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Kratzer auf dem Auto vom Festival

Themenstarteram 27. Juli 2015 um 11:42

Hallo zusammen,

 

Ich war am Wochenende auf einem Festival mit meinem Auto.

Am Samstagmorgen hat dann die Unwetterzentrale eine Unwettermeldung ausgegeben mit Böen bis zu 110km/h.

Als die ersten Böen und Regen gegen 17.00 Uhr aufgezogen ist, haben wir uns in einem Zelt verkrochen für eine halbe Stunde.

Als es weniger wurde wollte ich kurz zum Auto und habe gesehen, dass der Heckscheibenwischer abgerissen war…er hing ganz traurig nach unten L

Ein freundliches Paar hat mir dann erzählt, dass ein kleines Zelt über den Platz geflogen sei und das den Scheibenwischer abgerissen hätte. Das corpus delicti sowie den Besitzer konnte ich allerdings nicht finden.

Naja, „Pech gehabt“ habe ich mir gedacht und mich wieder ins Zelt verzogen.

 

Eine Stunde später wurde uns dann von dem Sicherheitspersonal angeraten, dass wir das Zeltgelände verlassen sollten aufgrund der Sturmwarnungen.

Das haben wir dann gegen 18.30 Uhr auch gemacht und haben bei einem Bekannten übernachtet. Meinen Wagen musste ich stehen lassen, da ich bereits etwas getrunken hatte und der Platz des Weiteren schon sehr matschig war.

Am nächsten Morgen sind wir gegen 10.00 Uhr wieder auf dem Campingplatz aufgeschlagen.

Irgendwelche „Spaßvögel“ (konnte natürlich nicht herausfinden wer) hatten nun an dem Überrest des Heckscheibenwischers ein kleines Zelt angebunden (fester Knoten) und wollten es wohl wie einen Drachen steigen lassen (meine Vermutung). Jedenfalls hat dieses blöde Zelt vermutlich die ganze Nacht und den ganzen Morgen an der Heckklappe und der rechten Autoseite sowie dem Dach herumgescheuert, sodass alle diese Teile nun Kratzer von dem matschigen Zelt aufweisen.

Ganz ehrlich, welche Vollidioten machen sowas?

 

Mein Auto ist aufgrund des Alters und der hohen Laufleistung (Opel Corsa C von 2003 mit 180.000km) nicht mehr viel wert, aber der Pflegezustand war immer 1A und der Wagen stand immer gut da.

Der Corsa ist Teilkaso-versichert.

 

Könnt ihr einschätzen, ob ich diesen Schaden von der Versicherung ersetzt bekommen könnte? Oder ist das aussichtslos?

Eine Anzeige gegen unbekannt halte ich für aussichtslos bei einigen 1.000 Menschen auf dem Festival.

 

Über Antworten freue ich mich! Ich bin immer noch auf 180 wenn ich an die Geschichte denke.

 

Danke im Voraus!

 

 

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2015 um 18:10

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Juli 2015 um 20:09:14 Uhr:

Schön geschrieben.

Aber für wen soll sich daraus eine Haftung ergeben?

Betrugsanleitung für die Kaskoversicherung und dafür gab es immerhin schon einen grünen Daumen

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Ohne Vollkasko wird dir die Versicherung nix zahlen.

Es sei denn du findest denjenigen der dafür verantwortlich ist und kannst es ihm beweisen. Dann müsste der natürlich zahlen.

Das ist jetzt leider Pech und Dumm gelaufen zusammen.

Ich kann den Zustand deines Autos nicht beurteilen, aber häufig sieht es mit dem ganzen Dreck drauf schlimmer aus, als es ist.

Empfehlung meinerseits wäre eine Reinigung durchzuführen und zu polieren, vielleicht hast du ja Glück und es bleibt nicht viel übrig.

Die TK würde den durch den Sturm abgerissenen Heckwischer zahlen, aber wegen der SB ist das wohl uninteressant.

Der Rest liefe unter Vandalismus und den zahlt nur eine VK, wobei auch da die SB das Hindernis sein könnte.

Wenn dir viel an dem Auto liegt, dann fahr mal zu einem Smart-Repair Betrieb.

Vielleicht fällt denen etwas dazu ein.

