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Kombinationsfahrzeuge ab 2,8t zul. GG künftig bis 80 km/h

Themenstarteram 8. September 2003 um 7:11

PS: im Bericht sind nicht nur SUV´s gemeint sondern alle Kombinationsfahrzeuge mit dem zul. GG über 2,8t, also 172 Euro Steuer.

hier ist der Original-Link: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,264636,00.html

GELÄNDEWAGEN AUSGEBREMST

Tempo 80 auf Autobahnen

Fans schwerer Offroad-Limousinen ("Sport Utility Vehicles"), die ihre Luxus-Jeeps immer häufiger steuersparend als "kleine Nutzfahrzeuge" anmelden, könnte ein böses Erwachen drohen: Die Pkw könnten künftig nur noch mit Tempo 80 über die Autobahnen zuckeln dürfen.

 

Nach einer jüngst vom Bayerischen Obersten Landesgericht in München bestätigten Entscheidung könnten die hochmotorisierten Trendfahrzeuge künftig nicht nur steuerlich wie Kleinlaster behandelt werden, sondern auch auf der Straße als solche gelten - und das heißt: maximal Tempo 80 auf deutschen Autobahnen.

Dem Urteil liegt der Fall eines Mannes zu Grunde, der mit einem Mercedes-Sprinter der Kategorie "kleines Nutzfahrzeug" bei Tempo 160 in eine Verkehrskontrolle geriet und anschließend erklärte, er habe sein Gefährt für einen Pkw gehalten.

"Die Einordnung des Tatfahrzeugs als Pkw" scheitere schon daran, entschied das Gericht, dass es mit seinem zulässigen Gesamtgewicht "den Grenzwert von 2,8 Tonnen überschritten hat". Das gilt ähnlich für die als leichte Nutzfahrzeuge gemeldeten Offroad-Wuchtbrummen. Deren Halter können jährlich bis zu 1000 Euro an Kraftfahrzeugsteuer sparen und bringen den Fiskus so um Millionenbeträge.

"Wer seine Limousine als Kleinlaster anmeldet, sollte auch die Konsequenzen tragen", sagt Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, und verlangt die Ausstattung der Offroader mit Tempo-80-Aufklebern.

PS: in München die Bullen oder Richter sind nicht mehr normal oder? Sowas pingeliges, der Richter ist wohl Radfahrer :-)

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12 Antworten

hi,

ich lese da nirgendwo was von "kombinationsfahrzeug"... gilt das nun für alle, die ihren wagen mit kombi-zulassung fahren oder als lkw zugelassen haben?

thx & greetz,

suffocator

Moin....

Nun lasst euch mal nicht in Panik versetzen.

Lieber sollten wir uns die Strassenverkehrs-Zulassungsordnung reinziehen und checken was nun wirklich los ist.

Ich habe mich noch nicht schlau gemacht, aber ich meine mich zu erinnern, das ein Geschwindigkeitslimit auf Autobahnen erst für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen besteht.

Ab 3,5 Tonnen müssen Fahrzeuge einen Fahrtenschreiber haben.

Nicht umsonst knallen die Paketdienste mit Sprinter, Transit und Ducato TDI über die Piste....... weil sie SCHNELL sein dürfen !!!

Das dieses o.g. Urteil in Bayern zustande gekommen ist, wundert mich überhaupt nicht......

Neumann

Und noch eines........

Die auf Gewinnoptimierung getrimmte deutesch Wirtschaft hat es sich abgewöhnt Vorräte anzulegen.......

Das Material- und Ersatzteillager heißt heutzutage Autobahn, "just in Time" regiert das Geschäft.......

Nehmt UPS und DPD und wie sie alle heissen die Sprinter oder den Topspeed weg........

Das gibt eine Meuterei im Transportgewerbe, die vonner anderen Welt sein wird.......

Der Richter der das verzapft hat wird sicher in kürze tot aufgefunden........

Erschossen mit ´ner Beretta made in Italy......

Die "Südstaatler" lassen sich doch nicht von ´nem Bazi den ertragreichen Transporter-Markt kaputtmachen ;)

Neumann

Themenstarteram 8. September 2003 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von suffocator

hi,

ich lese da nirgendwo was von "kombinationsfahrzeug"... gilt das nun für alle, die ihren wagen mit kombi-zulassung fahren oder als lkw zugelassen haben?

thx & greetz,

suffocator

is doch wurscht, die meinen ALLE mit über 2,8t zul. GG

@collinz

nene, so wurscht ist das nicht, da gibts kleine aber feine unterschiede, alles über 2,8t ist damit wohl nicht gemeint (sitzplätze, ladefläche, türen etc.). leider sind die angaben in dem artikel auch nicht sonderlich genau.

sollte es sich wirklich um die als kombinationsfahrzeug zugelassenen wagen handeln, fände ich das ziemlich kacke, ich versuche zur zeit immer noch meine caprice als kombinationsfahrzeug zuzulassen um steuern zu sparen. da gabs auch vor kurzem irgendwo ein paar beiträge in einem thread, ich weiss bloss nicht mehr wo...

zumindest ist mir heute morgen erstmal der kit aus meiner nicht vorhandenen brille gefallen... :)

greetz,

suffocator

..wurden vor allem die, zugegebenermassen sauschnellen MB Sprinter, nicht sogar mittlerweile in der Vmax limitiert, gerade weil einige schwere High-Speed Crashs hatten? Irgendwas ist mir da irgendwann zu Ohren gekommen... war da nicht was wo jemand mit nem Sprinter WoMo mit 180 ueber die Bahn gekachelt ist und dann bei einem "Ausweichmanoever" die Frittenbude auf 500 m gleichmaessig verteilt hat??

