- Startseite
- Forum
- Auto
- Volvo
- 850, S70, V70, V70 XC, C70
- kosten/ arbeit motorüberholung
kosten/ arbeit motorüberholung
Moin. Vor einem monat hatte ich n kleinen unfall, musste jemanden nachts auf ner baustelle ausweichen und bin idabei ins schleudern gekomm und mich hat der bordstein auf seitenlage gebracht. Tür rechts muss neu, beide Kotflügel vorn. Das wars auch schon. Auto haben wir zu 5. Wieder umgeworfen. Also Fahrwerk muss auch beu, aber das ist kein problem weil ich mir geraf n komplettes fahrwerk gekauft habe welches noch auf den einbau wartet. Jetzt ist mein Problem das ich alkohol drin hatte und zwsr über 1.1 Promille. Heißt ja komplett fahruntüchtig. Muss jetzt schriftlich stellung nehmen und denke halbes jahr muss ich mein Führerschein abgeben müssen. Also mit dem anderen ist nix passiert. Jetzt habe ich uüberlegt ich hol mir natürlich erstmal ne garage und dann hab ich ja erstmal genug zeit zum schrauben. Jetzt würde ich mir ja gern n motor günstig holen und dann schritt für schritt mit vielrn bildern und videos und das ich auch wieder eventuell alles zusammen kriege überholen, bzw lassen. Jetzt habe ich mich viel belesen was das angeht aber natürlich würde ich da hilfe ohne ende brauchen was das angeht. Aber ich dachte wenn ich n halbes bis dreiviertel jahr zeit habe wird das doch wohl irgendwie machbar sein oder? Kann mir da vielleicht jemand kurz helfen indem er sagt machbar oder nicht? Also ich rechne auch ungefähr mit kosten bis 3500 euro. Ist das noch zu wenig?
Vielleicht ist das ja auch eine Schwachsinnige idee und mir kann das einer sofort aus dem kopf schlagen nur hab ich unheinlich bock drauf und ich belese mich zu diesem thema gerade tagtäglich und ja ich denke das es vvielleicht doch möglich ist. Heißt so das ich einmal den zylinderkopf komplett machen lasse, dann wenn wieder genug geld ist die kurbelwelle auswuchten, eventuell noch leichter machen, aber da habe ich halt noch keine preise zu.. deshalb hoffe ich das mir da einer halbwegs helfen kann
Danke schon mal im voraus!
Gruß Robin
Beste Antwort im Thema
Ok, dann mal ganz direkt.
Es gibt absolut keine aber auch garkeine entschuldbaren Umstände warum man fahren muss wenn man etwas getrunken hat. Von daher interessieren mich die Umstände auch nicht...
Dann zieh dein Projekt durch...
Ähnliche Themen
54 Antworten
Eine komplette Motorüberholung macht nur Sinn wenn der zu überholende Motor noch in gutem Zustand ist. Und dann muss man sich auch überlegen wieso man den Motor überholt. Einfach "nur damit es gemacht ist" lohnt sich bei unseren Fahrzeugen meiner Meinung nach nicht.
Selbst wenn die Kolben Panoramafenster im Block installieren und der Turbo sich als Metallhäcksler verdingt ist ein gebrauchter Motor + neuem Turbo billiger als eine vernünftige (!) Überholung.
Wie ist denn der Grundzustand des Motors:
-KM?
-Ölverbrauch?
-welcher Typ?
Ansonsten wäre es wahrscheinlich sinnvoll mit einem RN oder RNC anzufangen, das hätte diverse Vorteile.
In einem 3/4Jahr ist sowas, abhängig von den eigenen Fertigkeiten, durchaus machbar. Aber ich glaube du hast definitv andere Sorgen um die du dich zuerst kümmern solltest!
Anwälte, ggf. 'ne MPU, und Ärger mit der Versicherung kosten auch Geld.
Motor ist der 2, 3l turbo und turbolader ist neu. Motor verbraucht kein Öl und ist bei 260tkm und ich denke in einem sehr gutem Zustand. Er hat seine volle Leistung. Ich würde namlich doch gern noch mehr aus dem Motor rausholen, daher die Überholung. Und MPU ist erst ab 1, 6 promille das werde ich nicht bekommen. Versicherung kommt ja auch nicht ins spiel da nix kaputt, außer mein auto. Das einzige was noch kommeb würde wären 2 Nettoeinkommen als Strafe. Anwalt lohnt hier nicht da genau dies die Strafe sein wird und da bezahle ich ihn dann für nichts. Hab mich da schon dchlsu gemacht.
Gruß
Achso. 850 t5 von 96.
Ich weiß ja nicht ob da noch was zu beachten ist wenn man den motor schon auf hat, aber würde dann auch gern zusätzlich noch auf gas gehen. Lange reisen zuehen einem mit dem wagen nämlich immer das hakbe geld sus dem Portemonnaie. .
Ich sag da jetzt mal nix zu, denn es wäre ja soweiso zu teuer
Mit dem kleinen Unterschied, dass ich schon div. Motoren (nicht nur Volvo) zerlegt, revidiert, danach fachgerecht wieder zusammenbekommen habe und diese danach noch lange gelaufen sind und immer noch laufen...
Markus
P.S.: und besoffen Autofahren ist für mich ganz unterste Schublade! Selber Schuld!
