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Kostenerstattung Reparatur

Themenstarteram 26. September 2016 um 10:33

Hallo zusammen

Ich habe bei den bestehenden Threads leider keinen gefunden, der mir Aufschluss hätte geben können. Daher eröffne ich ein neues Thema.

Ich hatte einen Audi A3 Bj. 2004 / 2.0 TDI / S-Line und bin im Mai in die Werkstatt meines Vertrauens um verschiedene Reparaturen durchführen zu lassen. Unter Anderem die Kupplung, Wasserpumpe und Zahnriehmen sowie den Turbo. Gesamtrechnung etwas um die € 4.600.-.

Alles recht soweit. Etwas 3 1/2 Monate später war ich mit dem Fahrzeug auf der Autobahn unterwegs und merkte einen starken Leistungsverlust. Ich schaute in den Seitenspiegel und sah, dass die komplette Autobahn eingeräuchert war. Zum Glück konnte ich direkt abfahren und auf einem Parkplatz anhalten. Über meine Assistance Zusatzversicherung wurde ich innerhalb 15 Minuten abgeschleppt und habe einen Mietwagen erhalten, da mein Ziel noch ca. 170 Km weit weg war, sowie bereits mitten in der Nacht.

Am nächsten Morgen hat mich die abschleppende Werkstatt informiert, dass der Turbo defekt sei und man auch Metallteile in der Ölwanne gefunden hat. Ich habe daraufhin mit der Werkstatt die, die Erstreparatur durchgeführt hat gesprochen und anfangs haben sie sich sehr distanziert gezeigt. Dann haben sie angeboten, dass sie das Fahrzeug holen und prüfen was defekt ist, sowie beheben.

Die andere Werkstatt konnte mir aber zweifelsfrei aufzeigen, dass es der Turbo war und hat mir angeboten die Reparatur zu übernehmen. Sie haben den Hinweis gegeben, dass sollte der Mangel mehr als 50 Kilometer von der Werkstatt auftreten und das Fahrzeug dadurch nicht mehr fahrbereit sein, so darf der Mangel auch in einer anderen Werkstatt nachgebessert werden und die verursachende Werkstatt hat für die Kosten aufzukommen.

Also habe ich die Reparatur (ca. € 2.000.-) durchführen lassen und mir den defekten Turbo und einige der Metallteile aus der Ölwanne mitgeben lassen. Die Werkstatt welche den ersten Turbo eingebaut hat, war anfangs gar nicht gesprächsbereit und haben darauf verwiesen, dass sie das Recht zum Nachbessern gehabt hätten. Sie haben dann angeboten beim Hersteller des Turbos abzuklären ob dieser die Kosten trägt.

Dieser hat ein Angebot über € 240.- gemacht. Wobei ich bereits € 200.- Pfand für die Mitnahme des alten Turbos hinterlegt habe. In Anbetracht, dass ich bereits massiven Aufwand, Ärger und zusätzliche Kosten hatte, hätte ich wenigstens eine gütliche Einigung erwartet.

Allerdings ist die Werkstatt da nicht kompromissbereit. Mein Anliegen wäre nun, ob jemand mit diesen Themen Erfahrung hat und mir ggf. Tipps und Hinweise gegeben kann, wie ich am besten vorgehen soll.

Die Schlichtungsstelle der KFZ Innung bringt nicht, da die Werkstatt dort kein Mitglied ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Grüsse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HTC schrieb am 26. September 2016 um 12:51:58 Uhr:

Ich habe mir das defekte Radlager aushändigen lassen und bin damit zur ersten Werkstatt hin und habe das Geld für die erneute Reparatur verlangt. Als diese nicht ganz einsichtig waren habe ich ihnen mein weiteres Vorgehen geschildert. Anwalt, Recht bekommen, Geld für den Wechsel + Ausfallentschädigung + Anwaltskosten...

Darauf hin wurde zähneknirschend bezahlt.

Ja, da hat die Werkstatt voreilig klein beigegeben und du Glück gehabt:-)

Hatte selber ähnlichen Fall - als Werkstatt. Porsche Cayenne, Radlager (von Kunden mitgebrachtes Teil osteuropäischer Fertigung)

Nach Einbau ABS Ausfall- vermutlich durch verkehrten Einbau, zugegeben. Das Lager ist einseitig magnetisch, Markenlager sind dahingehend markiert, dieses wars nicht....

