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Kontakt bei VW wegen Händlerbeschwerde?

Themenstarteram 31. August 2005 um 19:11

Hallo,

ich kriege gerade ganz gewaltig das Kotzen!

Ich hatte jachon erzählt, dass sich mein Händler überlegt hatte, auf die gesetzliche Gewähr zu schei**en und mir die Reinigung der Drosselklappe komplett in Rechnung zu stellen.

Ich habe dagegen schriftlich Einspruch erhoben.

Heute kam nun der nächste (böse) Streich des Händlers:

Eine Rechnung über 100 Euro für die Anmeldung. Das Problem ist nur, dass diese längst von mir beglichen wurde (nähmlich direkt am Tage der KfZ-Übergabe). Das Problem ist nur, dass keine Quittung existiert. Seinerzeit meinte der Verkäufer nämlich, dass der Händler buchungstechnisch nicht in der Lage sei, die Bezahlung der Anmeldung per EC-Karte entgegen zu nehmen. Deswegen nahm der Verkäufe das Geld - ohne Quittung - bar an sich. Damals habe ich mir nichts dabei gedacht, da der Händler eigentlich einen guten Ruf genießt.

Mal ganz davon abgesehen, dass es von mir eine Anzeige wegen Betruges gibt, wenn sich die Sache denn morgen nicht aufklärt, möchte ich meinem Frust etwas Luft machen indem ich mich direkt bei VW, Wob beschwere.

Also: wer ist der richtige Ansprechpartner in Wob?

Danke und Gruss

Holger

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10 Antworten
am 31. August 2005 um 22:35

Hallo,

geh auf die Volkswagen Homepage und kontaktiere VW per Email. Kann dir aber gleich sagen, daßp es ne Ewigkeit dauert, bis da ne Antwort kommt. Die hat es dann aber in sich (jedenfalls war das bei mir so). Nachdem ich Antort von VW bekommen habe, rief mich der Geschäftsführer der besagten VW Niederlassung an und hat sich für die Unanehmlichkeiten entschuldigt.......

 

Grüße

 

Olly

oder du rufst unter 0800 volkswagen an. Hab ich damals gemacht. Naja hat zwar auch ein bischen gedauert aber immerhin.

Bei mir war das problem das ich bei meinen alten G4 einen zahnriemenwechsel gemacht habe. Naja und die haben die wapu nicht mitgewechselt. Das ende vom lied war dann nach 3000 kilometer wapu schaden und 500€ reparaturkosten. Ich mein wenn der zahnriemen schon ab ist dann kann man doch gleich die wapu die wirklich net viel kostet grad mit wechseln.

Naja VW meinte das das nie probleme macht. Klasse man hats gesehen. Wapu vielleicht 50€ und drei schrauben. So musst der blöde motor wieder so schräg gesetzt werden.

Dannach ist man immer etwas schlauer.

mfg

Themenstarteram 1. September 2005 um 16:42

Danke.

Gruss

Holger

100eur ist aber fett.

habe mit wunschkennzeichen bei vw 76 eur bezahlt.

sehr unfair vom händler.

würde sofort mit vw kontakt aufnehmen mit der 0800-volkswagen und gleich beschweren. wenn er noch mehr so ein zeug bekommt wird ihm die lizens entzogen.

am 1. September 2005 um 16:47

hattest du einen zeugen für die übergabe des geldes?

Themenstarteram 1. September 2005 um 18:47

Ja, mein Vater, der die Kohle in bar dabei hatte und diese auch direkt übergeben hat.

Ok, ist zwar "nur" mein Vater, aber lieber einen Verwandten als Zeugen als gar keinen Zeugen.

Die ganze Klärung wurde jetzt auf morgen verschoben und vorweg wird noch der Anwalt besucht, der auch gerade den Unfall vertritt. Mal hören was der sagt.

Gruss

Holger

am 1. September 2005 um 18:49

da würde ich aber mal richtig toben in dem laden.

solche leute sind bei mir genau an der richtigen adresse!

