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Kommt ein KFZ Versicherungsvertrag Zustande ohne das man Unterschreibt????

BMW 3er
Themenstarteram 4. April 2011 um 15:00

Hallo,

ich habe mit meiner Versicherung Probleme, weil men Berater richtigen mist gebaut hat.

Dabei habe ich sogar noch nie einen Vertrag unterschrieben.

Kommt denn einen KFZ Versicherungsvertrag ohne Unterschrift Zustande?

Beste Antwort im Thema
am 4. April 2011 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von rishi09

 

Kommt denn einen KFZ Versicherungsvertrag ohne Unterschrift Zustande?

Ja, das tut er.

Ein Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus.

 

Möglichkeit 1:

Du unterschreibst einen Antrag für einen bestimmten Versicherungsumfang (deine Willenserklärung).

Die Versicherung nimmt den Antrag schriftlich an oder schickt dir die entsprechende Police mit genau dem beantragten Versicherungsumfang (Willenserklärung der Versicherung)

=Vertrag ist zustande gekommen.

 

Möglichkeit 2:

Die Versicherung schickt dir eine Police zu, welche von deinem Antrag abweicht, oder Dinge beinhaltet, die du niemals beantragt hast, du hast evtl. auch keinen Antrag unterschrieben.

Dann stellt dieses Zusenden der Police den Antrag der Versicherung (also deren Willenserklärung) zum Abschluss des policierten Vertragsumfanges dar.

Widersprichst du, kommt kein Vertrag zustande.

Bezahlst du hingegen den Beitrag, so gilt dies als deine Willenserklärung (dein "Ja") zum dir lt. Police angebotenen Versicherungsschutz.

=Vertrag zustande gekommen.

 

Es kommt also nicht darauf an, ob man einen Antrag unterschrieben hat, oder nicht.

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Bei mir schon. Ist aber auch kein Problem umgehend nachträglich was zu ändern.

Außerdem gilt die Beraterhaftung.

Was hat er denn gemacht?

Gruß

am 4. April 2011 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von rishi09

 

Kommt denn einen KFZ Versicherungsvertrag ohne Unterschrift Zustande?

Ja, das tut er.

Ein Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus.

 

Möglichkeit 1:

Du unterschreibst einen Antrag für einen bestimmten Versicherungsumfang (deine Willenserklärung).

Die Versicherung nimmt den Antrag schriftlich an oder schickt dir die entsprechende Police mit genau dem beantragten Versicherungsumfang (Willenserklärung der Versicherung)

=Vertrag ist zustande gekommen.

 

Möglichkeit 2:

Die Versicherung schickt dir eine Police zu, welche von deinem Antrag abweicht, oder Dinge beinhaltet, die du niemals beantragt hast, du hast evtl. auch keinen Antrag unterschrieben.

Dann stellt dieses Zusenden der Police den Antrag der Versicherung (also deren Willenserklärung) zum Abschluss des policierten Vertragsumfanges dar.

Widersprichst du, kommt kein Vertrag zustande.

Bezahlst du hingegen den Beitrag, so gilt dies als deine Willenserklärung (dein "Ja") zum dir lt. Police angebotenen Versicherungsschutz.

=Vertrag zustande gekommen.

 

Es kommt also nicht darauf an, ob man einen Antrag unterschrieben hat, oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von rishi09

 

Kommt denn einen KFZ Versicherungsvertrag ohne Unterschrift Zustande?

Ja, das tut er.

Ein Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus.

 

Möglichkeit 1:

Du unterschreibst einen Antrag für einen bestimmten Versicherungsumfang (deine Willenserklärung).

Die Versicherung nimmt den Antrag schriftlich an oder schickt dir die entsprechende Police mit genau dem beantragten Versicherungsumfang (Willenserklärung der Versicherung)

=Vertrag ist zustande gekommen.

 

Möglichkeit 2:

Die Versicherung schickt dir eine Police zu, welche von deinem Antrag abweicht, oder Dinge beinhaltet, die du niemals beantragt hast, du hast evtl. auch keinen Antrag unterschrieben.

Dann stellt dieses Zusenden der Police den Antrag der Versicherung (also deren Willenserklärung) zum Abschluss des policierten Vertragsumfanges dar.

Widersprichst du, kommt kein Vertrag zustande.

Bezahlst du hingegen den Beitrag, so gilt dies als deine Willenserklärung (dein "Ja") zum dir lt. Police angebotenen Versicherungsschutz.

=Vertrag zustande gekommen.

