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Kosten höher als Kostenvoranschlag - Versicherung streikt!

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 20. März 2013 um 12:40

Hallo Ihr,

hoffentlich habt Ihr Tipps für mich, wie ich mich am Besten verhalten sollte. Im Moment rätsel ich noch, ob ich vor Wut platzen oder lieber heulen soll.

Anfang Februar fuhr mir jemand beim Parken in meine Beifahrertür (ich fahr den neuen Polo) und beging Fahrerflucht. Sofort, nachdem ich es bemerkt habe, hab ich Unbekannt bei der Polizei angezeigt. Natürlich hab ich keine Hoffnung, dass der noch gefunden wird. Meine Versicherung meinte, dass sie den Schaden bis 1.800,-- Übernehmen würden (Vollkasko). Meine Werkstatt nannte mir exakt diesen Preis, welchen ich mit einem schriftlichen Kostenvoranschlag bekommen habe. Das Problem ist, dass die Beule nicht ausgebeult werden kann. Die befindet sich exakt im Falz und auch der Kratzer darüber ist tiefergehend und hat das Blech verbogen.

Heute sollte ich die neue Türe bekommen. Die wird "roh" vom Werk geliefert und muss dann halt noch hier von einem Lackierer lackiert werden (Hot Orange Metallic). Jetzt rufen die an und sagen, dass das nicht reicht, weil die angrenzenden Seitenteile auch noch lackiert werden müssen, da man sonst den Farbunterschied zu sehr sehen würde. Das wäre immer so, VW würde das so als Richtlinie ausgeben! Die machen dann praktisch einen Farbverlauf von der Tür zur Motorhaube und hinten entsprechend auch. Der neue Preis: 2.600,--. Den Preis akzeptiert aber nicht mehr meine Versicherung. Die sagen, dass das ein Schönheitsfehler ist, den man in Kauf nehmen muss und solch eine Anpassung ist nicht im Vertrag inbegriffen.

Allerdings ist es so, dass ich es wohl durchbekommen hätte, wenn der Voranschlag gleich auf 2.600,-- gelautet hätte. Aber nachträglich machen die halt dicht!

Jetzt schickt die Versicherung einen Gutachter und ich kann nur hoffen. Mein Auto ist gerade mal 3 Jahre alt und ich will eigentlich nicht mit einem 2-Farben-Auto rumfahren.

Wie ist das denn? Ich meine, die tatsächlichen Kosten liegen ja wohl weit über 10-25% des Kostenvoranschlags. Ich bin der Meinung, dass da der Meister geschlampt hat. Aber der ist natürlich jetzt erst mal im Urlaub. Aber wozu lass ich mir nen Kostenvoranschlag geben, wenn dann nacher so was rauskommt? Kann ich mich auf den fixieren?

Vielen Dank für Eure Tipps! Bin für alles dankbar!

Redface

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal ist das hier ein total bescheuerter Ratschlag:

Zitat:

Original geschrieben von inkpot

 

Also mein Rat: Nehm Dir einen sachkundigen Anwalt. Das Ding kannst Du Regeln, aber nicht alleine.

im Kaskoschaden zahlst du den "sachkundigen Anwalt" nämlich selbst - ich glaube kaum, dass der 4-Millionen-Kilometer-Rücksichtslosüberholer dir dann die Anwaltskosten erstatten wird.

 

Sodann: Es gibt hier noch überhaupt keinen Grund zur Aufregung.

Die Werkstatt hat einen Betrag zur voraussichtlichen Instandsetzung des Fahrzeuges genannt, welcher von deiner Kaskoversicherung akzeptiert wurde.

Jetzt fällt der Werkstatt auf einmal ein, dass man da zur Farbangleichung doch lieber noch eine Beilackierung durchführen sollte.

Logischer Weise fragt man sich nun bei deinem Kaskoversicherer, warum man da nicht gleich drauf gekommen ist.

Jetzt kommt der Sachverständige der Versicherung und wird sich den Schaden ansehen und ich wüsste keinen Grund, warum dieser nicht eine Beilackierung freigeben sollte.

Die ist nämlich tatsächlich erforderlich, wenn man nicht hinterher Farbunterschiede sehen will - und gehört damit zur sach- und fachgerechten Instandsetzung dazu.