Themenstarteram 1. September 2005 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld

100eur ist aber fett.

habe mit wunschkennzeichen bei vw 76 eur bezahlt.

sehr unfair vom händler.

würde sofort mit vw kontakt aufnehmen mit der 0800-volkswagen und gleich beschweren. wenn er noch mehr so ein zeug bekommt wird ihm die lizens entzogen.

Die 100 Tacken waren schon heftig. Interessierte mich aber damals nicht, da ich 1. mit einem Schleudertrauma durch die Gegend lief und 2. die generische Versicherung zahlte.

Habe mich heute bei Arbeitskollegen erkundigt. Selbst in der Apotheke München werden im Schnitt nur 50 bis 75 Euro für die Anmeldung genommen.

Gruss

Holger

P.S.: Den Brief an VW werde ich hier mal einstellen.

Themenstarteram 2. September 2005 um 14:16

So, nachdem mein Daddy heute erst beim Rechtsanwalt war (und sich dort die Rechnung des VW-Händlers geholt hatte) und mit dieser dann beim :-) vorsprach, konnte sich der Verkäufer dann spontan wieder dran erinnnern, dass die Kohle in bar geflossen war.

Hallo, lieber :-) ? Ich empfehle ein bis zwei Semester BWL. Dort lernt man auch Buchhaltung und wie man so bucht, dass man beglichene Forderungen nicht nochmal einfordert.

BTW: Zur Drosselklappen-Rechnung und meinen Widerspruch konnte sich das Autohaus bis jetzt noch nicht äußern.

(Besonders zum kotzen finde ich, dass ich gerade beruflich länger in München bin und deswegen fast 1200km gefahren wäre, wenn mein Vater die Sache nicht hätte übernehmen können*.

*ein Hoch auf die Renter!)

 

Gruss

Holger

Themenstarteram 3. September 2005 um 20:07

Hier nun mein Brief an VW. Meinung?

Gruss

Holger

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser eMail möchte ich meine Verärgerung über Ihren Vertragshändler XXXXX zum Ausdruck bringen.

Anfang Mai 2005 wurde mein bisheriger Wagen, ein wunderbar laufender Polo III, durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Da ich diesen Wagen auch schon bei der Firma XXXX gekauft hatte, wurde der gesamte Verkauf des Schrottwagens durch diesen Händler abgewickelt. Auch ein Ersatzwagen (Golf IV 1.4 (75PS), Bj. 12/99 mit 41700km) wurde gleich bei dem Händler erworben. Bis hierin lief alles ohne größere Probleme.

Leider musste ich schon kurz nach dem Kauf feststellen, dass der Wagen bei Schaltvorgängen zur mehr oder minder starkem Ruckeln neigte. Zuerst tat ich dieses Verhalten, mit Eingewöhnungsproblemen meinerseits ab. Da sich das Problem aber nicht verringerte, recherchierte ich im Internet und kam bald zu dem Ergebnis, dass es sich um eine Verrußung der Drosselklappe handeln könnte. Dieses Problem scheint beim Golf IV bekannt und weit verbreitet zu sein und verstärkt sich kontinuierlich mit jedem gefahrenen Kilometer. Mit einer Laufleistung von knapp 51000km, ca. 3 Monate nach Kauf, gab ich den Golf zur Behebung des Fehlers bei XXX Automobile ab. Hier gab ich an, dass ich aufgrund des Kaufdatums davon ausgehen würde, dass der gesamte Vorgang über die gesetzliche Gewähr geregelt werden müsste. Schon hier gab sich die Person an der Reparaturannahme skeptisch. Es wurde dann in der Tat auch die Drosselklappe gereinigt. Mal ganz abgesehen davon, dass ich den Wagen um 9.00h zur Reparatur brachte und die Abholung für 15.00h vereinbar war, der Wagen aber erst gegen kurz nach 15.00h (bei unserem Eintreffen) auf Probefahrt ging und wir deswegen nochmals gut 10 bis 15 Minuten auf den Wagen warten mussten, wurde mir der Schlüssel mit dem Kommentar in die Hand gedrückt, dass die Kostenübernahme der Drosselklappenreinigung erst noch mit dem „Verkauf“ abgesprochen werden müsse.

