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Kraftfahrstraße, landwirtschaftlicher Verkehr

Themenstarteram 12. Juli 2022 um 8:01

auf einer als Kraftfahrstraße ausgeschilderten Bundesstraße (zwei Fahrbahnen in jede Richtung) ist an einer Einfahrt der Beschleunigungsstreifen auch gleichzeitig Verzögerungsstreifen für die folgende Ausfahrt (Streifen ca. 400 m lang). Wiederholt sah ich, dass dieser Bereich auch vom landwirtschaftlichen Verkehr (Traktor mit zwei Hänger!) als Abkürzung genutzt wird...

Ob die Einfahrt so ausgezeichnet ist:

https://de.wikipedia.org/.../Kraftfahrstra%C3%9Fe?...

kann ich als Fahrer auf der Kraftfahrstraße nicht erkennen/wissen.

Ich halte die hohen Geschwindigkeitsdifferenzen als riskant.

Gibt es das öfters?

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32 Antworten

Zitat:

@bug99 schrieb am 12. Juli 2022 um 10:01:07 Uhr:

(...)

Gibt es das öfters?

Was? Diese Beschilderung oder den Umstand, dass landwirtschaftlicher Verkehr auf einer Kraftfahrstraße zu finden ist?

Ich habe dort schon oft Traktoren gesehen (zB Wildparkstraße Stuttgart / Gerlingen / Leonberg), aber auch Mofas und Fahrräder. Manche kennen die Beschilderung oder deren Bedeutung nicht, andere wollen sich schlicht nicht dran halten.

am 12. Juli 2022 um 8:09

Ein Trecker fährt vielleicht 20–60 km/h. Ein Stau oder Pannenfahrzeug an dieser Stelle bedeutet 0 km/h. Warum ist ein Trecker dann für dich riskant?

Du musst immer, egal wann und wie, innerhalb der Sichtweite anhalten können.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 12. Juli 2022 um 10:09:33 Uhr:

Ein Trecker fährt vielleicht 20–60 km/h. Ein Stau oder Pannenfahrzeug an dieser Stelle bedeutet 0 km/h. Warum ist ein Trecker dann für dich riskant?

Du musst immer, egal wann und wie, innerhalb der Sichtweite anhalten können.

Der Vergleich hinkt auf beiden Beinen. Das eine ist zulässig, das andere nicht (es sei denn im Falle der gezeigten Beschilderung, und dort auch nur auf dem gesonderten Streifen).

am 12. Juli 2022 um 9:48

Ein Stau oder eine Panne sind nicht zulässig? Der Trecker ist ja laut Beschilderung zulässig.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 12. Juli 2022 um 11:48:08 Uhr:

Ein Stau oder eine Panne sind nicht zulässig? Der Trecker ist ja laut Beschilderung zulässig.

Ein Stau oder eine Panne mit zulässigen Fahrzeugen... der Trecker ist, mit Ausnahme der wie beschrieben beschilderten Situation, nicht zulässig. Das schrob ich doch. :rolleyes:

am 12. Juli 2022 um 10:44

Ein Stau oder eine Panne an dieser Stelle unterscheiden sich nur wenig vom Traktor hinsichtlich des Risikos, das sie verursachen - und somit auch wenig hinsichtlich der wirkungsvollen Präventivmaßnahme des schnellen Verkehrs, nämlich langsam genug zu fahren, um rechtzeitig anhalten zu können.

Wenn man annimmt, dass aber die Verkehrsteilnehmer nicht alle perfekt sind, bleibt trotzdem ein erhöhtes Risiko durch die langsamen oder stehenden Fahrzeuge. Und dann ist der Unterschied, dass der Traktorfahrer dieses Risiko bewusst erhöht, während Panne und Stau typischerweise unfreiwillig vorkommen.

Für den Trecker für diese 400 m erlaubt; hier sind km lange Kraftfahrzeugstraßen für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Und das ist trotz mehrerer Kurven kein Problem.

Bleibt die Frage, ob die kombinierte Auf-/Abfahrt Bestandteil der Kraftfahrstraße ist?

Bei Autobahnen ist es ja nicht so. Da gelten sie als eigenständige Fahrbahn.

Themenstarteram 12. Juli 2022 um 17:00

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Juli 2022 um 17:58:42 Uhr:

...

hier sind km lange Kraftfahrzeugstraßen für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.

...

und warum werden dann diese Straßen als Kraftfahrstraße (Zeichen 331.1) ausgeschildert?

für das 50km/h fahrende Moped verboten, aber der 20km/h fahrende Traktor darf die Straße nutzen?

und wie ist diese Ausnahmeregelung beschildert?

weil das 50 km/h fahrende moped nicht dafür sorgt, dass unsere lebensmittelversorgung sichergestellt wird und bezahlbar bleibt?

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 12. Juli 2022 um 18:59:14 Uhr:

Bleibt die Frage, ob die kombinierte Auf-/Abfahrt Bestandteil der Kraftfahrstraße ist?

Bei Autobahnen ist es ja nicht so. Da gelten sie als eigenständige Fahrbahn.

Das wird bei der Frage des Benutzungsverbotes eher nicht stimmen. Das Zeichen "Beginn der Autobahn" steht in der Regel vor Beginn des Beschleunigungsstreifens und ab dem Zeichen ist die Strecke für Kfz. mit nicht mehr als 60 km/h bbH tabu, somit also auch der Beschleunigungsstreifen.

Und weil ein Mofa/Moped viel leichter durch die Stadt fahren kann, als ein Traktor mit einem/zwei Anhängern.

Bei Autobahnen wir auch Kraftfahrzeugstraßen sehe ich entsprechenden Schilder eigentlich immer bereits vor der Auffahrt. Macht auch wenig Sinn, diese Schilder erst später aufzustellen.

Zitat:

Bei Autobahnen wir auch Kraftfahrzeugstraßen sehe ich entsprechenden Schilder eigentlich immer bereits vor der Auffahrt.

Ja, bei einer Auffahrt geht es ja auch nur auf die Autobahn/Kraftfahrsraße rauf.

Bei einer kombinierten Auf-/Abfahrt kannst du dagegen neben der Autobahn/Kraftfahrstraße herfahren.

Ist für mich schon ein Unterschied.

Aber auch da muss das Hinweisschild schon zu Beginn der Auffahrt stehen, sonst weiß der Radfahrer nicht, dass er dort nicht fahren darf.

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