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Kraftfahrzeug-Hilfe

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 12:09

Hi Leute,

ich habe zum Thema Kraftfahrzeughilfe mal eine Frage.

1. Ich bin Angestellter, habe ein Netto-Einkommen von etwa habe einen GdB von 950 €.

Daten zur Behinderung:

GdB 90, G, AG

Benötigt wird lediglich ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe.

Da müsste ich doch theoretisch die vollen 9500 € bekommen können oder?

2. Ich weis, dass es von VW zum Beispiel bei Behinderung 15% Rabatt gibt. Gilt das nur für Deutschland oder auch für Fahrzeuge, die in beispielswese Dänemark gekauft werden und muss ich wenn ich KfZ Hilfe habe das Fahrzeug in Deutschland kaufen oder gehts auch in anderen Ländern?

Ich habe nämlich gehört, dass ein Reimport aus Dänemark teilwese noch günstiger ist als hier in Deutschland direkt zu kaufen.

Beste Antwort im Thema

Hallo Mertiferus,

also bei deinem Nettoeinkommen von 950 € monatlich wirst du sicher den vollen Zuschuss von 9.500 € bekommen. Ich habe eine höhere Rente und bekam nur sehr geringe Abzüge beim Grundzuschuss. Zu diesem Zuschuss kommen - wie hier schon gesagt - weitere Zuschüsse hinzu für die behindertengerechte Zusatzaustattung, die so oder so voll übernommen werden. Teilweise müssen dies behindertengerechten Zusatzaustattung per ärztliches Attest begründet werden, teilweise werde die automatisch gewährt.

Ein Automatikgetriebe müßte übernommen werden, da gibt es aber die Klausel, dass die Mehrkosten für ein Automatikgetriebe bis maximal 1.200 € übernommen werden. Es kommt aber auch sehr darauf an, was für ein Fahrtzeug du brauchst. Beispiel :

Ich benötigte für den Transport meines Elektrorollstuhles (der ist recht groß) einen Caddy und da das längere Modell Maxi. Die Mehrkosten für den Maxi wurde schon mal voll übernommen. Dann gab es den Caddy mit Automatikgetriebe nur als Dieselversion. Also wurden auch die Mehrkosen für die Dieselversion übernommen. Maxi + Diesel kamen auf die 9.500 Euro (letztere bei mir geringfügig gekürzt) voll hinzu - ohne Abzüge.

Es folgt die behindertengerechte Zusatzaustattung :

Dazu dann die vollen Kosten für das Direktschaltgetriebe, weil es kein anderes für mich passendes Auto gab. Daher wurde auch das Direktschaltgetriebe voll übernommen (auch mehr als den normalerweise gedeckelten Zuschuss von 1.200).

Dann kamen behindertengerechte Zusatzaustattungen :

- eine Klimaanlage (ich zahlte den Mehrpreis zur Klimaautomatik)

- Sitzheizung (wurde ohne weiteren Nachweis voll übernommen)

- abgedunkelte Scheiben im Heck

- eine Warmwasserzusatzheizung (s.g. kleine Standheizung) - hier wurde als Grund ergänzt, dass ich Laternenparker bin

und es keine Tiefgarage oder Garage hier gab. In solchen Fällen kann die übernommen werden, weil man ja schlecht die

Scheiben bei so einem Auto vom Rolli aus freikratzen kann. (ich übernahm die Mehrkosten für die Funkfernbedienung).

- höhenverstellbarer Fahrersitz

- der Tempomat

Abgelehnt wurde z.B. :

- eine leichtgängigere Servolenkung (das muss man sowieso mit Vorsicht genießen, weil man damit zum TÜV muss und es ggf. einen Eintrag in deinen Führerschein gibt und dann darfst du nur noch Fahrzeuge mit extra Servolenkung fahren.)

- Parksensoren wurden abgelehnt (ich habe einen Rollstuhlkran nachgerüstet bekommen und der versperrt lt. Bescheid nicht die

Sicht nach hinten, wie z.B. eine Klapp-Plattform).

Kleiner Haken :

Alles, was man an behindertengerechter Sonderaustattung in einem Austattungspaket bei VW kaufen kann (z.B. Warmwasserzusatzheizung im Winterpaket II und dort mit anderen Sonderausstattungen zusammen gefaßt ist - z.B. beheizbare Scheibenwaschdüsen) wird nicht bezuschußt. Da muss man ggf. sehen, dass man keine Ausstattungspakete bucht und auch drauf achten, dass VW die dnan nicht in der Endabrechnung doch so aufführt. In letzterem Fall ist der Zuschuss dafür nämlich futsch. Da gibt es regelmäßig Probleme, über die man sich besser vor Antragstellung informiert.

Zusammen kam dann in meinem Fall ein sehr sehr hoher Zuschuss zustande. Damals gab es aber auch kein preiswertere Fahrzeug ggf. eines anderen Hersteller : entweder keine Automatik oder keine Langversion.

Zu deiner Frage nach EU-Reimporten oder Auslandskäufen :

VW wird dir keinen 15 % Schwerbehindertenrabatt auf einen Re-Import oder Kauf in Dänemark oder oder oder geben. Toll wäre nämlich, wenn man einen neuen amerikanischen Passat mit Superausstattung aus den USA reimportiert. Der Wagen soll da 15.500 Euro kosten - ein ähnlicher in Deutschland über 30.000 Euro. Da bekommst du sicher nicht noch 15 % oben drauf. VW gewährt den Schwerbehindertenrabatt NUR für deutsche VWs ab Werk.

Berücksichtigen mußt du noch eins, was mir derzeit große Probleme bereitet : Wenn du bei VW einen Schwerbehindertenrabatt in Anspruch nimmst, dann kaufst du den Wagen nicht beim Händler ! Der ist dann nur Vermittler. Du kaufst bei VW direkt und zwar über eine Abteilung Großkunden die die Schwerbehindertenförderung abwickelt. Das hatte bei mir zur Folge, dass ich der Händler vor Ort nachher ganz und gar nicht mehr um meinen Wagen gekümmert hat, denn das konnte und wollte der bei seiner kleinen Vermittlerprovision nicht auch noch leisten. Dabei hätte er das gemußt und er hätte Gewährleistungsreparaturen selbstverständlich von VW erstattet bekommen. Mein Neuwagen hat mich dann 2 Jahre mit elektronischen Mängeln genervt - das Ende vom Lied : ich mußte Klage gegen den VW-Vorstand beim Landgericht einreichen. Also nicht der Händler wird verklagt, sondern VW direkt. Und versuch du mal einen bei VW zu erwischen, der dir bei solchen Dingen hilft. Diese Abteilung Großkunden bekommt man nämlich nicht ans Telefon. Selbst Händler haben da angeblich Schwierigkeiten. Also darf ich nun als David gegen Goliath (VW) kämpfen. Und das ist angesichts der Beweisführung kein Zuckerschlecken. Ob es bei anderen Fahrzeugherstellern anders ist, kann ich nicht sagen. Aber bei VW würde ich keinen Wagen mehr kaufen. Schon weil man mich sprichwörtlich im Regen hat stehen lassen, als es Probleme gab. Tatsächlich haben die mich dann bei einer Panne auch noch im Regen stehen lassen bei 5 Grad und Regen + Wind. Da sah sich der VW-PAnnennotdienst bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme über das nächstgelegene VW-Autohaus außer Stande mir bei Elektronikproblemen zu helfen. Letztendlich haben die mir den ADAC geschickt - aber auf meine Kosten ! Und das in der Gewährleistung. Bei der nächsten Panne stand ich bei minus 9,5 Grad und Schnee und Eis fast 2 Stunden in der Kälte. Beziehungsweise : ich saß im Auto, das auf einer Kreuzung während der Fahrt ausging und nicht wieder anging. Natürlich funktioniert da auch keine Heizung mehr. Schönen Dank an VW.

Daher sollte man vorher wissen, dass man es mit VW direkt zu tun bekommt, wenn man den Schwerbehindertenrabatt in Anspruch nimmt. Dabei bekommt man bei Internet-Händlern heutezutage als ganz normaler unbehinderten Kunde schon 13,5 bis max. 14 Prozent - je nach Fahrzeug.

Was ich nicht verschweigen möchte ist, dass ich nunmal ein Montagsauto bekommen habe. Generell baut VW keine schlechten Autos und sicher sind 98 % der Caddyfahrer mit ihrem Wagen höchst zufrieden. Mir gefällt er ja auch - insbesondere für meine Verwendung als Rollitransporter. Aber das VW nicht den Schneid hat, so ein Montagsauto zurückzunehmen und sich immer wieder darauf beruft, dass kein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist ein starkes Stück und ich bin da von VW sehr enttäuscht. Das müßte bei einem großen deutschen Automobilhersteller nicht sein. Montagswagen ok - das kann überall passieren - aber dann den Käufer (insbesondere wo es hier um ein gefördetes Behndertenfahrzeug geht) so über 2 Jahre abzuwimmeln und im Regen stehen zu lassen, das gehört isch nicht. Da hätte ich mehr Anstand von VW erwartet ! Jetzt muss ich schaun, wie der Prozess ausgeht.