Okay hilfe ist hier jetzt vielleicht nicht mehr zu erwarten. Ist auch verständlich. . Ich werde mich mal mit meinem freund aus der Werkstatt unterhalten und gucken ob ich mit ihm weiter komme.
Danke trotzdem!
Würde ich mal so nicht unterschreiben, das hier keine Hilfe zu erwarten ist.
Nur kannst du davon aus gehen, das die wenigsten hier jemals einen Motor zerlegt haben und noch weniger sich mit Tuning auskennen.
Motoren sind recht speziell.
Was möchtest du raus kitzeln?
Der T5 hat 225 PS und wenn du mehr erreichen willst musst du auf jeden Fall in die Motorsteuerung eingreifen.
Brauchst also eher einen Elektroniker der weiß was er macht.
Die Motoren sind so konstruiert, das sie möglichst lange stabil laufen.
Preislich........................
Fängt bei etwa 1500€ an bis .................................... Ende offen.
Bin zwar gelernter Mechaniker, kann dir aber beim Tuning leider nicht helfen, da ich zu wenig Erfahrung damit habe um sicher sagen zu können das es auch hällt.
Wie weit ich möchte leistungsmäßig weiß ich noch nicht ganz. Momentan bin ich ca auf 280 ps durch den chip von bsr. Ich habe ja first class tuning in Lübeck um die ecke wo ich ofter bin. Werde eventuell mal bei denen vorbei schauen und erstmal fragen was für welches budget drin ist. 350 ps wären denke mal vollkommen ausreichend. Also so das man nicht wieder nach 3 wochen sagt: hmm irgendwie könnte noch bisschen mehr. Das so ein umbsu natürlich richtig kostet ist mir bewusst.
Früher gab es mal so eine Regel
Pro 10 PS (wenn du an den "normalen" Möglichkeiten vorbei bist) 1000 DM wenn es gut gemacht sein soll.
Kann mir nicht vorstellen das es preiswerter geworden ist.
Mal nen kurzen Ausflug ..........
Zitat:
Hab mich da schon dchlsu gemacht. .......Das einzige was noch kommeb würde wären 2 Nettoeinkommen als Strafe............denke halbes jahr muss ich mein Führerschein abgeben müssen
Das trifft beim Verstoß gegen §316 StGB zu.
Du solltest nachschlagen beim 315c StGB, d.h. ein deutlich höheres Strafmaß ist zu erwarten.
Über nen Anwalt würde ich ggf. noch mal nachdenken, ebenso wie über deine Einstellung zu Alk und Auto.
Grüße
Ach ja, wollte ich auch kurz was zu schreiben.
Das Alk am Steuer nicht OK ist sollte ja wohl klar sein.
Da ich aber die genauen Umstände nicht kenne werde ich einen Teufel tun mich dazu zu äußern.
Bei ungeübten haut der Alk wesentlich stärker rein als bei geübten.
Sind wir alle froh das keinem etwas passiert ist und hoffen das der Themenstarter seine Lektion gelernt hat.
Das mit dem Alkohol und auto fahren ist und war n ausrutscher. Und ich bezweifle das nur der aljohol schuld daran gewesenist. über diesen Bordstein wäre ich so oder so gefahren in dieser Situation. Ich war auch nur mit einem tempo von ca 50 km/h unterwegs. Ich denke da trafen viele Zufälle aufeinander weil ich es ziemlich krass finde das sich ein auto überschlägt bei dieser Geschwindigkeit. Und naja n anwalt wollte ich schon gern nochmal kontaktieren aber ich habe eben s hlechte Erfahrungen mit solchen. Kohle wollen und null geholfen. . Sowas kommt leider zu oft vor. Hatte da mal 2 sitzungen bei einem und er hatte sich nur alles angehört und immer info gegeben das er es nicht wüsste und sich s hlau machen würde. Kam aber nix, nur ne rechnung von 300 euro. Und ich denke jeder hat mal scheisse gebaut. Der eine mehr, der andere weniger. Das war mir definitiv eine lehre..
Die Polizei vor ort sagte mir aber auch das bis 1.6 n halbes jahr und 2 Nettoeinkommen dran sind. Aber das es eben auf den richter ankommt. Da ich mir aber noch nie, auch im verkehr was zu schulden kommen lassen habe sieht es sehr gut aus.
Moin,
richtig, der Richter ist völlig frei in seiner Urteilsfindung.
Es gibt aber Richtwerte.
Die du genannt hast oder dir von der Polizei genannt wurden, sind die für den 316 StGB, d.h. du wirst ´normal ´ angehalten und dabei wird festgestellt , das was zu viel im Glas war.
Hier gebe ich dir recht, ein geständiger Ersttäter kann sich den Anwalt eigentlich sparen.
Was du nach deiner Schilderung da hingelegt hast, hört sich eher nach 315c StGB (Besoffen, Unfall -> Gefährdung von Personen und Sachwerten) an.
Ein deutlich schärferer Tatvorwurf.
Hier sind die Richtwerte beim Ersttäter 2 - 5 Nettoeinkommen und mind. 12 Monate ohne Lappen.
Natürlich gibt es je nach Gerichtsort, Richter und anderen Faktoren Abweichungen von o.g.,...... nach oben und nach unten.
Ein Anwalt kann dir helfen diese Faktoren ggf. zu deinen Gunsten zu beleuchten .
Sry, für halb OT