 

Es kommt also nicht darauf an, ob man einen Antrag unterschrieben hat, oder nicht.

jepp. im juristendeutsch "konkludentes handeln"

da braucht man nicht noch extra unterschreiben.

am 5. April 2011 um 8:27

lauter volljuristen hier!

im kfz-versicherungsbereich funktioniert das leider nicht ganz so einfach. dein vertrag ist noch nicht zustande gekommen. es wurde noch keine antrag unterschrieben. auch nach unterschrift hast du noch 14 tage widerspruchsrecht. mittleweile sogar im kfz bereich. versicherungsschutz besteht m bereich der haftpflichtversicherung schon durch die anmeldung des pkw mit vorlage bzw. abgabe der eVB nummer der gesellschaft. kaskodeckung besteht hierüber nicht. wenn du keinen antrag unterzeichenst, wird die versicherung dich anschreiben und den antrag anfordern. sendest du diesen nicht zurück, wird dein fahrzeug früher oder später abgemeldet, es wird also durch die gesellschaft die sogenannte 29c anzeige verschickt. irgendwann kommt dann der nette mann oder aber die nette frau von der behörde und kratzt deine plakette ab. vorher fährst du aber bereits ohne versicherungsschutz.

zu deinem problem. wenn du die versicherung noch wechseln möchtest, dann kannst du das jetzt noch machen. dann aber bitte ganz schnell zu einer anderen gesellschaft, hier den vertrag unterschreiben und fertig. zumindest für dich. die gesellschaft, und daruf solltest du den berater hinweisen, muss noch ganz schnell, am besten rückwirkend ab dem tag der zulassung die eVB nummer bei der behörde austauschen. macht die gesellschaft das nicht rückwirkend, so kann es passieren (sehr wahrscheinlich), dass die alte gesellschaft dir den zeitraum bis zum wechsel in rechnung stellt.

viel erfolg. egal was oben über konkludentes handeln und so steht. das widerrufsrecht bei versicherungen bei anträgen ohne unterschrift endet erst nach einem jahr. zudem hast du vermutlich noch gar keinen versicherungsschein erhalten.

viel erfolg bei der suche nach einer neuen gesellschaft.

Woher nimmst Du all das Wissen? Woher weißt Du, dass noch keine 14 Tage rum sind? Woher weißt Du, dass er nicht eventuell schon 23 oder 127 Monate Beiträge gezahlt hat? Glaskugel? Die Angaben des TE sind sehr spärlich, daher kann in fast alle Richtungen fast alles möglich sein. Eben auch das oben beschriebene Zustandekommen des Vertrages. Dein Ratschlag, schnell woanders einen Vertrag zu unterschreiben ist daher nicht nur fahrlässig, er ist sogar dumm, da hier keiner (außer dem TE) die Details kennt!

Zitat:

Original geschrieben von joelleibb

lauter volljuristen hier!

im kfz-versicherungsbereich funktioniert das leider nicht ganz so einfach. dein vertrag ist noch nicht zustande gekommen. es wurde noch keine antrag unterschrieben. auch nach unterschrift hast du noch 14 tage widerspruchsrecht. mittleweile sogar im kfz bereich. versicherungsschutz besteht m bereich der haftpflichtversicherung schon durch die anmeldung des pkw mit vorlage bzw. abgabe der eVB nummer der gesellschaft. kaskodeckung besteht hierüber nicht. wenn du keinen antrag unterzeichenst, wird die versicherung dich anschreiben und den antrag anfordern. sendest du diesen nicht zurück, wird dein fahrzeug früher oder später abgemeldet, es wird also durch die gesellschaft die sogenannte 29c anzeige verschickt. irgendwann kommt dann der nette mann oder aber die nette frau von der behörde und kratzt deine plakette ab. vorher fährst du aber bereits ohne versicherungsschutz.

zu deinem problem. wenn du die versicherung noch wechseln möchtest, dann kannst du das jetzt noch machen. dann aber bitte ganz schnell zu einer anderen gesellschaft, hier den vertrag unterschreiben und fertig. zumindest für dich. die gesellschaft, und daruf solltest du den berater hinweisen, muss noch ganz schnell, am besten rückwirkend ab dem tag der zulassung die eVB nummer bei der behörde austauschen. macht die gesellschaft das nicht rückwirkend, so kann es passieren (sehr wahrscheinlich), dass die alte gesellschaft dir den zeitraum bis zum wechsel in rechnung stellt.

viel erfolg. egal was oben über konkludentes handeln und so steht. das widerrufsrecht bei versicherungen bei anträgen ohne unterschrift endet erst nach einem jahr. zudem hast du vermutlich noch gar keinen versicherungsschein erhalten.

viel erfolg bei der suche nach einer neuen gesellschaft.

dann erklär mir mal warum ich seit jahren keinen antrag mehr unterschrieben habe.

zudem:

http://www.versicherungsrecht-info.de/Annahme/annahme.html

das ein widerrufsrecht EIN JAHR (!) betragen soll, halte ich insbesondere bei KFZ-versicherungen, die im regelfall nur ein jahr lang laufen, für ein ganz großes gerücht.

am 5. April 2011 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von joelleibb

lauter volljuristen hier!