Wenn es hier so anklingt, dass es nur schlechte VW-Autohäuser gibt, in denen man sich nicht um den Kunden kümmert, dann kann ich berichten, dass ich recht spät - aber immerhin - auch auf ein Autohaus gestroffen bin, wo man sich sehr ehrlich - sehr talentiert und sehr angagiert um mein PRoblem gekümmert hat. Diesem Autohaus kann man durchaus für alles eine "1" geben. Jedenfalls gewinnt man da dann doch wieder einen etwas besseren Eindruck von VW. Leider sind solche Autohäuser rar gesäht.

Soweit mal mein Kommentar zu deinen Fragen. Mein letzter Rat wäre, dass du ausführlich und ehrlich mit deinem Reha-Betreuer über den Kfz-Zuschussantrag reden solltest. Mir hat meiner damals wirklich sehr sehr geholfen und es mir erst ermöglicht, dass ich ein neues Auto kaufen konnte.

Schau dir mal ein Auto an, welches deiner Meinung nach für dich passend ist und welches dir gefällt. Dann sprichst du mit deinem Rehabetreuer - auch über die behindertengerechte Sonderausstattung. Dass dir das Auto gefallen muss, ist schon wichtig, denn ihr werdet sehr wahrscheinlich für die nächsten 10 Jahre sehr gute Freunde werden :-)

LG JoJoMS

P.S.: Wo ich gerade nochmal über dein Einkommen nachdenke: da wirst du wohl keine großen Sprünge machen können. Daher lohnt sich vielleicht auch er Hinweis, dass man auch auf einen Gebrauchtwagen einem solchen Zuschuss bekommen kann. Solltest du das anstreben, solltest du hier im Forum nochmal fragen, denn da gibt es dann ein paar zusätzliche Hürden, die du vorher wissen mußt - also VOR Antragstellung.

 

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Am besten du stellst zunächst mal einen Antrag beim zuständigen Kostenträger Arbeitsagentur oder

Rentenversicherung. Die Arbeitsagentur ist dafür zuständig wenn du 15 Jahre in Arbeit stehst. Danach die Rentenversicherung. Die überprüfen dann ob du Kfz-Hilfe bekommst.

Und natürlich wieviel + behinderungsbedingte Zusatzausstattung wie z.B. Automatik

Für weitere Frage kannst du mich privat hier anschreiben.

Bekommst du sonst irgendwelche Zuschüsse?

Ich denke schon, dass du den vollen Schuss bekommst.

 

Teddy

Du meinst während der ersten 15 Jahre ist die Agentur zuständgi?

Hallo Mertiferus,

also bei deinem Nettoeinkommen von 950 € monatlich wirst du sicher den vollen Zuschuss von 9.500 € bekommen. Ich habe eine höhere Rente und bekam nur sehr geringe Abzüge beim Grundzuschuss. Zu diesem Zuschuss kommen - wie hier schon gesagt - weitere Zuschüsse hinzu für die behindertengerechte Zusatzaustattung, die so oder so voll übernommen werden. Teilweise müssen dies behindertengerechten Zusatzaustattung per ärztliches Attest begründet werden, teilweise werde die automatisch gewährt.

Ein Automatikgetriebe müßte übernommen werden, da gibt es aber die Klausel, dass die Mehrkosten für ein Automatikgetriebe bis maximal 1.200 € übernommen werden. Es kommt aber auch sehr darauf an, was für ein Fahrtzeug du brauchst. Beispiel :

Ich benötigte für den Transport meines Elektrorollstuhles (der ist recht groß) einen Caddy und da das längere Modell Maxi. Die Mehrkosten für den Maxi wurde schon mal voll übernommen. Dann gab es den Caddy mit Automatikgetriebe nur als Dieselversion. Also wurden auch die Mehrkosen für die Dieselversion übernommen. Maxi + Diesel kamen auf die 9.500 Euro (letztere bei mir geringfügig gekürzt) voll hinzu - ohne Abzüge.

Es folgt die behindertengerechte Zusatzaustattung :

Dazu dann die vollen Kosten für das Direktschaltgetriebe, weil es kein anderes für mich passendes Auto gab. Daher wurde auch das Direktschaltgetriebe voll übernommen (auch mehr als den normalerweise gedeckelten Zuschuss von 1.200).

Dann kamen behindertengerechte Zusatzaustattungen :

- eine Klimaanlage (ich zahlte den Mehrpreis zur Klimaautomatik)

- Sitzheizung (wurde ohne weiteren Nachweis voll übernommen)

- abgedunkelte Scheiben im Heck

- eine Warmwasserzusatzheizung (s.g. kleine Standheizung) - hier wurde als Grund ergänzt, dass ich Laternenparker bin

und es keine Tiefgarage oder Garage hier gab. In solchen Fällen kann die übernommen werden, weil man ja schlecht die

Scheiben bei so einem Auto vom Rolli aus freikratzen kann. (ich übernahm die Mehrkosten für die Funkfernbedienung).

- höhenverstellbarer Fahrersitz

- der Tempomat

Abgelehnt wurde z.B. :

- eine leichtgängigere Servolenkung (das muss man sowieso mit Vorsicht genießen, weil man damit zum TÜV muss und es ggf. einen Eintrag in deinen Führerschein gibt und dann darfst du nur noch Fahrzeuge mit extra Servolenkung fahren.)

- Parksensoren wurden abgelehnt (ich habe einen Rollstuhlkran nachgerüstet bekommen und der versperrt lt. Bescheid nicht die

Sicht nach hinten, wie z.B. eine Klapp-Plattform).

Kleiner Haken :

Alles, was man an behindertengerechter Sonderaustattung in einem Austattungspaket bei VW kaufen kann (z.B. Warmwasserzusatzheizung im Winterpaket II und dort mit anderen Sonderausstattungen zusammen gefaßt ist - z.B. beheizbare Scheibenwaschdüsen) wird nicht bezuschußt. Da muss man ggf. sehen, dass man keine Ausstattungspakete bucht und auch drauf achten, dass VW die dnan nicht in der Endabrechnung doch so aufführt. In letzterem Fall ist der Zuschuss dafür nämlich futsch. Da gibt es regelmäßig Probleme, über die man sich besser vor Antragstellung informiert.

Zusammen kam dann in meinem Fall ein sehr sehr hoher Zuschuss zustande. Damals gab es aber auch kein preiswertere Fahrzeug ggf. eines anderen Hersteller : entweder keine Automatik oder keine Langversion.

Zu deiner Frage nach EU-Reimporten oder Auslandskäufen :

VW wird dir keinen 15 % Schwerbehindertenrabatt auf einen Re-Import oder Kauf in Dänemark oder oder oder geben. Toll wäre nämlich, wenn man einen neuen amerikanischen Passat mit Superausstattung aus den USA reimportiert. Der Wagen soll da 15.500 Euro kosten - ein ähnlicher in Deutschland über 30.000 Euro. Da bekommst du sicher nicht noch 15 % oben drauf. VW gewährt den Schwerbehindertenrabatt NUR für deutsche VWs ab Werk.

Berücksichtigen mußt du noch eins, was mir derzeit große Probleme bereitet : Wenn du bei VW einen Schwerbehindertenrabatt in Anspruch nimmst, dann kaufst du den Wagen nicht beim Händler ! Der ist dann nur Vermittler. Du kaufst bei VW direkt und zwar über eine Abteilung Großkunden die die Schwerbehindertenförderung abwickelt. Das hatte bei mir zur Folge, dass ich der Händler vor Ort nachher ganz und gar nicht mehr um meinen Wagen gekümmert hat, denn das konnte und wollte der bei seiner kleinen Vermittlerprovision nicht auch noch leisten. Dabei hätte er das gemußt und er hätte Gewährleistungsreparaturen selbstverständlich von VW erstattet bekommen. Mein Neuwagen hat mich dann 2 Jahre mit elektronischen Mängeln genervt - das Ende vom Lied : ich mußte Klage gegen den VW-Vorstand beim Landgericht einreichen. Also nicht der Händler wird verklagt, sondern VW direkt. Und versuch du mal einen bei VW zu erwischen, der dir bei solchen Dingen hilft. Diese Abteilung Großkunden bekommt man nämlich nicht ans Telefon. Selbst Händler haben da angeblich Schwierigkeiten. Also darf ich nun als David gegen Goliath (VW) kämpfen. Und das ist angesichts der Beweisführung kein Zuckerschlecken. Ob es bei anderen Fahrzeugherstellern anders ist, kann ich nicht sagen. Aber bei VW würde ich keinen Wagen mehr kaufen. Schon weil man mich sprichwörtlich im Regen hat stehen lassen, als es Probleme gab. Tatsächlich haben die mich dann bei einer Panne auch noch im Regen stehen lassen bei 5 Grad und Regen + Wind. Da sah sich der VW-PAnnennotdienst bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme über das nächstgelegene VW-Autohaus außer Stande mir bei Elektronikproblemen zu helfen. Letztendlich haben die mir den ADAC geschickt - aber auf meine Kosten ! Und das in der Gewährleistung. Bei der nächsten Panne stand ich bei minus 9,5 Grad und Schnee und Eis fast 2 Stunden in der Kälte. Beziehungsweise : ich saß im Auto, das auf einer Kreuzung während der Fahrt ausging und nicht wieder anging. Natürlich funktioniert da auch keine Heizung mehr. Schönen Dank an VW.

