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Kollision mit Sperrfahrzeug - Wie hätte sie verhindert werden können?
Hi,
wir hatten gestern die kuriose Situation, daß es auf einer innerstädtischen Kraftfahrzstraße zu einem Unfall gekommen ist, der eine Vollsperrung der (vierspurigen) Straße in der Fahrtrichtung des Unfalls erforderlich machte.
Dazu wurde ein Polizeifahrzeug in Höhe der Abfahrt quer über beide Fahrspuren geparkt. Kurz nachdem das Fahrzeug dort abgestellt wurde, raste eine Fahranfängerin frontal in das Fahrzeug hinein, was zu Verletzten und hohen Sachschäden führte.
Hätte da nicht vor dem Abstellen des Fahrzeuges eine Vorfeldsicherung erfolgen müssen, um auch die verträumtesten Autofahrer auf die unmittelbar folgende Situation aufmerksam zu machen?
Beste Antwort im Thema
So wars ja auch nicht gemeint Ein Zwischending wärs... Aber es denken leider viele nur noch digital, also ganz oder gar nicht
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14 Antworten
Ich denke über dieses Thema lässt sich auch schier unendlich diskutieren. Auf Autobahnen wird so eine "Vorfeldsicherung" bei größeren Unfällen gemacht. Dort werden aber auch höhere Geschwindigkeiten gefahren, die so etwas auch notwendig machen.
Jetzt stellt sich die Frage, welche Geschwindigkeit auf dieser Kraftfahrstraße gefahren werden darf. Wenn man dann allerdings anfängt, jede, noch so mögliche Unfallsituation abzusichern, kann man sich sicherlich vorstellen, wo das hinführen würde. Eine Reizüberflutung ist eine dieser Möglichkeiten
Leider passieren solche Unfälle - gerade auf der Autobahn - sehr häufig. Bzw. sind dann so tragisch, dass sie immer wieder in den Medien auftauchen.
Ein Problem, dass ich im Dienst selbst immer wieder feststelle: Sichern wir einen Unfall ab, oder sind aufgrund eines anderen Ereignissen mit Blaulicht vor Ort, fahren leider sehr viele Leute immer noch mit zu hoher Geschwindigkeit an dieser Stelle vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Ein Problem, dass ich im Dienst selbst immer wieder feststelle: Sichern wir einen Unfall ab, oder sind aufgrund eines anderen Ereignissen mit Blaulicht vor Ort, fahren leider sehr viele Leute immer noch mit zu hoher Geschwindigkeit an dieser Stelle vorbei.
Das kann man nicht verallgemeinern. Man will weder Unfälle durch Gaffer und Panikreaktionen, noch möchte man, das Risiko, dass jemand in der Unfallstelle landet. Da muss man also differenzieren: Es ist sicher nicht angemessen, auf der linken Spur eine Vollbremsung zu machen, weil auf dem Standstreifen ein Pannenfahrzeug und ein Polizeiwagen stehen. Aber es ist ebenso nicht in Ordnung mit 2 Meter Abstand an einem querstehenden Wrack vorbeizuheizen.
So wars ja auch nicht gemeint Ein Zwischending wärs... Aber es denken leider viele nur noch digital, also ganz oder gar nicht
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Aber es denken leider viele nur noch digital, also ganz oder gar nicht
Das stimmt wohl leider.
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Jetzt stellt sich die Frage, welche Geschwindigkeit auf dieser Kraftfahrstraße gefahren werden darf.
100 km/h
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Jetzt stellt sich die Frage, welche Geschwindigkeit auf dieser Kraftfahrstraße gefahren werden darf.
100 km/h
Innerorts??? Sorry, aber wo gibt es denn so etwas? Ich hab schon einige Autobahnen/Kraftfahrstraßen innerorts gesehen, aber die waren maximal bis 80 km/h, meist aber bis 60 km/h beschränkt.