 

Grund zur Aufregung würde hier nur bestehen, wenn eine tatsächliche Weigerung der Kostenübernahme zur fach- und sachgerechten Instandsetzung erfolgen würde.

Von daher: Abwarten und den Sachverständigen seine Arbeit machen lassen, der wird schon wissen, was zu tun ist - und die korrekten Reparaturwege kennt er natürlich auch.

Und vor allem: Ruhe bewahren - noch gibt es keinerlei Grund zur Aufregung.

34 weitere Antworten
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34 Antworten
am 20. März 2013 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von Redface

(ich fahr den neuen Polo)

falsches Forum, hier ist Golf 4

wenn mit den Betroffenen Reden nichts nützt brauchst du eine Rechtsberatung

Themenstarteram 20. März 2013 um 15:50

Sorry, ich hab erst nach dem Abschicken gesehen, dass ich im falschen Forum bin.

Leider hat aber das nachträgliche Verschieben nicht funktioniert.... ;-(

Aber meine Frage ist wohl nur Polo-relevant? Gut, dass es so was beim Golf 4 nicht zu geben scheint.... ;-)))

Danke für die Antwort!

am 20. März 2013 um 16:12

Schreibs doch bei Mitsubishi rein, die sind froh wenn mal jemand was schreibt :D

Das Thema ist nicht fahrzeugspezifisch, du suchst doch eine Rechtsberatung das gibts hier nicht.

Es gibt google und da findest du z.b das hier

Bitte, gern geschehn!

am 20. März 2013 um 17:35

Habt doch ein wenig Nachsicht....

Da ist jemand ganz verzweifelt und nicht im richtigen Forum ???

Die Thematik kann jeden betreffen, also helfen. Nicht noch Senf in eine offene Seele schmieren. OK?

Also mein Rat: Nehm Dir einen sachkundigen Anwalt. Das Ding kannst Du Regeln, aber nicht alleine.

Kostenvoranschlag ist KEIN!!! Gutachten. Und damit OHNE Wertung zu betrachten.

Lass Dich nicht verunsichern. Zeig der Versicherung die Zähne und beiß damit auch zu.

Guten Appetit

Ich hab vier Millionen Km auf´m Kreuz, diese Sesselpfutzer brauchen fundierten Widerstand!!!!

 

am 20. März 2013 um 19:37

In unten verlinktem Forum wärste damit tausendmal besser aufgehoben.

Dort stehn Dir die Leute bestimmt mit ein paar mehr Tipps zur Verfügung.

Aber Vorsicht, dort herrscht manchmal ein etwas rauher Umgangston xd

Werde den Admin mal bitten, das dort hin zu verschieben ;)

Klick mich!!!

 

Liebe Grüße Roger

 

Edit: Nachricht an Mod is raus, viel Glück ;)

Zunächst einmal ist das hier ein total bescheuerter Ratschlag:

Zitat:

Original geschrieben von inkpot

 

Also mein Rat: Nehm Dir einen sachkundigen Anwalt. Das Ding kannst Du Regeln, aber nicht alleine.

im Kaskoschaden zahlst du den "sachkundigen Anwalt" nämlich selbst - ich glaube kaum, dass der 4-Millionen-Kilometer-Rücksichtslosüberholer dir dann die Anwaltskosten erstatten wird.

 

Sodann: Es gibt hier noch überhaupt keinen Grund zur Aufregung.

Die Werkstatt hat einen Betrag zur voraussichtlichen Instandsetzung des Fahrzeuges genannt, welcher von deiner Kaskoversicherung akzeptiert wurde.

Jetzt fällt der Werkstatt auf einmal ein, dass man da zur Farbangleichung doch lieber noch eine Beilackierung durchführen sollte.

Logischer Weise fragt man sich nun bei deinem Kaskoversicherer, warum man da nicht gleich drauf gekommen ist.

Jetzt kommt der Sachverständige der Versicherung und wird sich den Schaden ansehen und ich wüsste keinen Grund, warum dieser nicht eine Beilackierung freigeben sollte.

Die ist nämlich tatsächlich erforderlich, wenn man nicht hinterher Farbunterschiede sehen will - und gehört damit zur sach- und fachgerechten Instandsetzung dazu.

