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Knöllchen in Dänemark
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Im November bekam ich unvermittelt Post eines süddeutschen Inkassounternehmens. Die Firma Q- Park in Dänemark hat eine Forderung gegen mich an sie abgetreten und sie wollen die nun einziehen. Ich, bzw mein Fahrzeug, hat angeblich im Sommer in Dänemark einen Parkverstoß auf einem Privatparkplatz begangen.
Ich war im Sommer mit der gesamten Familie in Dänemark, hatte aber nie einen Zettel am Auto.
Ich habe dem Inkasso genau das mitgeteilt, ebenso, dass ich als Halter nicht weiß wer damals gefahren ist, was stimmt, weil sich 4 Fahrer, inklusive mir, immer abgewechselt haben.
Einen Monat später kam erneut ein Schreiben, diesmal mit Beweisfotos die Zeigen, das ein kleines Knöllchen an meinem Scheibenwischer hängt. Wie gesagt, weder mir noch den anderen möglichen Fahrern ist damals was aufgefallen. Aus Google Recherchen weiß ich inzwischen das ein Zettel am Scheibenwischer nicht als offiziell zugestelltes Dokument gilt.
Ich hatte nochmal geantwortet, dass ich wie schon erwähnt nur der Halter bin und deutsches Privatrecht keine Halterhaftung kennt.
Heute kam als Antwort ein Beispielurteil, das wohl anders entschieden hat und ich möge doch endlich zahlen. Alles sehr sachlich geschrieben.
Die Frage ist, wie soll ich mich jetzt verhalten? Füße still halten und die Sache aussitzen? Und damit evtl. einen gerichtlichen Mahnbescheid riskieren?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Micha
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Acela schrieb am 16. Januar 2019 um 19:11:43 Uhr:
Ich hatte nochmal geantwortet, dass ich wie schon erwähnt nur der Halter bin und deutsches Privatrecht keine Halterhaftung kennt.
Da der Verstoß auf dänischem Hoheitsgebiet begangen wurde, ist hier das deutsche Privatrecht nicht anwendbar.
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85 Antworten
Du selbst weißt sicher noch ob Du dort stehen durftest oder nicht. Falls nicht, trags wie ein Mann und zahl das!
https://www.motor-talk.de/.../...k-zahlen-oder-nicht-t5420714.html?...
Hier war das schonmal ein Thema.
Hier der Anfang:
https://www.motor-talk.de/.../...k-zahlen-oder-nicht-t5420714.html?...
Lese es einfach mal durch. Sind 7 Seiten.
Mit Beweisfotos, was willst du denn noch?
Aussitzen wird nicht klappen, wenn das schon ein deutsches Inkassobüro bearbeitet.
Wird nur immer teurer.
Zitat:
@Acela schrieb am 16. Januar 2019 um 19:11:43 Uhr:
Ich hatte nochmal geantwortet, dass ich wie schon erwähnt nur der Halter bin und deutsches Privatrecht keine Halterhaftung kennt.
Da der Verstoß auf dänischem Hoheitsgebiet begangen wurde, ist hier das deutsche Privatrecht nicht anwendbar.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 16. Januar 2019 um 20:12:39 Uhr:
Zitat:
@Acela schrieb am 16. Januar 2019 um 19:11:43 Uhr:
Ich hatte nochmal geantwortet, dass ich wie schon erwähnt nur der Halter bin und deutsches Privatrecht keine Halterhaftung kennt.
Da der Verstoß auf dänischem Hoheitsgebiet begangen wurde, ist hier das deutsche Privatrecht nicht anwendbar.
Zumal es auch in Deutschland bei Parkverstößen eine Halterhaftung gibt.
Wie hoch ist denn die Strafe überhaupt?
Um wieviel geht es?
Das spielt auch eine große Rolle.
Zitat:
Da der Verstoß auf dänischem Hoheitsgebiet begangen wurde, ist hier das deutsche Privatrecht nicht anwendbar.
Doch, meine ich, weil die Forderung an ein deutsches Inkassounternehmen abgetreten wurde.
