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Kostenvoranschlag vom Gutachter zu niedrig
Hallo erstmal,
also nachdem mir jemand hinten aufgefahren ist, bin ich zu meiner VW-Vertragswerkstatt gefahren um ein Kostenvoranschlag zu machen. ( Kleiner Kratzer am Plastikstoßfänger + leichte Verformung )
Der Kostenvoranschlag betitelte den Schaden auf 1700 € was mich schon wunderte weil der Schaden mir so gering vor kam.
Nach langem hin und her weil der Schuldige zwischen durch behauptete er hätte mich nicht berührt hat seine Versicherung einen eigenen Gutachter zur Fahrzeug Begutachtung zu mir geschickt.
Der hat festgestellt, dass ich berührt wurde und der Schaden von dem Schuldigen verursacht wurde.
Sooooo der Gutachter hat jetzt aber nur ein Gutachten über 750 € erstellt die ich jetzt bekommen habe.
1. Ich hätte gar nicht selber den Kostenvoranschlag machen müssen, den auf diesen Kosten bleibe ich jetzt sitzen ??? ( Ist das Richtig )
2. Welches Gutachten muss bezahlt werden bzw. muss ich das 2. Gutachten akzeptieren den die Diskrepanz ist schon ziemlich viel ( kommt dadurch, dass er bei der Plastik Verformung nicht den Stoßfänger austauscht sondern anders repariert) zudem hat er natürlich mit einem anderen Stundenlohn abgerechnet.
3. Hab ich eine Chance auf eine Gutachtenanpassung oder muss ich das so hinnehmen ?
MFG
Beste Antwort im Thema
Dann hättest Du den gleichen Fehler gemacht wie der Fragesteller. Ein Gutachter der gegnerischen (!) Versicherung hat an dem Auto nichts zu suchen. Dessen einzige Aufgabe ist es, den Schaden möglichst klein zu rechnen. Und da der Gegner bzw. seine Versicherung auch einen unabhängigen Sachverständigen, den man als Geschädigter selbst aussuchen kann, bezahlen muss, gibt es keinen Grund, sich auf solche "wohlmeinenden" Vorschläge der Versicherung einzulassen. Versicherungen sind keine gemeinnützigen Einrichtungen, sondern in solchen Fällen Anspruchsgegner und von seinem Gegner sollte man nicht allzu viel Gutes erwarten.
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32 Antworten
Du kannst so viele Gutachten machen lassen wie du willst solange du die zahlst.
Und die Versicherung darf sich im Gegenzug das passende raussuchen.
Ich denke 1700€ ist schon hoch gegriffen bei einem leichten Kratzer mit kleiner Verformung.
Den Kostenvoranschlag (dein Gutachten) bezahlt die Versicherung vom Verursacher.
1700€ finde ich jetzt nicht zu hoch, kommt jetzt draus an was im Gutachten steht.
Stoßstange abbauen, Pieper ausbauen, neue Halterungen, spachtel schleifen Lackieren, alles wieder einbauen.
Da kommt schon was zusammen, die Stundensätze bei VW sind hoch.
Lass dich nicht auf das Gegengutachten drauf ein, das ist gedrückt auf das Minimum an Kosten.
Kleiner Tipp, du kannst das auch deiner Versicherung melden (soll man ja wieso machen auch seine Versicherung informieren beim Unfall). Dann übernimmt deine Versicherung das und rechnet dann mit den Verursacher seiner Kasko / Versicherung selber ab.
Denn wenn die Versicherung sich jetzt weigert vom Verursacher, dann musst du das so oder so über deine Versicherung machen.
Handelt es sich hierbei nicht um einen Haftpflichtschaden seitens des Unfallverursachers? Seine Kasko ist da doch gar nicht betroffen?
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 27. September 2019 um 09:36:59 Uhr:
Handelt es sich hierbei nicht um einen Haftpflichtschaden seitens des Unfallverursachers? Seine Kasko ist da doch gar nicht betroffen?
Das ist egal laut den Gerichten, ich habe vor 3 Jahren ein Unfall gehabt wo mir einer im GTE rein ist und in das nächste Fahrzeug geschoben hat (vorne und hinten total kaputt).
Schaden 19T €, die Versicherung vom Verursacher hat das Gutachten auch nicht anerkannt und wollte Gegengutachten machen. Ich bin dann zum Fachanwalt für Verkehrsrecht gegangen.
Er hat dann die Versicherung mehrfach aufgefordert den Schaden zu bezahlen und hat Sie darauf auch mehrfach hingewiesen wenn Sie nicht mit den Gutachten einverstanden sind, dann müssen Sie sich mit den Gutachter auseinander setzen. Denn der haftet für sein Gutachten.
Das ganze ging vor dem Amtsgericht dann Landgericht beide Gerichte haben die Versicherung verurteilt nach den Gutachten zu zahlen was ich in Auftrag gegeben hatte.
Da aber bis zur Reparatur und bis das Auto fertig war 6 Monate gedauert hat, habe ich auch entsprechend Nutzungsausfall gelten gemacht.
Das hatten die Gerichte aber abgelehnt mit der Begründung man ist verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zuhalten und ich hätte daher von Anfang an meine Versicherung es melden müssen und die hätte es erst mal Repariert und mit der Versicherung des Verursacher dann abgerechnet (gibt wohl ein Gesetzt dafür).
