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Kostet “Flucht“ extra bzw. überhaupt was?

Themenstarteram 1. März 2012 um 14:40

Komischer Threadtitel, ich weiß, allerdings weiß ich nicht wie ich es sonst nennen soll.

Ich war gestern mit meinem Kollegen ein bißchen Serpentinen fahren. Als wir dann fertig waren, haben wir uns auf den Heimweg gemacht.

Nun fuhren wir in Burscheid die Höhe Str. Richtung Autobahn Auffahrt, auf der gegenüberliegenden Straßenseite stand ein Streifenwagen in der Ein/Ausfahrt vom Baumarkt (siehe Bild Anhang), just als wir an diesem vorbeizogen ging das Blaulicht an.

 

Theoretische Gründe uns anzuhalten wären:

a) der Standard Grund: Einfache Kontrolle ob unsere Wagen wirklich eine Straßenzulassung haben

b) extreme Abstandsunterschreitung (Formationsflug :D)

 

Tempo und alles andere war vollkommen korrekt.

Allerdings ist es ja so:

Wenn ein Blaulicht in der näheren Umgebung angeht, projiziert man das ja nicht automatisch zwangsweise auf sich, sondern fährt normal weiter. Die könnten ja gerade einen Einsatzbefehl erhalten haben oder Alternativ auch einen anderen Verkehrsteilnehmer meinen.

Um es kurz zu machen wir fuhren also normal weiter auf die Autobahnauffahrt, da die A1 auf dem Teilstück zwischen Burscheid und Leverkusen unlimitiert ist, haben wir dann auch beschleunigt, nach ein paar Sekunden sahen wir weit hinten am Horizont noch ein Blaulicht,

bis es nach ein paar weiteren Sekunden vollständig verschwand.

Mit anderen Worten die sind auch auf die Autobahn in unsere Richtung gefahren und ich weiß nun natürlich nicht ob wir der Grund waren, oder ob die einen Einsatz hatten. Da keiner von uns im Verlaufe des Abends noch Beamtenbesuch hatte, wird da wohl auch nichts mehr kommen.

Allerdings geht es mir um die Theorie:

Gesetzt dem Fall wir wären der Grund gewesen und man hätte meinen Kollegen wegen der Abstandsunterschreitung die 25€ abnehmen wollen. Kann man unsere vollkommen normale Weiterfahrt als Fluchtversuch werten? Und wenn ja kostet sowas etwas?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 1. März 2012 um 15:12

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

 

Ja, vermutlich den FS für lage Zeit. Antwort genug ?

Ja die Antwort genügt mir, um deine zukünftigen Antworten nicht mehr zu lesen ;)

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43 Antworten
am 1. März 2012 um 14:42

Was soll es denn kosten? Bist du denn überhaupt gefahren ;)

Wenn ihr wirklich das Ziel gewesen wärt, hätte entweder der Streifenwagen ebenfalls stark beschleunigt oder man hätte die Kollegen informiert, die euch "übernommen" hätten.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Was soll es denn kosten? Bist du denn überhaupt gefahren ;)

Huch Harzi ist hier ohoh :eek::p.

 

Was soll der Blödsinn mit dem Thried, wenn die Jungs von der Rennleitung etwas von Euch gewollt hätten, dann hättet ihr schon den Ärger am Hals. 

 

Gruß mifia4

 

PS.: Grundsätzlich ein schlechtes Gewissen ???

 

So ich bin jetzt wech !

Themenstarteram 1. März 2012 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Was soll es denn kosten? Bist du denn überhaupt gefahren ;)

Was oder ob es überhaupt was kosten kann weiß ich eben nicht und deswegen würde mich hier gerne belehren lassen um meine Wissenslücke zu schließen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Bist du denn überhaupt gefahren ;)

Ja im ersten Wagen, wenn die eine Owi hätten anbringen wollen, hätte es nur meinen Kollegen wegen der Abstandsunterschreitung getroffen.

am 1. März 2012 um 14:57

Ich meinte auch eher, ob man sich erinnern muss, wer denn "damals" gefahren ist :D

Ich denke auch, dass wenn die euch stoppen wollten, entweder ein weiteres Fahrzeug gerufen worden wäre oder die dich schon längst besucht hätten.

Themenstarteram 1. März 2012 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

Was soll der Blödsinn mit dem Thried

Kann man hier überhaupt noch normal diskutieren ohne gleich blöd angemacht zu werden, ich habe eine einfache Frage gestellt die ich gerne beantwortet hätte.

