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Kontrollleuchten Tacho manipuliert. Wie vorgehen?

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 10:06

Moin zusammen,

Vor 3 Wochen kaufte ich einen Touran aus Bj. 2004 für uns als 2.Wagen von Privat.

Nach kurzer Zeit stellte sich heraus das er warm nicht mehr anspringen wollte.

Fehlerspeicher wurde ausgelesen. Schuld war der G62 wurde erneuert und gut war.

ABER:

Es standen noch Fehler wie Lambdasonde drin und überall der Vermerk "Warnleuchte ein"

Ich wusste zu diesen Zeitpunkt nicht, das neben dem EPC Zeichen auch eine Abgaslampe vorhanden ist.

Ich drängte darauf den Tacho auszubauen um zu schauen was da los ist, weil die Stellglieddiagnose ihn auch nicht zum leuchten bewegen sollte. Zudem zeigt das Tacho manchmal nach dem Starten " ERROR " anstatt der Gesamtkilometer.

Ergebnis, die Motorleuchte wurde mit heissen schwarzen Zeugs übergossen und zerstörte die LED.

Tacho von aussen auch schon beschädigt.

Somit sind zu erneuern:

Tacho

Lambdasonde

G62

Gesammt ca. 1500€. Hätte der Wagen bei Kauf diese Fehler gehabt, hätte ich ihn nie gekauft.

Was kann ich jetzt tun?

Vorbesitzer war ganz nett, nach Anruf und Schilderung des Sachstandes will er nicht mit mir reden.

Von jetzt auf gleich Ruhe.

Brauche unbedingt Rat. Bin Rechtschutzversichert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:06:37 Uhr:

Brauche unbedingt Rat. Bin Rechtschutzversichert.

Dann ruf morgen bei der RSV an und schildere den Fall, die werden die genau sagen, was zu tun ist.

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Zitat:

@Golf3vec schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:06:37 Uhr:

Brauche unbedingt Rat. Bin Rechtschutzversichert.

Dann ruf morgen bei der RSV an und schildere den Fall, die werden die genau sagen, was zu tun ist.

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:06:37 Uhr:

(...)

Brauche unbedingt Rat. Bin Rechtschutzversichert.

Da kann's nur einen geben: Ab zum Anwalt. Vorher Deckungszusage geben lassen.

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 10:38

Das hatte ich auch vor. Der Vorbesitzer hatte das Auto nur 2 Wochen in seinen Besitz.

Lt. seiner Ausage " zu groß".

Was ist wenn er es wirklich nicht war?

Erstens DAS was @ bischerl dir geschrieben hat und zweitens wäre noch eine Option dich an die Kfz Innung zu wenden. Dort gibt es Sachverständige und Schlichter, falls der Mangel durch eine Werkstatt verursacht wurde, was anzunehmen ist.

Dem Verkäufer aber zu unterstellen, er hätte einen Mangel bewusst verschwiegen, dürfte schwierig werden, obwohl sein Schweigen als Eingeständis gewertet werden KÖNNTE!

@ bischerl hat es ja bereits geschrieben, was du machen solltest. Alles andere wäre reine Spekulation, Mutmassung, Karten legen, Glaskugel lesen etc. und hier nicht unbedingt gerne gesehen.

Die letzte Enstcheidung kann dir eh niemand abnehmen.

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 10:52

Also Diagnose von VW und Kaufvertrag in die Hand nehmen und zum Anwalt.

Andere Möglichkeit gibts wahrscheinlich eh nicht mehr.

Ich bin nicht bereit für die Kosten aufzukommen, aber er könnte das Fahrzeug gerne wieder haben.

Ich als Nicht-Jurist würde wie folgt vorgehen:

Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer. Hier eine angemessene Frist setzen, sich zu der Sachlage zu äußern. Die Frage wäre hier zusätzlich: War der Vorbesitzer auch Erstbesitzer, oder gab es noch weitere Vorbesitzer?

Ich würde hier als Antwort-Frist vielleicht mal 2 Wochen ansetzen. Ich würde in diesem Schreiben auch einen Verweis auf Einleitung rechtlicher Schritte erwähnen.

In dieser Zeit würde ich bei einer VW Werkstatt anrufen oder aber persönlich hinfahren und mir die gesamte Fahrzeug-Reparaturhistorie ausdrucken lassen. Vielleicht war der Vorbesitzer oder einer der Vorbesitzer ja schon wegen den hier genannten Problemen in einer VW Werkstatt und hier finden sich Hinweise darauf? Dann wäre zumindest schonmal ersichtlich, das dem Vorbesitzer dieser Mangel bekannt gewesen sein muss.

Sollte er auf das Schreiben nicht reagieren, so würde ich ein 2. Schreiben aufsetzen. Ebenfalls Einschreiben mit Rückschein mit einer Antwortfrist von 2 Wochen. Hier ebenfalls Verweis auf Einleitung rechtlicher Schritte.

Sollte er nicht reagieren, so würde ich einen Anwalt beauftragen. Aber hier ist es schon wichtig, das man Anhaltspunkte hat. Ohne jegliche Anhaltspunkte kann man natürlich auch klagen, hier wird man aber sehr wenig Erfolg haben. Es gibt ja auch kostenlose Beratungsgespräche bei einem Anwalt, meines Wissens nach bietet auch der ADAC so etwas an (wenn man Mitglied ist).

So würde ich vorgehen (als Laie), der kein Jurist ist.

