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Kontrolltermin vor Ablauf der Gewährleistung in freier Werkstatt, statt beim freundlichen

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 26. Juni 2012 um 5:24

Moin, moin...

meine 2-jährige Gewährleistung läuft demnächst aus. Freundlich wurde ich von meinem :) hingewiesen, dass ich doch bitte einen Kontrolltermin vereinbaren möchte, um etwaige Mängel festzustellen. Find ich zunächst gut, doch seit dem mein :) mit Feser fusioniert ist, ist nichts mehr wie es war.

Der Service leidet massiv, man bemüht sich, doch kommt das einem alles so vor, wie aufgesetzt und einstudiert. Pure maskerade. Bei technischen Problemen/ Fragen kann einem vom Meister nicht geholfen werden, der vorn im Technikteil seinen schreibtisch hat. Man sieht, die Techniker sind unmotiviert und wandern zu freien Händlern ab.

Nun genug gejammert, meine eigentliche Frage ist, muss ich den Kontrolltermin zur Mängelfesthaltung bei meinem :) machen oder kann ich diesen auch in einer freien Werkstatt machen lassen, die bereits seit Jahren AUdi/ VW/Seat/ Skoda repariert und via EU-Reimport solche Autos vertickt? Keine große Klitsche, familier, fachlich kompetent und preislich völlig OK. Was denkt ihr, könnt ich da Probleme bekommen seitens VAG? Mag ungern Feser&Co das Geld in den Rachen werfen...

Danke für euer Feedback und euere Meinungen.

Gruss

bigblue

 

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9 Antworten
am 26. Juni 2012 um 6:12

alles was die Gewährleistung betrifft, kannst du ruhig bei einer freien Werkstätte machen. Wenn du nach den 2 Jahren aber auf Kulanz angewiesen bist und du zu deiner ehemaligen VW Vertragwerkstätte zurückpilgerst,  bist du schon sehr auf deren Good Will angewiesen

 

lg

am 26. Juni 2012 um 7:12

hatte vor 14 tagen auch die kontrolldurchsicht angeboten bekommen und wahrgenommen.

da ich ein leichtes kupplungsrupfen bemerkt hatte, habe ich das mit dem werkstattmeister besprochen. obwohl er bei der probefahrt nichts merkte, stellte er antrag beim vw-werk. jetzt wird die kupplung ausgetauscht.

wäre das über die freie werkstatt auch so einfach gelaufen ??

hat schon vorteile bei seiner vw-werkstatt zu bleiben. jetzt hab ich wieder neue garantie auf die gewechselte kupplung.

wie schon erwähnt werden kulanzregelungen nach der garantie sicher über den freundlichen einfacher sein.

vielleicht gibt es ja noch eine andere vw-werkstatt in der nähe ?

mfg

am 26. Juni 2012 um 12:35

Zitat:

Original geschrieben von pantera100

hatte vor 14 tagen auch die kontrolldurchsicht angeboten bekommen und wahrgenommen.

da ich ein leichtes kupplungsrupfen bemerkt hatte, habe ich das mit dem werkstattmeister besprochen. obwohl er bei der probefahrt nichts merkte, stellte er antrag beim vw-werk. jetzt wird die kupplung ausgetauscht.

wäre das über die freie werkstatt auch so einfach gelaufen ??

hat schon vorteile bei seiner vw-werkstatt zu bleiben. jetzt hab ich wieder neue garantie auf die gewechselte kupplung.

wie schon erwähnt werden kulanzregelungen nach der garantie sicher über den freundlichen einfacher sein.

vielleicht gibt es ja noch eine andere vw-werkstatt in der nähe ?

mfg

Ich denke da irrst du dich aber gewaltig. Der Austausch der Kupplung bedeutet KEINE neue Garantie.

Der Check wird ja für dich kosenlos sein ? oder

Also würde ich das auch beim Händler machen lassen,normaler Weise haben die ja auch Interesse an deinem Wagen , wenn sie was finden wird ja mit VW abgerechnet,also auch ein Geschäft für deinen Händler.

Zitat:

Original geschrieben von Kakadu0_15

 

Zitat:

Original geschrieben von Kakadu0_15

Zitat:

Original geschrieben von pantera100

hatte vor 14 tagen auch die kontrolldurchsicht angeboten bekommen und wahrgenommen.

da ich ein leichtes kupplungsrupfen bemerkt hatte, habe ich das mit dem werkstattmeister besprochen. obwohl er bei der probefahrt nichts merkte, stellte er antrag beim vw-werk. jetzt wird die kupplung ausgetauscht.

wäre das über die freie werkstatt auch so einfach gelaufen ??

hat schon vorteile bei seiner vw-werkstatt zu bleiben. jetzt hab ich wieder neue garantie auf die gewechselte kupplung.

wie schon erwähnt werden kulanzregelungen nach der garantie sicher über den freundlichen einfacher sein.

vielleicht gibt es ja noch eine andere vw-werkstatt in der nähe ?

mfg

Ich denke da irrst du dich aber gewaltig. Der Austausch der Kupplung bedeutet KEINE neue Garantie.

Jein, die gesetzliche Gewährleistung gilt natürlich für die ausgetauschte Kupplung. Garantie selbstverständlich nicht. Das hätte aber auch bei einer freien Werkstatt so gegolten.

