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Kopie des KFZ-Briefes mitführen?
Hallo liebe KFZ-Experten.
Folgende Sachlage:
Ich habe am Freitag mein neues Auto (Audi A5 Sportback) in Ingolstadt abgeholt.
Mein Verkäufer sagte mir, ich solle die Kopie des Briefes im PKW mitführen wenn ich mit meinem neuen Gefährt fahre.
Ich finanziere das Auto und der Original KFZ-Brief liegt bei Audi in einem Schließfach
Weshalb sollte ich eine Kopie des KFZ-Briefes mitführen?
Vielleicht kann mir jemand schnell eine Antwort geben, sonst muss ich halt nochmal meinen Händler anrufen.
Danke.
Gruß
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12 Antworten
Naja, irgendwas brauchst du halt.
Da aber davon auszugehen ist, dass du den KfZ-Schein bzw. die Zul. besch. Teil I hast, wüßte ich keinen Grund, warum du den Brief mitführen solltest.
Der Brief ist das große Teil, oder? Also Neudeutsch: "Zulassungsbescheinigung, Teil II"?
Die muss man eigentlich gar nicht mitführen, sondern nur den kleinen Fahrzeug-Schein ("Zulassungsbescheinigung, Teil I")
Edit: Es ist doch sogar so, dass man den Brief ("Zulassungsbescheinigung, Teil II") nicht im Auto haben sollte, da derjenige, wer den Wisch hat, automatisch der Besitzer des Autos ist?
Der "Brief" - jetzt halt ZB 2 - ist KEIN Eigentumsnachweis, steht sogar groß drauf. Wozu man davon eine Kopie mitführen sollte ist mir ein Rätsel.
Was sinnvoll ist wäre eine Kopie des COC-Papiers mitzuführen (NICHT das Original), dort stehen z.B. ergänzend zum Schein alle ab Werk freigegebenen Reifengrößen drauf.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Der "Brief" - jetzt halt ZB 2 - ist KEIN Eigentumsnachweis, steht sogar groß drauf. Wozu man davon eine Kopie mitführen sollte ist mir ein Rätsel.
Was sinnvoll ist wäre eine Kopie des COC-Papiers mitzuführen (NICHT das Original), dort stehen z.B. ergänzend zum Schein alle ab Werk freigegebenen Reifengrößen drauf.
Du hast recht!
Hab den Händler nun doch noch mal gefragt er meinte Brief und EG-Übereinstimmungsbescheinigung also quasi nur die Kopie EG-Übereinstimmungsbescheinigung da im Schein nur die kleinste Reifengröße eingetragen ist.
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Edit: Es ist doch sogar so, dass man den Brief ("Zulassungsbescheinigung, Teil II") nicht im Auto haben sollte, da derjenige, wer den Wisch hat, automatisch der Besitzer des Autos ist?
Jein. Man sollte den Schein nicht im Auto haben - richtig. Wenn jemand das Auto mit Papieren klaut, kann er Glück haben und es offiziell abmelden und exportieren, bevor er auffliegt. Ohne Papiere ist das halt wesentlich schwieriger. Aber nur die Tatsache, dass man den Schein hat, macht einen nicht zum Eigentümer.
Davon zu unterscheiden ist Besitzer derjenige, der gerade die tatsächliche Gewalt über das Auto hat - also im Zweifelsfall der Fahrer.
Deswegen sind Eigentum und Besitz ja auch juristisch zwei verschiedene Dinge.
Wenn ich ein Auto klaue, besitze ich es in dem Moment ja auch. Trotzdem ist es nicht mein Eigentum.
Aber da lasse ich mal die Juristen ran
cheerio
Also ich hab auch ne Kopie vom alten Brief im Auto, wegen der Reifengrößen meiner Felgen da im super tollen neuen EU Schein nur eine größe eingetragen wird...
Zitat:
Original geschrieben von yalee
Also ich hab auch ne Kopie vom alten Brief im Auto, wegen der Reifengrößen meiner Felgen da im super tollen neuen EU Schein nur eine größe eingetragen wird...
Als Nachweis für die sondergrößen und eingetragenen Räder und Ausstattungsmerkmale ist das allemal gut . nur am Mann führen und nicht im Fahrzeug. Eine Kopie ist kein Eigentumsnachweis, den der liegt ja bei Audi im Tresor.. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Eine Kopie ist kein Eigentumsnachweis, den der liegt ja bei Audi im Tresor.. Jol.
Durch penetrantes Wiederholen wird's nicht besser: der Wisch ist kein Eigentumsnachweis, egal ob er bei Audi im Tresor oder unter Deinem Kopfkissen liegt.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Zitat:
Original geschrieben von yalee
Also ich hab auch ne Kopie vom alten Brief im Auto, wegen der Reifengrößen meiner Felgen da im super tollen neuen EU Schein nur eine größe eingetragen wird...
Als Nachweis für die sondergrößen und eingetragenen Räder und Ausstattungsmerkmale ist das allemal gut . nur am Mann führen und nicht im Fahrzeug. Eine Kopie ist kein Eigentumsnachweis, den der liegt ja bei Audi im Tresor.. Jol.
Es ist vollkommen egal ob die Kopie im Auto liegt oder nicht die Polizei akzeptiert eh keine Kopien von Fahrzeugpapieren.
Zitat:
Original geschrieben von self
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Edit: Es ist doch sogar so, dass man den Brief ("Zulassungsbescheinigung, Teil II") nicht im Auto haben sollte, da derjenige, wer den Wisch hat, automatisch der Besitzer des Autos ist?
Jein. Man sollte den Schein nicht im Auto haben - richtig. Wenn jemand das Auto mit Papieren klaut, kann er Glück haben und es offiziell abmelden und exportieren, bevor er auffliegt. Ohne Papiere ist das halt wesentlich schwieriger. Aber nur die Tatsache, dass man den Schein hat, macht einen nicht zum Eigentümer.
Davon zu unterscheiden ist Besitzer derjenige, der gerade die tatsächliche Gewalt über das Auto hat - also im Zweifelsfall der Fahrer.
den Schein....???...der ist doch nur zur momentanen Überprüfung durch z.B. Polizei wichtig...der sagt über die Eigentumsverhältnisse rein gar nichts aus...sonst hol ich mir morgen nen schnuggligen Mietwagen und melde den auf mich an....:-)) - du meinst den Brief oder..???
Zitat:
Original geschrieben von yalee
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Als Nachweis für die sondergrößen und eingetragenen Räder und Ausstattungsmerkmale ist das allemal gut . nur am Mann führen und nicht im Fahrzeug. Eine Kopie ist kein Eigentumsnachweis, den der liegt ja bei Audi im Tresor.. Jol.
Es ist vollkommen egal ob die Kopie im Auto liegt oder nicht die Polizei akzeptiert eh keine Kopien von Fahrzeugpapieren.
so sieht es leider aus. Früher galt mal eine beglaubigte Kopie. Heute geht das leider nicht mehr . Schwierig ist das mit Anhängern. Meine schöne Kopie ist nix mehr wert