Nachtrag: In der Zeit meines Tippens sind hier ja zig Beiträge entstanden. Wenn der Vorbesitzer das Auto wirklich nur 2 Wochen hatte, dann ist es natürlich ein weiteres Problem. Vielleicht hat er das Auto schon mit diesem Mangel unwissentlich so erworben... Da müsste man dann noch weiter zurückgehen (Vor-Vorbesitzer etc).

Ich würde mir mal von VW die gesamte Fahrzeughistorie ausdrucken lassen und zwar von Anfang an. Und hier erstmal schauen, ob sich hier Rückschlüsse ziehen lassen.

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 11:04

Ich sehe es ähnlich, allerdings Privat anschreiben werde ich nicht machen.

Denke das macht auch keinen Sinn, Anwälte kennen sich da besser aus.

Der TE hat dem Autoverkäufer die Chance zu einer gütlichen Einigung eingeräumt, aber der Verkäufer hat diese nicht genutzt.

Daher rate ich von einer weiteren privaten Kontaktaufnahme ab und empfehle, die Angelegenheit ab sofort einem juristischen Profi (Anwalt) zu überlassen.

"Kostenloses Beratungsgespräch bei einem Anwalt" a la mögliche Antworten: Möglicherweise, könnte so sein, können wir versuchen, schicken Sie Einschreiben ...

Mit anderen Worten, das "kostenlose" Beratungsgespräch dient lediglich zur Auslotung der weiteren Schritte und wird KEINE Rechtsbratung im Sinne des TE, weil unverbindlich! Einziges Ergebnis wird sein den Anwalt konkret zu beauftragen, denn damit verdient er und bestreitet seinen Lebensunterhalt.

Einen Anwalt der einen KOSTENLOSEN Rechtsverbindlichen Tipp gibt, habe ich (leider) noch nie erlebt. Wer einen kennt, möge mir die Adresse verraten.

Den Tipp von @ alsk kann man natürlich erst mal probieren, quasi als friedliches Angebot. Erfolgt darauf keine befriedigende Lösung hilft eh nur noch die Keule, aber erst dann.

Wie immer VIEL GLÜCK und ... jeder wie er mag.

Achtung Kaffeesatzleserei:

Würde nicht jede Werkstatt behaupten, daß es ihr nicht passiert ist?

Was könnte diese genannte "schwarze Masse" sein? Und zu was könnte die verwendet worden sein? Ein "schwarze Masse" gehört eigentlich zu Teer und Co.? Wer aber wird sowas absichtlich über den Motor seines Fahrzeuges abkippen, zumal ja dafür die entsprechende Fahrzeugklappe offen sein muß?

Wenn man kriminalistisch herangehen würde, täte man prüfen, ob ein Vorbesitzer bspw. Dachdecker oder Straßenbauer war, da die aus beruflichen Gründen am ehesten mit flüssigem Teer und Co zu tun haben. Evtl. war das Fahrzeug ja auch mal ein sog. Jahreswagen bzw. ein Firmenfahrzeug?

Wird das Fahrzeug direkt vom Vorbesitzer verkauft, oder geht der Verkauf über einen Pkw-Händler?

Sicherlich gibt es keinen Anwalt, der kostenlos juristische Tipps gibt, das ist mir klar! Wenn man aber dort hinstiefelt und hat keinerlei Fakten in der Hand, dann wird die Prognose selbst sehr schlecht aussehen und man sollte sich überlegen, hier den Rechtsweg überhaupt einzuschlagen. Bringt nämlich dann rein gar nichts, bis auf Verlust von Nerven, jede Menge Ärger und am Ende sowieso keinen Erfolg.

Was das für eine schwarze Masse ist? Gute Frage. Ich stelle mir aber die Frage, wozu eine schwarze Masse? Da hätte ich doch eher die LED totgelegt anstatt da eine schwarze Masse drüberzuschütten.

Wieso nicht einfach erstmal der Gang zum Freundlichen und die Reparaturhistorie anfordern? Vielleicht war hier ja einer der Vorbesitzer mal wegen der MKL beim Freundlichen. Hat da eventuell einen Kostenvoranschlag drüber bekommen und dann selbst Hand angelegt, da zu teuer. Wer weiß es? Wäre ja erstmal die kostengünstigste Variante.

Wie sagte mir vor ein paar Tagen eine Rechtsgelehrte so passend? Ein Rechtsanwalt versucht immer ein Gerichtsverfahren anzustreben, weil er nur damit richtig Geld verdient. Es deckt sich mit meine Erfahrungen. Es sei denn man will wirklich die Hilfe des Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen und letztlich ein Gerichtsverfahren anstreben, um seine Ansprüche durch zu setzen.

Alles andere, wo der Anwalt nichts von hat, noch nicht mal Gewinn, kann man sich eigentlich sparen.

Es sei denn, man ruft die RS an. Da ist man allerdings daran interessiert es gar nicht erst eskalieren zu lassen und versucht den Weg der Mediation (Vermittlung). Das kostet in der Tat nur die Telefongebühren.

Von daher würde ich auch den Weg meines Vorschreibers einschlagen, um so viele Info wie nur möglich zu bekommen. Vielleicht klärt sich auf dem Weg bereits das ganze. Dann noch der Versuch mit dem Einschreiben um dem Verkäufer eine Chance für eine für ihn günstige Lösung zu finden. Erst wenn das alles nix gebracht hat: KEULE!

Aber, jeder wie er mag!

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 15:30

Man kann nur spekulieren was es ist.

20141025-150725
Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 15:31

Schwarz hart brüchig

20141025-150712
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