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Kosten für Zulassung richtig berechnet ?
Tag zusammen,
um 70€ erleichtert bin ich gestern von der Zulassungsstelle gekommen.
Das teilte sich so ziemlich exakt 50:50 zwischen Zulassung (Dauer: 5 Minuten) und Kennzeichen prägen (Dauer: 90 Sekunden) auf. Nur nebenbei: für die Knete arbeite ich schon mal 4 Stunden und länger.
Kann mal jemand von Euch einen Blick auf den Kassenbeleg werfen und schauen, ob das so seine Richtigkeit hat ?
Aufst/Bericht * 2,60€
Erf. Unterl.
Zulassung * 27€
Änd. Kennz.
Klebesiegel * 0,90€
Feinstaubplakette * 5,10€
Einatmen und Ausatmen der Sachbearbeiterin * gratis (Sonderaktion)
Ich habe das Fahrzeug gebraucht gekauft und es hatte vorher ein Kennzeichen aus dem selben Zulassungsbezirk. Beim Kauf waren die Nummernschilder schon demontiert, so dass ich davon ausgehe, dass es bereits abgemeldet wurde. Ich habe dann ein neues Kennzeichen bekommen.
Sind jetzt die oben berechneten 27€ für eine ´Neuzulassung´ oder gilt das ganze nicht doch als Ummeldung innerhalb des selben Zulassungsbezirkes ? Oder spricht man nur dann von einer Ummeldung, wenn das Auto noch angemeldet ist ?
Grüße,
Tasnal
Beste Antwort im Thema
2,60 + 27 + 0,90 + 5,10 ungleich 70 Euro... wofür waren die restlichen 35 Euro? Falls für das Kennzeichen, dann mal eben 25 Euro zu viel dafür gezahlt, da kann aber die Zulassungsstelle nichts dafür. Dann braucht man sich auch nicht über die Gebühren mokieren, wenn man so das Geld rauswirft...
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35 Antworten
Eine Ummeldung geht nur wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist.
Alles andere ist eine Wiederzulassung, und ja das kostet 27 Euro und kannst du auch in der Gebührenordnung nachlesen.
Auch hier:
Da hasse dat amtlicht:
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
GebOSt
Ausfertigungsdatum: 25.01.2011
Vollzitat:
"Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist"
221.1 Zulassung, Änderung des Kennzeichens, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart, wobei in diesen Fällen eine erneute Zulassungsgebühr oder eine Gebühr nach Nummer 221.2, 221.6 oder 221.8 nicht zusätzlich anfällt
27,00
221.2 Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel –
27,00
2,60 + 27 + 0,90 + 5,10 ungleich 70 Euro... wofür waren die restlichen 35 Euro? Falls für das Kennzeichen, dann mal eben 25 Euro zu viel dafür gezahlt, da kann aber die Zulassungsstelle nichts dafür. Dann braucht man sich auch nicht über die Gebühren mokieren, wenn man so das Geld rauswirft...
Danke für die ´Zitate´ und bzw. Links.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 25. Juli 2018 um 13:51:28 Uhr:
Alles andere ist eine Wiederzulassung, und ja das kostet 27 Euro und kannst du auch in der Gebührenordnung nachlesen.
Auch hier:
Auf der Seite fällt zum Beispiel weder der Begriff ´Wiederzulassung´ noch gibt es eine Gebühr in Höhe von 27€.
Das Selbe hier:
https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/kfz-behoerden-gebuehren
Wenn ich mir das zitierte durchlese ...
´Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel´
... dann fällt das schon mal raus, weil der Zulassungsbezirk der Selbe ist.
Und bei dem hier ...
`221.1 Zulassung, Änderung des Kennzeichens, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart (...)
... wäre dann die Änderung des Kennzeichens + Zulassung die Wiederzulassung ?
So ganz ersichtlich ist mir das noch immer nicht.
Tasnal
Zitat:
@hydrou schrieb am 25. Juli 2018 um 14:44:49 Uhr:
wofür waren die restlichen 35 Euro?
XXL-Kennzeichen Marke „Kuchenblech“? Oder mit Brillis statt EU-Sterne.
Zitat:
@hydrou schrieb am 25. Juli 2018 um 14:44:49 Uhr:
2,60 + 27 + 0,90 + 5,10 ungleich 70 Euro... wofür waren die restlichen 35 Euro? Falls für das Kennzeichen, dann mal eben 25 Euro zu viel dafür gezahlt, da kann aber die Zulassungsstelle nichts dafür. Dann braucht man sich auch nicht über die Gebühren mokieren, wenn man so das Geld rauswirft...
Wie ich oben angegeben habe, sind die restlichen 35€ tatsächlich für die Kennzeichen gewesen. In der näheren Umgebung der Zulassungsstelle gibt es nur wenige Möglichkeiten, prägen zu lassen. Und die Preise nehmen sich da nicht viel. Auf Grund der Entfernung der Zulassungsstelle von meinem Wohnort (90 Minuten Bus-/ Bahnfahrt) in Kombination mit deren Öffnungs- und meinen Arbeitszeiten, ist es mir auch nicht möglich, mich vor Ort mit irgendwelchen Bussen noch weiter zu irgendwelchen günstigeren Schilderprägern durchzuackern.
