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Kolonnenfahrt mit Blaulicht - Wer hat an einer Ampelkreuzung Vorrang?

Themenstarteram 29. November 2012 um 17:13

So, eine Frage die ich, trotz langer Fahrpraxis, nicht beantworten kann. Ampelkreuzung im Industriegebiet unserer Stadt. Ich fahre auf der "Hauptstraße" auf die Kreuzung zu. Von Links, aus einer weithin einsehbaren Nebenstraße (Sackgasse), biegen nach rechts auf die Hauptstraße, wie an einer Perlenschnur geführt, Einsatzfahrzeuge vom "Roten Kreuz" (? ist aber auch egal von wem die sind!) MIT Blaulicht und teilweise Martinshorn. Die Ampel zeigte für MICH ROT.

Bei GRÜN fuhren trotzdem Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn in die Kreuzung. Wohlgemerkt in Kolone! Niemand sicherte die Kreuzung ab! IN der Sackgasse standen auch einige Feuerwehrfahrzeuge. Insgesamt dürften es an die 50 Fahrzeuge gewesen sein, die so nach und nach in Gruppen von 10 bis 20 Fahrzeugen die Straße verliessen. ALLE mit Blaulicht und teilweise Martinshorn, obwohl das IN der Kolone wohl sinnlos war.

Wofür der Auftrieb war ... keine Ahnung! Ein Großereignis fand DORT wohl kaum statt und eine Übung? Dafür waren die Fahrzeuge zu unterschiedlich. An EINEM Fahrzeug, MITTENDRIN, war sogar eine grüne Fahne zu sehen, wie sie normalerweise Kolonenfahrzeuge an JEDEM Fahrzeug haben. Der Letzte hat dann die BLAUE Fahne ... aber hier? Jedenfalls war kein zwingender Grund für die Blaulichtfahrten zu erkennen.

Was mich nun interessiert ist: Haben die Fahrzeuge an der Kreuzung, die für den Gegenverkehr GRÜN anzeigte, Vorfahrt? Meiner Meinung nach NEIN! Trotz Blaulicht! Es lag keine Einsatzfahrt vor und die Kreuzung war auch nicht entsprechend durch Polizei etc. abgesperrt bzw. gesichert.

Wenn ich nun bei GRÜN in die Kreuzung fahre und kolidiere mit einem der Fahrzeuge, die mit Blaulicht in Kolone fahren und bei ROT die Ampel passieren: Wer hat Schuld?

Ok, ein ziemlich dämliches vorgehen, wenn ich auf meine Vorrecht bestehe, weil die Ampel ja GRÜN anzeigt und es sich anscheinend um keine Einsatzfahrten handelte. Trotzdem glaube ich, dass die Kolone keine Vorrechte hat gegenüber anderen Verkehrteilnehmern. Es sei denn, sie wird durch entsprechende Massnahmen (ich meine jetzt nicht das Blaulicht) bevorrechtigt.

Ist die Bundeswehr in Kolone unterwegs, sichert IMMER ein Feldjäger die Wege um der Kolone eine sichere Fahrt zu gewährleisten.

Und nun ...?

Beste Antwort im Thema

eine als kolonne gekenzeichnete anzahl von fz ist als EIN vt zu sehen, dh:

fährt das 1. fz bei grün in die kreuzung ist es scheißegal wann die ampel umspringt, es fahren alle fz durch (da sie ja als ein vt zu sehen sind)

wenn du zwischenzeitlich grün bekommst, hast du zu warten bis das letzte fz der kolonne durch ist

 

dh aber auch, das du dich als nicht kolonnenteilnehmer einfach hinten drann hängen darfst und dann bei rot mit rüberhuschen darfst, so nach dem motto:

dia anderen vor mir sind ja auch bei rot gefahren.

im übrigen lernt man das eig schon in der fahrschule (sollte man zumindest) ( war zumindest früher mal so)

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Und das es keine Einsatzfahrt war weißt du, weil.....

eine als kolonne gekenzeichnete anzahl von fz ist als EIN vt zu sehen, dh:

fährt das 1. fz bei grün in die kreuzung ist es scheißegal wann die ampel umspringt, es fahren alle fz durch (da sie ja als ein vt zu sehen sind)

wenn du zwischenzeitlich grün bekommst, hast du zu warten bis das letzte fz der kolonne durch ist

 

dh aber auch, das du dich als nicht kolonnenteilnehmer einfach hinten drann hängen darfst und dann bei rot mit rüberhuschen darfst, so nach dem motto:

dia anderen vor mir sind ja auch bei rot gefahren.

im übrigen lernt man das eig schon in der fahrschule (sollte man zumindest) ( war zumindest früher mal so)

Themenstarteram 29. November 2012 um 17:26

Ich zitiere mal aus einem anderen Fred: GUCKST DU HIER ...