Daher sollte man vorher wissen, dass man es mit VW direkt zu tun bekommt, wenn man den Schwerbehindertenrabatt in Anspruch nimmt. Dabei bekommt man bei Internet-Händlern heutezutage als ganz normaler unbehinderten Kunde schon 13,5 bis max. 14 Prozent - je nach Fahrzeug.

Was ich nicht verschweigen möchte ist, dass ich nunmal ein Montagsauto bekommen habe. Generell baut VW keine schlechten Autos und sicher sind 98 % der Caddyfahrer mit ihrem Wagen höchst zufrieden. Mir gefällt er ja auch - insbesondere für meine Verwendung als Rollitransporter. Aber das VW nicht den Schneid hat, so ein Montagsauto zurückzunehmen und sich immer wieder darauf beruft, dass kein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist ein starkes Stück und ich bin da von VW sehr enttäuscht. Das müßte bei einem großen deutschen Automobilhersteller nicht sein. Montagswagen ok - das kann überall passieren - aber dann den Käufer (insbesondere wo es hier um ein gefördetes Behndertenfahrzeug geht) so über 2 Jahre abzuwimmeln und im Regen stehen zu lassen, das gehört isch nicht. Da hätte ich mehr Anstand von VW erwartet ! Jetzt muss ich schaun, wie der Prozess ausgeht.

Wenn es hier so anklingt, dass es nur schlechte VW-Autohäuser gibt, in denen man sich nicht um den Kunden kümmert, dann kann ich berichten, dass ich recht spät - aber immerhin - auch auf ein Autohaus gestroffen bin, wo man sich sehr ehrlich - sehr talentiert und sehr angagiert um mein PRoblem gekümmert hat. Diesem Autohaus kann man durchaus für alles eine "1" geben. Jedenfalls gewinnt man da dann doch wieder einen etwas besseren Eindruck von VW. Leider sind solche Autohäuser rar gesäht.

Soweit mal mein Kommentar zu deinen Fragen. Mein letzter Rat wäre, dass du ausführlich und ehrlich mit deinem Reha-Betreuer über den Kfz-Zuschussantrag reden solltest. Mir hat meiner damals wirklich sehr sehr geholfen und es mir erst ermöglicht, dass ich ein neues Auto kaufen konnte.

Schau dir mal ein Auto an, welches deiner Meinung nach für dich passend ist und welches dir gefällt. Dann sprichst du mit deinem Rehabetreuer - auch über die behindertengerechte Sonderausstattung. Dass dir das Auto gefallen muss, ist schon wichtig, denn ihr werdet sehr wahrscheinlich für die nächsten 10 Jahre sehr gute Freunde werden :-)

LG JoJoMS

P.S.: Wo ich gerade nochmal über dein Einkommen nachdenke: da wirst du wohl keine großen Sprünge machen können. Daher lohnt sich vielleicht auch er Hinweis, dass man auch auf einen Gebrauchtwagen einem solchen Zuschuss bekommen kann. Solltest du das anstreben, solltest du hier im Forum nochmal fragen, denn da gibt es dann ein paar zusätzliche Hürden, die du vorher wissen mußt - also VOR Antragstellung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

Bekommst du sonst irgendwelche Zuschüsse?

Ich denke schon, dass du den vollen Schuss bekommst.

Teddy

Du meinst während der ersten 15 Jahre ist die Agentur zuständgi?

ja ! danach die RV (Rentenversicherung)

Das liegt daran, weil man bei der Rentenversicherung erst die große Wartezeit von 180 Kalendermonaten

Beitragszahlung erfüllt haben muss. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Behinderung z.B. auf einen Arbeits-

unfall zurückzuführen ist. Dann ist in der Regel eine Berufsgenossenschaft zuständig, die ebenfalls Kfz-Hilfe

gem. dem Sozialgesetzbuch gewährt.

Wenn man in Lohn und Brot steht und die große Wartezeit noch nicht erfüllt hat, bzw. bei der Arbeitsagentur als

arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist, dann leistet die Arbeitsagentur. Diese übernimmt ggf. auch die

Kosten für den Erwerb des Führerscheins.

Wer keine dieser Voraussetzungen erfüllt, konnte bislang dennoch in den Genuß einer Kraftfahrzeughilfe kommen.

Und zwar dann, wenn ein Kfz der Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte (den genauen Grund habe ich grad

nicht parat) dient. Hinzu mußte eine ehrenamtliche Tätigkeit kommen, die nur mit Hilfe eines Kraftfahrzeuges aus-

geübt werden konnte. Diesbezüglich ist in der Vergangenheit oft und gern geklagt worden - mit unterschiedlichen

Ergebnissen.

Allerdings war dann das Integrationsamt in den meisten Fällen zuständig und deren Kassen sind leider mehr als

leer. Der Landschaftsverband Westfalen Lippe soll im vergangenen Jahr ein Defizit von 16 Milliarden (ich hoffe die

Zahl ist richtig so) erwirtschaftet haben. Daher sind dort die Leistungen in ganz vielen Bereichen arg gekürzt oder

ausgesetzt worden. Das betrifft auch wohl die Betreuung von Schwerbehinderten.

Trotzdem würde ich die Kontaktaufnahme dorthin in jedem Fall empfehlen - denn dort trifft man auf Experten, die

- meiner Erfahrung nach - immer sehr hilfreich sind. Auch da gilt meine ständige Empfehlung : Ehrlich-sein und vor

allem schildern, wo der Schuh klemmt.

Liebe Grüße

JoJoMS

 

Themenstarteram 8. Februar 2011 um 8:39

Also, um nochmal genauer zu werden:

Ich brauche kein spezielles großes Auto, Hebekran oder gar Lift für einen Rollstuhl, da ich keinen besitze.

Ich kann laufen, kann aber durch meine Spinabifida die Kupplung nicht richtig betätigen und darf deshalb ausschließlich Automatik fahren.

Ich kann Gas und Bremse normal betätigen, bekomme hier aber schon schneller Ermüdungserscheinungen als gesunde Menschen. Daher wäre ein Tempomat auch hilfreich für mich.

Ich bin 25 habe 2006 meine Ausbildung abgeschlossen.

Ich fahre aktuell einen alten Golf III 96er Baujahr. Habe ihn letztes Jahr Juni nochmal durch den TÜV bekommen und möchte nächstes Jahr, wenn er wieder fällig ist umhandeln, daher informiere ich mich schonmal.

Ich möchte auch gern wieder in diese Fahrzeugrichtung.

Dann hast du ja erstmal alle Informationen beieinander, denn die gelten fahrzeugunabhängig. Was ist denn nun genau deine Frage ? Du bist ja soweit gut dran, da dir fast alle Fahrzeughersteller eine Lösung in Form eines Kleinwagens mit Automatik anbieten können.

Empfehlenswert sind die Direktschaltgetriebe (ein Automatikgetriebe, dass sich auch ohne Kupplung manuell schalten läßt) ovn Volkswagen. Andere Hersteller bieten ähnliches an. Bei VW bekommst du das unabhängig von Diesel oder Benzin. Achten mußt du auf den gedeckelten Zuschuss für Automatikgetriebe auf 1.200 Euro. Was drüber geht, mußt du bezahlen. Es gibt je nach Motorisierung ein 6 oder 7 Gang Direktschaltgetriebe. Es schaltet stufenlos, ohne dass du ein Schaltruckeln bemerkst. Außerdem ist ein Fahzeug mit DSG sparsamer als die normalen Automatikgetriebe.

