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Knöllchen bekommen, Frage!

Themenstarteram 14. März 2008 um 10:36

Morgen allerseits,

ich habe vor rund drei Wochen ein knöllchen bekommen, weil ich auf einer sehr engen Straße mit eingeschränkten Halteverbot, nämlich der Rückeingang unser örtlichen Postfiliale, mit den rechten Reifen auf den Bürgersteig stand. Ich tat dies nur, weil ich dort bereits einen Unfallschaden mit Fahrerflucht hatte weil irgend ein Irrer mich beim Vorbeifahren gestreift hat!

Laut Verwarnung wird mir deshalb vorgeworfen, auf einem Gehweg und im engeschränkten Halteverbot geparkt zu haben. Das Problem ist nur, das ich keine drei Minuten gestanden habe!

Ich bin nur schnell hoch zur Post um einen Brief zu frankieren und wieder sofort zum Auto zurück und da ist es schon passiert... Ich gebe gerne zu, auf dem Gehweg gestanden zu haben, aber geparkt habe ich keinen Falls... Lohnt es sich überhaupt ein Schreiben zu machen oder lieber die 15€ bezahlen und gut ist?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AstraG08

Auto verlassen ist doch bereits parken.

Richtig.

Zahl einfach und gut ist.

Per Definition hast du geparkt.

Zitat:

§12 StVO

(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

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Auto verlassen ist doch bereits parken.

Zitat:

Original geschrieben von AstraG08

Auto verlassen ist doch bereits parken.

Richtig.

Zahl einfach und gut ist.

Per Definition hast du geparkt.

Zitat:

§12 StVO

(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Themenstarteram 14. März 2008 um 10:59

Dann ist das ja eine gute Einnahmequelle der Stadt, denn da wo ich "geparkt" habe, sind die Postfächer. Also alle die morgens die Post abholen, "parken" und können dann so locker abgezockt werden...naja danke :)

Ja, leider.

Wahrscheinlich wartet der Ordnungs-Beamte bis der Fahrer in der Post verschwunden ist...

Für solche Fälle sag ich dem Beifahrer, dass er sich mal kurz nach links setzen soll...

Oder gleich den Beifahrer losschicken :D Wenn jemand im Auto sitzt, dann drücken die meistens aber ein Auge zu.

Themenstarteram 14. März 2008 um 12:20

ja das ist dann immer ideal mit Beifahrer, aber wenn man morgens auf dem Weg zur Arbeit das Postfach der Firma leeren möchte,ist das echt dämlich...

Schönes We allen :)

am 14. März 2008 um 13:17

Zahl die 15 Euro! Schlussendlich hast du da ja geparkt. Egal ob nun 3min. oder 2std.

Hatte so einen ähnlichen Fall:

Auto auf einer Einbahnstrasse abgestellt um einen Brief in den Briefkasten einer Firma zu werfen. Briefkasten 2m vom Auto weg. Motor nicht mal ausgemacht. Strasse locker noch für einen Lastwagen gereicht. Eingeworfe und als ich mich umdrehe steht dort das Menschlein und nortiert mich. Super! Beim Aussteigen war die Strassen noch Menschenleer. Der Typ ist wohl vom Himmel gefallen?

Hab ihn gefragt, ob er nicht gesehen hat, dass ich nur den Brief einwerfe. Antwort: Nein, hat er nicht (vielleicht blind? War ja nur 2m vom Auto entfernt)

ABER... er sah dann von einer Busse ab.

am 14. März 2008 um 19:06

Meinem Kenntnisstand nach gibts Urteile, die besagen, dass wenn man im Einwirkungsbereich des Pkw ist/bleibt, also 2m daneben in der Telefonzelle mit ständigem Blick auf das Fahrzeug und jederzeitiger Möglichkeit sofort weg zu fahren, ist es kein Parken, sondern nur halten. Aber glaub auch nur die maximalen 3 Minuten, wie als wenn ich beim halten im Fahrzeug sitzen geblieben wär. Kann aber gerade keine Quelle zitieren.

Hier warst du aber ja sogar in der Post drin, also meiner Meinung nach auch eindeutig parken.

Zitat:

Original geschrieben von CL203

...aber wenn man morgens auf dem Weg zur Arbeit das Postfach der Firma leeren möchte,ist das echt dämlich...

Das Problem kann man doch locker dadurch umgehen, daß man einen Post-Liefer-und-Abhol-Service in Anspruch nimmt. Die gesparte Arbeitszeit kann man dann sinnvoller und effektiver nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von CL203

...aber wenn man morgens auf dem Weg zur Arbeit das Postfach der Firma leeren möchte,ist das echt dämlich...

Das Problem kann man doch locker dadurch umgehen, daß man einen Post-Liefer-und-Abhol-Service in Anspruch nimmt. Die gesparte Arbeitszeit kann man dann sinnvoller und effektiver nutzen.

ich glaube HEUTE ist das anders als vor gut 15Jahren (meine lehrzeit)

da mussten z.b. schecks vor 10uhr eingereicht werden.

der lieferservice oder nennen wir ihn postboten...er wäre OFT nicht vor der zeit vor ort gewesen.

wobei ich auch meine dass dieses eben "nur" eine verschiebung um einen tag ausmacht.

dieser tag KANN aber schon sinnvoll und entscheidend sein.

da imho heute mehrmals/tag gutgeschrieben wird, ist der grund eher vernachlaessigbarer.

evtl gewohnheit..oder der inhaber will die post zuerst sehen :)

Harry

am 20. März 2008 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von Nalge

 

Zahl die 15 Euro! Schlussendlich hast du da ja geparkt. Egal ob nun 3min. oder 2std.

Hatte so einen ähnlichen Fall:

Auto auf einer Einbahnstrasse abgestellt um einen Brief in den Briefkasten einer Firma zu werfen. Briefkasten 2m vom Auto weg. Motor nicht mal ausgemacht. Strasse locker noch für einen Lastwagen gereicht. Eingeworfe und als ich mich umdrehe steht dort das Menschlein und nortiert mich. Super! Beim Aussteigen war die Strassen noch Menschenleer. Der Typ ist wohl vom Himmel gefallen?

Hab ihn gefragt, ob er nicht gesehen hat, dass ich nur den Brief einwerfe. Antwort: Nein, hat er nicht (vielleicht blind? War ja nur 2m vom Auto entfernt)

ABER... er sah dann von einer Busse ab.

lol... das is hart

bekommen die eigentlich was dafür wennse besonders viele erwischen?

am 20. März 2008 um 9:51

Ah nochwas

wenn du nicht gerade der Chef bist, kannst du doch zu diesem gehen und fragen ob er die Strafe übernimmt

am 21. März 2008 um 15:01

Wenn man einen freundlichen Brief an die Stadt schreibt und die Situation erklärt wird es einem aber auch gelegentlich erlassen.

PS: Hab auch schon mal ein Knöllchen für 2min was bei der Post abholen gekriegt. Machen die das immer so, dass die zu den Stoßzeiten an den Postfilialen stehen? ;)

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