 

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

PS.: Grundsätzlich ein schlechtes Gewissen ???

Nein, - Weswegen auch?

 

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich meinte auch eher, ob man sich erinnern muss, wer denn "damals" gefahren ist :D

Ich denke auch, dass wenn die euch stoppen wollten, entweder ein weiteres Fahrzeug gerufen worden wäre oder die dich schon längst besucht hätten.

Wegen 25€ OWi - lächerlich... solche Konsequenzen trägt man gerne.

Wie ich schon selber sagte hat keiner von uns später Besuch bekommen, daher wird da auch nichts mehr passieren. Mir geht es rein um die Theorie.

am 1. März 2012 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Kann man unsere vollkommen normale Weiterfahrt als Fluchtversuch werten? Und wenn ja kostet sowas etwas?

Hallo,

im Rechtsstaat gibt es keine Flucht vor der Polizei, Du bist der Weisung eines Polizeibeamten nicht nachgekommen, das ist eine Ordnungswidrigkeit.

Themenstarteram 1. März 2012 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Kann man unsere vollkommen normale Weiterfahrt als Fluchtversuch werten? Und wenn ja kostet sowas etwas?

Hallo,

im Rechtsstaat gibt es keine Flucht vor der Polizei, Du bist der Weisung eines Polizeibeamten nicht nachgekommen, das ist eine Ordnungswidrigkeit.

Ich habe doch gar keine Weisung erhalten :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

Was soll der Blödsinn mit dem Thried

Kann man hier überhaupt noch normal diskutieren ohne gleich blöd angemacht zu werden, ich habe eine einfache Frage gestellt die ich gerne beantwortet hätte.

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

PS.: Grundsätzlich ein schlechtes Gewissen ???

Nein, - Weswegen auch?

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich meinte auch eher, ob man sich erinnern muss, wer denn "damals" gefahren ist :D

 

Ich denke auch, dass wenn die euch stoppen wollten, entweder ein weiteres Fahrzeug gerufen worden wäre oder die dich schon längst besucht hätten.

Wegen 25€ OWi - lächerlich... solche Konsequenzen trägt man gerne.

Wie ich schon selber sagte hat keiner von uns später Besuch bekommen, daher wird da auch nichts mehr passieren. Mir geht es rein um die Theorie.

Ja, vermutlich den FS für lange Zeit weg. Antwort genug ?

 

Edit.:  ist wohl ein Straftatbestand! Ich bin jetzt wirklich weg!

am 1. März 2012 um 15:08

Wenn Sie Euch verfolgt haben, dann ist die Story schon irgendwie geil. Ich stell mir das so vor, da sieht die Polizei zwei tiefergelegt Rennwagen mit röhrenden Motoren an sich vorbeifahren, denkt sich, die kontrollieren wir mal ob die überhaupt eine Zulassung haben. Vielleicht haben davor irgendwelche Anwohner der Polizei gemeldet, dass da zwei Rennautos mit einem Affenzahn zum Spaß irgendwelche Hügel hochheizen, und sie standen da und haben auf Euch gewartet. Und dann gebt ihr einfach Gas und zieht auf der AB davon. Die müssen sich doch ganz schön geärgert haben, dass sie nur irgendeinen Opel oder VW fahren, der nur 200 geht :D

Ich weiß, das beantwortet Deine Frage nicht, aber ich finde die Story cool. :)

Themenstarteram 1. März 2012 um 15:12

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

 

Ja, vermutlich den FS für lage Zeit. Antwort genug ?

Ja die Antwort genügt mir, um deine zukünftigen Antworten nicht mehr zu lesen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Ich habe doch gar keine Weisung erhalten :confused:

Die Polizei hat dich ja auch nicht verfolgt. Folglich war es auch kein Fluchtversuch.

am 1. März 2012 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile

 

Hallo,

im Rechtsstaat gibt es keine Flucht vor der Polizei, Du bist der Weisung eines Polizeibeamten nicht nachgekommen, das ist eine Ordnungswidrigkeit.

Ich habe doch gar keine Weisung erhalten :confused:

Die Frage war doch, was auf Flucht steht. Und da es keine Flucht gibt, gibt es auch keine Straftat wenn Du nicht anhältst. Also Weisung eines Polizeibeamten nicht nachgekommen, Owi, ich glaube max. 50€ lt. Katalog.

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile

Also Weisung eines Polizeibeamten nicht nachgekommen, Owi, ich glaube max. 50€ lt. Katalog.

Eine Weisung hat der TE von den Beamten ja auch nicht erhalten.

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