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Knöllchen für zu hohe Geschwindigkeit in einer Spielstraße (max. 10 km/h)

Themenstarteram 2. Juli 2024 um 13:24

Hallo, liebe Communtiy !

Ich wurde am Freitag von der Polizei (2 Personen) in einer Spielstraße angehalten. Angeblich sei ich zu schnell gefahren.

Ich schreibe deswegen "angeblich", weil der Polizist, der mich angehalten hat, gar nicht meine Geschwindigkeit kontrolliert hatte, da er mit dem KFZ.- und Führerschein des Pechvogels vor mir beschäftigt war. Er hat lediglich, ohne auf mein Fahrzeug zu achten, ohne aufzublicken, den Arm gehoben und mich so zum anhalten genötigt.

Meine Frage, wo ich denn auf der 200 m langen Spielstraße kontrolliert worden sei, wurde abgeschmettert, es sei kein weiterer Polizist im Einsatz. Die Polizisten könnten auch ohne Blitzgerät abschätzen, ob jemand schneller als 10 Km/h fährt. Ach ja, auch ohne auf mein Fahrzeug zu achten, ohne aufzublicken ?

Ich habe vor, dagegen Einspruch einzulegen.

Wie würdet ihr reagieren ?

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59 Antworten

Das ist ja nicht die ganze Geschichte. Hast du denn was Schriftliches erhalten gegen das du Einspruch einlegen kannst?

Auf diesem anhörungsbogenbogen muss ja auch geschrieben stehen wie schnell, wie gemessen und womit gemessen worden ist..

Themenstarteram 2. Juli 2024 um 13:41

Ja, habe ich, da ich mit den 15 € zunächst einverstanden war. Aber zu Hause kam mir die Galle hoch. Habe eine Woche Zeit, um zu bezahlen.

Themenstarteram 2. Juli 2024 um 13:44

Zitat:

@yellwork schrieb am 2. Juli 2024 um 15:40:56 Uhr:

Auf diesem anhörungsbogenbogen muss ja auch geschrieben stehen wie schnell, wie gemessen und womit gemessen worden ist..

Nein, die hatten kein Meßequipment dabei. Ich habe mit der anderen Person gesprochen, also nicht der, der mich angehalten hat, der war nämlich noch beschäftigt, sondern mit seiner Kollegin. Sie sagte mir, daß ein Polizist es ziemlich genau abschätzen kann, ob jemand schneller als 10 Km/h fährt.

Kann weg

Ich habe da etwas gefunden....

„Es bestehen […] dann keine Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Geschwindigkeitsermittlung durch Schätzung eines Polizeibeamten, […] wenn durch Schätzung lediglich festgestellt wird, dass ein Betroffener wesentlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren ist.“

Spielstrasse etc.

War es nicht so, dass Schätzungen hierzulande nicht zulässig bzw verwertbar sind, wenn man nicht gerade durchgegallert ist wie ein Irrer? Ich meine ich hätte sowas gelesen.

Ich meine in Österreich wäre das gültig, kann aber auch völlig daneben liegen.

Eigentlich ja.. in spielstrassen ist es aber anders...

Themenstarteram 2. Juli 2024 um 13:56

Zitat:

@yellwork schrieb am 2. Juli 2024 um 15:49:38 Uhr:

Kann weg

Nein, bezahlt habe ich noch nicht. Habe eine Woche Zeit.

War das evtl. in Österreich?

Da sind Polizei Beamte berechtigt die Geschwindigkeit zu schätzen

und ein Bußgeld zu verlangen.

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 2. Juli 2024 um 15:41:33 Uhr:

Ja, habe ich, da ich mit den 15 € zunächst einverstanden war. Aber zu Hause kam mir die Galle hoch. Habe eine Woche Zeit, um zu bezahlen.

Aha, nur warum hält die Polizei einen wohl an? Wohl nicht weil Du zu langsam gefahren bist.

Schon verwunderlich, dass man zuerst zustimmt, also sich im klaren war dass man schneller fuhr als erlaubt und dann einem auf einmal nicht mehr bewusst ist, dass man was falsch gemacht hat.

Einfach beim nächsten Mal den Beamten keinen Grund geben, dann lassen sie Dich auch in Ruhe. ;)

Themenstarteram 2. Juli 2024 um 14:03

Nein, ich wohne nicht in Österreich. Es war in NRW.

Themenstarteram 2. Juli 2024 um 14:07

Zitat:

@bobbysix schrieb am 2. Juli 2024 um 16:03:01 Uhr:

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 2. Juli 2024 um 15:41:33 Uhr:

Ja, habe ich, da ich mit den 15 € zunächst einverstanden war. Aber zu Hause kam mir die Galle hoch. Habe eine Woche Zeit, um zu bezahlen.

Aha, nur warum hält die Polizei einen wohl an? Wohl nicht weil Du zu langsam gefahren bist.

Schon verwunderlich, dass man zuerst zustimmt, also sich im klaren war dass man schneller fuhr als erlaubt und dann einem auf einmal nicht mehr bewusst ist, dass man was falsch gemacht hat.

Einfach beim nächsten Mal den Beamten keinen Grund geben, dann lassen sie Dich auch in Ruhe. ;)

Der Beamte, der mich angehalten hat, hatte auf die Papiere des Pechvogels geschaut, der vor mir ebenfalls in die Kontrolle geraten war. Er hatte also gar nicht auf mich geachtet. Er hat nur den Arm gehoben. Gesprochen habe ich nur mit seiner Kollegin, die auf meinen Einwand nur immer wieder sagte, Polizisten könnten genau abschätzen, ob jemand schneller als 10 Km/h fährt, der hat bei jedem einfach nur seinen Arm gestreckt.

Wie schnell ich selbst gefahren bin kann ich gar nicht sagen, da ich nicht auf den Tacho geschaut habe. Es waren auf jeden Fall langsamer als 30 KM/h.

Hätte er mich beobachtet, wie schnell ich gefahren bin, würde ich jetzt nicht Einspruch einlegen wollen. Aber er hat gar nicht auf mich geachtet. Er hat nur seinen Arm ausgestreckt.

In spielstrassen ist das schätzen "schneller als Schrittgeschwindigkeit" polizeilich erlaubt...denn

Hier zählt nicht 25 oder 35Km/h zu schnell, sondern schneller als Schrittgeschwindigkeit

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