Ich klage jetzt nach 3 Jahren vor dem Oberlandgericht wegen den Nutzungsausfall und weil nach der Reparatur noch weitere Schäden (Elektrik) aufgetaucht sind und ich auf den Kosten von 6T € (Nachschäden und Nutzungsausfall) nicht sitzen bleiben will.
@R.Stolte ich würde zum Fachanwalt gehen für Verkehrsrecht. Das Gegengutachten zu dem Gutachten von dein Beauftragten Gutachter ist die Differenz ziemlich groß, da passt was nicht.
Du hast das Recht auf einen eigenen Gutachter und musst nicht den der Versicherung akzeptieren. Hast Du eine RSV oder bist im ADAC? Lass Dich auf jeden Fall anwaltlich vertreten - auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen - kannst die ja mal drauf hinweisen, vielleicht geht’s dann schneller
Kommt soweit mir bekannt auch drauf an ob man es reparieren läßt oder sich die Schadenssumme einfach auszahlen läßt.
Hatte das mal vor vielen Jahren, da hieß es von der Versicherung, wenn sie es in der Werkstatt (VW) wo der Kostenvorschlag erstellt wurde machen lassen, zahlen wir das, wenn sie das Geld ausbezahlt haben möchten geht es nach unserem Gutachter.
Habe es damals reparieren lassen, und die Versicherung hat direkt mit dem Autohaus abgerechnet.
Dann hättest Du den gleichen Fehler gemacht wie der Fragesteller. Ein Gutachter der gegnerischen (!) Versicherung hat an dem Auto nichts zu suchen. Dessen einzige Aufgabe ist es, den Schaden möglichst klein zu rechnen. Und da der Gegner bzw. seine Versicherung auch einen unabhängigen Sachverständigen, den man als Geschädigter selbst aussuchen kann, bezahlen muss, gibt es keinen Grund, sich auf solche "wohlmeinenden" Vorschläge der Versicherung einzulassen. Versicherungen sind keine gemeinnützigen Einrichtungen, sondern in solchen Fällen Anspruchsgegner und von seinem Gegner sollte man nicht allzu viel Gutes erwarten.
Die Versicherer arbeiten mit verschiedenen Autohäusern zusammen und haben dort natürlich Rabatte die in den eigenen Gutachten auftauchen. Der privat beauftragte Gutachter richtet sich nach marktüblichen Kosten
Wie rsepsilon schon schrieb, immer einen unabhängigen Gutachter nehmen. Egal wen die gegnerische Versicherung schickt! Die kosten muss die Versicherung vom Verursacher auch tragen.
Wenn die Versicherung dein Gutachten nicht akzeptiert, dann wird eben noch ein 3tes, unabhängiges erstellt, und natürlich dann auch auf kosten der gegnerischen Versicherung. Spätestens hier sollte die Versicherung einlenken, weil es sonst immer teurer für Die wird.
evtl. andeuten, das sonst ein RA hinzugezogen wird!
Wenn ich das so durchsehe gibts bis jetzt ein einziges Gutachten.
Kostenvoranschlag ist KEIN Gutachten.
Wenn es dir nicht um die Auszahlung geht. Fahre in die Vertragswerkstätte deines Vertrauens, die hat i.d.R. einen Anwalt, der alles Schriftliche mit der gegnerischen Versicherung übernimmt und die kennt einen Gutachter, der den Schaden objektiv prüft. Überlasse dann die Reparatur der Werkstatt und dem Anwalt den Rest.
Mir hat dies vor ein paar Wochen bei einem leichten Auffahrschaden durch eine Dritte eine Menge Lauferei erspart. Stosstange nur leicht gestaucht. Schaden lt. Gutachten rund 3.000 € wobei das Lackieren alleine 1.000 € machte, dazu noch Mietwagen über drei Tage, 25 € für den Papierkrieg gab es gleich am Anfang und einen Ausgleich für die Wertminderung von 470 € folgt in Kürze.
Wenn du nicht schuld bist. Nimm dir nen Anwalt den muss die andere Versicherung auch zahlen ;-)
Zitat:
@RoboDice schrieb am 2. Oktober 2019 um 10:01:40 Uhr:
Wie rsepsilon schon schrieb, immer einen unabhängigen Gutachter nehmen.
Das kann man so nicht verallgemeinern.
Nur, wenn wirklich die Gegenpartei 100% schuld ist!
Bei anderen Aufteilungen auch wenn man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat.
Ansonsten kann man auch auf die Schnauze fallen.
Wenn es zb. auf 50:50 Schuldaufteilung hinausläuft und man zahlt zb. 800 Euro für das Gutachten, dann bleibt man auf 400 Euro selbst sitzen.
Das muss der gegnerische Gutachter erstmal schaffen so viel weniger zu schätzen.
Muss man je nach Situation abwägen.
Bei einem Unfall vor 2 Jahren hab ich die gegnerische Allianz schätzen lassen und das Gutachten war sogar über Marktwert. Dadurch hab ich ein paar Hundert Euro Eigenanteil am Gutachten gespart.
Mag sein, dass ein eigener Gutachter noch bischen was rausgeholt hätte, aber 50% der Kosten reinzuholen, die sonst nicht anfallen, muss er erstmal schaffen.