Gut 14 Tage nach der erfolgreichen Reparatur kam dann eine Rechnung über gut 92 Euro für die komplette Reinigung der Drosselklappe (inkl. 77 Cent für eine gewechselte Rücklichtbirne; dieser Kostenpunkt ist unstrittig).

Ich erhob darauf hin Einspruch per eMail und bot an, knapp 23 Euro der Rechnung zu begleichen (Anteil der von mir gefahrenen Kilometer und damit theoretisch von mir verursachte Verrußung der Drosselklappe; plus Rücklichtbirne). Dies tat ich, obwohl ich der Meinung bin, dass der Händler aufgrund der gesetzlichen Grundlage, spätestens aber aus Servicegesichtspunkten (schließlich ging der Wagen vor der Übergabe noch mal durch eine komplette Inspektion in der Händlerwerkstatt) auf eine Begleichung der Rechnung für die Reinigung der Drosselklappe hätte verzichten können bzw. müssen. Ich bat um Bestätigung der eMail. Nachdem diese Bestätigung der eMail auch 5 Tage später nicht eingegangen war, sah ich mich genötigt einen Brief gleichen Inhaltes von meinem Vater an die Fa. XXXX überbringen zulassen, da ich leider beruflich verhindert war (Kopie dieses Briefes liegt bei). Leider habe ich bis heute noch keine Rückantwort auf diesen Brief. Bis zu einer Bestätigung meines Briefes sehe ich auch keine Veranlassung diese Rechnung ganz oder teilweise zu bezahlen, da ich immer noch der Meinung bin, dass diese Reinigung der Drosselklappe komplett unter die gesetzliche Gewährleistung nach BGB fällt.

Anstatt dann denn Brief zu bestätigen kam gut 7 Tage später neben einer noch offenen und unstrittigen Rechnung (diese Rechnung wurde umgehend durch mich beglichen), noch eine weitere Rechnung über 100 Euro für die Zulassung des Golf IV und die Abmeldung des Polo III.

Dieser Betrag wurde aber schon am Tage der Abholung des Golfs von uns in Bar beglichen, da sich der Händler außer Stande sah, diesen Betrag per EC-Kartenzahlung entgegen zu nehmen. Leider bestanden wir an diesem Tage nicht auf eine Quittung. Es wurde aber dennoch eine Rechnung für die generische Versicherung ausgestellt. Da ich immer noch beruflich verhindert war, musste sich mein Vater abermals mit dem Händler auseinandersetzen. Dort erinnerte man sich dann spontan an die Geldübergabe in bar und die Rechnung war gegenstandslos. Man schob den Fehler darauf, dass wir eine gesonderte Rechnung für die gegnerische Versicherung brauchten.

Es bleibt für mich die Frage warum die Zahlung nicht per EC-Karte möglich war und warum der Vorgang der Barzahlung dann nicht an die Buchhaltung weitergegeben wurde. Außerdem frage ich mich, ob der Vorgang einer Ersatzbeschaffung wegen unverschuldeten Unfalls wirklich so ungewöhnlich ist, da ja eigentlich in einem solchen Fall die Anmeldung durch die gegnerische Versicherung – gegen Rechnung - beglichen wird.

Alles in Allem bleibt für mich ein sehr ungutes Gefühl, wenn ich an die Service“leistungen“ des Händlers denke. Das Verhalten dieses Händlers hat mich und meinem Vater einige Stunden unserer Zeit für nichts und wieder nichts gekostet, sodass ich persönlich diesen Händler zukünftig meiden werde und auch nicht guten Gewissens weiter empfehlen möchte.

Ich schreibe Ihnen diesen Brief, da unsere Familie seit mindestens 20 Jahren überzeuge VW-Kunden sind, das Verhalten dieses VW-Händlers uns aber an der Serviceleistung von VW zweifeln lässt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Holger

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