 

Zitat:

Original geschrieben von Kellergeist2

 

[Edit]

Theoretisch müsste man einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht, jedoch OHNE Einsatzhorn, keine freie Fahrt gewähren.

In der Praxis sieht das jedoch anders aus:

Bei größeren Fahrzeug-Kolonnen mit Blaulicht deutet das Blaulicht nur auf ein Verkehrshindernis ("Fahrzeug mit Überlänge - da Kolonne"") hin.

Fahrzeug-Kolonnen gelten als EIN ZUSAMMENGEHÖRIGES Fahrzeug!

Überquert also das erste Fahrzeug einer Kolonne eine Kreuzung (bei "grün"), so dürfen alle nachfolgenden Fahrzeuge der Kolonne ebenfalls die Kreuzung passieren, egal was die Lichtzeichenanlage ("Ampel") anzeigt!

es ist egal ob einsatzfahrt oder nicht,

iste die kolonne durch blaue flaggen / letztes fz grüne flagge gekennzeichnet, zählt was ich oben geschrieben habe

da muss auch kein blaulicht an sein

bundeswehr fährt teilweise auch mit kolonnenrechten und die haben auch kein blaulich

Themenstarteram 29. November 2012 um 17:28

Wären die Fahrzeuge ALLE hintereinander gefahren ... OK. Dazwischen war aber eine GROSSE Lücke, also KEINE direkte Kollone.

Und ... NEIN, es waren KEINE Einsatzfahrten ... Wie auch, bei etwa 50 UNTERSCHIEDLICHEN Fahrzeugen, wie Küchenwagen, neutraler PKW etc.

Nochmal an EINEM Fahrzeug MITTEN in der ersten Kolone war eine grüne Fahne, NICHT an jedem!

du hast deine frage mit dem letzten satz deines zitates selbst beantwortet, denn da steht genau das, was ich oben geschrieben hab

dann haben sich die anderen fuzzis dazwischen gedrängt was aber der sache keinen abbruch tut

 

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/TruppWehr_1998_528.pdf

"ALLE mit Blaulicht und teilweise Martinshorn, obwohl das IN der Kolone wohl sinnlos war.

Als Außenstehender ist die subjektive Beurteilung vollkommen egal.

Fakt ist.

Mit Blaulicht und Martinshorn bedeutet was?

Richtig "Wegerecht"

„(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘.“

– Auszug aus § 38 StVO

Teilweise Martinshorn genügt nach meiner Meinung.

Themenstarteram 29. November 2012 um 17:36

Du hast meine Frage nicht verstanden ... sorry ...

Die Fahrzeuge fuhren eben NICHT ALLE hintereinander ... Dazwischen waren Lücken und die Ampel für die Hauptstraße inzwischen GRÜN, da kam ein Einzelnes Fahrzeug und dahinter wieder eine Kolone.

Meine Frage war NICHT, wie ICH mich in dem Fall verhalte, sondern was Rechtens ist. Denn einer auf der Vorfahrtstraße ist bei grün angefahren als der Kombi mit Blaulicht in die Kreuzung bog.

Da es offensichtlich KEIN Einsatzfahrt war, hat er keine Vorrechte, trotz Blaulicht. Einige Meter dahinter erst kamen die nächsten Fahrzeuge.

Hätte das Erste Fahrzeug die Kreuzung gesperrt um den folgenden ein gefahrloses Abbiegen zu ermöglichen ... ok. Nur setzt bei manchen Fahrern die einmal im Jahr ein Einsatzfahrzeug bewegen (dürfen) meist das Hirn aus, sobald sie Blaulicht anmachen.

