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Kostenfrei vom Kaufvertrag zurücktreten?

Themenstarteram 24. September 2009 um 18:11

Hallo!

Meine Frage passt hier vielleicht nicht 100%ig, hab aber kein besseres Unterforum gefunden.

Disclaimer: Mein Vater hat für mich einen individuell konfigurierten Neuwagen bestellt (also kein Auto, das auf dem Hof stand; das Auto muss ich aber selbst zahlen). Dummerweise hatte ich den Text so gesehen an manchen Stellen falsch formuliert bzw. nicht daran gedacht, dass es evtl. einen Unterschied machen kann, d.h. "ich" kann deswegen an manchen Stellen auch "mein Vater" bedeuten :-)

Ich habe vor ziemlich genau vier Wochen einen Neuwagen bestellt. Bis heute habe ich nur die verbindliche Bestellung und kurz nach der Bestellung den Bafa-Brief bekommen (AWP regelt der Händler, so ist es in der Bestellung vereinbart), aber keine weitere Bestätigung vom Autohaus.

Im Vertrag steht: "Der Käufer ist an die Bestellung höchsten drei Wochen [...] gebunden. [...] Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. [...] Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzl. Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser [...]."

Achja, das bestellte Auto geschweige denn einen Abholtermin habe ich auch nicht, nur den unverb. Termin auf der verb. Bestellung.

Nur mal angenommen, dass mir einfallen würde, dass ich das Auto nicht mehr will: Ginge das einfach so ohne Schadensersatz leisten zu müssen? Oder müsste ich dem Verkäufer erst eine Nachfrist setzen, mir die Auftragsbestätigung zu schicken?

TIA

notting

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5 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von notting

Hallo!

Meine Frage passt hier vielleicht nicht 100%ig, hab aber kein besseres Unterforum gefunden.

Disclaimer: Mein Vater hat für mich einen individuell konfigurierten Neuwagen bestellt (also kein Auto, das auf dem Hof stand; das Auto muss ich aber selbst zahlen). Dummerweise hatte ich den Text so gesehen an manchen Stellen falsch formuliert bzw. nicht daran gedacht, dass es evtl. einen Unterschied machen kann, d.h. "ich" kann deswegen an manchen Stellen auch "mein Vater" bedeuten :-)

Ich habe vor ziemlich genau vier Wochen einen Neuwagen bestellt. Bis heute habe ich nur die verbindliche Bestellung und kurz nach der Bestellung den Bafa-Brief bekommen (AWP regelt der Händler, so ist es in der Bestellung vereinbart), aber keine weitere Bestätigung vom Autohaus.

Im Vertrag steht: "Der Käufer ist an die Bestellung höchsten drei Wochen [...] gebunden. [...] Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. [...] Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzl. Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser [...]."

Achja, das bestellte Auto geschweige denn einen Abholtermin habe ich auch nicht, nur den unverb. Termin auf der verb. Bestellung.

Nur mal angenommen, dass mir einfallen würde, dass ich das Auto nicht mehr will: Ginge das einfach so ohne Schadensersatz leisten zu müssen? Oder müsste ich dem Verkäufer erst eine Nachfrist setzen, mir die Auftragsbestätigung zu schicken?

TIA

notting

Rein rechtlich wärest du gebunden. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Fernabsatz-Geschäften eg. übers Internet, an der Haustür oder am Telefon. Wenn du etwas vor Ort bestellst - besonders wenn es etwas für dich speziell angefertigtes ist - musst du rein theoretisch den Kaufvertrag erfüllen.

Das ist natürlich nur laienhaftes Wissen, aber ich bin mir relativ sicher dass es so ist. Kannst ja versuchen eine Einigung zu finden mit dem Händler.

Überspitzt gesagt: Stell dir vor jemand ordert die Farbe Kotzgrün mit Pinker Lederausstattung ... Wenn der Käufer abspringt wird BMW das Teil nie wieder los ... darum auch der Schadensersatz. Aber wenns relativ normal ist dann kannst du ja versuchen einig zu werden und hoffen dass sie dir entgegen kommen!

Deine Juline

Themenstarteram 24. September 2009 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Zitat:

Original geschrieben von notting

Hallo!

Meine Frage passt hier vielleicht nicht 100%ig, hab aber kein besseres Unterforum gefunden.