Aber gut, bei so einer Geschwindigkeit sollte die Unfallstelle, wenn sie denn länger gesperrt werden muss, auch mit einer "Vorfeldsicherung" abgesichert werden. Allerdings ist sowas natürlich auch nicht sofort vorhanden. Von daher kann es, trotz angeforderte "Vorfeldsicherung" zu ungewünschten Unfällen kommen.
besonders auf der autobahn ist die "vorfeldabsicherung" eines der wichtigsten dinge überhaupt......und die fängt bereits 750-1000m vor der eigentlichen einsatzstelle an.....geht natürlich auch nur dann, wenn ausreichend fahrzeuge zur verfügung stehen.....und für das aufstellen von pylonen und warnblitzern benötigt man einen nicht zu unterschätzenden personalaufwand....
ob/wie dies bei dem polizeifahzeug geparkt war, ob die straße übersichtlich war, oder ob die fahranfängerin mit dem blaulicht schlichtweg überfordert war ist ohne weitere bilder etc. nur spekulation....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hätte da nicht vor dem Abstellen des Fahrzeuges eine Vorfeldsicherung erfolgen müssen, um auch die verträumtesten Autofahrer auf die unmittelbar folgende Situation aufmerksam zu machen?
Wird nie klappen.Bei uns in der Gemeinde ist eine Firma die Leitplanken montiert.Denen wird mindestens einmal im Jahr das Sicherungsfahrzeug das mit seiner Leuchtreklame ja nicht unbedingt getarnt auf der Autobahn steht über den Haufen gefahren.Trotz Baustellenbeschilderung und Tempolimit im Vorfeld.
Egal wie gut und Idiotensicher etwas abgesichert wird,es wir immer einen Idioten geben der irgendwann da reindonnert.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hätte da nicht vor dem Abstellen des Fahrzeuges eine Vorfeldsicherung erfolgen müssen, um auch die verträumtesten Autofahrer auf die unmittelbar folgende Situation aufmerksam zu machen?
Egal ob Tag oder Nacht: Man darf nur auf Sichtweite fahren, dass gilt besonders Nachts!!! Jeder ist für seine Fahrweise innerhalb seiner Sicht verantwortlich.
Wenn die Fahrerin den Wagen nicht gesehen hat, dann war sie mindestens zu schnell.
Was will die denn machen, wenn Kinder auf der Straße laufen und sie sie nicht sieht??? Sagen, dass da keine vorherige Absicherung war?? Oder wenn ein Unfallauto unbeleuchtet quer steht und sie reinfährt, weil da gerade was passiert ist???
Oder abgelenkt, oder blind - was noch schlimmer ist... Gerade als Fahranfängerin sollte sie aufmerksam sein....!!! ...und wenn man da schon kein querstehenden Wagen der Polizei sieht, der meistens noch Blaulicht anhat.. Na dann im wahrsten Sinne - Gute Nacht!!!
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Egal ob Tag oder Nacht: Man darf nur auf Sichtweite fahren, dass gilt besonders Nachts!!!
nö....
nachts darf man auf der autobahn auch schneller fahren, als dass der bremsweg innerhalb des eigenen lichtkegels liegt.....
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Wenn die Fahrerin den Wagen nicht gesehen hat, dann war sie mindestens zu schnell.
oder abgelenkt...oder der polizeiwagen war ziemlich uneinsichtig in einer kurve geparkt.....wie gesagt....alles nur spekulation...
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Oder wenn ein Unfallauto unbeleuchtet quer steht und sie reinfährt, weil da gerade was passiert ist???
dann hat derjenige der das unfallauto "geparkt" hat, ein problem am hals!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö....
nachts darf man auf der autobahn auch schneller fahren, als dass der bremsweg innerhalb des eigenen lichtkegels liegt.....
...na dann Frage mal einen Polizisten deines Vertrauens....
dann hat derjenige der das unfallauto "geparkt" hat, ein problem am hals!
Ja, dann wird er gerammt werden... Von Leuten, die schneller fahren als sie sehen können - aber nicht dürfen...!!
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
...na dann Frage mal einen Polizisten deines Vertrauens....
brauch ich nicht!
die stvo ist da ziemlich eindeutig gehalten, was die geschwindigkeit auf bab's zur nachtzeit angeht...!
ja, eindeutig:
§18, StVO:
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
denn immerhin gilt allgemein:
§ 3, StVO Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
100 km/h
Innerorts???
Die Straße hat natürlich ein Kraftfahrtstraßen-Schild und ist rechtlich gesehen "außerorts". Nur topographisch führt sie quasi mitten durch den Ort.