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Kostenvoranschlag - was wird netto ausgezahlt
hallo, ich habe eine frage: auto a wird von auto b beschädigt. auto a macht mit versicherung von auto b aus, dass man kostenvoranschlag macht und diesen mit fotos an versicherung schickt (auswahl laut telefonat mit versicherung: man kann das geld netto bekommen oder reparieren lassen).
kostenvoranschlag gemacht und auto a hat x€ dafür bezahlt, laut diesem beträgt der arbeitswert etwa 75% und das material etwa 25%.
1.wenn auto a das auto auf eigene hand reparieren will und das geld netto bekommen will, sind es dann die vollen 100% + kostenvorschlagskosten (natürlich ohne mwst.), oder zieht die versicherung die arbeitstunden/sonstiges ab und kostenvoranschlag wird auch nicht bezahlt?
2.kann die versichrung auch einen gutachter verlangen? wird der gestellt, oder kann sich auto a diesen selbst aussuchen (und wer zahlt diesen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
Hallo twelferider,
zunächst vielen Dank für deine Informationen.
was heisst bagatellgrenze?
ja ich hab schon bissle dazu gelesen und wollte nochmal sicher gehen.
benötige ich eigentlich die schadensnummer sofort,
oder kann ich gleich den kostenvoranschlag mit bildern losschicken?
ein wenig Höflichkeit könnte man den Stammusern mal schon zu Teil kommen lassen, wenn die euch hier schon Tipps und Ratschläge geben, die normalerweise bei einem Anwalt richtig Geld kosten........
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28 Antworten
Die Frage verstehe ich nicht - insbesondere, da du dir sie selbst schon beantwortet hast.
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
laut telefonat mit versicherung: man kann das geld netto bekommen oder reparieren lassen).
Wenn Versicherung den Kostenvoranschlag akzeptiert, dann wird der Nettobetrag hieraus ausgezahlt.
Ist doch vollkommen wurscht, wieviele Teile Arbeitslohn und wieviele Teile Materialkosten sind.
Massgeblich ist: Welcher Aufwand wird benötigt, um das Fahrzeug fach- und sachgerecht wieder instand zu setzen.
Zu 2. : Grundsätzlich liegt die Gutachterwahl bei dir.
Aber auf die Bagatellgrenze achten - ansonsten sind Schwierigkeiten mit der Bezahlung des Gutachtens vorprogrammiert.
Ggf. ausdrücklich ein KURZgutachten verlangen - dies wird von der Versicherung auch bei Kleinschäden übernommen.
was heisst bagatellgrenze?
ja ich hab schon bissle dazu gelesen und wollte nochmal sicher gehen.
benötige ich eigentlich die schadensnummer sofort,
oder kann ich gleich den kostenvoranschlag mit bildern losschicken?
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
Hallo twelferider,
zunächst vielen Dank für deine Informationen.
was heisst bagatellgrenze?
ja ich hab schon bissle dazu gelesen und wollte nochmal sicher gehen.
benötige ich eigentlich die schadensnummer sofort,
oder kann ich gleich den kostenvoranschlag mit bildern losschicken?
ein wenig Höflichkeit könnte man den Stammusern mal schon zu Teil kommen lassen, wenn die euch hier schon Tipps und Ratschläge geben, die normalerweise bei einem Anwalt richtig Geld kosten........
Hallo,
Bagatellgrenze heißt, dass bei einem Schaden unter 750,- EUR die Versicherung die Rechnung eines selbst beauftragten Sachverständigen möglichwereise nicht zu zahlen braucht, da die Einholung eines Gutachtens dann gegen die Schadenminderungsplicht verstößt. Die Bagatellgrenze sehen die Gerichte unterschiedlich, manche setzen die Grenze auch bei 500,- EUR oder bei anderen Werten; bei Schäden unter 750,- EUR sollte man die Einschaltung eines Gutachters auf jeden Fall mit der Versicherung klären.
Die Unterlagen kannst Du auch ohne Schadennummer losschicken, wenn Du Angaben des Verursachers (Name, Anschrift, Kennzeichen) und den Schadentag angibst.
Zur ursprünglichen Frage: grundsätzlich kannst Du fiktiv abrechnen und die Nettoreparaturkosten erstattet bekommen (vorausgesetzt es ist kein Totalschaden). Einen generellen Abzug z.b. der Lohnkosten gibt es nicht. Ob die Versicherung aber die Nettoreparaturkosten laut KVA komplett anerkennt oder doch Kürzungen vornimmt, läßt sich pauschal nicht sagen.
Gruß Schusti
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
ein wenig Höflichkeit könnte man den Stammusern mal schon zu Teil kommen lassen, wenn die euch hier schon Tipps und Ratschläge geben, die normalerweise bei einem Anwalt richtig Geld kosten........
Tja, Delle ist halt so heutzutage.
Mal hier vorbeikommen, ein paar Informationen abgreifen - und dann tschüss auf Nimmerwiedersehen.
Ist ja alles selbstverständlich, dass einem hier geholfen wird.
Höflichkeit?
Was ist das für ein Wort??
Nie gehört!!
Traurig, aber wahr.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
ein wenig Höflichkeit könnte man den Stammusern mal schon zu Teil kommen lassen, wenn die euch hier schon Tipps und Ratschläge geben, die normalerweise bei einem Anwalt richtig Geld kosten........
