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Konsequenzen einer verspäteten Inspektion...

Themenstarteram 25. Juli 2009 um 11:20

Liebe FoFoFa's,

habe mir soeben bei einem FFH einen schicken gebrauchten FoFo Turnier 1.6 80 Kw TDCI (ehem. Mietwagen, 27 TKm, EZ 9/2008) angeschaut. Prinzipiell hätte ich den gerne, nur ist mir das jungfräuliche Serviceheft aufgefallen. Auch auf Nachfrage konnte mir der FFH keine Auskunft geben, ob der 20 TKm Service gemacht wurde. Natürlich bekomme ich mit dem Kauf die fällige Inspektion, allerdings befürchte ich spätere Konsequenzen wenn es um Garantie-/ Kulanzfragen geht. Und davon habe ich nach 20 Jahren Ford's so einige...

Ich habe erstmal nix unterschrieben und der FFH hat auch von sich aus vorgeschlagen, am Montag erstmal einen seiner Experten zu fragen und mir den Wagen noch so lange zu reservieren. Allerdings habe ich ausdrücklich betont, jegliches Statement schriftlich zu bekommen.

Für mich muss ein Auto funktionieren - wenn ich regelmäßig Urlaub und/ oder Mietwagen nehmen muss und mehr Kilometer mache auf dem Weg vom und zum FFH, laufe ich Amok. Dann noch eine Diskussion, weil eine mündliche Zusage eines FFH der dann evtl. schon seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat oder ich auf der anderen Seite der Weltkugel wohne - sowas brauch kein Mensch!

Tipps? Meinungen? Erfahrungen? Lob? Kritik?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von aggronoob

 

Wenn also jemand in 12 Monaten z.B. 40.000 Km fährt und dann erst zur Inspektion kommt soll das ok sein?

Wer behauptet denn den Quatsch ???

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am 25. Juli 2009 um 11:48

Von Grundsatz vertrete ich voll und ganz deine Meinung. Dir bleibt nur eins übrig: Warten auf die Aussagen vom Händler, denn nur er kann dir etwas zum Thema "Serviceintervall - Inspektionen" sagen.

An deiner Stelle würde ich mich nicht auf diesen Wagen festnageln, sondern weiter die Augen offen halten.

Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass Mietwagen nicht regelmäßig gewartet werden.

Das kann sich kein Mietverleiher erlauben.

Kenn das noch von meinem alten Focus-Firmenwagen. Wenn ich etwas hatte wurde ich vom Fuhrpark angeschrieben, dass die nötigen Inspektionen anstehen und dann bin ich natürlich rubbel die katz zum Freundlichen hin. Genauso bei irgendwelchen Schäden. DIe Firmen/Mietwagen sind eig. immer top gewartet.

Gruß chiller

Zitat:

Original geschrieben von chil-ler

Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass Mietwagen nicht regelmäßig gewartet werden.

Das kann sich kein Mietverleiher erlauben.

Oh doch, das können und tun sie! Ich habe jahrelang während des Studiums bei einem der größten Vermieter gearbeitet; Wartung ist da ein Fremdwort, denn alles, was kostet, wird in den 6 Monaten in denen dort ein PKW i.d.R. läuft., vermieden. Daher war es bei uns quasi Gesetz, dass die Autos nicht zur Inspektion kommen, auch wenn diese meist am Ende der Laufzeit des Autos aufgrund der KM-Laufleistung fällig geworden wäre.

Wartung beim Vermieter sieht meist so aus: Neuwagen kommt, wird vermietet. Nach der Vermietung: saugen, waschen, Öl und Wasser kontrollieren (Öl gibt es übrigens nach dem Motto "eins für alle", nämlich das billigste aus dem Baumarkt). Ist es defekt, kommt der Wagen der Vertragswerkstatt; das verursacht wg. der Garantie ja auch keine Kosten. Ich habe in 6 Jahren nicht einen PKW zur Inspektion gebracht und auch in allen anderen Filialen war dies nicht üblich. Das machen i.d.R. die Hersteller, die die Autos nach den 6 Monaten zum Festpreis wieder zurückkaufen.

am 25. Juli 2009 um 12:06

Schau an.. wieder etwas dazu gelernt. Solche Insider-Infos bekommt man selten. Dann wäre ich erst Recht skeptisch in Sachen Mietwagen-kauf.

Für mich ein ganz klares Argument für einen NICHT-Kauf !!!

Hallo

Ich habe auch einen Ex-Mietwagen bei meinem Ford Händler gekauft.

Erstzulassung 10/2007.

Gekauft 08/2008 mit 24500 Km auf der Uhr.Da es ja bei Ford heißt alle 20000Km oder einmal

im Jahr zur Inspektion war meiner also 4500Km drüber.

Die erste Inspektion wurde dann direkt nach Abschluß des Kaufvertrages gemacht.

Die Garantie bei diesem Ex-Mietwagen ist übrigens etwas länger !! nämlich 3 Jahre oder 80000Km

Bis jetzt keinerlei Probleme bis auf ein paar Kleinigkeiten die ich bei der nächsten

Inspektion auf Garantie machen lasse (knackender Fahrersitzt und "zwitschernder" Keilriemen).

