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Knöllchenabzocke in Nürnberg ?

Themenstarteram 15. Januar 2014 um 13:59

Tach Gemeinde !

Ich soll in Nürnberg von 16:06 bis 16:28 im Anwohnerparken gestanden haben...

Zu dem Zeitpunkt war ich aber noch unterwegs und habe den Kindersitz vom Wagen meiner Frau in meinen Wagen umgebaut.

Ich stand evtl. von 16:30 an auf dem Parkplatz für ca. 3min...

Nun soll ich zahlen und mein Einspruch mit Hinweis auf Zeugen usw. interessiert den Zweckverband Komm. Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg nicht.

Wenn ich nicht zahle kommen 28,50 € hinzu und "Recht" bekomme ich ggf. trotzdem nicht.

Habt Ihr auch die Vermutung das bei "Euren" Knöllchen ggf. die "Tatzeit" nicht immer stimmt?

Ist Euch das auch schon mal passiert?

Hab Ihr erfolgreich etwas dagegen unternehmen können?

Ich freue mich auf konstruktive Antworten...

Rhoigauner

Beste Antwort im Thema

Worum geht es dir eigentlich?

Weil die Uhrzeit ein wenig differiert machst du hier nen Thread auf und rufst bei der Zeitung an?

Entweder klage und such halt nen Aufhänger, um dich um die wahrscheinlich immense Knollensumme zu drücken. Oder zahle und vergiss es.

Womit sich manche selbst belasten......

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am 15. Januar 2014 um 14:12

Hast du da geparkt oder nur kurz gestanden und das Auto nicht verlassen?

Meine Knöllchen waren bisher alle Korrekt - bzw. ich stand immer zu der Zeit am angegebenen Ort (einmal hat eine Politesse einen Kennzeichendreher eingetippt).

Hier wird die Zeit vom System erfasst, die Politessen müssen also keine Zeit eintragen. Somit sind auch keine Ausreden von wegen "ich hab da aber noch gar nicht da gestanden" möglich.

hast du an dem Tag (unabhängig von der Uhrzeit) da gestanden? wenn ja und du nichts mitbekommen hast, dann warst du nicht am Fahrzeug und folglich hast du geparkt.

Egal ob du da jetzt von 16.30 Uhr geparkt hast oder wie auf dem Knöllchen ab 16:06 Uhr. evtl. ist der/die Aufschreiber noch ne Runde gegangen und hat gesehen, dass du um 16.28 Uhr immer noch geparkt hast und so ist dann der Zeitraum zustande gekommen.

am 15. Januar 2014 um 14:31

Diese Knöllchenabzockerei gibt es auch in München, besonders von einer Polizeiinspektion.

Das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat ist bei mir auf NULL gesunken, leider.

Wer mehr wissen will, google mal mit "unschuldig verurteilt", "Justizirrtum", "Prügelpolizisten" oder dgl.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c

Hast du da geparkt oder nur kurz gestanden und das Auto nicht verlassen?

Für einen Kindersitz-Umbau von einem Fahrzeug in ein anderes Fahrzeug muß man das Fahrzeug verlassen, zumindest dann, wenn keine zweite Person anwesend ist, welche hier helfen kann.

Aber vielleicht kann uns der TE ja noch einige Einzelheiten zu der Begebenheit schildern.

Mir ist das selbe in Lünen passaiert, doch mit weit aus größeren zeitlichen Abstand!

Rechtsschutzversicherung weigerte sich die Kosten zu übernehmen.

Zeugen interessieren keinen!

Stadt Lünen hat nach dem zweiten Widerspruch sofort ein Verfahren eingeleitet!

Letztendlich wurde ich um knapp 70€ beschissen.

Willkommen in Deutschland!

Themenstarteram 15. Januar 2014 um 15:00

Danke für Eure Antworten!

Der Kindersitz wurde 3 Straßen weiter vor der Arbetisstätte meiner Frau umgebaut.

Ja dort habe ich auch geparkt, mein Auto verlassen und war zum fraglichen Zeitpunkt in der Tiefgarage.

Das kann meine Frau und ein Handwerker der an dem Rolltor der Tiefgarage gearbeitet hat (und den ich erst noch finden muss) bestätigen.

Wie bereits geschrieben bin ich erst NACH dem genannten Zeitraum dort am Anwohnerparkplatz angekommen.

Wer sein Auto verlässt, aber "es im Auge hat" der hält - Wer länger als 3min hält der parkt.

Es geht nicht darum ob ich dort war oder nicht (ich war da, wenn auch später) - Es geht darum ob die Angaben zur Tatzeit manipuliert werden.

Angeblich kann man die Uhrzeit des Gerätes nicht manipulieren, da mein Auto aber um 16:06 noch auf dem Weg zum Tatort war und danach an einer anderen Stelle und erst ab ca. 16:30 kurzfristig auf dem Parkplatz/Tatort gestanden hat zweifle ich das definitiv an.

Ein Redakteur der Nürnberger Nachrichten bestätigte mir gegenüber telefonisch, dass Anrufe bei der Verkehrsüberwachung sinnlos seien und die auf ihrem Standpunkt beharren und man halt klagen müsse...

.... und das lohnt sich nicht, denn allein von der Selbstbeteiligung kann ich 15x dort parken.

Worum geht es dir eigentlich?