Kunde wollte nicht bis zum nächste Tag (auf ein neues Lager)warten -hatte Nachbesserung angeboten. Er fuhr zu Porsche ohne denen zu sagen was eigentlich gemacht wurde - sehr schlau.....Die haben gesucht und gesucht, fast das Getriebe gewechselt....und kamen 4500.- später doch auf das Radlager.

Die wollte der Fz Eigner von mir wiederhaben:-)

Das Amtsgericht München brauchte nicht lange und die Sache wurde noch mal ein paar Anwalts sowie GerichtsTausender teurer für ihn :-)

Mir stand eindeutig Nachbesserung zu- die wurde abgelehnt und somit blieb ich kostenfrei.

Ergo: du hättest - hart auf hart - kein Recht bekommen:-) Die waren kulant bzw sind eingeknickt um sich Stress zu sparen. Ich seh das mittlerweile recht gelassen. Hab zwei RAs im Kundenkreis, die freuen sich bei sowas.

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Zitat:

@00fi2 schrieb am 26. September 2016 um 12:33:47 Uhr:

...

Mein Anliegen wäre nun, ob jemand mit diesen Themen Erfahrung hat und mir ggf. Tipps und Hinweise gegeben kann, wie ich am besten vorgehen soll.

...

Ja. Leute, die davon Ahnung haben, heißen Anwälte ;) Am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren, ggf. über den ADAC oder einen anderen Automobilclub, die haben nicht nur Ahnung von Verkehrsunfällen, sondern auch vom Verkehrszivilrecht.

Ne, im Ernst: Die Sachlage schreit nach einem Anwalt. Nicht rumdilettieren.

Da man Einsicht nicht erzwingen kann, bleibt Dir da nur der Weg zum Anwalt.

Zitat:

haben den Hinweis gegeben, dass sollte der Mangel mehr als 50 Kilometer von der Werkstatt auftreten und das Fahrzeug dadurch nicht mehr fahrbereit sein, so darf der Mangel auch in einer anderen Werkstatt nachgebessert werden und die verursachende Werkstatt hat für die Kosten aufzukommen.

Das mag für Gewährleistungen möglich sein, aber nie ohne vorherige Absprache!

Meiner Meinung nach kann man hier nicht mehr viel machen.

Zitat:

@00fi2 schrieb am 26. September 2016 um 12:33:47 Uhr:

Die Werkstatt welche den ersten Turbo eingebaut hat, war anfangs gar nicht gesprächsbereit und haben darauf verwiesen, dass sie das Recht zum Nachbessern gehabt hätten.

stimmt

Zitat:

@00fi2 schrieb am 26. September 2016 um 12:33:47 Uhr:

Sie haben den Hinweis gegeben, dass sollte der Mangel mehr als 50 Kilometer von der Werkstatt auftreten und das Fahrzeug dadurch nicht mehr fahrbereit sein, so darf der Mangel auch in einer anderen Werkstatt nachgebessert werden und die verursachende Werkstatt hat für die Kosten aufzukommen.

nie gehört

Sieht nicht gut aus.

 

 

OK, dann auf die harte Tour.

Habe Ähnliches erlebt. Radlagertausch am A4, Kosten 900 Euro (Auf Nachfrage wegen der hohen Kosten wurde was von einer Schraube / vermutlich die lange fiese Audischraube / gefaselt). Nach 3 Monaten erneut Geräusche. Eine zweite Werkstatt attestierte mir eine Radlagerdefekt und vermutete einen Fehler beim Einbau.

Das Vertrauen in der ersten Werkstatt war dahin. Ich habe das Radlager für gut 300 Euro in der zweiten Werkstatt tauschen lassen.

Ich habe mir das defekte Radlager aushändigen lassen und bin damit zur ersten Werkstatt hin und habe das Geld für die erneute Reparatur verlangt. Als diese nicht ganz einsichtig waren habe ich ihnen mein weiteres Vorgehen geschildert. Anwalt, Recht bekommen, Geld für den Wechsel + Ausfallentschädigung + Anwaltskosten...

Darauf hin wurde zähneknirschend bezahlt.