Disclaimer: Mein Vater hat für mich einen individuell konfigurierten Neuwagen bestellt (also kein Auto, das auf dem Hof stand; das Auto muss ich aber selbst zahlen). Dummerweise hatte ich den Text so gesehen an manchen Stellen falsch formuliert bzw. nicht daran gedacht, dass es evtl. einen Unterschied machen kann, d.h. "ich" kann deswegen an manchen Stellen auch "mein Vater" bedeuten :-)

Ich habe vor ziemlich genau vier Wochen einen Neuwagen bestellt. Bis heute habe ich nur die verbindliche Bestellung und kurz nach der Bestellung den Bafa-Brief bekommen (AWP regelt der Händler, so ist es in der Bestellung vereinbart), aber keine weitere Bestätigung vom Autohaus.

Im Vertrag steht: "Der Käufer ist an die Bestellung höchsten drei Wochen [...] gebunden. [...] Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. [...] Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzl. Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser [...]."

Achja, das bestellte Auto geschweige denn einen Abholtermin habe ich auch nicht, nur den unverb. Termin auf der verb. Bestellung.

Nur mal angenommen, dass mir einfallen würde, dass ich das Auto nicht mehr will: Ginge das einfach so ohne Schadensersatz leisten zu müssen? Oder müsste ich dem Verkäufer erst eine Nachfrist setzen, mir die Auftragsbestätigung zu schicken?

TIA

notting

Rein rechtlich wärest du gebunden. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Fernabsatz-Geschäften eg. übers Internet, an der Haustür oder am Telefon. Wenn du etwas vor Ort bestellst - besonders wenn es etwas für dich speziell angefertigtes ist - musst du rein theoretisch den Kaufvertrag erfüllen.

Das ist natürlich nur laienhaftes Wissen, aber ich bin mir relativ sicher dass es so ist. Kannst ja versuchen eine Einigung zu finden mit dem Händler.

Und für was soll dann der Satz mit Bindung im Kaufvertrag gut sein?!

Zitat:

Überspitzt gesagt: Stell dir vor jemand ordert die Farbe Kotzgrün mit Pinker Lederausstattung ... Wenn der Käufer abspringt wird BMW das Teil nie wieder los ... darum auch der Schadensersatz. Aber wenns relativ normal ist dann kannst du ja versuchen einig zu werden und hoffen dass sie dir entgegen kommen!

Nochmal zur Verdeutlichung: "individuell konfigurierten Neuwagen bestellt (also kein Auto, das auf dem Hof stand [...])"

Ich wollte damit sagen, dass das Auto direkt vom Werk kommt. Individuell konfiguriert heißt hier nur, dass ich was aus den üblichen Auswahlmöglichkeiten aus dem Prospekt genommen haben plus sehr leicht schadfrei entfernbares Zubehör. Ich habe keine Individual-Lackierung nach RALxy oder so bestellt, so individuell meinte ich nicht.

Mir ist bekannt, dass es beim Fernabsatz-Rücktrittsrecht da eine Einschränkung gibt, aber einerseits gilt das ja nicht und andererseits ist die Ware ja nicht so individuell, dass man sie kaum noch verkauft bekommt. Von dem her zieht dein Argument IMHO nicht.

notting

Soweit ich das verstehe handelt es sich hier nur um eine Bestellung - der eigentlich Kaufvertrag kommt doch erst durch die schriftliche Bestätigung des Händlers zustande. Der Verkäufer muß die Annahme der Bestellung erst schriftlich bestätigen.

In soweit könnte man nach Ablauf der genannten Frist zurücktreten.

Aber das hast du ja auch selber zitiert - ist doch damit alles gesagt - oder ?

Notting, schau mal hier .

Falls du also eine verbindliche Bestellung unterschrieben hast, und danach innerhalb von drei Wochen keine Auftragsbestätigung erhalten hast, kam ein Kaufvertraggar nicht erst zustande (siehe Vertragsbedingungen).

Das bedeutet, du must nicht mal von dem Vertrag zurücktreten - demzufolge auch kein Schadensersatz. Trotzdem wäre es sicherlich nett und hilfreich, das frühzeitig (schriftlich!) mit dem Verkäufer zu klären - nicht erst, wenn du das Fahrzeug abholen sollst :)

HansJürgen

PS: ich habe vom Verkäufer nie wieder etwas gehört. Am Anfang ein komisches Gefühl, aber das gibt sich ;)

Themenstarteram 25. September 2009 um 16:39

@HJOrtmann: Danke, insb. für den Link.

@schneereiter: Auch danke!

notting

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