Zitat:
Zumal es auch in Deutschland bei Parkverstößen eine Halterhaftung gibt.
Eben nicht, wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt und damit das Zivilrecht zur Anwendung kommt. Das Zivilrecht kennt KEINE Halterhaftung.
Mir geht es hier eigentlich ums Prinzip. Ich bin "nur" der Halter. Es ist wie gesagt möglich, dass ich das Fahrzeug an besagtem Tag bewegt habe. Ich habe aber den auf dem Foto zu sehenden Zettel definitiv nie live gesehen, und die anderen Fahrer auch nicht. Dementsprechend verbitte ich mir vor allem die aufgelaufenen Inkassogebühren.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 16. Januar 2019 um 20:28:20 Uhr:
Wie hoch ist denn die Strafe überhaupt?
Um wieviel geht es?
Das spielt auch eine große Rolle.
105 Euro fürs Parken und 80 Euro für das Inkassobüro, inklusive Halterermittlung
Zitat:
@Acela schrieb am 16. Januar 2019 um 20:32:18 Uhr:
Zitat:
Da der Verstoß auf dänischem Hoheitsgebiet begangen wurde, ist hier das deutsche Privatrecht nicht anwendbar.
Doch, meine ich, weil die Forderung an ein deutsches Inkassounternehmen abgetreten wurde.
Du kannst hier in Deutschland zwar juristisch gegen die Forderung des Inkassounternehmens vorgehen, jedoch nicht gegen den zugrunde liegenden Verstoß, denn der unterliegt dänischem Recht und somit auch der dänischen Gerichtbarkeit.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 16. Januar 2019 um 20:35:11 Uhr:
Zitat:
@Acela schrieb am 16. Januar 2019 um 20:32:18 Uhr:
Doch, meine ich, weil die Forderung an ein deutsches Inkassounternehmen abgetreten wurde.
Du kannst hier in Deutschland zwar juristisch gegen die Forderung des Inkassounternehmens vorgehen, jedoch nicht gegen den zugrunde liegenden Verstoß, denn der unterliegt dänischem Recht und somit auch der dänischen Gerichtbarkeit.
Das heißt für mich aber im Umkehrschluss, der dänische Betreiber müsste mich vor einem dänischen Gericht auf Zahlung verklagen und das Gericht müsste dann um deutsche Amtshilfe ersuchen. Sehe ich das richtig?
TE: War dein Auto dort mit oder ohne Parkschein/Parkscheibe geparkt?
Zitat:
@Acela schrieb am 16. Januar 2019 um 20:41:26 Uhr:
Das heißt für mich aber im Umkehrschluss, der dänische Betreiber müsste mich vor einem dänischen Gericht auf Zahlung verklagen und das Gericht müsste dann um deutsche Amtshilfe ersuchen. Sehe ich das richtig?
Das braucht er in diesem Fall nicht, da er die Forderung an ein deutsches Inkassounternehmen abgetreten hat. Hier mußt du jetzt erst einmal darum kämpfen, daß sie nicht rechtskräftig wird, wenn du nicht zahlen möchtest. Ansonsten hast du nämlich einen Vollstreckungstitel am Hals.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 16. Januar 2019 um 20:41:50 Uhr:
TE: War dein Auto dort mit oder ohne Parkschein/Parkscheibe geparkt?
Das kann ich nicht sagen, da ich wie gesagt weder weiß wer gefahren ist, noch ob es dort einen Parkscheinautomat gab oder eine Parkscheibe ausgelegt werden musste.
Zitat:
@Acela schrieb am 16. Januar 2019 um 20:33:08 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 16. Januar 2019 um 20:28:20 Uhr:
Wie hoch ist denn die Strafe überhaupt?
Um wieviel geht es?
Das spielt auch eine große Rolle.
105 Euro fürs Parken und 80 Euro für das Inkassobüro, inklusive Halterermittlung
Danke@TE.
Dann könnte man den Versuch es abzuwehren als u.U. lohnend bezeichnen. Ich hätte sonst bei 30.- € gesagt. Zahlen damit a Ruah is.