Kosten Ersatzmobiliät bei verspäteteter Lieferung Neuwagen?
SkodaMein im März 2022 bestellter RS Kombi (Benziner, gewerbliches Leasing, kein Grosskunde) war auf (natürlich unverbindliche) Lieferung März 23 terminiert, nun heisst es seitens des Skoda-Händlers Lieferung nicht vor Juli 23 - da mein derzeitiger Leasing-Audi Anfang April zurück geht, stellt sich also die Frage nach Ersatzmobilität.
Der Händler geht derzeit davon aus, dass ein Fahrzeug der Kategorie Kleinwagen (Fabia, Kamiq) gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung steht.
Nun liest man in den Foren von Leuten, die
- Ersatzmobilität kostenfrei erhalten (manche sofort, andere nach Überziehen der 6-wöchigen Verzugsfrist)
- Ersatzmobiliät gegen Kostenbeteiligung erhalten (dito)
- keine Ersatzmobilität, dafür eine finanzielle Entschädigung erhalten
- und ein paar bekommen offenbar gar nichts angeboten...
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht und ist die Ersatzmobilität ein reines Entgegenkommen des Händlers (ohne Rechtsanspruch des Käufers)? Wie hoch wäre eine angemessene Kostenbeteilgung für einen Kleinwagen (selbst bei nur 10,- Euro/Tag kommt eine monatlicher Betrag zusammen, der annähernd der Leasingrate des RS entspricht...)
Danke und Grüße aus dem "Ländle"
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8 Antworten
Am besten hier mal nachlesen:
https://www.motor-talk.de/.../...rzug-verzoegerungen-t7006333.html?...
Und mit vier Monaten on top, leider noch im Rahmen und bei der Gesamtlieferzeit im aktuellen Bereich.
Kann das aktuelle Fahrzeug nicht verlängert werden?
Bezüglich Verlängerung "ziert" sich der Audi-Händler ein bisschen (bzw. scheint etwas beleidigt zu sein, dass es nach 4 Audis nun ein Skoda werden wird). Man will eine mögliche Verlängerung prüfen, hat aber angedeutet, dass die Rate dann "deutlich höher" sein wird, ohne Zahlen zu nennen...
Ja, sehr bedauerlich, dass mittlerweile Lieferzeiten von 1-2 Jahren normal geworden sind, zumindest bei VAG- und anderen deutschen Marken - wenn ich mir die Neuwagenangebote bei mobile. etc. anschaue, scheinen Fahrzeuge japanischer, koreanischer, französischer oder amerikanischer Marken deutlich schneller verfügbar.
Wenn ich mir die Werbung von VW anschaue für lieferbare neue und junge Elektro...
Wohl Listenpreis. Ist aktuell alles sehr teuer auch im Leasing Faktor.
Im Zweifel lieber das Auto, was man kennt verlängern, wenn im Rahmen.
Eine Leasingverlängerung kann man selbst online im VWFS Portal direkt beim Leasinggeber anfragen, dann ist der Händler raus
Danke für den Hinweis, scheint aber nur für Privatkunden zu sein. Wenn ich auf Geschäftkunden klicke kommen nur Infos zu den angebotenen Mobilitätslösungen für Firmen, jedoch kein Kundenportal, schade.
Zurück zu meiner Ausgangsfrage: hat jemand aktuelle Erfahrungen mit Skoda zur Handhabung der Ersatzmobiltät?
Zitat:
@wolfman888 schrieb am 26. Januar 2023 um 11:04:15 Uhr:
Man will eine mögliche Verlängerung prüfen, hat aber angedeutet, dass die Rate dann "deutlich höher" sein wird, ohne Zahlen zu nennen...
Daß sich eine Leasingrate bei einer Verlängerung erhöht, kann schon sein.
Das liegt daran, daß der Händler beim Neuwagen-Leasing manchmal Prämien vom Hersteller ("Verkaufsförderung") für bestimmte Modelle bekommt - und die werden in die Rate eingerechnet. Zum Beispiel auf die initial vereinbarten 36 Monate. Sind die abgelaufen, fehlt dieser "Entlastungsbetrag".
Auch kann es sein, daß sich die Marktsituation jetzt verändert hat - und das 3 Jahre alte Auto jetzt doch geringere Restwerte hat als vor 3 Jahren angenommen.
Und: ich vermute, daß es zu gewissen "Punkten" Probleme in der Vermarktung danach geben könnte, welche den Restwert im 4. oder 5. Jahr steiler sinken lassen. Vielleicht wenn im 4. jahr 100 TKM überschritten werden?
Andererseits sind gebrauchte aktuell anscheinend rar und gesucht - das sollte den restwert also eher erhöhen.
