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komme mit dem digitalen tacho nicht klar..hilfe

Themenstarteram 4. August 2009 um 16:18

hallo kollegen,

ich habe folgendes problem.bin noch neu in der branche und brauche eure hilfe deswegen noch ein tucken mehr.ich fahre tanwagen und habe in meinem axor ein digital tacho.

beim beladen stelle ich die uhr auf bereitschaft und nachdem ich weiter fahre habe ich auf einmal pause drinne.und wenn es dann irgendwann nach 45 minuten bereitschaft von null anfängt komme ich durcheinander bezüglich wie lange ich noch fahren darf bis ich wirklich pause machen muss usw.kann mir das jemand bitte verständlich erklären?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Beim digitalen Tacho musst Du gar nichts machen ausser wenn Du fertig bist auf Ruhezeit stellen.

Ruhezeit muss immer von Hand getätigt werden. Machst Du nichts dann bleibt der auf ARBEITSZEIT!

Des weiteren ist befüllen Arbeitszeit (meiner Ansicht nach).

Zu den genauen Vorschriften kann ich nichts sagen weil ich mich nicht dran halte (halten muss).

Herr switzer :D,

1. der bleibt nicht immer auf arbeitszeit

2. wenn er eingestellt ist das er automatisch auf pause umstellt muss man folgendes beachten. man fährt auf einen betriebshof, parklatz wo man pause macht, fährt man hin hält an und wenn man den motor laufen lässt wird weiter ARBEITSZEIT geschrieben!!! erst wenn man den MOTOR ABSTELLT!!! wird pause geschrieben (umrüstbare geräte mit einer speziellen typennummer)

3. hast du einen digi tacho der nicht automatisch umschaltet musst du immer per hand auf dem knopf mit der "1" drücken bis das bett piktogramm erscheint

4. wenn frühs das display dunkel ist und nichts anzeigt einfach mal mit der pfeiltaste nach unten oder oben drücken schon ist es wieder da.

5. wenn man den zündschlüssel dreht geht das licht im display an.

p.s, ich weis das ihr in der schweiz noch nicht so weit seit :D

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am 4. August 2009 um 16:50

Beim digitalen Tacho musst Du gar nichts machen ausser wenn Du fertig bist auf Ruhezeit stellen.

Ruhezeit muss immer von Hand getätigt werden. Machst Du nichts dann bleibt der auf ARBEITSZEIT!

 

Des weiteren ist befüllen Arbeitszeit (meiner Ansicht nach).

 

Zu den genauen Vorschriften kann ich nichts sagen weil ich mich nicht dran halte (halten muss).

Themenstarteram 4. August 2009 um 16:55

ja aber wenn ich nichts mache dann geht er doch auf pause....wenn ich 2 stunden fahre dann 45 min. beladen tue dann fängt er doch bei null wieder an oder nicht.also sind so gesehen 2,5 stunden die ich eigentlich noch fahren darf vom display weg und dann würde ich wieder durcheinander kommen.ausserdem werde ich nach stunden bezahlt und eine pause die nach der uhr über 45 minuten geht wird natürlich nicht bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Beim digitalen Tacho musst Du gar nichts machen ausser wenn Du fertig bist auf Ruhezeit stellen.

Ruhezeit muss immer von Hand getätigt werden. Machst Du nichts dann bleibt der auf ARBEITSZEIT!

Des weiteren ist befüllen Arbeitszeit (meiner Ansicht nach).

Zu den genauen Vorschriften kann ich nichts sagen weil ich mich nicht dran halte (halten muss).

Gerade den digitalen Tacho musst Du explizit einstellen. Das ist so gefordert und wird entsprechend bestraft, sofern man es nicht tut.

Ladezeiten sind als Arbeiten zu registrieren.

Anbei mal eine Übersicht über die Symbole.

Es kann sein, dass das Kontrollgerät nach einer Weile auf Pause umstellt. Dies kann besonders bei den Siemens-Geräten so eingestellt werden.

Du kannst Dir die Aufzeichnungen auch am Kontrollgerät anzeigen lassen. Ein Blick ins Handbuch hilft Dir dabei.

am 4. August 2009 um 16:59

Wenn Du zwei Stunden ausgeliefert hast und danach Pause machen willst und am Digitacho nichts veränderst bleibt der auf Arbeitszeit. Sieht man ja auf dem Display am Hämmerchen. Du musst von Hand auf Ruhezeit stellen. Das war ein Problem als die Dinger aufkamen. Die Flachtachographen oder Schubladentachographen stellten autom. auf Ruhezeit wenn Du ne  gewisse Still gestanden hast oder den Motor aus gemacht hast.

Das ist mit dem Digiding nicht mehr so.

 

Auf- u. Abladen ist auch Arbeitszeit. Selbst lenken ist Arbeitszeit. Gibt es überhaupt noch die Funktion Bereitschaft? Also bei unserem meine ich nur noch Fahren, Arbeiten, Ruhe zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Des weiteren ist befüllen Arbeitszeit (meiner Ansicht nach).