Ist aber auch wurscht ... denn in der Tat kann man die Schilderkosten niedriger halten (die Gebühren für die Zulassung nicht). Aber wieso sollte das einem das Recht absprechen, hohe Kosten ´unsexy´ zu finden ?
Tasnal
Zitat:
@Tasnal schrieb am 25. Juli 2018 um 14:52:39 Uhr:
So ganz ersichtlich ist mir das noch immer nicht.
Ersichtlicher geht’s eigentlich gar nicht. Aber ich markiere dir gerne die wichtigen Stellen.
Zitat:
221.1 Zulassung, Änderung des Kennzeichens, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart, wobei in diesen Fällen eine erneute Zulassungsgebühr oder eine Gebühr nach Nummer 221.2, 221.6 oder 221.8 nicht zusätzlich anfällt
27,00 €
Noch Fragen?
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Juli 2018 um 15:00:45 Uhr:
Noch Fragen?
Und was ist dann ...
Anmeldung: Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes + 11€
... ?
Nur das Wort ´Zulassung´ fällt bei den ganzen einsehbaren Gebührentabellen im Netz gar nicht. Da gibt es nur ´Anmeldung´ und ´Ummeldung´.
Nicht falsch verstehen: ich gehe schon davon aus, dass das alles so seine Richtigkeit hat. Offensichtlich ist das aber (jedenfalls in meinen Augen) nicht. Ich wäre tatsächlich laut Tabellen von einer Anmeldung des Gebrauchtwagens innerhalb des Zulassungsbezirkes ausgegangen (Kostenpunkt: 11€). Maximal noch von einer Anmeldung des Gebrauchtwagens innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel für 18€.
Tasnal
Zitat:
@Tasnal schrieb am 25. Juli 2018 um 14:58:02 Uhr:
Aber wieso sollte das einem das Recht absprechen, hohe Kosten ´unsexy´ zu finden ?
Diese Recht nimmt dir doch niemand. Die Frage ist nur, was es dir bringt, sich über bundesweit geltende Zulassungstarife in einem öffentlichen Forum öffentlich aufzuregen. Und meine ganz persönliche Meinung dazu: vermutlich hast du die „unsexy“ hohen Zulassungskosten um ein Vielfaches eingespart durch den Kauf eines Gebrauchtwagens.
Zitat:
@Tasnal schrieb am 25. Juli 2018 um 15:08:17 Uhr:
Nur das Wort ´Zulassung´ fällt bei den ganzen einsehbaren Gebührentabellen im Netz gar nicht. Da gibt es nur ´Anmeldung´ und ´Ummeldung´.
Hast du Tomaten auf den Augen? Das Wort „Zulassung“ habe ich in der oben genannten Gebührenordnung bei Punkt 221.1 extra für dich fett markiert .
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Juli 2018 um 15:13:59 Uhr:
Hast du Tomaten auf den Augen? Das Wort „Zulassung“ habe ich oben extra für dich fett markiert.
Ja, sicher habe ich das Wort ´Zulassung´ in der von Dir zitierten Gebührenordnung gesehen und gelesen. Was ich meinte ist, dass wenn ich über diverse Suchmaschinen nach ´KFZ-Zulassung´ und ´Gebühren´ suche, erstmal eine Menge, Menge Gebührentabellen (wie auch die vom Straßenverkehrsamt) erscheinen, aus denen eben nicht ersichtlich ist, wie man auf die 27€ kommt. Dort steht nichts von ´Zulassung´ (kostet 27€), sondern da geht es um ´An- und Ummeldungen´ (was ja irgendwie auch Zulassungen sind).
Tasnal
Bei gebrauchten Schildern fragen, ob dasKennzeichen noch nicht vergeben ist. Dann kann man die alten weiter nutzen. Falls anderer Kreis Zettel geben lassen und welche im Netz bestellen. Kostet dort ca. 10-15€.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Juli 2018 um 15:09:33 Uhr:
Zitat:
(...) in einem öffentlichen Forum öffentlich aufzuregen.
Eine Sache nicht ganz nachvollziehen zu können oder sich darüber aufregen, sind bei mir schon noch zwei verschiedene Dinge. Deshalb keine Sorge: Puls und Blutdruck befinden sich aktuell im Rahmen.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Juli 2018 um 15:09:33 Uhr:
Zitat:
(...) und meine ganz persönliche Meinung dazu: vermutlich hast du die „unsexy“ hohen Zulassungskosten um ein Vielfaches eingespart durch den Kauf eines Gebrauchtwagens.
Ja. Aber als typischer Knauser bin ich davon ausgegangen, mir durch die Kostenersparnis bei der Zulassung einen Komplettsatz neuer (okay gebrauchter) Reifen + Felgen gönnen zu können.
Auf Grund der unerwartet hohen Kosten, wird daraus jetzt leider nix ...
Tasnal
Ich frage mich, was du noch im Internet rumsuchst, wenn doch die richtige Antwort hier schon gegeben wurde. Außerdem steht der amtliche Gebührentarif zur ZULASSUNG ebenfalls im Internet. Man muss nur richtig suchen ... und finden.