Abgesehen davon kannst du versuchen eine Sitzheizung und eine Klimaanlage zu beantragen. Erstere wird oft ohne - die Klimaanlage mit ärztlichem Attest übernommen. Mach ich schlau, was sonst noch übernommen wird. Der Tempomat dürfte kein Problem werden - der wurde bei mir auch problemlos übernommen. Der ist auch sehr wichtig - alles was ermüdungsfreies Fahren ermöglicht ist für deinen Antrag wichtig.

Bei 950 Euro netto wirst du mit dem vollen Kfz-Zuschuss von 9.500 Euro zzgl. Automatik (bis 1.200 Euro) und weitere Sonderausstattungen (Sitzheizung ...) rechnen. Letztere werden voll übernommen, wenn sie als behindertengerechte Zusatzausstattungen anerkannt werden. Du kannst versuchen spezielle Sitze zu beantragen.

Rein theoretisch kann der Restwert deines Fahrzeuges vom Kfz-Zuschuss abgezogen werden. Da solltest du ermitteln, wie hoch der noch ist und ggf. eine DAT-Bewertung mit einreichen. Dabei ist es unerheblich, ob das letzte Fahrzeug bezuschußt wurde oder nicht.

Noch ein Hinweis : Fahrzeuge mit Automatikgetriebe werden oft nur mit einer stärkeren Motorisierung - mitunter auch höherwertiger Komfortausstattung angeboten. In meinm Fall gab es ein passendes Fahrzeug mit Automatik nur mit Dieselmotor dessen Mehrkosten dann auch übernommen wurden. Diese Mehrkosten können bezuschußt werden. Daher solltest du deinem Antrag die Basismotorisierung des gewünschten Modells zugrunde legen und nicht gleich den Wunsch nach einem stärkeren Motor vortragen. Erfordert die Automatik dann einen stärkeren Motor, müßten diese Mehrkosten übernommen werden. Es kann aber auch sein, dass man dich diesbezüglich auf günstigere Vergleichsfahrzeuge anderer Hersteller verweist. Dann hast du ein Problem.

Welche Fragen hast du denn konkret ?

LG JoJoMS

Weils mir gerade so auffällt : Hier werden immer recht mühevoll von allen gute Tipps gegeben hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung und Spezialausrüstungen. Das wird dann beantragt, aber er es gibt dann hier im Forum keine Rückmeldung. So verlieren wir hier an Informationskraft auch über Dinge, die abgelehnt wurden. Daher wäre eine abschließende Mitteilung über den Erfolg / Mißerfolg schon Fairplay. Auch können wir ggf. bei Antragsproblemen oder Spezialfragen noch vermittelnd helfen. :)

Themenstarteram 8. Februar 2011 um 11:31

Ich möchte generell so viel Informationen wie möglich erstmal sammeln bevor ich irgendwas beantrage.

Aber wie gesagt, bis dahin ist erstmal noch etwas Zeit, da mein Auto noch bis Juni 2012 TÜV hat aber wenn es soweit ist, dann kann ich hier gerne einen Erfahrungsbericht abgeben.

Die wichtigsten Fragen sind eigentlich:

Wenn Fahrzeughilfe, ob dann nur in Deutschland gekauft werden kann oder auch beispielsweise in Dänemark (wohne nur 10 km von der Grenze weg, daher wären Angebote von da auch sehr interessant).

Für mich zuständig ist, wenn ich das ganze hier richtig verstehe, die Arbeitsagentur, da ich inklusive Ausbildung erst seit 2003 im Berufsleben bin. Zählt die Ausbildung eigentlich zu den 15 Jahren dazu? Ja oder?

Zum Antrag selbst: Hat irgendjemand noch einen alten Antrag, den ich als Vorlage nutzen kann? Habe nämlich keine Ahnung, wie ich das schreiben soll. Was gehört da alles an Anlagen und Informationen zu?

Und wie lange vorher sollte beantragt werden? Also, wenn ich im Juni 2012 ein neues Auto haben möchte, wann müsste ich die Hilfe beantragen?

Ich habe auch irgendwo gelesen, dass man mit der KFZ-Hilfe auch einen guten gebrauchten mit mindestens halben Neuwert kaufen kann. Bekommt man dann weniger zuschüsse oder trotzdem die vollen 9500? Wovon wird die Hälfte berechnet und vor allem, wo kann ich nachsehen, was der Grundpreis ist?

Dann ist nur noch die Frage, was ich mit meiner Behinderung beantragen könnte.

Automatik ist generell Pflicht, da ich ein Fahrzeug ohne gar nicht führen darf. Dieses DSG muss ich mir mal anschauen, wie viel das kostet bzw. was ein Automatikgetriebe für Golf generell kostet.

Wünschenswert:

Tempomat (für längere Strecken)

Klima

Diesel (da ich eine Steuerbefreiung habe, wäre das auf dauer für mich ein weiteres großes Kostenersparnis).

Motorisierung: aktuell habe ich 90 PS und in die Richtung möchte ich auf jeden Fall wieder hin. Um die 100 oder mehr wäre daher ebenfalls wünschenswert.

Also : ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - also unverbindlich :

Zitat:

Original geschrieben von Mortiferus

Die wichtigsten Fragen sind eigentlich:

Wenn Fahrzeughilfe, ob dann nur in Deutschland gekauft werden kann oder auch beispielsweise in Dänemark (wohne nur 10 km von der Grenze weg, daher wären Angebote von da auch sehr interessant).

Wo du dein Fahrzeug kaufst ist für den Reha-träger uninteressant. Der Zuschuss dürfte hier also gewährt werden. ABER : z.B. VW gibt den Schwerbehindertenrabatt von 15 % nur für Fahrzeuge, die im deutschen Inland bei VW gekauft wurden.

 

Für mich zuständig ist, wenn ich das ganze hier richtig verstehe, die Arbeitsagentur, da ich inklusive Ausbildung erst seit 2003 im Berufsleben bin. Zählt die Ausbildung eigentlich zu den 15 Jahren dazu? Ja oder?

Die Zuständigkeit der Arbeitsagentur würde ich hier sehen, die gewähren auch z.B. Arbeitgebern Zuschüsse für deine Beschäftigung oder weitere Qualifizierungsmaßnahmen. Trotzdem würde ich den Kontakt zum Integrationamt bei deinem zuständigen Landschaftverband und auch der Deutschen Rentenversicherung suchen. Die Notwendigkeit für ein Kfz muss sich natürlich aus einer angemessenen räumlichen Entfernung zu deinem (künftigen) Arbeitsplatz ergeben. Wohnst du direkt neben deinem Arbeitsplatz und kannst zu Fuß oder mit dem Rad oder Bus hin, dann wird das nichts mit einem Zuschuss.

Zum Antrag selbst: Hat irgendjemand noch einen alten Antrag, den ich als Vorlage nutzen kann? Habe nämlich keine Ahnung, wie ich das schreiben soll. Was gehört da alles an Anlagen und Informationen zu?

Da kann ich leider nicht mehr mit dienen. Du kannst dir aber die Antragsunterlagen unverbindlich zusenden lassen und bei konkreten Fragen helfen wir gern.

Und wie lange vorher sollte beantragt werden?

Unterschiedlich : Von 4 - 5 Wochen bis zu 3 Monaten; manche müssen auch klagen, dann dauert es sehr viel länger. Ratschlag : Suche den persönlichen Kontakt zu deinem persönlichen Rehabetreuer. Das ist so oder so sehr sinnvoll. Klare Fakten auf den Tisch.

Ich habe auch irgendwo gelesen, dass man mit der KFZ-Hilfe auch einen guten gebrauchten mit mindestens halben Neuwert kaufen kann. Bekommt man dann weniger zuschüsse oder trotzdem die vollen 9500? Wovon wird die Hälfte berechnet und vor allem, wo kann ich nachsehen, was der Grundpreis ist?

Meiner Kenntnis nach : Der Gebrauchtwagen darf nicht älter als 5 Jahre sein und er muss mindestens die Hälfte des Neupreises haben. Kurzum : Die Anschaffung muss auch Sinn machen und das Auto muss ja mindestens 5 Jahre - in der Praxis eher 10 Jahre halten bis Du mal einen neuen Anspruch auf Kfz-Hilfe hast. Daran mußt du auch selber denken ! Autos verlieren unterschiedlich an Wert. Bei meinem 2 Jahre alten VW-Caddy kann man mit 40 - 50 % Abzug vom Listenpreis rechnen. Also nicht vom rabattierten Kaufpreis. Da fragst Du am besten einen Händler - es ist ja auch je nach Fahrzeug und Hersteller unterschiedlich was den Wertverluist angeht. Der Hintergrund der Klausel bei der Gebrauchtwagenbezuschussung ist, dass der Rehaträger nicht unter Umständen Umbautne mit hohen Kosten, die den Neuwert des Wagens überschreiten können, in eine Rostlaube investiert, die dann nur noch 2 Jahre hält. Das nur der Klarstellung halber! Du brauchst ja anscheinend keine teuren Spezialumbauten.

