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Kratzer an der Stoßstange durch aufgerolltes Auto - Handbremse war nicht angezogen

Themenstarteram 4. November 2017 um 22:09

Hallo,

das hinter mir parkende Auto ist mir heute scheinbar aufgerollt und dabei wurde die hintere Stoßstange meines Autos zerkratzt. Ich habe die Polizei benachrichtigt. Die Handbremse war nicht angezogen. Als sie das Auto weggeschoben haben, um den Schaden anzusehen, ist das Auto wieder zurückgerollt. Der Halter wurde telefonisch ermittelt, kommt aber aus einem anderen Ort. Unfallbericht wurde erstellt - Unfall durch nicht gegen wegrollen gesichertes Fahrzeug.

Der Kratzer ist minimal 5 mm. Sieht aber nicht so aus, als ob er nur oberflächlich ist. Es muss bestimmt lackiert werden. Da das Auto erst gestern die erste Inspektion hinter sich hat und es sich um ein Leasingwagen handelt, möchte ich das ordnungsgemäß vom Vertragshändler in Stand gesetzt bekommen, um bei der Rückgabe nicht draufzuzahlen. Smart repair kommt für mich somit nicht in Frage.

Was sollte ich als nächstes tun? Muss ich warten bis sich der Schädiger irgendwann meldet? Kann ich das Auto in der Werkstatt begutachten lassen, ob noch irgendwelche nicht sichtbaren Schäden entstanden sind mit Kostenvoranschlag?

Was wenn der Schädiger sich gar nicht meldet?

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 5. November 2017 um 6:15

Klar, Scheisse wenn sowas passiert. Aber wer der Meinung ist ein Leasingfahrzeug 2 oder 3 Jahre durch die Gegend zu bewegen ohne auch nur einen Kratzer oder Steinschlag zu bekommen, der ist ein Traeumer. ;) Selbst wenn du das Auto wie ein rohes Ei behandelst, wird immer was dran kommen. Und wenn man eine schlechten Leasingvertrag hat, dann freuen die sich wie Bolle auf jede Ruecknahme. Denn dort wird dann erst Geld verdient.

Man kann das mit Smart oder mit Volllackierung machen. Beides wird man nicht mehr sehen. Das ist jedem selbst ueberlassen ob die Versicherung 100 Euro oder 1500 Euro blechen muss. Ich persoenlich finde das peinlich wie manche solche Lapalien aufpusten.

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Über Zentralruf der Versicherungen den Haftpflichtversicher ermitteln, dort den Schaden mit Kopie vom Polizeiprotokoll melden. Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt einholen und mit senden.

Auf dem Zettel von der Polizei steht auch der Zentralfur der Autoversicherer drauf. Ruf dort an, melde den Schaden und dann meldet sich die gegnerische Versicherung bei Dir. Verlange eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung für die beabsichtigte Werkstatt.

Themenstarteram 4. November 2017 um 23:32

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das werde ich so machen.

Zitat:

@mina88 schrieb am 4. November 2017 um 23:09:08 Uhr:

… Smart repair kommt für mich somit nicht in Frage.

Auch SmartRepair ist eine sach- und fachgerechte Reparatur eines 5 mm langen Kratzers. Wenn er danach nicht mehr zu sehen ist, kann er bei der Rückgabe auch nicht moniert werden.

Zitat:

Auch SmartRepair ist eine sach- und fachgerechte Reparatur eines 5 mm langen Kratzers. Wenn er danach nicht mehr zu sehen ist, kann er bei der Rückgabe auch nicht moniert werden.

Nichtsdestotrotz würde ich es komplett lackieren lassen. Selbst schuld, wenn derjenige sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellt.

Und wie willst du als Laie beurteilen, ob der nicht mehr sichtbar ist? Im passenden Licht und Winkel... der Experte weiß schließlich genau wo er schauen muss.

Wenn natürlich die Fachwerkstatt das anbietet, anstatt die komplette Stoßstange zu lackieren... was auch wieder größere Farbabweichungen zur Folge haben könnte, die dann zwar deutlich mehr auffallen, aber wegen der fachgerechten Reparatur natürlich den Wert nicht mindern. Welch Logik...