 

Grund zur Aufregung würde hier nur bestehen, wenn eine tatsächliche Weigerung der Kostenübernahme zur fach- und sachgerechten Instandsetzung erfolgen würde.

Von daher: Abwarten und den Sachverständigen seine Arbeit machen lassen, der wird schon wissen, was zu tun ist - und die korrekten Reparaturwege kennt er natürlich auch.

Und vor allem: Ruhe bewahren - noch gibt es keinerlei Grund zur Aufregung.

am 21. März 2013 um 6:26

Das kommt drauf an... Richtig ist, wie twelferider geschrieben hat, dass es zur Sach- und fachgerechten Reparatur dazu gehört. Das heißt aber nicht, dass es zum Umfang der Vollkasko gehört. Die hat in dieser Hinsicht mit der Haftpflicht nicht viel gemein.

Es war zeitweise üblich, dass in den Verträgen stand, dass es nicht übernommen wird. Inzwischen geht man eher einen anderen Weg und hat den Passus bei vielen Versicherungen aus den Bedingungen genommen. Denn tatsächlich ist der Farbunterschied ein Schönheitsfehler. Die defekte Tür zahlt die Versicherung aber ja... Das musst Du in den Vertragsbedingungen nachlesen. Manchmal wird das auch bis zu einem Betrag X übernommen oder oder oder...

Ein anderes Thema ist hier allerdings, wieviel die Beilackierung überhaupt ausmacht vom Betrag her. Vorher waren es 1800,- Euro. Nun sind es 2.600,-. Da ist aber ja schon der Mehrbetrag für die komplette Tür drin samt Grundierung etc... Wenn die alte Tür irreparabel ist, dann muss die Versicherung das ja zahlen und Dir verbliebe - wenn es nicht getragen wird - nur ein geringerer Restbetrag.

Mal zum Verständnis: Du fährst einen NEUEN Polo, und da soll es dann einen Farbunterschied geben, wenn eine neue Tür in Original-Farbe lackiert wird? Ist irgendwie für mich nicht nachvollziehbar...

Für mich klingt das eher so, dass die Werkstatt sich sagt, dass in dem Fall ja sowieso die Versicherung und nicht der Kunde bezahlen muss, da wollen die Werkstätten dann gern mal das volle Programm ausreizen...

Zudem hätte die Werkstatt, wenn es ja sogar ein Vertragshändler ist, schon von Anfang an wissen müssen, wie hoch die Kosten tatsächlich sind.

Wenn Du denen gesagt hast, dass die Versicherung bis 1.800 € eine Freigabe erteilt hat, und die Werkstatt dann "zufällig" genau diesen Betrag in den KVA schreibt, dann klingt das in meinen Ohren so, dass die Werkstatt erstmal loslegen wollte, ohne Gutachter der Versicherung riskieren zu wollen, und dann im Nachhinein eben einfach höhere Kosten nachmelden will, denn irgendwer wird das ja schon zahlen....

Ob die Versicherung dann auch den höheren Betrag bezahlt oder der Kunde selbst noch was drauflegen muss ist ja der Werkstatt egal.....

Ich würde hier nicht nur auf die Versicherung gucken, sondern auch mal die Werkstatt hinterfragen...

Gruß, Jens

Hot Orange Metallic ist wohl nicht so einfach zu lackieren :confused:

http://data.motor-talk.de/.../004-43502.JPG

Themenstarteram 21. März 2013 um 7:18

Vielen lieben Dank für Eure Antworten!

Fakt ist - was ich mittlerweile rausbekommen habe: ein farbliches Anpassen der Seitenteile an die Tür, also ein beilackieren, ist nicht in der Versicherung enthalten.:mad:

Dadurch, das ein Gutachter kommt und sich das alles ansieht, wird praktisch alles wieder auf "0" gesetzt - also versicherungstechnisch gesehen. Rein theoretisch gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Gutachter kommt und sagt, dass beilackiert werden muss und die Versicherung übernimmt die 2.600,--. Das wäre der beste Fall und alles ist prima!

