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kopie vom fahrzeugbiref beim auto kauf

Themenstarteram 1. August 2009 um 14:38

also ich will mir morgen ein auto kaufen welches noch angemeldet ist, der verkäufer hat mir angeboten eine kopie vom fahrzeugschein und -bief zu machen, damit ich das fahrzeug mitnehmen kann mit meinen roten kennzeichen. die originalen fahrzeugpapiere will er mir dann per post schicken nachdem er das auto abgemeldet hat.

 

der verkäufer scheint mir seriös (deutscher privatverkäufer). das auto steht 250km von mir und ich hab nur an diesem sonntag zeit es abzuholen.

 

ist das alles in ordnung oder geht das nicht?

Beste Antwort im Thema

Hi,

natürlich geht anmelden nur mit Original Papieren,oder sollen die den neuen Halter in die Kopie eintragen!?

Bei KZK gibt es keine einheitliche Regelung,einige Zulassungsstellen akzeptieren wohl Kopien der Papiere und des Tüv Berichts. Andere verlangen Originaldokumente.

Das einfachste wäre es sicher die Papiere zu holen die deinem Vater zu schicken und der schickt sie dir samt Kennzeichen dann zurück.

Gruß Tobias

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden - Original Papiere oder Kopien?' überführt.]

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Du bezahlst bar und solltest demnach auch die Papiere mitnehmen, denn solange Du den Brief nicht hast, besitzt Du das Fahrzeug nicht! Der Verkäufer sollte sich üblicherweise darauf einlassen, im Vertag die genaue Übergabezeit einzutragen und Dir vertrauen, zu dem Du ja auch noch selbst Kennzeichen mitbringst.

Versuche doch die Einigung mit versicherter Ummeldung gleich am Montag und schicke dem Verkäufer die Ummeldebestätigung per Fax oder mail. So ist es zumindest üblich und er sagt seiner Versicherung auch gleich Bescheid.

Auf jeden Fall würde ich nicht voll bezahlen, wenn ich die Papiere nicht bekomme! Seriosität schön und gut, aber....

am 1. August 2009 um 14:51

Diese Frage beantwortet sich eigentlich von selbst: absolutes NO GO !

Will er auch schon Geld haben, für Auto und Kopien?

Wenn Ja, bist du der Dumme,

wenn Nein, ist er der Dumme.

mfg. Matt

Themenstarteram 1. August 2009 um 14:51

neuerdings kann man sein auto doch online abmelden, ist das schon möglich?

An- und Abmeldungen online sind noch in der Planung.

Themenstarteram 1. August 2009 um 14:58

oder ist es möglich das ich den fahrzeugschein und brief (original) mitnheme und in meiner zulassungstelle abmelde?  wenn der verkäufer mitspielt natürlich.

Abmelden kannst Du bei jeder Zulassungsstelle in D, ortsbedingt auch in anderen Amtsstuben.

Willst Du denn nicht ummelden? Denn dann wäre es ja ein Behördengang.

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Du bezahlst bar und solltest demnach auch die Papiere mitnehmen, denn solange Du den Brief nicht hast, besitzt Du das Fahrzeug nicht! Der Verkäufer sollte sich üblicherweise darauf einlassen, im Vertag die genaue Übergabezeit einzutragen und Dir vertrauen, zu dem Du ja auch noch selbst Kennzeichen mitbringst.

Versuche doch die Einigung mit versicherter Ummeldung gleich am Montag und schicke dem Verkäufer die Ummeldebestätigung per Fax oder mail. So ist es zumindest üblich und er sagt seiner Versicherung auch gleich Bescheid.

Auf jeden Fall würde ich nicht voll bezahlen, wenn ich die Papiere nicht bekomme! Seriosität schön und gut, aber....

Das ist so nicht richtig! Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis! Wenn das Fahrzeug bezahlt und übergeben ist hat es den Eigentümer gewechselt, üblicherweise belegt das ein Kaufvertrag. Der Brief gehört zum KFZ und hat diesem zu folgen.