Ob das nicht sogar unter normale Gebrauchsspuren laufen könnte?

Als Leasingnehmer natürlich die einfachste Lösung wählen und gut.

am 5. November 2017 um 6:15

Klar, Scheisse wenn sowas passiert. Aber wer der Meinung ist ein Leasingfahrzeug 2 oder 3 Jahre durch die Gegend zu bewegen ohne auch nur einen Kratzer oder Steinschlag zu bekommen, der ist ein Traeumer. ;) Selbst wenn du das Auto wie ein rohes Ei behandelst, wird immer was dran kommen. Und wenn man eine schlechten Leasingvertrag hat, dann freuen die sich wie Bolle auf jede Ruecknahme. Denn dort wird dann erst Geld verdient.

Man kann das mit Smart oder mit Volllackierung machen. Beides wird man nicht mehr sehen. Das ist jedem selbst ueberlassen ob die Versicherung 100 Euro oder 1500 Euro blechen muss. Ich persoenlich finde das peinlich wie manche solche Lapalien aufpusten.

Ich hatte einen ähnlichen Fall an der vorderen Stoßstange. Für mich war es eine kleine Schramme. Bin trotzdem zur Werkstatt gefahren, um das checken zu lassen. Der beauftragte Gutachter hat mir dann mal die Schäden gezeigt, die für den Laien nicht erkennbar sind. Abweichungen der Spaltmaße, ein Sensor ohne Funktion...

 

Smart Repair kann gut gehen, falls es sicher ist, dass alles andere ok ist.

Also ordentlich reparieren lassen und du bist auf der sicheren Seite.

am 5. November 2017 um 7:57

Klar, ich verstehe auch das man bei den heutigen Plastikbombern genau hinschauen muss. Ist der ganze Plastiklipsscheiss auch kaputt, dann wird sowas selbstverstaendlich teuer. Auch ist es aergerlich wenn der Restwert bei der Rueckgabe des Leasingautos sinkt.

Die Entscheidng über den Reparaturweg trifft letztlich ohnehin die Leasinggesellschaft.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. November 2017 um 09:32:27 Uhr:

Die Entscheidng über den Reparaturweg trifft letztlich ohnehin die Leasinggesellschaft.

Die meisten Leasinggesellschaften wollen nur komplett und sorgfältig reparierte Autos zurückhaben, wenn der Vertrag endet. Dazwischen überlassen sie alles dem Leasingnehmer, denn der ist ihnen gegenüber in der Pflicht. Lediglich merkantilen Minderwert wollen sie direkt überwiesen haben. Oder eben den Erstattungsbetrag bei Totalschaden.

Deshalb wäre es nicht klug, einen anderen Reparaturweg einzuschlagen. Man liefe Gefahr, am Ende draufzuzahlen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. November 2017 um 09:32:27 Uhr:

Die Entscheidng über den Reparaturweg trifft letztlich ohnehin die Leasinggesellschaft.

Nö. Die Entscheidung trifft der Leasingnehmer. Er muss nur ein Fahrzeug im altersgemäßen Zustand abgeben und Raparturen mussen sach- und fachgerecht durchgeführt sein. Wo auch immer das durchgeführt wurde. Ob er das in einer ukrainischen Hinterhofwerkstatt oder im Herstellertempel reparieren lässt, ist allein seine Entscheidung.

Repariert er nicht, wird die Leasinggesellschaft bei der Rückgabe nach Gutachten abrechnen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. November 2017 um 14:29:08 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. November 2017 um 09:32:27 Uhr:

Die Entscheidng über den Reparaturweg trifft letztlich ohnehin die Leasinggesellschaft.

Nö. Die Entscheidung trifft der Leasingnehmer. Er muss nur ein Fahrzeug im altersgemäßen Zustand abgeben und Raparturen mussen sach- und fachgerecht durchgeführt sein. Wo auch immer das durchgeführt wurde. Ob er das in einer ukrainischen Hinterhofwerkstatt oder im Herstellertempel reparieren lässt, ist allein seine Entscheidung.

Repariert er nicht, wird die Leasinggesellschaft bei der Rückgabe nach Gutachten abrechnen.

Der Eigentümer hat also nichs zu sagen. Wenn Du meinst. :rolleyes:

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