Lenkzeitunterbrechung ist nach der Legaldefinition jeder Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird. Die Erholungsphase kann, anders als bei der Tagesruhezeit, als Beifahrer im fahrenden Fahrzeug absolviert werden. Insoweit ist das Wort Fahrtunterbrechung vom Wortlaut missverständlich.

Erledigt der Fahrer allerdings andere Tätigkeiten, bevor er die Fahrt antritt, so ist zusätzlich nach dem Arbeitzeitgesetz zu beachten, dass die erste Pause nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit (nicht Lenkzeit) eingelegt werden muss.

am 4. August 2009 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Zitat:

Es kann sein, dass das Kontrollgerät nach einer Weile auf Pause umstellt. Dies kann besonders bei den Siemens-Geräten so eingestellt werden.

Wir haben so ein Siemens VDO Ding und das bleibt auch über Nacht auf Arbeitszeit. Motzt aber interessanter weise am Morgen nicht. Vielleicht geht der autom. auf OFF, weil am Morgen ist der Digidisplay tot. Erst wenn ich die Zündung anmache kommt er und dann ist er auf Arbeitszeit wie am vorabend.

 

Wird Bereitschaftszeit nicht auch als Arbeitszeit bewertet?

Themenstarteram 4. August 2009 um 17:06

ich werde es ab jetzt mal so machen das ich beim beladen auf arbeitszeit drücke und beim ablassen auf pause ;) mal sehen wie es dan wird.

Themenstarteram 4. August 2009 um 17:08

wenn lenken auch arbeitszeit ist ....wie lange darf ich denn überhaupt gesetzlich arbeiten??

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

 

Wir haben so ein Siemens VDO Ding und das bleibt auch über Nacht auf Arbeitszeit. Motzt aber interessanter weise am Morgen nicht. Vielleicht geht der autom. auf OFF, weil am Morgen ist der Digidisplay tot. Erst wenn ich die Zündung anmache kommt er und dann ist er auf Arbeitszeit wie am vorabend.

Wird Bereitschaftszeit nicht auch als Arbeitszeit bewertet?

Nein. Das kommt drauf an, ob es wirklich Arbeitszeit ist oder Bereitschaftszeit. Nicht jede Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit.

Manche Geräte sind für die automatische Umschaltung programmiert, andere nicht. Auch wenn das Gerät automatisch umschaltet, gibt es die Einstellpflicht der Symbole.

am 4. August 2009 um 17:13

Egal ob auf- oder abladen, es ist Arbeitszeit.

Falls Du den LKW laufen lässt und Du eine Sonderausstattung am Tacho hast werden unter Umständen die Drehzahlen aufgezeichnet. Dann findet der Polyp trotz Ruhezeit raus das Du abgeladen hast.

 

Arbeitszeit beträgt ca. 45Std. bzw. 47Std. /Pro Woche abgsehen von der Doppelwoche u. max. jährlichen Überzeit.

Darin ist auch Lenkzeit dabei, weil Lenkzeit Arbeitszeit ist.

Wieviel Bereitschaftszeit darf man dann pro Woche haben?

Themenstarteram 4. August 2009 um 17:18

heist das ich habe eine arbeitszeit von nur 9 stunden pro tag??das geht doch nicht...ich darf 9 stunden bzw. 10 stunden fahren aber was ist dann mit den be und entladen??

@peach82

Wo nimmst Du nur diese Zahlen her????

Die maximale regelmäßige Arbeitszeit beträgt 48 h pro Woche. Diese kann auf 60 h erweitert werden, sofern ein Ausgleich innerhalb eines Vierteljahrs, bzw. 16 Wochen auf ein Mittelmaß von 48 h/Woche erfolgt.

Arbeitszeit ist alles, was als solche zu verstehen ist, z. B. Lenkzeiten, Ladetätigkeiten, Reinigungen, Reparaturen, manche Bereitschaftszeiten, etc..

Durchschnittlich darf man 45 h/Woche lenken. Sofern in der rollierenden Doppelwoche die 90 h nicht überschritten werden, darf in einer Woche die Lenkzeit auf 56 h erweitert werden.

Es wird Zeit, dass die BKrFQ notwendig wird!

Zitat:

Original geschrieben von bozkurt-67

heist das ich habe eine arbeitszeit von nur 9 stunden pro tag??das geht doch nicht...ich darf 9 stunden bzw. 10 stunden fahren aber was ist dann mit den be und entladen??

Am Tag darfst Du maximal 10 h Arbeiten. In der Woche maximal 48 h.

am 4. August 2009 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von bozkurt-67

heist das ich habe eine arbeitszeit von nur 9 stunden pro tag??das geht doch nicht...ich darf 9 stunden bzw. 10 stunden fahren aber was ist dann mit den be und entladen??

Du darst 45Std. bzw. 47Std. pro Woche Arbeitszeit haben. In der Doppelwoche angeblich 90Std. und alles weitere kann ich nicht sicher sagen.

 

Bei den 45Std. sind alle Arbeitstätigkeiten wie aufladen, abladen, rangieren, fahren, Tankwagen befüllen gehen drin.

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