Na zum grossen Glück kommt ja jetzt einer wie du daher und kann hier mal so richtig mit seinem "Wissen" glänzen.

 

Zum Rest von deinem Kauderwelsch erspare ich mir mal jeglichen Kommentar, ausser vielleicht hierzu:

Zitat:

Original geschrieben von joelleibb

egal was oben über konkludentes handeln und so steht. das widerrufsrecht bei versicherungen bei anträgen ohne unterschrift endet erst nach einem jahr

Selten so viel Blödsinn auf einem Haufen gelesen.

Zitat:

Original geschrieben von joelleibb

zudem hast du vermutlich noch gar keinen versicherungsschein erhalten.

vermutlich ....vermutlich....vermutlich hast du nicht im Ansatz einen Plan von dem, was du hier zusammenstocherst.

am 5. April 2011 um 21:10

Also ich habe eher das Gefühl, das da einer schnell eine Versicherung haben wollte, weil es aus irgendwelchen Gründen eilig war und nun, da Zeit ist und festgestellt wurde, dass andere Versicherer einen niedrigeren Preis haben wollen nach Mittel und Weg gesucht wird den mündlich geschlossenen Vertrag loszuwerden.

Wenn der Versicherungsvermittler nicht explizite Informationen vom TE bekommen hätte, dann wird auch zunächst kein Versicherungsschein ausgestellt.

Meiner Erfahrung nach haben manche Menschen einfach nicht den Arsch in der Hose zu Ihren (vielleicht falschen, vielleicht vorschnellen, vielleicht bequemen, vielleicht nachteiligen...) Entscheidungen zu stehen.

Im übrigen ist ein Vertrag mit der Verwendung der EVB schon geschlossen, nachzulesen in den Versicherungsunterlagen.

Tut mir leid, aber hat für mich genau den Anschein, da keine wirklichen Gründe für das falsche Handeln des Versicherungsvermittlers genannt werden.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von joelleibb

lauter volljuristen hier!

im kfz-versicherungsbereich funktioniert das leider nicht ganz so einfach. dein vertrag ist noch nicht zustande gekommen. es wurde noch keine antrag unterschrieben. auch nach unterschrift hast du noch 14 tage widerspruchsrecht. mittleweile sogar im kfz bereich. versicherungsschutz besteht m bereich der haftpflichtversicherung schon durch die anmeldung des pkw mit vorlage bzw. abgabe der eVB nummer der gesellschaft. kaskodeckung besteht hierüber nicht. wenn du keinen antrag unterzeichenst, wird die versicherung dich anschreiben und den antrag anfordern. sendest du diesen nicht zurück, wird dein fahrzeug früher oder später abgemeldet, es wird also durch die gesellschaft die sogenannte 29c anzeige verschickt. irgendwann kommt dann der nette mann oder aber die nette frau von der behörde und kratzt deine plakette ab. vorher fährst du aber bereits ohne versicherungsschutz.

zu deinem problem. wenn du die versicherung noch wechseln möchtest, dann kannst du das jetzt noch machen. dann aber bitte ganz schnell zu einer anderen gesellschaft, hier den vertrag unterschreiben und fertig. zumindest für dich. die gesellschaft, und daruf solltest du den berater hinweisen, muss noch ganz schnell, am besten rückwirkend ab dem tag der zulassung die eVB nummer bei der behörde austauschen. macht die gesellschaft das nicht rückwirkend, so kann es passieren (sehr wahrscheinlich), dass die alte gesellschaft dir den zeitraum bis zum wechsel in rechnung stellt.

viel erfolg. egal was oben über konkludentes handeln und so steht. das widerrufsrecht bei versicherungen bei anträgen ohne unterschrift endet erst nach einem jahr. zudem hast du vermutlich noch gar keinen versicherungsschein erhalten.

viel erfolg bei der suche nach einer neuen gesellschaft.

dann erklär mir mal warum ich seit jahren keinen antrag mehr unterschrieben habe.

zudem:

http://www.versicherungsrecht-info.de/Annahme/annahme.html

das ein widerrufsrecht EIN JAHR (!) betragen soll, halte ich insbesondere bei KFZ-versicherungen, die im regelfall nur ein jahr lang laufen, für ein ganz großes gerücht.

Jepp, sehe ich absolut genauso. Mein Agent sitzt in München und ich in Hamm und sämtliche Versicherungen bei Ihm und auch bei anderen laufen seit Jahren ohne eine einzige Unterschrift.

Und Widerrufsrecht bis zu einem Jahr ohne Unterschrift????? Wo soll das denn stehen, das wäre ja obergeil!!!!

Wenn du mit deinem Versicherungsfuzzi nicht kannst, solltest du ganz schnell wechseln auch wenn es ein paar Euro teurer wäre als die billigste am Markt. Wäre für mich eminent wichtig, gerade im Schadenfall. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

Gruß

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