HTC

Versetze dich mal in die Lage der ersten Werkstatt. Du hast eine Leistung erbracht und einem Kunden ein Ersatzteil eingebaut (das Du vermutlich über einen Großhändler bezogen hast). Nach 3,5 Monaten kommt der Kunde und will Geld, weil eine andere Werkstatt behauptet, das Ersatzteil sei fehlerhaft gewesen. Du würdest Du doch auch nicht das Scheckbuch zücken und die Forderung des Kunden anstandlos erfüllen. In der Tat hätte die Werkstatt des Recht gehabt, den vermuteten Mangel an ihrer Leistung erstmal selbst zu beheben.

@HTC: Du hast nicht "Recht", sondern "Geld" bekommen. Oder gibt's ein entsprechendes Urteil?

Muss man im Einzelfall abwägen. Wenn man auf einer Reise liegen bleibt ... es wären sicherlich auch Verbringungskosten entstanden. Und ob das mitten in der Nacht möglich gewesen wäre, die Werkstatt herbei zu beamen ... So falsch liegt der TE wohl nicht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. September 2016 um 13:21:12 Uhr:

@HTC: Du hast nicht "Recht", sondern "Geld" bekommen. Oder gibt's ein entsprechendes Urteil?

Lesen hilft :)

HTC

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2016 um 13:24:08 Uhr:

Muss man im Einzelfall abwägen. Wenn man auf einer Reise liegen bleibt ... es wären sicherlich auch Verbringungskosten entstanden. Und ob das mitten in der Nacht möglich gewesen wäre, die Werkstatt herbei zu beamen ... So falsch liegt der TE wohl nicht.

Weder die eine, noch die andere Werkstatt hat das hier mitten in der Nacht gemacht.

Ich sehe keinen Grund, warum der TE hier der ersten Werkstatt nicht die Möglichkeit der Nachbesserung hätte einräumen können. Das Entfernungsargument ist hier, vor allem vor dem Hintergrund, dass diese angeboten haben das Fahrzeug zu holen, keines.

"Dann haben sie angeboten, dass sie das Fahrzeug holen und prüfen was defekt ist, sowie beheben."

Dieses Gespräch war vor der Beauftragung der zweiten Werkstatt und am Tage.

Für mich stellt sich das leider so dar, dass der ersten Werkstatt eine Nachbesserungsmöglichkeit nicht zu verwehren wäre. Unzumutbar für den TE? Warum?

Schön wäre es natürlich, wenn der TE die Aussage der zweiten Werkstatt ("mehr als 50 Kilometer...nicht mehr fahrbereit....Mangel auch in einer anderen Werkstatt nachgebessert werden und die verursachende Werkstatt hat für die Kosten aufzukommen) auch beweisen kann.

Ziemlich verfahrene Kiste, die vermutlich nur ein Anwalt wieder aus dem Schlamm bekommt. Vielleicht auch nur in Teilstücken.

Der ersten Werkstatt steht nunmal das Recht der Nachbesserung zu. Ohne wenn und aber. Daran ändert auch die Beauptung der zweiten Werkstatt nichts, dass man den Wagen bei grösserer Entfernung in einer anderen Werkstatt reparieren lassen könne und die Kosten dafür der ersten Werkstatt aufbrummt. Davon hab ich bis heute allerdings auch noch nichts gehört.

Zitat:

@HTC schrieb am 26. September 2016 um 13:35:01 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. September 2016 um 13:21:12 Uhr:

@HTC: Du hast nicht "Recht", sondern "Geld" bekommen. Oder gibt's ein entsprechendes Urteil?

Lesen hilft :)

HTC

Auch beim dritten Lesen nur was von "Anwalt", aber nichts von Gericht und Urteil gesehen. Was soll ich also überlesen haben? Dass du nicht beim Anwalt warst und die gekniffen haben? Was hat das mit "Recht" bekommen zu tun?

Es ist noch nicht klar, ob nun ein Material oder ein Einbaufehler vorlag. Ich hätte schon mal zweifel, ob die erste Werkstatt das beim zweiten Versuch besser hinbekommt.

Allerdings hätte ich viel mehr Bauchschmerzen wegen den Spänen im Öl. Die Wahrscheinlichkeit eines Langzeitdefekts des Motors ist bei einem Turboschaden relativ hoch... wobei die meisten Motoren eher einen kurzen Tod sterben bei solch einem Defekt.

Wie auch immer der Rat mit dem Anwalt ist nach wie vor die einzige Chance (oder eben erstmal damit drohen...).

HTC

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