 

mfg fibres73

Themenstarteram 25. Juli 2009 um 12:51

Zitat:

Original geschrieben von fibres73

Hallo

Ich habe auch einen Ex-Mietwagen bei meinem Ford Händler gekauft.

Erstzulassung 10/2007.

Gekauft 08/2008 mit 24500 Km auf der Uhr.Da es ja bei Ford heißt alle 20000Km oder einmal

im Jahr zur Inspektion war meiner also 4500Km drüber.

Die erste Inspektion wurde dann direkt nach Abschluß des Kaufvertrages gemacht.

Die Garantie bei diesem Ex-Mietwagen ist übrigens etwas länger !! nämlich 3 Jahre oder 80000Km

Bis jetzt keinerlei Probleme bis auf ein paar Kleinigkeiten die ich bei der nächsten

Inspektion auf Garantie machen lasse (knackender Fahrersitzt und "zwitschernder" Keilriemen).

mfg fibres73

Wenn also jemand in 12 Monaten z.B. 40.000 Km fährt und dann erst zur Inspektion kommt soll das ok sein?

Das "oder" bedeutet in diesem Fall welche der Bedingungen zu erst eintrifft. In meinem Fall wäre das der Kilometerstand bei 20 Tkm gewesen.

Ford kann sich wirtschaftlich gar nicht erlauben jeden Garantiefall genau zu durchleuchten. Da gibt es sicherlich eine ökonomische Grenze bis zu der ein FFH selber entscheiden kann ob etwas unter die Garantie fällt oder nicht.

Insofern würde ich Deinen Optimus nochmal überdenken, schließlich sind Deine Garantiefälle vermutlich eher Peanuts gegenüber z.B. einem defekten Motor. Was dann die Garantie genau wert ist, wird sich auch bei Dir zeigen wenn es mal richtig zur Sache geht...viel Glück wünsche ich dir dann wegen der 4.500km.

Ich hatte das Thema nämlich schon. Es wurde teuer und Ford lehnte ab weil gewisse Abweichungen im Serviceheft sehr eng gesehen wurden.

Zitat:

Original geschrieben von aggronoob

 

Wenn also jemand in 12 Monaten z.B. 40.000 Km fährt und dann erst zur Inspektion kommt soll das ok sein?

Wer behauptet denn den Quatsch ???

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 17:57

Also,

komme gerade von meinem FFH. Der wusste selber nicht Bescheid bezüglich der Überziehung der Inspektion und hat sich in Köln rückversichert.

Resultat: Köln akzeptiert im Garantiefall maximal eine Überziehung um 2.000 Km oder um 1 Monat. Folglich hat man mir den 10 Monate alten FoFo mit einer A1 Garantie angeboten...habe dankend abgelehnt :/

Immerhin eine klare Ansage aus Köln, und schade, dass meinem FFH das nicht gleich aufgefallen ist. Habe mir jetzt einen anderen FoFo angeguckt und werde den bei nächster Gelegenheit mal anlassen.

Seufz.

 

Hallo,

ich habe genau diesen Sachverhalt bei Ford schrfitlich angefragt, aber nur drei Briefe bekommen, dass man mich telefonisch nicht erreicht habe. Dann habe ich nochmal geschrieben mit der Bitte um schriftliche Antwort. Die dann allerdings so ausgefallen ist, dass Ford dazu nichts sagen kann, weil die A1-Garantie ein Vertrag zwischen Händler und mir ist.

Die Aussage der Händler war nun, dass die A1 gilt, auch wenn die erste Inspektion nicht erfolgt ist, weil nur dass Verhalten des Kunden zählt, was nach dem Kauf erledigt wird. D.h. wenn Du das hauto gleich mit neuem Öl befüllst, die Durchsicht 3.000 km nach dem Kauf machst und dann alle Inspektionen einhältst, dann sollte die A1 durch einen fehlende Autovermieterinspektion nicht gefährdet sein.

Allerdings sollte. Genau wüsste man das erst bei einem Schaden und da ist es ja bekanntermaßen so, dass dann Ford dass was sie dem Kunden jetzt nicht schreiben kann, vor allem darum nicht schreiebn eill, weil sie die Abwicklung über A1 dann gerne mal ablehnen, wegen der fehlenden 1. Inspektion, das konnte man hier im Forum schon lesen, ich habe daher ja auch den Brief geschrieben. Ich habe jetzt nochmal geschrieben und um Aufklärun unabhängig von meinem konkreten vertrag gebeten, man solle mir einfach generell sagen, wie in so einem Fall bei der A1 Garantie entschieden würde.

Ich denke rein rechtlich, wenn Dein Händler Dir das Auto mit A1 verkauft, das aber ohne die ihm ja bekannte fehlende Inspektion, nicht übernommen würde muss eben der Händler das übernehmen. Du als Kunde würdest aber nicht ohne Schutz dastehen.