Dann ist nur noch die Frage, was ich mit meiner Behinderung beantragen könnte.

Automatik ist generell Pflicht, da ich ein Fahrzeug ohne gar nicht führen darf. Dieses DSG muss ich mir mal anschauen, wie viel das kostet bzw. was ein Automatikgetriebe für Golf generell kostet.

Wünschenswert:

Tempomat (für längere Strecken)

Klima

Diesel (da ich eine Steuerbefreiung habe, wäre das auf dauer für mich ein weiteres großes Kostenersparnis).

Motorisierung: aktuell habe ich 90 PS und in die Richtung möchte ich auf jeden Fall wieder hin. Um die 100 oder mehr wäre daher ebenfalls wünschenswert.

Die Beantwortung dieser Fragen ergibt sich aus meinen vorherigen Beiträgen.

 

Damit müßte Dir gehilfen sein - kannst aber gern weitere Fragen stellen oder dich melden, wenn du etwas noch nicht verstandne hast.

LG JoJoMS

Themenstarteram 8. Februar 2011 um 15:19

Zitat:

Wo du dein Fahrzeug kaufst ist für den Reha-träger uninteressant. Der Zuschuss dürfte hier also gewährt werden. ABER : z.B. VW gibt den Schwerbehindertenrabatt von 15 % nur für Fahrzeuge, die im deutschen Inland bei VW gekauft wurden.

Ok, dann muss ich halt schauen, ob ein Reimport aus Dänemark diese 15 % Rabatt überbieten kann oder nicht.

Zitat:

Die Notwendigkeit für ein Kfz muss sich natürlich aus einer angemessenen räumlichen Entfernung zu deinem (künftigen) Arbeitsplatz ergeben. Wohnst du direkt neben deinem Arbeitsplatz und kannst zu Fuß oder mit dem Rad oder Bus hin, dann wird das nichts mit einem Zuschuss.

Eine Strecke beträgt in etwa 20 km und mit dem Bus würde ich mindestens doppelt eher 3 mal so lange brauchen wie mit dem Auto, da es keine direkte Strecke gibt. Davon abgesehen wohne ich ziemlich in der Walla Pampa und die nächste Bushaltestelle ist allein schon 2 km entfernt, weshalb ich auch privat stark auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen bin.

Zitat:

Unterschiedlich : Von 4 - 5 Wochen bis zu 3 Monaten; manche müssen auch klagen, dann dauert es sehr viel länger. Ratschlag : Suche den persönlichen Kontakt zu deinem persönlichen Rehabetreuer. Das ist so oder so sehr sinnvoll. Klare Fakten auf den Tisch.

Demnach würd es wahrscheinlich sinn machen, bereits anfang 4. Quartal 2011 zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden, wenn ich das so lese.

Zitat:

Meiner Kenntnis nach : Der Gebrauchtwagen darf nicht älter als 5 Jahre sein und er muss mindestens die Hälfte des Neupreises haben. Kurzum : Die Anschaffung muss auch Sinn machen und das Auto muss ja mindestens 5 Jahre - in der Praxis eher 10 Jahre halten bis Du mal einen neuen Anspruch auf Kfz-Hilfe hast. Daran mußt du auch selber denken ! Autos verlieren unterschiedlich an Wert. Bei meinem 2 Jahre alten VW-Caddy kann man mit 40 - 50 % Abzug vom Listenpreis rechnen. Also nicht vom rabattierten Kaufpreis. Da fragst Du am besten einen Händler - es ist ja auch je nach Fahrzeug und Hersteller unterschiedlich was den Wertverluist angeht. Der Hintergrund der Klausel bei der Gebrauchtwagenbezuschussung ist, dass der Rehaträger nicht unter Umständen Umbautne mit hohen Kosten, die den Neuwert des Wagens überschreiten können, in eine Rostlaube investiert, die dann nur noch 2 Jahre hält. Das nur der Klarstellung halber! Du brauchst ja anscheinend keine teuren Spezialumbauten.

Auf Autoanpassung.de glaub ich war das wo stand, dass ein Antrag alle 5 Jahre gestellt werden kann. Wie aktuell das war, keine Ahnung. Aber generell will ich als nächstes Auto schon was besseres haben.

Mein erster war ein 91er Passat den ich 2006 für 1500 € gekauft habe.

Der zweite und jetzt noch aktuelle ist wie oben beschrieben ein 96er Golf, der seit Juni 2008 in meinem Besitz ist und 2900 inklusive Winterreifen gekostet hat.

Die waren für die KfZ Hilfe definitiv zu alt aber beim nächsten möchte ich das auf jeden Fall nutzen, deshalb frag ich.

Stimmt schon, dass du alle 5 Jahre einen Kfz-Zuschuss beantragen kannst, nur ob du ihn genehmigt bekommst, das ist eine andere Frage. Du weißt ja, dass du für alle normalen Reparaturen und die Versicherung selbst zuständig bist. Reparaturen werden nur soweit übernommen, wie die behindertengerechte Sonderausstattung defekt ist.

Außerdem mußt du bei einem Antrag alle 5 Jahre damit rechnen, dass man dir den jeweiligen Restwert des Fahrzeuges abzieht. Eine erneute Kfz-Hilfe wird man wohl erst nach 10 Jahren bekommen. Das ist hart, wenn man weis, dass Neuwagen durchschnittlich nur noch 6-7 Jahre auf deutschen Straßen rollen und danach Schrott sind oder in Afrika weiterfahren. Heutige Autos kannst du mit den alten Qualitätsfahrzeugen nicht vergleichen. Generell muss dein Auto zum Zeitpunkt der Antragstellung aber soweit abgenutzt sein, dass eine vollständige Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich ist.

Außerdem mache ich dich auf noch etwas aufmerksam, was du vielleicht noch nicht weißt. Wird dein Fahrzeug mit einer Kfz-Hilfe nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) gefördert, dann wird man mit dir zumindest für die nächsten 5 Jahre einen "Sicherungsübereignungsvertrag" schließen. Auch den Kfz-Brief, die heutige Zulassungsbescheinigung Teil II wird man von der zuschussgebenden Stelle einbehalten. Das war bei mit auch so. Da ich das Korrektur gelesen habe damals, konnte ich erreichen, dass der Sicherungsübereignungsvertrag nur auf Zeit, also 5 Jahre geschlossen wird. Das Ende der Sicherungsübereignung war nämlich nicht in dem Vertrag genannt bzw. wohl vergessen worden.

Ein Sicherungsübereignungsvertrag bedeutet, dass du für die Dauer des Vertrages das Eigentum an dem Fahrzeug einschließlich deiner privaten Eigenanteile und Zusatzinvestitionen an den Leistungsträger abtrittst. Du mußt z.B. der Kfz-Versicherung anzeigen, dass es Sicherungsübereignungvertrag besteht. Du verpflichtest dich für das Fahrzeug eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen und alle normalen Reparaturen zu bezahlen und das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Auch mußt du wertverändernde umbauen an dem Fahrzeug vorher deinem Rehaträger anzeigen und dessen Zustimmung einholen. Veräußern kannst du das Fahrzeug somit natürlich nicht vor Ablauf des Vertrages. Beachte, dass du auch das "Eigentum" an deinem Eigenanteil an dem Fahrzeug mit abtrittst! Eine Sonderregelung gibt es, wenn du deinen Eigenanteil zum Kaufpreis des Fahrzeuges über eine Bank oder über das Autohaus finanzierst und die die Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherheit haben wollen. In dem Fall tritt dein Rehaträger gegenüber dem Sicherungsinteresse der Bank/des Autohauses etc. zurück. Spezialitäten, wo nur ein minimaler Teil fremdfinanziert wird und die Kreditrückzahlung vor Ablauf der 5 Jahre abgeschlossen wird, mußt du mit deinem Reha-Träger erörtern. Aber achte im Falle eines Sicherungsübereignungsvertrages immer darauf, dass dort nicht nur der Vertragsbeginn, sondern in deinem eigenen Interesse auch das Vertragsende festgeschrieben ist.

Wenn du jetzt noch 500 Euro für deinen alten Wagen bekommst oder den evtl. sogar zu einem höheren Preis in Zahlung geben kannst, dann mußt du damit rechnen, dass man dir das von dem Grundzuschuss von 9.500 Euro abzieht. Z.B. war dies ein Problem zu Zeiten der Abwarckprämie, als man pauschal 2.500 Euro für seinen alten Wagen vom Staat bekam. Da war auch strittig, ob dieser Eigenanteil nun deinem Rehaträger oder dir zugerechnet worden wäre. Ich habe da nur Fälle gehört, die im Ergebnis nach sehr viel hin- und her doch nicht auf die Kfz-Hilfe angerechnet worden sind. Also im Sinne für den Behinderten entschieden wurde. Bei deinem Fahrzeug kannst du ja daauf verweisen, dass es kaum noch einen nennenswerten Restwert hat - soundsoviele Reparaturen fällig sind und du am Ende noch die Verschrottungskosten tragen müßtest.