Schadensmeldung: Sicherheitsdienst hat Personen in der Nacht so schnell wie möglich evakuiert. Persönliche Dinge konnten nicht gesichert werden. Körperliche Unversehrheit hatte höchste Priorität. Alle Personen hatten sofort das Festgelände zu räumen. Notstand. Aussage vom Sicherheitsdienst dazulegen. Irgendwer vom Veranstaltungsmanagement wird sicherlich ein Protokoll gemacht haben. In Abwesenheit: Fremdes Zelt weggeweht, am Scheibenwischer verhangen, hat durch den Sturm in der Nacht mehrmals über das Dach gescheuert. Als das Auto nächsten Tag so vorgefunden wurde, war das Zelt immer noch verhangen und verhedert. Foto beilegen? Man muss ja nicht sehen, dass Idioten mit Schleife die Strippe am Scheibenwischer festgezurrt hatten. Nur mitteilen, dass sich das Zelt mit Spannschnurr vom Wind verhedert hat und Zelt mit Schlamm über das Autodach geschliffen hat. Alles andere sind ja Deine subjektiven Eindrücke. Gutachter wird sicherlich feststellen, dass vorgefundener Schaden vom geschilderten Schadenshergang glaubhaft ist.

Schön geschrieben.

Aber für wen soll sich daraus eine Haftung ergeben?

am 27. Juli 2015 um 18:10

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Juli 2015 um 20:09:14 Uhr:

Schön geschrieben.

Aber für wen soll sich daraus eine Haftung ergeben?

Betrugsanleitung für die Kaskoversicherung und dafür gab es immerhin schon einen grünen Daumen

Ich frage mich nur, woher der TE definitiv weiß , dass ein Dritter das Zelt mit dem Wischer verknotet hat. Kann es nicht wirklich sein, dass die sturmbedingten Bewegungen der Auslöser war?

Nichts für Ungut, Klaus

Der TE hat einen versicherbaren Schaden wegen dem Unwetter, nicht, weil jemand aus Jucks ein Spannseil an den Wischer gebunden hat. Betrug wäre, ein nicht versichertes Fahrzeug jetzt neu zu versichern und auf das nächste Unwetter zu warten... um dann... Ist schon ein Unterschied.

Möglicherweise hat sich der Strick des Zelts ja auch selbst im Stum von 100km/h und mehr umwickelt. Haben wirr festhängende Zelte so an sich, sich im Wind zu drehen, zu winden und zu verknoten.

Genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.

Möchte den sehen, der bei den Windstärken ein Zelt festhalten und gleichzeitig anbinden kann.

Nun ja, aber ob ein Sturm feste Knoten macht ;)

Aber beim Parookaville soll alles möglich sein ;)

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Juli 2015 um 21:09:07 Uhr:

Nun ja, aber ob ein Sturm feste Knoten macht ;)

Aber beim Parookaville soll alles möglich sein ;)

Ich habe zu meinen aktiven Zeiten immer zu Gunsten des VN entschieden, wenn es auslegungsfähig war, ist aber heute nicht mehr so angesagt.

Themenstarteram 27. Juli 2015 um 19:26

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Juli 2015 um 20:26:49 Uhr:

Ich frage mich nur, woher der TE definitiv weiß , dass ein Dritter das Zelt mit dem Wischer verknotet hat. Kann es nicht wirklich sein, dass die sturmbedingten Bewegungen der Auslöser war?

Nichts für Ungut, Klaus

Naja, der Heckscheibenwischer war ja bereits abgerissen. Also gab es nur noch den kleinen "Pinöppel", der an der Heckscheibe rausguckte. Da drum war das Befestigungsseil des Zeltes mehrfach gewickelt....geknotet war er wohl eher nicht....hab mich schon so lange darüber aufgeregt, dass ich es gar nicht mehr genau weiß.

Konnte mir nur schwer vorstellen, dass das alleine durch den Wind passiert sein sollte, daher die Vermutung, dass das mutwillig gemacht wurde.

am 28. Juli 2015 um 6:54

Du raffst nicht den überdeutlichen Hinweis, dass du der Teilkasko erzählen sollst, dass das infolge des Sturms passiert ist und nicht mutwilliger Vandalismus vorliegt?

Versicherungsbetrug ist zwar Mode, aber deshalb trotzdem nicht empfehlenswert.

Zudem ist der zu regulierende Schaden vermutlich viel geringer als angenommen.

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