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von tinger

Hallo,

ich habe genau diesen Sachverhalt bei Ford schrfitlich angefragt, aber nur drei Briefe bekommen, dass man mich telefonisch nicht erreicht habe. Dann habe ich nochmal geschrieben mit der Bitte um schriftliche Antwort. Die dann allerdings so ausgefallen ist, dass Ford dazu nichts sagen kann, weil die A1-Garantie ein Vertrag zwischen Händler und mir ist.

Die Aussage der Händler war nun, dass die A1 gilt, auch wenn die erste Inspektion nicht erfolgt ist, weil nur dass Verhalten des Kunden zählt, was nach dem Kauf erledigt wird. D.h. wenn Du das hauto gleich mit neuem Öl befüllst, die Durchsicht 3.000 km nach dem Kauf machst und dann alle Inspektionen einhältst, dann sollte die A1 durch einen fehlende Autovermieterinspektion nicht gefährdet sein.

Allerdings sollte. Genau wüsste man das erst bei einem Schaden und da ist es ja bekanntermaßen so, dass dann Ford dass was sie dem Kunden jetzt nicht schreiben kann, vor allem darum nicht schreiebn eill, weil sie die Abwicklung über A1 dann gerne mal ablehnen, wegen der fehlenden 1. Inspektion, das konnte man hier im Forum schon lesen, ich habe daher ja auch den Brief geschrieben. Ich habe jetzt nochmal geschrieben und um Aufklärun unabhängig von meinem konkreten vertrag gebeten, man solle mir einfach generell sagen, wie in so einem Fall bei der A1 Garantie entschieden würde.

Ich denke rein rechtlich, wenn Dein Händler Dir das Auto mit A1 verkauft, das aber ohne die ihm ja bekannte fehlende Inspektion, nicht übernommen würde muss eben der Händler das übernehmen. Du als Kunde würdest aber nicht ohne Schutz dastehen.

Hm,

auf http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/FordGarantien steht was von genauer Inspektion. Aus der Praxis weiß ich auch, dass die Vorgeschichte nicht zählt da die Abnahme zu Beginn der A1 Garantie zählt.

Wenn die Garantie zwischen Dir und dem FFH und dem Garantiegeber ist, dann würde ich mich gar nicht an Köln wenden, sondern direkt an den FFH und den zu einer schriftlichen Äußerung hinreißen.

Ärgerlich!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von aggronoob

Zitat:

Original geschrieben von tinger

Hallo,

ich habe genau diesen Sachverhalt bei Ford schrfitlich angefragt, aber nur drei Briefe bekommen, dass man mich telefonisch nicht erreicht habe. Dann habe ich nochmal geschrieben mit der Bitte um schriftliche Antwort. Die dann allerdings so ausgefallen ist, dass Ford dazu nichts sagen kann, weil die A1-Garantie ein Vertrag zwischen Händler und mir ist.

Die Aussage der Händler war nun, dass die A1 gilt, auch wenn die erste Inspektion nicht erfolgt ist, weil nur dass Verhalten des Kunden zählt, was nach dem Kauf erledigt wird. D.h. wenn Du das hauto gleich mit neuem Öl befüllst, die Durchsicht 3.000 km nach dem Kauf machst und dann alle Inspektionen einhältst, dann sollte die A1 durch einen fehlende Autovermieterinspektion nicht gefährdet sein.

Allerdings sollte. Genau wüsste man das erst bei einem Schaden und da ist es ja bekanntermaßen so, dass dann Ford dass was sie dem Kunden jetzt nicht schreiben kann, vor allem darum nicht schreiebn eill, weil sie die Abwicklung über A1 dann gerne mal ablehnen, wegen der fehlenden 1. Inspektion, das konnte man hier im Forum schon lesen, ich habe daher ja auch den Brief geschrieben. Ich habe jetzt nochmal geschrieben und um Aufklärun unabhängig von meinem konkreten vertrag gebeten, man solle mir einfach generell sagen, wie in so einem Fall bei der A1 Garantie entschieden würde.

Ich denke rein rechtlich, wenn Dein Händler Dir das Auto mit A1 verkauft, das aber ohne die ihm ja bekannte fehlende Inspektion, nicht übernommen würde muss eben der Händler das übernehmen. Du als Kunde würdest aber nicht ohne Schutz dastehen.

Hm,

auf http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/FordGarantien steht was von genauer Inspektion. Aus der Praxis weiß ich auch, dass die Vorgeschichte nicht zählt da die Abnahme zu Beginn der A1 Garantie zählt.

Wenn die Garantie zwischen Dir und dem FFH und dem Garantiegeber ist, dann würde ich mich gar nicht an Köln wenden, sondern direkt an den FFH und den zu einer schriftlichen Äußerung hinreißen.

Ärgerlich!

 

Hallo !!

Also wenn der Auto-kauf schon so anfängt, kann das ja heiter werden, ich Denke das die meisten Autofahrer einfach nur in Ruhe fahren wollen, und sich nicht mit dem FFh oder Köln rumärgern wollen

Also Finger weg, und weiter Suchen, und genau Aufpassen !!

MFG

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