1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Kratzer an Leasingfahrzeug

Kratzer an Leasingfahrzeug

Themenstarteram 7. September 2024 um 9:27

Hallo

Kurze Frage

Ich stehe kurz vor meinem allerersten Leasing und frage mich was ich tun sollte, wenn ich z.B. einen Kratzer am Auto feststellen sollte während der Laufzeit oder auch sonstige Schäden (Dellen oder whatever).

Fakt ist ja dass man damit nicht warten sollte bis zur Leasingrückgabe weil das teuer werden könnte.

Kann ich das Auto dann theoretisch einfach selbst reparieren lassen? Und muss ich bzw würdet ihr jeden kleinen Schaden und Reparatur gleich dem Leasinggeber mitteilen? Also würde ich dem sagen dass ich z.B. einen Kratzer ausgebessert habe?

Der Verkäufer meinte, Unfallschäden lässt man über die Versicherung bei einem Audi Partner beheben.

Aber darunter zählt ja ein Kratzer oder so nicht dazu?

Ähnliche Themen
9 Antworten

Das kommt drauf an, was im Vertrag steht und wie Risikobereit du bist.

In vielen Verträgen wird nur geschrieben, dass die Reparatur fachgerecht sein muss. Daher nehme ich bei der Versicherung z.B. immer die Werksattsteuerung dazu und spare darüber ein paar Euro. Bedeutet aber, dass mich die Versicherung im Schadenfall eher nicht in die Apotheke - äh Herstellerwerkstatt - schickt sondern zu einer freien Werkstatt.

Bei kleinen Dellen und Kratzern habe ich bislang selbst den Lackierer beauftragt und es bei der Rückgabe angegeben. War nie ein Problem. Waren aber auch Schäden, die man im Zweifel mit Minderwert hätte zurückgeben können.

Ich würde es lassen. Vor der rückgabe einmal durch die Waschanlage und durchsaugen und fertig. Kratzer werden im Gutachten dann auch über smartrepair oder minderwert gerechnet. Kommt in der Regel dann aufs gleiche raus. Wenn du Glück hast geht das ein oder andere als Gebrauchsspur durch. Einzig bei glanzgedrehten Felgen könnte man sich vor Rückgabe Gedanken über Reperatur/Austausch machen.

 

Unfallschäden natürlich so wie von deinem Händler gesagt, vollkommen richtig.

 

Themenstarteram 7. September 2024 um 9:48

Zitat:

@tehShawn schrieb am 7. September 2024 um 11:37:37 Uhr:

Ich würde es lassen. Vor der rückgabe einmal durch die Waschanlage und durchsaugen und fertig. Kratzer werden im Gutachten dann auch über smartrepair oder minderwert gerechnet. Kommt in der Regel dann aufs gleiche raus. Wenn du Glück hast geht das ein oder andere als Gebrauchsspur durch. Einzig bei glanzgedrehten Felgen könnte man sich vor Rückgabe Gedanken über Reperatur/Austausch machen.

Unfallschäden natürlich so wie von deinem Händler gesagt, vollkommen richtig.

Also lautet die Reihenfolge

1. Fahrzeug aufbereiten lassen (reinigen etc.)

2. evtl. eigenes Gutachten erstellen lassen?

3. Fahrzeug zurückgeben

Und falls ich über Spot repair oder so irgendwelche Dellen oder Kratzer beheben möchte, das vorher dem Verkäufer so Bescheid sagen? Und das hat keine Auswirkung auf den Restwert?

Der Gutachter prüft das Fahrzeug schon intensiv und entdeckt Schäden, die man selbst übersehen hat wie z.B. Minidellen, Mikrohagelschäden, Steinschlag auf der Windschutzscheibe etc..

Die Abrechnung ist in der Regel fair und billiger als man denkt. Ich nehme immer TK ohne SB und bin beim Gutachten dabei. So kann ich die Schäden nich schnell mit der Versicherung regulieren (waren bei uns Windschutzscheibe und Minihageldellen).

Bei kleiner Schäden würde ich nichts machen, wobei es hier auf die Art und Menge ankommt. Wie oben schon erwähnt werden solche Schäden als smart repair( war meistens 150 €) oder Minderwert berechnet. Hatte auch mal Schäden im Fachbetrieb per smart repaire selber repariert und bei der Rückgabe trotzdem zur Kasse gebeten mit jeweils 150 €. Daher lasse ich die bis zum Leasingende. Mann weiss ja auch nie, ob noch mehr dazu kommt

Zitat:

@Hernefan schrieb am 7. September 2024 um 11:52:45 Uhr:

Der Gutachter prüft das Fahrzeug schon intensiv und entdeckt Schäden, die man selbst übersehen hat wie z.B. Minidellen, Mikrohagelschäden, Steinschlag auf der Windschutzscheibe etc..

Die Abrechnung ist in der Regel fair und billiger als man denkt. Ich nehme immer TK ohne SB und bin beim Gutachten dabei. So kann ich die Schäden nich schnell mit der Versicherung regulieren (waren bei uns Windschutzscheibe und Minihageldellen).

Bei einem Leasingfahrzeug nimmt man TK....ja klar.

 

Lieber TE beim ADAC gibt's eine wunderbare Übersicht über das Thema Leasing...würde die Lektüre empfehlen bevor man sich über einzelne Kratzer hier hunderte Meinungen holt die einem im speziellen Falle eh nicht helfen.

 

Leasing ist nichts wovor man Angst haben muss. Wobei in der letzten Zeit bei Rückgabe vermehrt von Versuchen berichtet wird Kunden zu .... ein Rechtsschutz ist eventuell hilfreich.

 

Viel Erfolg beim ersten Leasing

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 7. September 2024 um 19:49:41 Uhr:

 

Bei einem Leasingfahrzeug nimmt man TK....ja klar.

So hat er das mit Sicherheit nicht gemeint. VK beinhaltet ja nun immer auch die TK, und da kann man den Selbstbehalt auf 0,- senken.

Er hat mit keiner Silbe gesagt, dass er keine VK für das Auto hat.

Viele Kratzer lassen sich auspolieren. Falls man es selbst nicht schafft, kann ein Aufbereiter zu angemessenen Preisen erstaunliche Ergebnisse erzielen.

Falls auspolieren nicht mehr möglich ist oder es es um Dellen handelt, würde ich nichts machen lassen, da Gutachter die Reparaturen häufig erkennen und dann möglicherweise als nicht fachgerecht einstufen. Dann zahlt man noch mal.

Ein besonderes Augenmerk sollte man bei einem Leasing- Fahrzeug auf die Felgen legen. Glanzgedrehte Felgen gelten im VW Konzern als nicht reparierbar und bei größeren Schäden wird der Neuwert berechnet.

Ich würde sagen: kommt auf den Kratzer an. Pauschal kann man da doch nix sagen

Deine Antwort
Ähnliche Themen