Tja, Delle ist halt so heutzutage.
Mal hier vorbeikommen, ein paar Informationen abgreifen - und dann tschüss auf Nimmerwiedersehen.
Ist ja alles selbstverständlich, dass einem hier geholfen wird.
Höflichkeit?
Was ist das für ein Wort??
Nie gehört!!
Traurig, aber wahr.
twelf, mir ist das mittlerweile Latte.............
GTG
CU
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
GTG
Was ist das denn?
Ich kenn nur GTO
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
GTG
Was ist das denn?
Ich kenn nur GTO
Got To Go = "ich muss weg", "ich muss gehen"
Gruß Delle
ja sorry, natürlich bin ich für diese hilfreichen informationen sehr dankbar! bin nur im stress... und konnte ne weile net schreiben. also auto a hat jetzt den kostenvoranschlag weggeschickt und von der verischerung die nachricht bekommen "wir sind bereit im Rahmen unserer Eintrittspflicht den Schaden zu regulieren". dazu habe ich aber nichts gutes gelesen und man sollte sich nun einen anwalt holen. doch was ist,wenn man keinen rechtsschutz hat?
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
doch was ist,wenn man keinen rechtsschutz hat?
wenn du zweifelsfrei geschädigter bist, übernimmt i.d.r. die gegnerische haftpflicht die kosten für den anwalt......
Das ist selbst mir jetzt ne Nummer zu hoch!
Also: Du bekommst von der Versicherung eine Regulierungszusage in dieser Form:
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
von der verischerung die nachricht bekommen "wir sind bereit im Rahmen unserer Eintrittspflicht den Schaden zu regulieren".
Was im Klartext bedeutet: "Weise deinen Schaden nach (z.B. durch Vorlage eines Kostenvoranschlages), dann regulieren - sprich bezahlen wir."
Und dann kommt das hier:
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
dazu habe ich aber nichts gutes gelesen und man sollte sich nun einen anwalt holen.
Ja neee.......also, ich weiss jetzt auch nicht........man könnte auch die Feuerwehr noch holen, oder das THW, vielleicht können die ja auch noch etwas für einen tun.......................
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Das ist selbst mir jetzt ne Nummer zu hoch!
Also: Du bekommst von der Versicherung eine Regulierungszusage in dieser Form:
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
von der verischerung die nachricht bekommen "wir sind bereit im Rahmen unserer Eintrittspflicht den Schaden zu regulieren".
Was im Klartext bedeutet: "Weise deinen Schaden nach (z.B. durch Vorlage eines Kostenvoranschlages), dann regulieren - sprich bezahlen wir."
Und dann kommt das hier:
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
dazu habe ich aber nichts gutes gelesen und man sollte sich nun einen anwalt holen.
Ja neee.......also, ich weiss jetzt auch nicht........man könnte auch die Feuerwehr noch holen, oder das THW, vielleicht können die ja auch noch etwas für einen tun.......................
oder den Mützenmann.........
viele laien können aber, mal von contolexpert und co abgesehen, ihren schaden allein nicht richtig beziffern....
schließlich gibts neben dem "Blechschaden" noch ab und an den ein oder anderen euro drum herum.
noch interessanter ist es, wenn es um personenschäden geht. neulich freute sich jemand über 3500 euro schmerzensgeld für ne gebrochene schulter. er wuste nicht, dass er auch 25000 bekommen könnte...
@MagirusDeutzUlm: Danke für deine info.
@twelferider und Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Das ist selbst mir jetzt ne Nummer zu hoch!
Also: Du bekommst von der Versicherung eine Regulierungszusage in dieser Form:
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
von der verischerung die nachricht bekommen "wir sind bereit im Rahmen unserer Eintrittspflicht den Schaden zu regulieren".
Was im Klartext bedeutet: "Weise deinen Schaden nach (z.B. durch Vorlage eines Kostenvoranschlages), dann regulieren - sprich bezahlen wir."
Und dann kommt das hier:
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von KikiNo85
dazu habe ich aber nichts gutes gelesen und man sollte sich nun einen anwalt holen.
Ja neee.......also, ich weiss jetzt auch nicht........man könnte auch die Feuerwehr noch holen, oder das THW, vielleicht können die ja auch noch etwas für einen tun.......................
da meint man es gut mit einem und bedankt sich (besser später als nie-ausserdem konnte ich nicht ins forum schauen), und dann kommt sowas. du brauchst dich jetzt auch nicht auszutoben und denken du brauchst mich hier zu verarschen...du bist genauso mensch wie jeder andere, und dann sollte man sowas lassen. wenn du mitgelesen hättest, dann wüsstest du, dass der kostenvoranschlag bereits bei der versicherung eingegangen ist und im nachhinein diese nachricht von der versicherung gekommen ist. würden sie den schaden regulieren, dann hätten sie es gleich TUN können, z.B. durch Auszahlung der Schadensregulierung.
Ich könnte mir vorstellen, dass du Lehrer bist, weil der "schüler" fertig gemacht wird, wenn er lieber zu viel frägt als zu wenig. Deshalb sagt man ja, dass die Qualität der Bewerber zu schlecht ist für Ausbildungsplätze