Es gibt noch weitere Bedingungen, die du erfüllen mußt. Diese hier zusammen mit ein paar weiteren Hinweisen :

(01) du mußt eine gültige Fahrerlaubnis haben - ansonsten muss man dafür kämpfen, dass du von jemandem in dem Wagen gefahren werden wirst. Ich gehe davon aus, dass bei dir erstgenannter Fall vorliegt.

(02) du mußt das Merkmal aG im Ausweis haben - Ausnahmen über die Arbeitsagentur sind mir nicht bekannt.

(03) dein Schwerbehindertenschein sollte noch eine ausreichende Mindestgültigkeit haben. Achtung : gerade bei jüngeren Schwerbehinderten muss man immer damit rechnen, dass das Versorgungsamt dir einen Gewöhnungseffekt an deine Erkrankung unterstellt - oder neutraler gesagt, einen solchen annimmt. Streicht man dir das aG wird es eng für deinen Antrag !

 

(4) bei Volkswagen mußte mein Ausweis noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben - das leiten die wohl daraus ab, dass man doert alle 6 Monate einen Schwerbehindertenrabatt bekommen kann. Also rechtzeitig verlängern lassen!

(05) mit dem Fahrzeugkauf verpflichtest du dich unter Umständen beim Fahrzteughersteller - gilt bei Neuwagen. VW fordert, dass du den Wagen nicht vor Ablauf von 6 Monaten verkaufen darfst. (Diese Klausel gilt nicht für eine evtl. erforderliche Wandlung / Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Mängeln.)

(06) nimmst du schwere Medikamente, die deine Verkehrstüchigkeit beeinflussen können, wie z.B. Betäubungsmittel welche ärztlich verordnet sind solltest du abklären ob ein TÜV-Gutachten über deine Verkehrstauglichkeit notwendig ist. Nur mal so am Rande : Vor einer Probefahrt mit einem Vorführwagen wird man dir ein Formular unter die Nase legen, wonach der Versicherungsschutz während der Probefahrt ausgeschlossen ist, wenn du nicht fahrtüchtig bist oder unter z.B. Btm-Medikamenten stehst. Da achte lieber drauf, was du unterschreibst. Sonst zahlst du am Ende im Falle eines Unfalles - auch wenn er dir auch so hätte passieren können.

(07) du schreibst, dass du ein Automatikgetriebe benötigst! Versuche dies genehmigt zu bekommen - OHNE, DASS MAN DAFÜR EIN TÜV-GUTACHTEN ÜBER DIE NOTWENDIGKEIT EINES AUTOMATIKGETRIEBES VERLANGT ! Stellt der TÜV das fest, kommt es in der Regel seitens des Straßenverkehrsamtes zu einem Eintrag in den Führerschein wonach du dann nur noch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darfst.

Ich weiss ja nicht, ob du auch ohne Automatikgetriebe wirklich fahren kannst - wenn ja, dann beachte meinen Hinweis. Es kann ja sein, dass du mal ein Ersatzfahrzeug von der Werkstatt oder im Urlaub einen Leihwagen fahren mußt. Oder sei es das Auto der Eltern, der Geschwister, der Freundin oder oder oder. Haben die dann kein Autonatikgetriebe, DARFST du die nicht mehr fahren ! Das wäre dann der Tatbestand : "Führen eine Kraftfahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis". Das gibt nen dickes Knöllchen, Punkte und Fahrverbot. Dasgleiche gilt für alle anderen Leser hier, die spezielle Sonderumbauten im Fahrzeug haben, deren Notwendigkeit in den Führerschein eingetragen ist.

(08) rein vorsorglich würde ich mich im Internet nach Rechtsurteilen umschauen, wo man eine tägliche Fahrstrecke zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln angemessen zurücklegen kann. Das ist hier keine Frage des Komforts. Ich schreibe es dir auch nur hier auf, damit du dich in Bezug auf deinen Antrag präpariest. Nutze die Möglichkeiten des Internets ! Der Staat spart in deinem Fall gern 12-15.ooo Euro.

 

(09) in Bezug auf den Dieselmotor sehe ich Begründungsprobleme. Natürlich kennen wir hier alle die Rechnung für einen Dieselmotor. Die Kfz-Steuer fällt ja weg und den Dieselmotor möchtest du gern vom Rehaträger bezahlt haben. Bei deinem Anforderungsprofil, d.h. deinen gesundheitlichen Einschränkungen und dem Wunsch nach einem Kleinwagen wirst du keinen Grund finden, dass man dir den Dieselmotor bezahlt.

In meinem Fall war das anders: ich benötige ein Fahrzeug zum Transport meines sehr großen Elektrorollstuhls. In Frage kam da nur der Caddy und wegen der Größe der Maxi. Also wurden die Mehrkosten zum Maxi übernommen. Dann gab es den Caddy mit Direktschaltgetriebe nur in Verbindung mit einem Dieselmotor. Deshalb wurde auch die Mehrkosten für den Dieselmotor übernommen. Ein Grund, wonach du mit einem Diesel günstiger fährst, wird dein Rehaträger nicht akzeptieren.

(10) bedenke auch die weiteren Nachteile eines Dieselmotors, so wird ein Diesel erst nach einigen Kilometern im Winter innen warm. Das liegt an der hohen Energieeffizienz des Dieselmotors. Für mich kein Problem, denn weil ich Laternenparker und Rollstuhlfahrer bin, bekam ich eine Warmwasserzusatzheizung (Standheizung) bezuschußt. Vielleicht kannst du ja ähnliche Probleme beim Freikratzen der Scheiben im Winter bei deiner Behinderung geltend machen - dann kannst du auch versuchen eine Warmwassezusatzheizung zu beantragen. Letztendlich liegt das im Ermessen deines Rehaträgers. Wenn du so argumentierst, dann mach dich aber bitte vorher mit den Gegenargumenten deines Rehaträgers vertraut, denn die werden garantiert fragen, wie du einen Wagen bisher eisfrei bekommen hast.

(11) die gesundheitliche Begründung für eine Klimaanlage kann ich mir in deinem Fall nicht so vorstellen. Üblicherweise war die früher immer nur Schwerbehinderten mit Herz-/Kreislaufproblemen oder Lungenfunktionseinschränkungen vorbehalten. Warum brauchst du denn diese ? Begründe bitte mal ! Vielleicht finden wir dann zusammen mit anderen aus dem Forum hier eine stichhaltige Begründung.

(12) Sitzheizung und Tempomat dürften problemfrei zu beantragen sein. Schwierigkeiten gibt es z.B. bei Parksensoren! Dabei gibt es m.E. gute Gründe bei Wirbelsäulenproblemen, dass man sich nicht ausreichend in der Hüfte drehen kann um nach hinten zu schauen. Parksensoren gibt es ja heute üblicherweise schon mit einer optischen Anzeige entweder auf einem externen Monitor oder über das Radio. Bei meinem Antrag wurden Parksensoren abgelehnt, obwohl ich vorgetragen hatte, dass durch den E-rolli im Laderaum und den Rollstuhlkran die Sicht nach hinten beim Einparken behindert ist. Das würde gehen - und so wurde es abgelehnt. Ich habe die dann aus eigener Tasche bezahlt - schon weil ich von meinem Reha-Träger - einer Berufsgenossenschaft mit der Kfz-Hilfe und allen Sonderausstattungen allerbestens und zuvorkommend versorgt wurde.

 

(13) in deinem Fall könnte ich mir einen orthopädischen Sitz, ggf. elektrisch verstellbar vorstellen. Entweder als Sonderserienausstattung als behindertengerechte Ausstattung oder z.B. aus Zubehörlieferanten, wie z.B. Recaro. Könnte mir vorstellen, dass du da schon Anspruch drauf haben könntest. Eine Lordosenstütze wäre doch sehr empfehlenswert.

 

Diese Hinweise sind hier aber alle schon einmal in diesem Forum gegeben worden. Daher möchte ich dich an dieser Stelle gern auf die Sucher-Funktion hinweisen. Die gibt es auch hier und da kommst du mit Hilfe von Schlagwörtern zu früheren Beiträgen mit Antworten auf deine Fragen. Das soll jetzt kein Abwimmeln sein und natürlich verstehe ich wenn du dich mit den neuesten Infromationen versorgen möchtest. Bitte bedenke, dass ich hinsichtlich meines Wissens und meiner Antworten keine rechtlich verbindliche Auskünfte erteilen kann und darf. Insofern sind meine Auskünfte nur eigene Erfahrungen. Mir hat ein offenes Gespräch mit meinem Rehabetreuer stets geholfen.