2. Gutachter kommt und sagt: nur neue Tür, also bleibt es bei den 1.800,--

3. Gutachter kommt und sagt: nöööö, neue Tür muss nicht - ausbeulen reicht.

Bei Fall 2 muss ich mich dann mit der Werstatt rumärgern, dass die gefälligst eine Farbfindung machen sollen. Also nicht die Seitenteile an die Tür anpassen, sondern die Tür an die Seitenteile. Anscheinend bekommen das gute Lackierer hin, so dass man nachher praktisch keinen Unterschied sieht. Im Moment ist es so, dass die neue Tür bereits im Originalton ab Werk lackiert ist - aber ohne, dass sich irgendjemand um die tatsächliche Farbe meines Autos geschert hat. Die Tür wurde in einer externen Vertragswerkstatt lackiert, die aber ziemlich weit weg von meiner Werkstatt liegt. Ins Rollen ist es gekommen, weil der Lackierer meinen Meister angerufen und gefragt hat, wo das Auto bleibt zum Beilackieren. Und der Meister hat auf die Tür gewartet..... :rolleyes:

und somit bin ich bei Fall 3. Der nicht so abwegig ist, wie mir mittlerweile meine Versicherung gesagt hat: wenn es eine Runterstufung auf Ausbeulen gibt: wer zahlt dann die Tür???? Denn die ist ja - praktisch in meinem Auftrag - bestellt, geliefert und lackiert worden....:eek:

Ihr habt Recht! Ohne Anwalt werd ich da nicht weiter kommen.

Themenstarteram 21. März 2013 um 7:19

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Hot Orange Metallic ist wohl nicht so einfach zu lackieren :confused:

http://data.motor-talk.de/.../004-43502.JPG

Ja, genau sieht er aus.... :p

Themenstarteram 21. März 2013 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Mal zum Verständnis: Du fährst einen NEUEN Polo, und da soll es dann einen Farbunterschied geben, wenn eine neue Tür in Original-Farbe lackiert wird? Ist irgendwie für mich nicht nachvollziehbar...

Für mich klingt das eher so, dass die Werkstatt sich sagt, dass in dem Fall ja sowieso die Versicherung und nicht der Kunde bezahlen muss, da wollen die Werkstätten dann gern mal das volle Programm ausreizen...

Zudem hätte die Werkstatt, wenn es ja sogar ein Vertragshändler ist, schon von Anfang an wissen müssen, wie hoch die Kosten tatsächlich sind.

Wenn Du denen gesagt hast, dass die Versicherung bis 1.800 € eine Freigabe erteilt hat, und die Werkstatt dann "zufällig" genau diesen Betrag in den KVA schreibt, dann klingt das in meinen Ohren so, dass die Werkstatt erstmal loslegen wollte, ohne Gutachter der Versicherung riskieren zu wollen, und dann im Nachhinein eben einfach höhere Kosten nachmelden will, denn irgendwer wird das ja schon zahlen....

Ob die Versicherung dann auch den höheren Betrag bezahlt oder der Kunde selbst noch was drauflegen muss ist ja der Werkstatt egal.....

Ich würde hier nicht nur auf die Versicherung gucken, sondern auch mal die Werkstatt hinterfragen...

Gruß, Jens

Das Problem ist, dass ein Roboter im Werk lackiert und hier macht es "nur" ein Mensch. Dann ist nicht bekannt, mit wieviel Druck lakckiert wurde - was auch ein Unterschied ausmachen kann. So zumindest der Versuch einer Erklärung durch die Werkstatt.

Und ich hab schon den umgekehrten Weg gemacht: also Werkstatt gefragt, was es kostet, mir einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben lassen und dann die Werkstatt angerufen und denen erzählt, dass der Betrag eben die besagten 1.800 sind und daraufhin haben sie es genehmigt.;)

Zitat:

Original geschrieben von Redface

Ihr habt Recht! Ohne Anwalt werd ich da nicht weiter kommen.

...hör nicht direkt immer auf diese Anwaltskleffer hier, hör auf den Rat von twelferider ;)

am 21. März 2013 um 8:16

Also bei meinem 5 Jahre alten Auto wurde die Stossstange hinten getauscht. Da wurde nichts beilackiert oder angepasst. Ei guter Lackierer passt den neuen Lack an den Zustand des Fahrzeuglackes an. Da siehst du garnichts von wenn er gut arbeitet. Das ganze hat 1500 euro inklusive montage und und seitenteilen gekostet. In der Markenwerkstatt.

Für mich klingt das nach Versicherungsbetrug durch die Werkstatt

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