorry war mein fehler das ich das mit der Garantie nicht geschr. habe:eek:

War Heute bei eine anderen VW Werkstaat und bei der Anschlussgarantie ist das so, das ich das Auto NUR bei der Werkstaat reparieren darf, wo das Auto gekauft worden ist. In der Garantie steht dieses Teil aber der freundliche sagt das es so nicht wäre.Auch als ich ihn diesen Wisch vor die Nase gesetzt habe,wollte er sich das gar nicht anschauen.Was nun? Da bleibt mir nur eine möglichket....

Aus meiner Sicht gibt es noch eine weitere Möglichkeit...

Ich denke auch Volkswagen ist daran interessiert, wie sich Vertragshändler gegenüber Kunden benehmen.

Nur bei Anzeige solcher Handlungen haben sie eine Chance die schwarzen Schafe auszusortieren.

Ein Brief wirkt manchmal Wunder.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Pierni1983

Sorry war mein fehler das ich das mit der Garantie nicht geschr. habe:eek:

War Heute bei eine anderen VW Werkstaat und bei der Anschlussgarantie ist das so, das ich das Auto NUR bei der Werkstaat reparieren darf, wo das Auto gekauft worden ist. In der Garantie steht dieses Teil aber der freundliche sagt das es so nicht wäre.Auch als ich ihn diesen Wisch vor die Nase gesetzt habe,wollte er sich das gar nicht anschauen.Was nun? Da bleibt mir nur eine möglichket....

Hallo,

es gibt mehrere Möglichkeiten:

- Ankündigung beim Händler, dass Du einen Anwalt einschalten wirst (ohne diese gleich zu machen, denn das kostet Dich nur Kohle)

- Meldung an VW

- Eine kurze Mail oder Anruf an die Gesellschaft, die die Anschlußgarantie angeboten hat. Es steht zwar in diesen Teilen immer drin, dass man zu dem Händler muss, wo die Garantie abgeschlossen wurde, das ist aber in der Praxis nie machbar: Händler gibt es nicht mehr, man zieht weg, .... Ich hatte damals mit meinem Seat auch Probleme mit dem Händler, habe die Garantiefirma angerufen und gefragt, ob ich auch zu einem anderen Seathändler kann. War kein Problem, mit dem Neuen war ich dann super zufrieden.

Und wenn das alles nicht funktioniert (was ich nicht glaube), dann kannst Du immernoch Deinen Anwalt damit füttern.

Gruß Axel

am 22. Juli 2009 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von Beuler

Ich denke auch Volkswagen ist daran interessiert, wie sich Vertragshändler gegenüber Kunden benehmen.

Nach meinen Erfahrungen interessiert es VW nicht die Bohne. Auf eine ähnliche Anfrage von mir gab man zur Antwort, daß mein Vertragspartner der Händler sei und ich mich dorthin wenden sollte. Ich hatte schon in meinem Anschreiben darauf hingewiesen, daß mir genau das bewußt ist, sich VW aber die Handlungen ihrer Verkaufpartner anrechnen lassen muß, insbesondere, wenn es um die Qualitätsversprechen geht, die ein Qualitätssiegel wie "Volkswagen First Class Gebrauchtwagen" transportieren soll.

Hier ist geraten worden, sich an die garantiegebende Gesellschaft zu wenden. Das ist eine sehr gute Idee.

Interessehalber: Ist es eine Garantieversicherung des VVD (also Perfect Car) oder ein anderes Unternehmen?

Ansonsten solltest zeitgleich Du dem Händler ein Einschreiben schicken, in dem Du kurz den bisherigen Verlauf der Sache schilderst und nochmal Deine Forderung bekräftigst, daß im Rahmen der Anschlußgarante der Schaden unverzüglich behoben wird. Zur Not bringst Du das Schreiben persönlich hin und läßt Dir auf einer Kopie den Empfang bestätigen.

Manche Händler legen wirklich ein seltsames Verhalten an den Tag ... mein Beileid.

Besten Gruß,

Kantholz

Themenstarteram 25. Juli 2009 um 12:19

Habe eine Volkswagen Life TIme Garantie.Hebe mich bei VW Werk schr. beschwert.Als Antwort habe ich erhalten "Ihr anlegen wird bearbeitet,bitte um Geduld".TOLL,jetzt kann ich mir ein anderes Auto ausleihen weil mir das zu gefährlich ist mit meinem in den Urlaub zu fahren.1000 km hin und 1000 km zurück....Werde kein Unfall reskieren...

:mad::rolleyes::mad:

 

 

 

 

 

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