Du merkst, dass es jede Menge Dinge rund um die Kfz-Hilfe gibt, die man besser VOR ANTRAGSTELLUNG klärt. bis hierher können wir dir helfen. Brauchst du mehr Hilfe, dann müßtest du uns genauer über deine gesundheitlichen Einschränkungen und Probleme beim Autofahren berichten.

Solltest du einen VW als Neuwagen kaufen, dann denke bitte unbedingt an den Abschluss einer Anschlussgarantie für das 3te und 4te Jahr nach Ablauf der Neuwagen-Garantie. Bei meinem Caddy kostete das 298 Euro i.V.m. dem Kaufvertrag für den Wagen später hätte die 350 Euro gekostet. Aber schau dich ruhig auch bei anderen Fahreugherstellern um. Ich habe die Erfahrung machen müssen, dass VW sich nicht sehr entgegenkommend zeigt, wenn man ständig Elektronikprobleme mit so einem Wagen hat. Die Kundenbetreuung ist dort sehr mangelhaft. Die gilt umsomehr, als dass du bei Inanspriuchnahme des Schwerbehindertenrabattes von VW keinen Kaufvertrag mit dem Händler schließt, sondern mit Volkswagen direkt. Davon kann ich leider nur schelchtes berichten und ich klage deshalb vorm Landgericht.

(14) überlege mal, ob du eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz hast, denn wenn du Probleme mit einem Neufahrzeug bekommst und die immer wieder kehren, dann wirst du den Wagen "wandeln" (rückabwickeln) wollen. Das kannst du niemals ohne Rechtsschutz bezahlen ! Das Risiko ist auch recht hoch ! Rechtsschutzversicherungen haben in Bezug auf den Vertragsrechtsschutz oft auch eine Wartezeit bis 8 Monate. In jedem Fall muss diese abgelaufen sein BEVOR du den Wagen kaufst. Kannst dich diesbezüglich auch mal an den ADAC wenden. Bedenke mal, dass ich die Probeme mit VW trotz der Neuwagen-Garantie und der Anschlussgarantie habe. Meinem Rehaträger sind die Hände leider gebunden und die können mir in dieser Sache nicht weiterhelfen. De facto habe ich einen VW-Caddy in der Garage, der aber nicht fahrtüchtig bzw. verkehrssicher ist. Das hat sich über zwei Jahre entwickelt und ich habe es gerade noch geschafft vor Ablauf der Neuwagen-Garantie Klage vorm Landgericht zu erheben. Verliere ich den Prozess stehe ich vor einem Haufen Schrott und kann noch Jahre warten bis mein Rehaträger evtl. mal wieder Kfz-Hilfe für ein neues Fahrzeug gewährt. Aber auch dann müßte man mir den Restwert des Wagens von dem Zuschuss abziehen und ich würde demnach nichts bekommen. Draufzahlen kann ich auch nicht mehr, da meine Rente nicht sooo hoch ist. Das Angesparte ist beim Neukauf des Caddys als Eigenanteil draufgegangen. Ich sitze also SCHACH aber dank meiner Rechtsschutz noch nicht SCHACH-MATT. Das kann dir zwar auch bei anderen Kfz-Herstellern passieren, aber dass VW sich so unkooperativ mir gegenüber verhält und ich den Caddy dringend brauche - das hätte ich von VW nie gedacht. Die Aussichten den Rechsstreit zu gewinnen sind aber sehr gut.

Das ist aber nun wirklich alles, was ich dir zu dem Thema schreiben kann. MAch dir am besten mal einen Ausdruck von diesem und den vorherígen Beiträgen und dann gehst du das alles mal in Ruhe mit einem Textmarker durch.

LG JoJoMS

Nachtrag :

Da deine bisherigen Fahrzeuge ja nicht bezuschußt wurden, kannst du ja rein theoretisch bereits jetzt einen Zuschuss beantragen. Besser ists aber, du bereitest dich entsprechend vor und sparst noch etwas für deinen Eigenanteil. Lass dich von dem Sicherungsübereignungsvertrag nicht erschrecken, das ist ein ganz normaler Vorgang, der dich praktisch nicht belastet.

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 10:38

Zitat:

(01) du mußt eine gültige Fahrerlaubnis haben - ansonsten muss man dafür kämpfen, dass du von jemandem in dem Wagen gefahren werden wirst. Ich gehe davon aus, dass bei dir erstgenannter Fall vorliegt.

Ich habe seit 5 Jahren einen Führerschein Klasse B mit Einschränkung 78 (Fahrzeug ohne Kupplungspedal).

Zitat:

(02) du mußt das Merkmal aG im Ausweis haben - Ausnahmen über die Arbeitsagentur sind mir nicht bekannt.

(03) dein Schwerbehindertenschein sollte noch eine ausreichende Mindestgültigkeit haben. Achtung : gerade bei jüngeren Schwerbehinderten muss man immer damit rechnen, dass das Versorgungsamt dir einen Gewöhnungseffekt an deine Erkrankung unterstellt - oder neutraler gesagt, einen solchen annimmt. Streicht man dir das aG wird es eng für deinen Antrag !

 

(4) bei Volkswagen mußte mein Ausweis noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben - das leiten die wohl daraus ab, dass man doert alle 6 Monate einen Schwerbehindertenrabatt bekommen kann. Also rechtzeitig verlängern lassen

Mein Schwerbehindertenausweis wurde 2010 erst verlängert und hat glaub ich noch ne Gültigkeit bis Oktober 2020. Die Merkmale sind g, aG, RF, H und B.

Zitat:

(06) nimmst du schwere Medikamente, die deine Verkehrstüchigkeit beeinflussen können, wie z.B. Betäubungsmittel welche ärztlich verordnet sind solltest du abklären ob ein TÜV-Gutachten über deine Verkehrstauglichkeit notwendig ist. Nur mal so am Rande : Vor einer Probefahrt mit einem Vorführwagen wird man dir ein Formular unter die Nase legen, wonach der Versicherungsschutz während der Probefahrt ausgeschlossen ist, wenn du nicht fahrtüchtig bist oder unter z.B. Btm-Medikamenten stehst. Da achte lieber drauf, was du unterschreibst. Sonst zahlst du am Ende im Falle eines Unfalles - auch wenn er dir auch so hätte passieren können.

Keine Medikamente

Zitat:

(07) du schreibst, dass du ein Automatikgetriebe benötigst! Versuche dies genehmigt zu bekommen - OHNE, DASS MAN DAFÜR EIN TÜV-GUTACHTEN ÜBER DIE NOTWENDIGKEIT EINES AUTOMATIKGETRIEBES VERLANGT ! Stellt der TÜV das fest, kommt es in der Regel seitens des Straßenverkehrsamtes zu einem Eintrag in den Führerschein wonach du dann nur noch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darfst.

Ich weiss ja nicht, ob du auch ohne Automatikgetriebe wirklich fahren kannst - wenn ja, dann beachte meinen Hinweis. Es kann ja sein, dass du mal ein Ersatzfahrzeug von der Werkstatt oder im Urlaub einen Leihwagen fahren mußt. Oder sei es das Auto der Eltern, der Geschwister, der Freundin oder oder oder. Haben die dann kein Autonatikgetriebe, DARFST du die nicht mehr fahren ! Das wäre dann der Tatbestand : "Führen eine Kraftfahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis". Das gibt nen dickes Knöllchen, Punkte und Fahrverbot. Dasgleiche gilt für alle anderen Leser hier, die spezielle Sonderumbauten im Fahrzeug haben, deren Notwendigkeit in den Führerschein eingetragen ist.

Da ich diesen Eintrag bereits habe und dies als ich FS gemacht habe per Attest bestätigt wurde, mach ich mir da wenig gedanken.

Zitat:

(08) rein vorsorglich würde ich mich im Internet nach Rechtsurteilen umschauen, wo man eine tägliche Fahrstrecke zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln angemessen zurücklegen kann. Das ist hier keine Frage des Komforts. Ich schreibe es dir auch nur hier auf, damit du dich in Bezug auf deinen Antrag präpariest. Nutze die Möglichkeiten des Internets ! Der Staat spart in deinem Fall gern 12-15.ooo Euro.