Tyguy

reibekuchen :) ausnahmsweise mal mit frischem öl!

Das Thema "Sprinter und Co." wurde in der letzten Zeit auch im TV behandelt.

Dort wurde unter anderem gezeigt, was in diesen zum Teil als Servicewagen mit Werkzeugschränken bestückten Autos abgeht, wenn sie mit Tempo 50 gegen die Chrashtest-Barriere kacheln......

Was an Klamotten nicht in Fahrer und Beifahrer stecken bleibt, jagt vorn zum Fenster raus....... guten Appetit !

Ladungssicherung ist doch ein Fremdwort für die Jungs, die mit diesem Kisten über die Bahn preschen......

"just in Time"... schnell schnell...... wie ?? Ratschengurt drüber ?? ach Quatsch... da dauert das Verzurren länger als die Fahrt.....

Und.... wo soll man in diesen Leichtbau-Konservenrennern

einen GUTEN und SICHEREN RATSCHENGURT so EINHÄNGEN UND VERZURREN, daß es die ÖSEN NICHT aus dem Leichtbau-Rahmen reissen ???

Mit den Schwerlast-Ratschen, mit denen ich Autos auf dem Trailer anbinde, knittere ich nen Sprinter mühelos zum Brötchen.........

Nun denn... die StVo sagt: Fahrzeuge über 2,8 - 7,5 Tonnen

Ausserhalb geschlossener Ortschaften 80km/h zul.Höchstgeschwindigkeit........ zum Thema Autobahn hab ich noch nicht nachgesehen.

Dabei wird nicht unterschieden zwischen Bus, Kombi, Lkw oder Baumarkt-Schubkarre.......

ES GEHT UM MEHR ALS 2,8 Tonnen zul.Ges.

Das die ganze Szene bisher so ungeschoren durch die Gegend knallt, hängt einfach damit zusammen, daß an keinem Auto VON AUSSEN SICHTBAR dransteht, wieviel es wiegen oder fahren darf.......

Es gibt den Sprinter auch mit weniger als 2,81t zul.Ges.......

Der heißt LKW-geschlossener Kasten, zahlt LKW-Steuern weil die Bauart klar definiert ist und hat eben keine 2,8 Tonnen zul.Ges.

Wer will das von aussen unterscheiden ??

Wenn der Sheriff jeden Transporter der über 80 gefahren ist anhalten will, wird der Staat erstmal 2,38 Millionen neue Polizisten einstellen müssen........

Wozu aufregen ???? Nach meinem ersten Posting zu diesem Thema habe ich mich schlau gemacht und festgestellt, daß seit Jahren die StVo MASSIV missachtet und übertreten wird.

Ich darf also nicht meckern, wenn mal wieder einer in´s Regelwerk schaut und Alarm schlägt. Über 2,8 Tonnen = 80km/h Ausserhalb geschlossener Ortschaften und fertig ist die Laube.......

Wer es nicht mag, lastet seinen G20 oder Caprice wieder ab auf 2,79Tonnen, schweißt die Fenster zu und schmeißt die Sitze nebst Gurtverschraubungen raus.......

Ab zum TÜV, LKW-geschlossener Kasten eintragen und gut isses.....

Die AMI-Szene ist mit dem "Kombinationskraftwagen" steuerlich immernoch gut bedient, über die (schon immer bestehende) Konsequenz mit Tempo 80 hat bisher nur keiner nachgedacht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

IHR SEID JA ALLES RASER UND NOTORISCHE SCHNELLFAHER !

UNBELEHRBAR SEID IHR AUCH NOCH ???

DAS HAT DEN DAUERHAFTEN ENTZUG DER FAHRERLAUBNISS ZUR FOLGE !!!!!!! (und damit ist das Problem gelöst, keine Pappe, Auto abmelden, Steuern eingespart und kein Frust über 80km/h weil eh zum Stillstand gezwungen... wie einfach das doch sein kann :D )

 

So wie ich das sehe, steckt in meinem noch nicht restaurierten Caprice dieser benzinvernichtende Olds-Motor.

Was soll ich schneller fahren ??

Ich gondele den ganzen Tag mit ´nem 40Tonner auffer Bahn rum.... und komme mit Tempo 80 auch dahin, wo ich hin will/muss....... und das ist mit Tempomat SAU GEMÜTLICH.

Genug Zeit zum genüsslich inner Nase bohren oder anner Beifahrerin rumfingern :D

Also...... zurück zur neuen Gelassenheit, in der Ruhe liegt die Kraft und steter Tropfen höhlt den Stein.....

Der V8 Fahrer hat den Vorteil, das zumindest das Beschleunigen von 0 - 80 eine echte Show sein kann.......

Optisch und erst recht Akustisch.........

Neumann

.... och Mennoooooooo......

 

Jetzt habe ich diesen langen Text hier reingehämmert und nun das:

http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=3

StVo §3 vom 7.5. 2002

Entwarnung...........

Tempo 80 doch erst ab 3,5 Tonnen zul.ges.Gew

 

Neumann

Zitat:

Tempo 80 doch erst ab 3,5 Tonnen zul.ges.Gew

ja, noch...

 

greetz,

suffocator

Tempo 80 mit ner Baumarktschubkarre könnt Ihr vergessen!

Auf den Reifen steht nähmlich drauf :

Not for Hihgway use und Vmax 2o Kmh!:D:D:D

cu Tom

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