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Kontroll Lampe für Airbag brennt ab und zu

Ford Mondeo Mk2 (BAP, BFP, BNP)
Themenstarteram 16. Juni 2016 um 19:15

je nachdem mit welchem Autoschlüssel ich fahre brennt/blinkt die gelbe Lampe für den Airbag . Wer weis wie man das abstellen kann ?

Danke euch

Beste Antwort im Thema

das liegt sicher nicht am schlüssel ;)

das liegt vieleicht an unterschiedlicher sitzeinstellung

 

auch brennt die lampe nicht sondern blinkt einen code

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das liegt sicher nicht am schlüssel ;)

das liegt vieleicht an unterschiedlicher sitzeinstellung

 

auch brennt die lampe nicht sondern blinkt einen code

Themenstarteram 16. Juni 2016 um 20:03

sie blinkt tatsächlich . Morgen zähle ich wie oft . danke

meine blinkt auch manchmal .... wenn meine frau gefahren is und den sitz höher hatte

edit by Johnes, MT-Moderation

Themenstarteram 17. Juni 2016 um 18:01

Zitat:

@manta-mike schrieb am 17. Juni 2016 um 09:16:54 Uhr:

meine blinkt auch manchmal .... wenn meine frau gefahren is und den sitz höher hatte

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ich liebe kleinere Frauen. Man kann sie so toll in den Armen wegtragen :D . . . . wohin ? naja :D

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Danke für den wertvollen Tipp mit dem Kabel . Falls es sowas ist bekomme ich es hin . Zusatz : bei mir blinkt es 6 mal . Also der Seiten Air Bag rechts .

Nur es ist tatsächlich so, das ich wenn ich mit dem Autoschlüssel ohne Fernbedienung , der mit der roten Markierung, Master ??? fahre dann blinkt gar nichts mehr. Allerdings nur wenn ich folgende Prozedur mache . Schlüssel rein , Kontroll-Lampen brennen , Bremse treten und festhalten , warten bis die Airbag Leuchte erlischt , Schlüssel zum Starten Anlasser drehen . Motor läuft ......Airbag Lampe bleibt aus .

Das ganze mit dem Fernbedienungs-Schlüssel und die Lampe blinkt dauernd 6 mal , Pause , blinkt dauernd 6 mal , Pause usw .

sehr seltsam ;)

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 (Kategorie P1) handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbag erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.

Weil sich Motor-Talk weder selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen und falls nötig entweder Beiträge aus Threads editieren oder entfernen bzw. den entsprechenden Thread schließen.

MfG

darüber zu sprechen kann man nicht verbieten .

wer dann was macht ist eine andere sache auf die ihr aber keinen einfluss habt ;)

Da bist du teilweise im Irrtum! Ich kann den Text einfach löschen. Wir sind nicht verpflichtet, Dinge die gegen unsere NuB und geltende Richtlinien/Gesetze verstoßen zu veröffentlichen bzw. stehen zu lassen. Daher: Wir entfernen solche Anleitungen, weil sie für einen Laien sehr gefährlich werden können.

Was ihr von euch aus privat macht, ist dann euer Ding. Wenn ihr euch mit der Gurtstraffermechanik die Hände abtrennt, sollt ihr aber nicht sagen können "Ich hab das auf MT gelesen, dass das so gehen sollte!"

MfG

Johnes

MT-Moderation

Hier steht doch keine Anleitung

 

Was ich hier geschrieben habe ist in vielen mt treads schon zu lesen ??

Und wenn andere von der Brücke springen....

Bei Sichtung, wird es auch woanders entfernt!

MfG

Wie auch immer.

Der Zusammenhang Schlüssel und Airbaglampe ist mir schleierhaft.

Auf alle Fälle sollte der Themenersteller die Anzahl der Blinkimpulse zählen und einen Fachmensch aufsuchen.

Das ist der einzige Rat der öffentlich gegeben werden sollte.

dann kann er gleich in die werkstatt fahren ... die können auch zählen ;)

...und wenn es dem User den Kopf abreisst...???...!!!...Die Verantwortung will ich nicht übernehmen...ich beherrsche diesen Bereich, aber ich gebe mein Wissen nicht weiter...!!!

Es bleibt ja jedem selbst überlassen was er weiter gibt und was nicht

Aber mir *** Text gekürzt! *** noch nichts abgerissen ??

edit by Johnes, MT-Moderation

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