MOD bitte schließen bevor das eskaliert!

@bootsmann22

Ich bin davon ausgegangen, dass durch "teilweise mit Martinshorn" dieses auch zu hören war.

Daher mein Einwand mit dem Wegerecht.

http://www.deutsches-wehrrecht.de/.../TruppWehr_1998_528_Word.pdf

 

das einzige was interessiert ist, haben sie flaggen gesetzt.

wenn ja, dann kolonne egal wer da drinne rumwuselt oder wie groß die lücken sind

wenn nein, dann keine kolonne im sinne der stvo

der link oben beschreibt das alles sehr genau,leider kann ich den inhalt nicht rauskopieren und hier reinsetzten, da kennwort geschützt

§ 27 stvo is da das zauberwortdort ist alles gesagt

und sie nehmen sich damit kein wegerecht nach §38 bzw 35 sondern halt nur kolonnenrecht,

der unterschied ist, wenn bei einer kolonne das 1. fz bei rot an die ampel kommt hält die kolonne, was sie bei inanspruchnahme von wegerechten nach § 38 nicht muss

edit:

zitat

Verbände

(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

(4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muß, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.

(5) Der Führer des Verbandes hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

(6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.

zitat ende

man achte auf satz 2

edit 2

hier noch nen paar bunte bilderchen zum thema

http://www.google.de/url?...

Hallo,

ganz so einfach kann man solche Fragen nicht immer beantworten.

Wenn kein Einsatz vorlag, dürfen solche Fahrzeug sicherlich nicht mit Martinshorn fahren. Mit Blaulicht wäre es durchaus möglich, wenn es sich um eine solche hohe Anzahl von Fahrzeugen handelt, die sicher durch den Verkehr kommen müssen.

Sonderrechte dürfen die Fahrzeug für sich bei einer solchen Fahrt nicht in Anspruch nehmen. Somit klärt sich dann ja auch Deine Frage, sie dürfen nicht bei Rot fahren.

Bei einem Einsatz dürfen alle, die von Dir angeführten Fahrzeuge auch mit Sonderrechten fahren. Aber nur dann !

Nach § 27 StVO müssen die Fahrzeuge einer Kolonne gekennzeichnet sein, da steht jedoch nichts von einer Flagge.

Gruß R.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

Und ... NEIN, es waren KEINE Einsatzfahrten ... Wie auch, bei etwa 50 UNTERSCHIEDLICHEN Fahrzeugen, wie Küchenwagen, neutraler PKW etc.

Schon mal etwas von einem GAU gehört ? Größter Anzunehmender Unfall !

Bei solchen Einsätzen z.B., fahren unter Umständen sehr viele versch. Einsatzfahrzeuge von allen Organisationen zusammen. Das kommt glücklicherweise nicht oft vor, aber es kommt vor.

https://www.google.de/search?...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Hallo,

ganz so einfach kann man solche Fragen nicht immer beantworten.

Wenn kein Einsatz vorlag, dürfen solche Fahrzeug sicherlich nicht mit Martinshorn fahren. Mit Blaulicht wäre es durchaus möglich, wenn es sich um eine solche hohe Anzahl von Fahrzeugen handelt, die sicher durch den Verkehr kommen müssen.

Sonderrechte dürfen die Fahrzeug für sich bei einer solchen Fahrt nicht in Anspruch nehmen. Somit klärt sich dann ja auch Deine Frage, sie dürfen nicht bei Rot fahren.

Bei einem Einsatz dürfen alle, die von Dir angeführten Fahrzeuge auch mit Sonderrechten fahren. Aber nur dann !

Nach § 27 StVO müssen die Fahrzeuge einer Kolonne gekennzeichnet sein, da steht jedoch nichts von einer Flagge.

Gruß R.

ich wiederhole nocheinmal

kolonnenrechte und wegerechte = 2 paar schuhe

bei kolonnenrecht:

wenn das 1. fz bei grün über die kreuzung, fahren auch alle anderen

wenn das 1. fz bei rot an der kreuzung, dann hält die kolonne

bei wegerecht:

egal ob rot oder grün die fz fahren ( unter beachtung der vorsichtsmaßnahmen)

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