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Knöllchen im Halteverbot

Themenstarteram 11. Dezember 2017 um 18:06

Hallo,

Letzte Woche hatte ich es wirklich eilig und parkte unter einem Halteverbotsschild, was ich sonst nie mache. Ich fuhr rückwärts an ein bereits dort parkendes Auto heran. Natürlich erkannte ich das Schild auch aus der Rückseite und guckte extra noch ob dort evtl ein Pfeil für die Richtung wäre. So ging ich mit einer 50 % Chance davon aus das Schild gelte in Verbindung mit dem "Feuerwehrzusatzschild".

Um so überraschter war ich als zurückkam. Nur auf meinem Auto war ein Knöllchen, der andere hatte keines. Die meisten Parkverbotsschilder haben ja einen Pfeil in eine Richtung, oder in beide Richtungen. Meiner Meinung wäre das Schild zu beiden Seiten gültig, wieso bekam nur ich ein Knöllchen?

Mein Auto stand da wo der Audi steht, der andere hinter dem Betonmast.

Gruß BSCom

Beste Antwort im Thema

So gilt es ab dem Schild. Alles korrekt.

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So gilt es ab dem Schild. Alles korrekt.

So ist es. Das Haltverbot gilt unmittelbar ab dem Standort des Zeichens in Fahrtrichtung (nicht rückwärts).

Pfeile braucht es dafür nicht.

Themenstarteram 11. Dezember 2017 um 18:53

Hallo,

Dabei war ich immer der Ansicht, steht das Schild parallel zur Fahrbahn gilt es in beide Richtungen. 99 von 100 Schildern habe ja Pfeile, da ist es klar. Die 15 € machen mich ja nicht arm, wenn ich nicht ohnehin schon zu spät gerwesen wäre hätte ich ja nach einem Parkplatz gesucht. Seit Jahren mein erstes Parkknöllchen. ;)

Dank und Gruß BSCom

Zitat:

@BSCom schrieb am 11. Dezember 2017 um 19:53:42 Uhr:

99 von 100 Schildern habe ja Pfeile, da ist es klar.

Kann ich so nicht bestätigen.

Gruß Metalhead

Halteverbotsschilder gelten immer nur einseitig in Fahrtrichtung.

§41 Abs. 2 StVO: Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist.

Themenstarteram 11. Dezember 2017 um 18:58

Zitat:

@BP_03 schrieb am 11. Dezember 2017 um 19:55:32 Uhr:

Halteverbotsschilder gelten immer nur einseitig in Fahrtrichtung.

Na ja, in unserem Städchen sind fast alle mit Pfeilen versehen, gelten dann in die jeweiligen Richtungen.

https://www.google.de/search?...

Gruß BSCom

Zitat:

@BSCom schrieb am 11. Dezember 2017 um 19:58:38 Uhr:

 

Na ja, in unserem Städchen sind fast alle mit Pfeilen versehen, gelten dann in die jeweiligen Richtungen.

 

Gruß BSCom

Du redest von Wiederholungsschildern.

Das mit der "Richtung" ist zwar gewissermaßen so vorgesehen und eine gute Eselsbrücke, aber die Pfeile kennzeichnen tatsächlich Anfang, Verlauf (Mitte bzw. Wiederholung) und Ende.

Zitat:

@BSCom schrieb am 11. Dezember 2017 um 19:58:38 Uhr:

Na ja, in unserem Städchen sind fast alle mit Pfeilen versehen, gelten dann in die jeweiligen Richtungen.

Falsch, die Pfeile kennzeichnen Anfang und Ende des Park- bzw. Halteverbots. Sei froh, dass du mit 15 € weg kommst. Hättest du mit der Rennleitung genauso argumentiert bzw. diskutiert wie hier, hätte man dir vermutlich nen Aufbaukurs aufgebrummt. Denn die Bedeutung der Pfeile auf den Schildern ist in der STVO eindeutig geregelt und erklärt, allerdings nicht im Sinne deiner merkwürdigen und völlig falschen Interpretation. :D

Themenstarteram 11. Dezember 2017 um 19:32

Zitat:

@spreetourer schrieb am 11. Dezember 2017 um 20:14:07 Uhr:

Zitat:

@BSCom schrieb am 11. Dezember 2017 um 19:58:38 Uhr:

Na ja, in unserem Städchen sind fast alle mit Pfeilen versehen, gelten dann in die jeweiligen Richtungen.

Falsch, die Pfeile kennzeichnen Anfang und Ende des Park- bzw. Halteverbots.

Hi,

Was habe ich anderes behauptet? Schild mit Pfeil in eine Richtung, Schild mit Pfeil in andere Richtung-- kein Parken dazwischen! So sollte es sein. Anfang und Ende ist relativ, je nachdem woher ich komme :D

Schönen Gruß

Nee, du hast es immer noch nicht begriffen und kennst die Schilder nicht. :D Parkverbotsschilder ohne Pfeil(e) wie in deinem Fall am Betonmast sind dir offensichtlich überhaupt nicht bekannt, sonst hättest du gar nicht erst fragen müssen, warum du ein Knöllchen bekommen hast und der Andere vor dem Schild bzw. Mast nicht. Zudem warst du ja der Meinung, dass das Schild vlt nur in Verbindung mit dem Feuerwehrschild gilt und deshalb deine Chance 50% wäre auf Straffreiheit. Nachzulesen in deinem Ausgangspost.

Und Anfang/Ende eines Halte- oder Parkverbots ist absolut und hat überhaupt nichts damit zu tun, aus welcher Richtung du kommst, denn es gelten immer die Schilder in Fahrtrichtung. Aber das wurde alles schon von meinen Vorrednern gut und richtig dargelegt. :)

Zitat:

@BSCom schrieb am 11. Dezember 2017 um 19:58:38 Uhr:

Na ja, in unserem Städchen sind fast alle mit Pfeilen versehen, gelten dann in die jeweiligen Richtungen.

Das ist bei uns in München auch so. Das absolute Halteverbot ohne Pfeil kennt kaum mehr einer, ich muss dann selbst auch immer kurz überlegen ob ich vor dem Schild halen darf ;)

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