Ich habe schon versucht, über das Internet ne vernünftige Buslinie von Wallsbüll nach Harrislee und zurück zu suchen und das einzige, was ich da gefunden habe war eine mit einer Fahrzeit von 2 Stunden (was im Vergleich zu den 20 Minuten mit dem Auto für mich absolut inakzeptabel ist) und das auch nicht zu meinen Arbeitszeiten. Abgesehen davon mach ich auch nicht immer zur gleichen Zeit Feierabend, was sich mit einem Busfahrplan eh nur schwer verbinden lässt.

Zitat:

(09) in Bezug auf den Dieselmotor sehe ich Begründungsprobleme. Natürlich kennen wir hier alle die Rechnung für einen Dieselmotor. Die Kfz-Steuer fällt ja weg und den Dieselmotor möchtest du gern vom Rehaträger bezahlt haben. Bei deinem Anforderungsprofil, d.h. deinen gesundheitlichen Einschränkungen und dem Wunsch nach einem Kleinwagen wirst du keinen Grund finden, dass man dir den Dieselmotor bezahlt.

In meinem Fall war das anders: ich benötige ein Fahrzeug zum Transport meines sehr großen Elektrorollstuhls. In Frage kam da nur der Caddy und wegen der Größe der Maxi. Also wurden die Mehrkosten zum Maxi übernommen. Dann gab es den Caddy mit Direktschaltgetriebe nur in Verbindung mit einem Dieselmotor. Deshalb wurde auch die Mehrkosten für den Dieselmotor übernommen. Ein Grund, wonach du mit einem Diesel günstiger fährst, wird dein Rehaträger nicht akzeptieren.

Stellt sich mir jetzt die Frage, wie viel teurer ist ein Diesel im vergleich zu einem gleichwertigen Benziner. Mit meinem aktuellen Golf siehts so aus, dass ich etwa alle 2 bis 2 1/2 Wochen tanken muss bei 50 Litern. Bei 10 Cent unterschied wären das 5 € pro Füllung 5*26 wären etwas mehr als 100 € im Jahr. Muss ich mir mal raussuchen, in wie fern sich das lohnt. Wobei man natürlich auch bedenken muss, dass neue Fahrzeuge wesentlich weniger fressen als mein alter Golf.

Zitat:

(11) die gesundheitliche Begründung für eine Klimaanlage kann ich mir in deinem Fall nicht so vorstellen. Üblicherweise war die früher immer nur Schwerbehinderten mit Herz-/Kreislaufproblemen oder Lungenfunktionseinschränkungen vorbehalten. Warum brauchst du denn diese ? Begründe bitte mal ! Vielleicht finden wir dann zusammen mit anderen aus dem Forum hier eine stichhaltige Begründung.

Wenn ich mich auf der VW Seite nicht völlig verkuckt habe, dann müsste ein aktueller Golf eine Climatronic serienmäßig haben. An sonsten könnte ich wäre meine schwäche bei der Langzeitkonzentration, die sich vor allem im Sommer bemerkbar macht vlt. ein Grund.

Zitat:

(13) in deinem Fall könnte ich mir einen orthopädischen Sitz, ggf. elektrisch verstellbar vorstellen. Entweder als Sonderserienausstattung als behindertengerechte Ausstattung oder z.B. aus Zubehörlieferanten, wie z.B. Recaro. Könnte mir vorstellen, dass du da schon Anspruch drauf haben könntest. Eine Lordosenstütze wäre doch sehr empfehlenswert.

Kann man probieren ja, diese Stütze haben meine aktuellen Sitze auch allerdings sind sie nicht elektrisch verstellbar.

Zu meiner Behinderung: Spinabifida ist eine Fehlbildung der Wirbelsäule, die Lähmungserscheinungen bis hin zur Querschnittslähmung verursachen kann. Bei mir sind es Lähmungserscheinungen, die noch kurze Laufstrecken ermöglichen.

Dazu wurde ich vor knapp 9 Jahren an der Hüfte operiert (Dreifache Beckenosteotomie oder auch Tönnis-Osteotomie genannt).

Eine weitere Begleiterscheinung ist der Hydrocephalus, wegen dem ich eben auch diese Probleme bei der Langzeitkonzentration habe.

Hm - da hast du dir im Leben ja schon einiges eingehandelt. Du hast ja auch fast alle Merkzeichen im Ausweis, die man bekommen kann und da wundert mich, dass du nicht 100 % Schwerbehinderung hast. RF und H hat man bei mir nachträglich nicht anerkannt, obwohl ich analog Pflegestufe II habe und einen Pflegehelfer brauche. Aber gut - nicht meckern :-)

Du hast ja nun schon alle Fragen von mir beantwortet bekommen.

Beim Diesel argumentierst du noch in die falschle Richtung : es kommt nicht darauf an, dass du billig Autofahren kannst, sondern auf Sachargumente, dass es z.B. kein anderes Fahrzeug auf dem Markt gibt. Bei mir wäre noch ein Mercedes Viano in Frage gekommen, aber der wäre nochmal teurer geworden. Ich seh da noch Probleme in deinem Fall. Versuchen kannst es natürlich. Vermutlich wird man dir das aber in den Grundzuschuss von 9.500 Euro einrechnen und nicht oben drauf als behindertengerechte Zusatzausstattung zahlen. Vielleicht haben andere hier aber noch Argumente in deiner Richtung.

In Bezug auf die Klimaanlage argumentierst du schon ganz richtig mit der Langzeitkonzentration - das könnte klappen. Beim kleinsten Golf (den du jas erstmal zugrunde legen mußt) wirst du bestenfalls eine Climatic bekommen und keine Climatronic. Generell hast di noch ein Verständnisproblem : du gehst von einem Fahrzeug aus, das du gern haben möchtest - z.B. hinsichtlich der Motorisierung / kW-Stärke. Du müßtest aber mit dem kleinsten Modell rechnen, damit du die behindertengerechte Zusatzausstattung übernommen bekommst. Also 9.500 Euro für den kleinsten Wagen - plus Betrag X für die Klimaanlage - plus Betrag Y für die Sitzheizung - plus Betrag Z für Spezialsitze = Gesamtförderbetrag. Wählst du ein höher ausgestattetes Modell, dann ist eine Climatronic evtl. tatsächlich Serie, Sitzheizung und Sitz (ok schlechtes Beispiel) evtl. auch. Alles was zur serienmäßigen Grundausstattung gehört entfällt bei der Zuschussberechnung. Da verbirgt sich auch eine zusätzliche Falle bei Anschaffung eines Gebrauchtwagens : alles was schon in dem Wagen drin ist, wird für die Berechnung des Zuschusses für die behindertengerechte Zusatzausstattung nicht mehr angerechnet. Da ist natürlich ungünstig für dich. Deshalb empfehle ich dir nochmals wärmsten, eine offenes ehrliches Gespräch mit deinem Rehaberater zu führen ! Vorab solltest du dir darüber klar werden, was für ein Auto du im Endeffekt haben möchtest. Die Tücken habe ich dir nun alle aufgezeigt. Mag sein, dass es heute noch zuätzliche Beschränkungen gibt, von denen ich nichts weiss.

Die Beantragung einer Warmwasserzusatzheizung würde ich an deiner Stelle bei deinem Krankheitsbild probieren. Ebenso wie die Notwendigkeit eines elektrischen ergonomischen Fahrersitzes und auch einen Parkpiloten.

Üblicherweise wird ein Schwerbehindetenausweis für die Dauer von 5 Jahren verlängert. Den Ausweis kannst du zweimal verlängern und dann mußt du den neu beantragen. Kürzungen sind immer möglich - aber auch Erweiterungen wenn sich dein Krankheitsbild verschlechtert.

Mit dem Verweis auf andere Verkehrsmittel wollte ich dich natürlich nicht ärgern, sondern nur erreichen, dass du dich diesbezüglich schlau machst - auch was Sozialgerichtsurteile angeht. Und das habe ich ja teilweise erreicht : deine Argumentation und Sachinformation klingt jedenfalls glaubwürdig und überzeugend. Du mußt aber noch enger mit deinem Gesundheitszustand argumentieren. DAS ist nämlich der eigentliche Grund, warum die Kfz-Hilfe wohl bekommen wirst.

Anruf bei deinem Rehabetreur nicht vergessen, bevor du anfängst Wolkenkuckukshäuser baust! Dann alle erforderliche Unterlagen zusammensuchen und besorgen.

Liebe Grüße

JoJoMS

 

Themenstarteram 10. Februar 2011 um 10:23

Ich habe mich auf der VW Seite jetzt mal am Konfigurator probiert nur finde ich nirgendswo eine Wahlmöglichkeit zwischen Manuell und Automatik.

Das Einzige in der Richtung finde ich ganz am Anfang bei den Motoren, da steht einmal nur 5-Gang, 6-Gang und dann steht da einmal 7-Gang DSG. Ist die 7-Gang DSG die Automatik?

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