Ich hatte im Februar oder März 2021 bestellt. Mein Vorgängerfahrzeug (beim gleichen Händler) wäre Mitte 2021 fällig gewesen. Das neue Fahrzeug wurde 2.2023 geliefert - und das alte bis dahin verlängert. Also insgesamt ca. 1,5 Jahre. Die Leasingrate blieb gleich.
Das konnte ich deshalb machen, weil ich beim gleichen Händler bestellte ..... Und auch beim vorherigen Wechsel war das möglich, obwohl der Vorgänger damals Audi war: der Händler ist ein Mehrmarken-Händler .... und mein Skoda-Verkäufer hatte damals seinem Kollegen bei Audi gesagt: bitte verlängern, Kunde bleibt bei unserer Unternehmensgruppe Kunde.
Einen *Rechtsanspruch* auf Verlängerung oder Ersatzfahrzeug hat man meines Wissen nach nicht, wenn man einen Kaufvertrag mit nur unverbindlichen Liefertermin hat.
Jedenfalls nicht in den "Karenzfristen", die der Händler dann "überziehen" kann.
Zitat:
@6502 schrieb am 17. Februar 2023 um 00:02:34 Uhr:
Zitat:
@wolfman888 schrieb am 26. Januar 2023 um 11:04:15 Uhr:
Man will eine mögliche Verlängerung prüfen, hat aber angedeutet, dass die Rate dann "deutlich höher" sein wird, ohne Zahlen zu nennen...
Daß sich eine Leasingrate bei einer Verlängerung erhöht, kann schon sein.
Das liegt daran, daß der Händler beim Neuwagen-Leasing manchmal Prämien vom Hersteller ("Verkaufsförderung") für bestimmte Modelle bekommt - und die werden in die Rate eingerechnet. Zum Beispiel auf die initial vereinbarten 36 Monate. Sind die abgelaufen, fehlt dieser "Entlastungsbetrag".
Auch kann es sein, daß sich die Marktsituation jetzt verändert hat - und das 3 Jahre alte Auto jetzt doch geringere Restwerte hat als vor 3 Jahren angenommen.
Und: ich vermute, daß es zu gewissen "Punkten" Probleme in der Vermarktung danach geben könnte, welche den Restwert im 4. oder 5. Jahr steiler sinken lassen. Vielleicht wenn im 4. jahr 100 TKM überschritten werden?
Andererseits sind gebrauchte aktuell anscheinend rar und gesucht - das sollte den restwert also eher erhöhen.
Ich hatte im Februar oder März 2021 bestellt. Mein Vorgängerfahrzeug (beim gleichen Händler) wäre Mitte 2021 fällig gewesen. Das neue Fahrzeug wurde 2.2023 geliefert - und das alte bis dahin verlängert. Also insgesamt ca. 1,5 Jahre. Die Leasingrate blieb gleich.
Das konnte ich deshalb machen, weil ich beim gleichen Händler bestellte ..... Und auch beim vorherigen Wechsel war das möglich, obwohl der Vorgänger damals Audi war: der Händler ist ein Mehrmarken-Händler .... und mein Skoda-Verkäufer hatte damals seinem Kollegen bei Audi gesagt: bitte verlängern, Kunde bleibt bei unserer Unternehmensgruppe Kunde.
Einen *Rechtsanspruch* auf Verlängerung oder Ersatzfahrzeug hat man meines Wissen nach nicht, wenn man einen Kaufvertrag mit nur unverbindlichen Liefertermin hat.
Jedenfalls nicht in den "Karenzfristen", die der Händler dann "überziehen" kann.
Ein unverbindlicher Liefertermin kann nach 6 Wochen in Verzug gesetzt werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht bei verspäteter Lieferung, diesen von skoda zu zahlenden Betrag nutzen manche Händler um den Mietwagen für den Kunden zu finanzieren.
Auch wenn das häufig nur mit viel Widerstand funktioniert.
Hingegen besteht auf Verlängerung des vorherigen Vertrags kein Rechtsanspruch.
Zur Verlängerung vielleicht noch einen Gedanken. In der Regel ist ein Leasing über 48 Monate günstiger als über 36 Monate. Selbst bei Fortführung zu gleichen Konditionen ist das für den Kunden häufig ein Verlustgeschäft. Theoretisch sollte die Leasingrate bei Verlängerung niedriger sein, weil schon 36 Monate mehr gezahlt wurde als bei einer Laufzeit über 48 Monate. fälliger TÜV, ggf. Wegfall der vollumfänglichen Garantie. Dem Hersteller entsteht kein direkter Nachteil in der Wertentwicklung (kein zweiter Halter) und der größte Wertverlust ist nach 36 Monaten auch durch.