Problem dabei ist nur das Vertrauen ob der Brief denn wirklich folgt, oder ob das dann erstritten werden muss ;)

Also, rechtlich sehe ich hier keine Probleme, eine komplette Übergabe ist aber die "sauberste" Lösung :)

Grüße

Steini

Ich habe es bei meinem vorletzten Autokauf (von privat) so gemacht (Fahrzeug stand ca. 300 km von meinem Wohnort entfernt):

40% Anzahlung und Fahrzeug sowie Fahrzeugschein mitgenommen. Am nächsten Tag 60% Rest überwiesen und dafür einige Tage später den Fahrzeugbrief erhalten. Direkt nach Erhalt das Fahrzeug auf mich als Halter umgemeldet.

am 1. August 2009 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich habe es bei meinem vorletzten Autokauf (von privat) so gemacht (Fahrzeug stand ca. 300 km von meinem Wohnort entfernt):

40% Anzahlung und Fahrzeug sowie Fahrzeugschein mitgenommen. Am nächsten Tag 60% Rest überwiesen und dafür einige Tage später den Fahrzeugbrief erhalten. Direkt nach Erhalt das Fahrzeug auf mich als Halter umgemeldet.

Dieses Vorgehen ist absolut empfehlenswert, wenn man keine böse Überraschungen erleben will.

Themenstarteram 1. August 2009 um 23:32

Zitat:

Original geschrieben von Emmet Br0wn

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich habe es bei meinem vorletzten Autokauf (von privat) so gemacht (Fahrzeug stand ca. 300 km von meinem Wohnort entfernt):

 

40% Anzahlung und Fahrzeug sowie Fahrzeugschein mitgenommen. Am nächsten Tag 60% Rest überwiesen und dafür einige Tage später den Fahrzeugbrief erhalten. Direkt nach Erhalt das Fahrzeug auf mich als Halter umgemeldet.

Dieses Vorgehen ist absolut empfehlenswert, wenn man keine böse Überraschungen erleben will.

muss der verkäufer den fahrzeugschein (und brief) nicht seiner zulassungstelle vorzeigen um ihn abzumelden? oder geht das nur mit dem brief?

 

 

bitte um schnelle antworten, weil ich um 13uhr losfahre!

am 2. August 2009 um 0:24

Zitat:

muss der verkäufer den fahrzeugschein (und brief) nicht seiner zulassungstelle vorzeigen um ihn abzumelden? oder geht das nur mit dem brief?

Weder noch, er muß (zumindest hier in Bielefeld) lediglich der Ordnungsbehörde mitteilen,

  • dass das Fahrzeug veräußert wurde
  • an wen das Fahrzeug veräußert wurde
  • dass der Käufer das Fahrzeug sowie die Fahrzeugpapiere erhalten hat

Details findest du z.b. hier, dort gibt es auch ein entsprechendes Formular.

am 2. August 2009 um 2:25

Zitat:

Original geschrieben von mircdl

...

das ich das fahrzeug mitnehmen kann mit meinen roten kennzeichen. die originalen fahrzeugpapiere will er mir dann per post schicken nachdem er das auto abgemeldet hat.

...

ist das alles in ordnung oder geht das nicht?

Wenn du kein Händler bist wäre es nicht in Ordnung, wenn du rote Nummern hast / verwendest!

Dann wäre es Kennzeichenmissbrauch und das gute Stück wäre auf deiner Fahrt gen Heimat nicht versichert!

am 3. August 2009 um 3:30

Zitat:

Wenn du kein Händler bist wäre es nicht in Ordnung, wenn du rote Nummern hast / verwendest!

Dann wäre es Kennzeichenmissbrauch und das gute Stück wäre auf deiner Fahrt gen Heimat nicht versichert!

Mal langsam : Er darf im Auftrag eines Händlers, der ihm die rote Nummer gibt, das Auto überführen.

am 3. August 2009 um 10:13

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Zitat:

Wenn du kein Händler bist wäre es nicht in Ordnung, wenn du rote Nummern hast / verwendest!

Dann wäre es Kennzeichenmissbrauch und das gute Stück wäre auf deiner Fahrt gen Heimat nicht versichert!

Mal langsam : Er darf im Auftrag eines Händlers, der ihm die rote Nummer gibt, das Auto überführen.

Da unser TE aber schreibt, dass er SICH ein Auto kauft eben nicht! Dann darf ihm ein Händler die Roten auch nicht borgen. Würden sich dann beide strafbar machen!

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