Siehe auch: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

am 26. Juni 2012 um 23:33

Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Vereinbarung zwischen dem letzten gewerblichen Verkäufer und dem Endkunden.

Daß das im Fall von VW so ist, daß ich bei VW-Händler A kaufe, und bei VW-Händler B den Gewährleistungsanspruch geltend machen kann, liegt an einer internen Vereinbarung, nach dem Motto "linke Tasche, rechte Tasche".

Doch das muß nicht zwangsläufig so funktionieren: So kann ein Mediamarkt z.B. die Gewährleistung auf einen Artikel sehr wohl verweigern, der in einem anderen Markt gekauft wurde. Aber sie machen es halt auch da oft, jedoch aus Kulanz, nicht weil sie es müssen!

Aber warum sollte eine freie Werkstatt, die mit VW keinen Vertrag hat, für diese Vereinbarung geradestehen wollen, wenn sie an dem Verkauf des Autos keinen Cent verdient hat?

Ich bezweifle sogar, daß so eine freie Werkstatt einen Garantiefall mit dem Werk abwickeln kann, geschweigedem einen Kulanz-Antrag ans VW-Werk stellen kann! Gerade im letzteren Fall kann es sehr entscheidend sein, daß da alle und die richtigen Stempel im Serviceheft sind. Denn Kulanz ist eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung, die normalerweise guten Kunden vorbehalten ist.

Wer sein Öl schon beim ersten Service selbst mitbringt, oder diesen Service gleich bei der Konkurrenz machen lässt, braucht sich nicht zu wundern, wenn VW sich da weniger "kulant" verhält...

Kulanz ist eher ein Mittel zur Kundenbindung.

Ich darf natürlich jederzeit meinen Service in einer freien Werkstatt erledigen lassen, ohne meine berechtigten Ansprüche zu verlieren (Kulanz ist kein berechtigter Anspruch!). Da kann VW nichts dagegen sagen. Doch auch da muß ich hinterher beweisen können, daß das alles ordnungsgemäß gemacht wurde, wenn tatsächlich ein Gewährleistungsanspruch, oder ein Garantiefall eintritt.

Deswegen, und um unnötige Scherereien zu vermeiden, würde ich zumindest diesen einzigen Kundendienst, der innerhalb der Garantie fällig ist, in der VW-Werkstatt machen lassen. So teuer ist der auch gar nicht: Da wird nur Öl gewechselt, und das Auto kurz durchgesehen. Aber da kann man an den Meister rantreten, fragen, ob es irgendwelche Aktionen für das Auto gibt, kann Dinge in Ordnung bringen lassen, die einem irgendwann mal aufgefallen sind (Oberes Bremslicht: Wassereintritt, Türgriffe klemmen im Winter etc.)

so long...

Du kannst alles machen, nur wollen die auch Geld verdienen. Bedenke: Nur bei einem VW Betrieb oder einem Betrieb mit VW Werksvertrag bekommst du Garantie. Außerdem wird Garanie nur bei einem vom Kunden beabstandeten Mangel gewährt. Ich an deine Stelle würde folgendes machen. Fahre zu deinem VW-Händler und schließe dort eine Garanie verlängerung ab bevor deine Werksgarantie abgelaufen ist. Und wenn du schon mal da bist fragst du ganz freundlich ob du deinen Tiger in der Direcktannahme mal von unten sehen kannst. Der KDB ist mit sicherheit dabei und wenn dem oder dir was auffällt hast du doch alle Vorraussetzungen für einen Garantieanspruch erfüllt . Wenn alles i.O. ist hast du zumindest deine Garantie verlängert. Kostet zwar auch was aber macht glaube ich Sinn.

Die Garantie und Kulanz wickelt der Händler nur ab. Der Hersteller ist derjenige der die Reparaturkosten übernimmt. Das Werk übernimmt die Kosten nur wenn die Reparatur durch einen VW-Vertragswerkstatt durchgeführt wurde. Das Wird sichauch nicht Ändern wenn sich die GVO ändert. Also wenn du nach Änderung der GVO beim Aldi oder Lidel dein Auto gekauft hast kann nur der Vertragshändler die Garantie und Kulanz gegenüber dem Werk abwickeln. Die Garantie verlängert sich nicht bei einem Reparaturfall. Nur auf das Erazteil gibt es dann Garantie. Bei Kulanz gibt es keine Garantie auf das verbaute Ersatzeil.

Es gibt jedoch noch die Sonderkulanz die der Hersteller anbieten kann. Dabei muss der Händler allerdinge den selben Anteil der Kosten tragen wie der Hersteller. Ist doch klar das die Händler das nur selten anbieten.

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 5:07

Moin, moin

danke für euer reges Feedback. Hab jetzt eine Kontrolltermin bei meinem :) gemacht. Ist freilich kostenlos. Geht ja schließlich nochmal um Sichtprüfung und eventuelle Auffälligkeiten meinerseits, die man genauer untersucht und ggf. notiert für etwaige kulante Regelungen. Eine Anschlussgarantie wurde bereits bei Kauf abgeschlossen. So werde ich die beiden weiteren Jahre, bei meinem Händler vorstellig werden - obs mir passt oder nicht.

Mir wärs lieber mit der freien Werkstatt, nur auf das spätere rumgezicke und verweigern von Kulantenlösungen, die ich nur erhalte, wenn ich stetig beim :) war, statt in einer freien WK, hab ich halt keine Lust.

 

gruss

bigblue

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