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Knöllchen - was habe ich fasch gemacht?
Hallo,
heute habe ich an einer Stelle gepart, bei der per Schild ausgewiesen ist, nur mit Parkschein zu parken. Dabei gibt es keine zeitlichen Restriktionen, sodass ich normalerweise ein Ticket für den ganzen Tag löse.
Heute morgen in der Dunkelheit war der Automat jedoch außer Betrieb (Was ich aufgrund der Dunkelheit jedoch nicht fotografisch dokumentierte), weshalb ich einen Zettel hinter die Windschutzscheibe legte mit Uhrzeit und dem Hinweis, dass der Automat außer Betrieb war.
Als ich heute nachmittag an mein Fzg. kam, hatten mir die *zensiert* Lakaien dieses *zensiert* Systems ein Zettel hinter die Scheibenwischer geklemmt, dass ich "gegen Verkehrsvorschriften verstoßen" habe.
Wieso?
Was hätte ich denn sonst tun sollen?
Fühle ich mich nur zu unrecht angezeigt?
Schöne Grüße,
der Uhu
Beste Antwort im Thema
Falsch gemacht? Gegen die StVO verstoßen
§13: ... Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden ...
Gruß Meik
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13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von UHU1979
Fühle ich mich nur zu unrecht angezeigt?
war in der nähe noch ein weiterer parkscheinautomat?!
wenn nicht, dann ruf doch einfach bei der zuständigen stelle an und schildere denen den sachverhalt, wenn du natürlich der einzigste bist bei dem der automat defekt war, haste natürlich die ars***karte gezogen.........
Falsch gemacht? Gegen die StVO verstoßen
§13: ... Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden ...
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
war in der nähe noch ein weiterer parkscheinautomat?!
Nein. Der nächst war 100m an einer anderen Straße (da Sackgasse keine Verbindung zu der Straße, an der ich parkte)
Zitat:
wenn nicht, dann ruf doch einfach bei der zuständigen stelle an und schildere denen den sachverhalt,
Versuch werde ich dies, sobald ich Post bekomme ...
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Falsch gemacht? Gegen die StVO verstoßen
§13: ... Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden ...
Gruß Meik
Danke. Leider ging aus dem Schild keine Höchstparkdauer für diesen Fall hervor.
Zitat:
Original geschrieben von UHU1979
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Falsch gemacht? Gegen die StVO verstoßen
§13: ... Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden ...
Gruß Meik
Danke. Leider ging aus dem Schild keine Höchstparkdauer für diesen Fall hervor.
Also, ich hab noch keinen Parkscheinautomaten gesehen, wo die maximale Höchtparkdauer nicht auf dem Automaten steht...
Zitat:
Original geschrieben von UHU1979
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
war in der nähe noch ein weiterer parkscheinautomat?!
Nein. Der nächst war 100m an einer anderen Straße (da Sackgasse keine Verbindung zu der Straße, an der ich parkte)
Zitat:
Original geschrieben von UHU1979
Zitat:
wenn nicht, dann ruf doch einfach bei der zuständigen stelle an und schildere denen den sachverhalt,
Versuch werde ich dies, sobald ich Post bekomme ...
Wieso willst du warten bis du Post bekommst? Sowas würd ich schon direkt versuchen zu klären.
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Zitat:
Original geschrieben von UHU1979
Danke. Leider ging aus dem Schild keine Höchstparkdauer für diesen Fall hervor.
Also, ich hab noch keinen Parkscheinautomaten gesehen, wo die maximale Höchtparkdauer nicht auf dem Automaten steht...
Ich habe das, desöfteren schon auf den Automaten gelesen!
Fällt ja unter den selben Punkt,wie das man z.B.: Einen Parkschein gezogen hat
für die Maximal Zeit von 2 St. und im Anschluss einfach einen Neuen Parkschein zieht,
um die Parkdauer zu verlängern..........
Das darf man ja auch nicht,da sonst der Sinn und Zweck verfehlt wird
im öffentlichen Parkraum,wo Gebühren zu entrichten sind! Das sollte eigentlich bekannt sein?!!
Deshalb wird bei den Kontrollen der Ordnungsämter,teilweise markierungen unter dem
Reifen vorgenommen oder Ventilrichtung im Uhrzeigersinn dokumentiert,
um den Beschuldigten diese Vergehen auch nachweisen zu können!
In diesem punkt,gebe ich Meik Recht!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von UHU1979
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
war in der nähe noch ein weiterer parkscheinautomat?!
Nein. Der nächst war 100m an einer anderen Straße (da Sackgasse keine Verbindung zu der Straße, an der ich parkte)
ein weiterer parkscheinautomat war also in "sichtweite" und du ziehst trotzdem keinen parkschein?!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ein weiterer parkscheinautomat war also in "sichtweite" und du ziehst trotzdem keinen parkschein?!
in sichtweite bedeutet nicht zwangsläufig, dass der andere automat ebenfalls für seine stellfläche gültig war!
bei unseren automaten steht die entspr. parkanlage (Straßenbezeichnung, Parkplatzname, o.ä.) auf dem ticket.
Zitat:
Original geschrieben von Meso62
...und im Anschluss einfach einen Neuen Parkschein zieht,
um die Parkdauer zu verlängern.
Das darf man ja auch nicht,da sonst der Sinn und Zweck verfehlt wird
im öffentlichen Parkraum,wo Gebühren zu entrichten sind! Das sollte eigentlich bekannt sein?!!...
Ich versteh jetzt nur Bahnhof!
Wenn ich nach dem Ablauf des 1. Parkschein einen zweite löse und also dafür bezahle entgehen der Stadt doch keine Gebühren!!!
Bei uns in der "Klein"Stadt geht es sogar so weit, dass das Ordnungsamt an manchen Stellen zwei gleichzeitig gelöste Scheine zu einer Parkdauer (2+2=4) addiert! Ist ne Abmachung zwischen der Stadt und den umliegenden Dienstleistern (die Friseure wollen wohl nicht andauernd den Damen bei ner Dauerwelle / Farbkur die Parkzeit verlängern gehn)
Bei solchen fällen wäre ich weiter gefahren und hätte mir wo anderste Platz gesucht um mir Stress und Gebühren zu ersparen. Vor allem dagegen noch was zu machen kostet Zeit und Geld und letzendlich wirfst du dann mehr Geld und Nerven raus als dich die Strafe kostet
Überlege es dir mal.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ich versteh jetzt nur Bahnhof!
Wenn ich nach dem Ablauf des 1. Parkschein einen zweite löse und also dafür bezahle entgehen der Stadt doch keine Gebühren!!!
der stadt entgehen zwar keine gebühren, aber du nimmst einem anderen potenziellen "kunden" einen parkplatz weg.......
Danke für die bisherigen Antworten, die meine Gedanken etwas erhellten.