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Komplettabnahme um 1 1/2 Jahre verlängern

Themenstarteram 13. Juli 2006 um 16:44

Komplettabnahme um 1m,1/2 verlängern

 

Mahlzeit !!

Also ich weis ja das man wenn man sen auto wenn man es nach 1.1/2 jahren zur vollabnahme bringen muss ....aber wie ist das wenn ich jetzt nen auto habe und würde tüv und au mache...... in den 1.1/2 Jahren muss ich es anmleden damit die Zeit verlängert wird oder würde es reichen wenn ich einfach nur Tüv und au mache

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14 Antworten

Ich versuche mal herauszulesen was du meinst, viele "..." machen den Text nicht sinnvoller...

Du musst das Auto angemeldet haben damit sich die Sache verlängert, schließlich werden die 1 1/2 Jahre nach der Abmeldung gewertet und nicht nach nem HU/AU Termin.

Ähm....falsch....glaub ich.

Hab mal en Motorad gekauft,war seit 3 Jahren abgemeldet und zum Abmeldedatum hats noch 1 Jahr Tüv gehabt .

Wollte dann neu Tüv machenzum anmelden und hab keine Vollabnahme gebraucht.

Klingt komisch......is aber so.

Da lief dann aber irgendwas nicht richtig. Nach 18 Monaten verfällt der Brief, ob in der Zeit Tüv gemacht wird oder nicht ist der Zulassungsstelle egal. Ging mir nämlich auch mal so.

Zitat:

Original geschrieben von Herr Weber

Ähm....falsch....glaub ich.

Irrtum, weiß ich ;)

Wie es bei nem Motorrad aussieht kann ich natürlich nicht sicher sagen, aber es wird sich bestimmt nicht anders verhalten.

Bei Autos ist es aber definitiv so, egal wielange der Wagen TÜV hatte. Wie Niko schon sagte, der komplette Brief verfällt dann. TÜV gemacht und angemeldet und nen jungfräulichen Brief erhalten.

Zitat §27 STVZO:

Zitat:

Die Fahrzeuge gelten nach Ablauf von 18 Monaten seit der Stilllegung als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen; die Vermerke über sie können aus den Karteien oder Dateien entfernt werden, ohne dass die Vorlage der Briefe zu verlangen ist. Eine Fristverlängerung ist unzulässig.

(7) Soll ein endgültig aus dem Verkehr gezogenes zulassungspflichtiges Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, sind der Zulassungsbehörde der Fahrzeugbrief oder, falls dieser noch unauffindbar ist, die in Absatz 5 letzter Satz vorgesehene Bescheinigung sowie der Fahrzeugschein vorzulegen. War für ein zulassungsfreies Fahrzeug ein Fahrzeugbrief nach § 18 Abs. 7 ausgefertigt, ist auch dieser oder, falls dieser noch unauffindbar ist, die in Absatz 5 letzter Satz vorgesehene Bescheinigung vorzulegen. Von der Zulassungsbehörde sind die vorgelegten Unterlagen einzuziehen und neue auszufertigen.

Hmmm.......hab aber noch den Originalbrief..........

aber ich glaub sowieso das die auf unserem Amt nen Dachschaden haben.

Wollt mal ein Auto anmelden mit dem Nummernschild NW-J-1

Da sagte das Fräulein,geht net weil eine Zahl is nur für Motoräder.......naja.....

Wollte dann NW-J-79

da sagte die Tussi,geht net weil das Fahrzeug vorher mit 2 Buchstaben angemeldet war,muß es jetzt IMMER mit 2 Buchstaben angemeldet werden...........HÄÄÄÄHHH??????!!!!!!!

Auf meine Frage warum des so is,sagte sie dann nur noch,weiß sie nicht, is halt so.

 

2 Reihige Nummernschilder gibts auch nur,wenn SERIENMÄßIG nix anderes reinpasst,weil schlechter ablesbar.

Alles Deppen........

am 13. Juli 2006 um 21:06

find dich damit ab das es so ist. die kurzen nrschilder gibts nur wenn es en außländisches model ist und die kennzeichenmulde zu klein ist. die können sogar verlangen das du es umbaust bis zu einem gewissen betrag. und die können sagenn das du mit der karre vorbeikommen sollst und die sich das angucken.

das mit den 18 monaten und dann ne vollabnahme ist auch beim motorad so.

und tu uns allen nen gefallen und las die ...... weg man versteht den text auch ohne

Also das mit den 18 Monaten ist definitiv so, das geht nur nach dem Abmelde-Zeitraum. Ich habe beim Motorrad allerdings noch keinen Unterschied zwischen dem normalen TÜV und der Vollabnahme festgestellt (ausser dem neuen Brief beim Baurat) - die Prüfungen waren immer gleich intensiv und haben alle ziemlich gleich lange gedauert.