Weil die Uhrzeit ein wenig differiert machst du hier nen Thread auf und rufst bei der Zeitung an?

Entweder klage und such halt nen Aufhänger, um dich um die wahrscheinlich immense Knollensumme zu drücken. Oder zahle und vergiss es.

Womit sich manche selbst belasten......

Themenstarteram 15. Januar 2014 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Worum geht es dir eigentlich?

Weil die Uhrzeit ein wenig differiert machst du hier nen Thread auf und rufst bei der Zeitung an?

Entweder klage und such halt nen Aufhänger, um dich um die wahrscheinlich immense Knollensumme zu drücken. Oder zahle und vergiss es.

Womit sich manche selbst belasten......

Hallo und auch Dir herzlichen Dank für Deinen Kommentar.

Es geht mir -wie bereits geschrieben- ums Prinzip und die Frage ob hier systematisch die asymetrische Machtverteilung zwischen dem einzelnen Autofahrer und dem Amt genutzt wird um Einnahmen zu erzeugen.

Einige Zeitungsberichte deuten darauf hin...

http://www.focus.de/.../...-knoellchen-quote-erfuellen_aid_946311.html

Wenn alle "einfach so zahlen" - was auch ich höchstwahrscheinlich machen werde, denn ich bin sauer, jedoch nicht blöd - dann wird sich hieran nichts ändern. Nur ein gemeinsames Vorgehen kann hier zum Erfolg führen.

Aber du hast doch dort gestanden. Was soll es also bringen, ein Knöllchen "umzudatieren"?

Oder gilt Anwohnerparken nur bis 16:30 Uhr?

... das kam bei mir auch noch nicht richtig rüber:

War nur das Zeitfenster von ... bis ... verschoben angegeben? (also sozusagen "von" und "bis" mit jew. demselben, konstanten Fehler?)

Oder war das ganze Parken stattdessen eigentlich in Wirklichkeit bloß ein Halten?

Themenstarteram 15. Januar 2014 um 16:09

Hallo liebe Leser,

es gibt hier zwei Aspekte:

a) Zeitraum - Der ist definitiv falsch, denn ich habe zwischen 16:06 und 16:28 NICHT auf diesem Anwohnerparkplatz gestanden sonder war im Auto unterwegs bzw. an anderer Stelle

b) "Die Tat" - Ich habe an der besagten Stelle gehalten für ca. 3min

Punkt b) kann man diskutieren, denn das Auto zu verlassen ist -nach meinem Kenntnisstand- nicht automatisch ein Wechsel vom "Halten" zum "Parken", denn die 3min-Regel gilt -nach meinem Kenntnisstand- immer...

Auf jeden Fall wird die Zeugin (die Damen mit dem geeichten Gerät) bezeugen mich an dieser Stelle gesehen zu haben und wenn ich nicht zeitgleich eine rote Ampel überfahren habe oder irgendwo amtlich als zu schnell geblitzt worden bin, dann werde ich auch vor Gericht kein Recht bekommen.

Es ist zugegeben etwas spitzfindig, aber grundsätzlich eine wichtige Frage: Muss die Uhrzeit / Tatzeit stimmen oder nicht, denn dann wäre dem vorsätzlichen Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.

genau, ganz ruhig.

 

1. du hast dich wohl bereits geäußert.

Aufgrund von der üblichen Vorgehensweise der Franken ;) nehme ich an, du hast nochmal ein Verwarnungsgeld bekommen, mit dem Hinweis, daß sie deinen Einwand nicht akzeptieren, aber dir auch gerne einen Bußgeldbescheid - incl. 28,50 € Gebühren - zukommen lassen.

2. Gegen diesen - und erst gegen diesen kannst du Einspruch einlegen.

Und dann erst wird auch wirklich geprüft bzw. muß geprüft werden ob etwas falsch ist.

Spekulativ:

Du hast deine Abstelleigeschaft zugegeben? ("aber das war gar nicht so lang, nicht zu der Zeit, ich war da noch beim Sitz einbauen...")

Das wäre ungünstig, damit fällt eine Möglichkeit (die der "Halterhaftung" nach §25a StVG) raus. Wobei das nicht die billigste wäre.

Du hast in dem Fall eigentlich nur die Möglichkeit

1) das Verwarngeld zu zahlen oder

2) einen Bußgeldbescheid (incl. Gebühren) zu bekommen

 

Wenn es ums Prinzip geht - bzw. in dem Fall darum, daß die Zeitspanne nicht stimmen kann - kann man natürlich weitermachen.

 

Auf 2. aufbauend folgt eben die Möglichkeit einen Einspruch zu machen.

Da Nürnbersch deinen Einwand wohl schon zumindest vor-geprüft hat ist der nächste Schritt das Gericht.

Oder wider Erwarten wird deinem Einspruch stattgegeben und du zahlst nichts. Halte ich bei dem bisherigen Verlauf für unwahrscheinlich. Einspruch - und dann Gericht ist wahrscheinlicher.

Vor Gericht kannst du dann deine Argumente vortragen.

Wie entschieden wird weiß selbst mit Glaskugel hier niemand.

Dein Auto stand auf einen Anwohnerparkplatz, ob für 3 Minuten oder für 30 Minuten ist eigentlich unwichtig. Du hast einen reservierten Parkplatz wissentlich ohne Berechtigung genutzt und versuchst Dich nun aus der Sache herauszuwinden.

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