Und die Sache mit den Kennzeichen ist bei jeder Zulassungsstelle anders geregelt: Bei uns in München sind generell nach dem M 2 Buchstaben, 4 Zahlen für die Stadt und entweder 2 Buchstaben, 2 Zahlen oder 1 Buchstabe, 4 Zahlen für den Landkreis vorgeschrieben. In Erding ist das egal, da kannst Du Dir jede Kombination aussuchen (von den üblichen Ausnahmen mal abgesehen). Und in Freising hat sogar jedes Stadtviertel eigene Kombinationen; wenn Du Deine Initialen haben willst, kann es sein, dass Du am falschen Ende der Strasse wohnst!

Zitat:

Original geschrieben von Golf Fahrerin

Also das mit den 18 Monaten ist definitiv so, das geht nur nach dem Abmelde-Zeitraum. Ich habe beim Motorrad allerdings noch keinen Unterschied zwischen dem normalen TÜV und der Vollabnahme festgestellt (ausser dem neuen Brief beim Baurat) - die Prüfungen waren immer gleich intensiv und haben alle ziemlich gleich lange gedauert.

!

da gibts auch nicht viel zu prüfen. Was will er da schon mehr schauen bei Vollabnahme?

....denen ist eh immer langweilig darum jetzt ja asu:D

zu den Zulassungsstellen: jo das kann jede individuell regeln.

Wenn die festlegen 1 Buchstabe wird ab jetzt für Motorräder reserviert dann ist das so. Kannst nix gegen machen.

Zulassungsstellen besitzen da eine gewisse Allmacht;)

Aber was habt ihr den gegen ein paar gepflegte ..........?:(

An der richtigen Stelle machen sie die Ausage des Textes irgendwie besser verständlich........dat is meine Meinung.

Deine Punkte entsprechen meist einem Komma.

Nicht krumm nehmen, mich stört das weniger, es sollte nur nicht der Text unverständlich sein. Aber davon bist du meilenweit entfernt ;)

Dachte ich es mir doch, dass da kein Unterschied ist zwischen Motorrad und Auto. Wobei ne Vollabnahme für gewöhnlich nicht arg viel länger dauert bzw. nicht den Mehrkosten in Minuten entspricht... :D

Bis vor kurzen war glaub ich sogar die Vollabnahme beim Motorrad billiger als die normale HU.

Merkwürdig das ganze,,,,,,,,,,,,:)

am 15. Juli 2006 um 21:20

Kann man denn nicht pauschal sagen, was da intesiver geprüft wird bei der Vollabnahme?

Kann es vielleicht sein, dass bei der Vollabnahme Autos nicht mehr durchkommen, die vielleicht bei normaler HU nochmal den Weg auf die Straße gefunden hätten?

Zitat:

Original geschrieben von 5.5.3

Kann man denn nicht pauschal sagen, was da intesiver geprüft wird bei der Vollabnahme?

Kann es vielleicht sein, dass bei der Vollabnahme Autos nicht mehr durchkommen, die vielleicht bei normaler HU nochmal den Weg auf die Straße gefunden hätten?

das ist genau wie bei der normalen HU. entweder du hast einen der plaketten klebt hauptsache das auto rollt und wird vom motor angetrieben oder du hast einen der dir das auto "zerlegt".

so ist das auch bei der vollabnahme. entweder hast du einen der das gewissenhaft macht (vgl. mit HU) oder du hast einen der es als mission ansieht und das auto bei der vollabnahme bis ins kleinste detail zerlegt...

pauschal kann man das gar nicht sagen.

ich habe die erfahrung bei meiner vollabnahme gemacht, dass die eine tüv station total den terror gemacht hat, dass das nicht stimmt und der vorschalldämpfer beim rp fehlt usw.

das war das beste beispiel für den "missions-"prüfer.

das war mir viel zu blöd mir sagen zu lassen, dass da teile dran müssen die da gar nicht hingehören und bin daher zu einer anderen tüv station gefahren.

da war das alles kein problem. auto auf die wesentlichen sachen bis ins kleinste sehr gewissenhaft geprüft und gut ´war's.

als ich ihm das von der anderen tüv station erzählte hat er gelacht und sich darüber amüsiert welche fanatiker und "poser" es gibt. :)

wenn du was am auto verändert hast was dabei dann auch abgenommen werden soll, dann frag einfach mal unverbindlich an. wirst dann sehr schnell rausbekommen wie der prüfer drauf ist...

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