ForumW211
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Kratzer auf dem Kennzeichen durch TÜV, Sachbeschädigung?

Kratzer auf dem Kennzeichen durch TÜV, Sachbeschädigung?

Hallo an alle, welche sich Gedanken um ein zerkratztes Nummernschild machen.

 

Hier mal eine Frage, die bestimmt nicht leicht zu beantworten ist aber ab 2010 erscheinen dürfte:

 

"Der TÜV-Mensch hat beim entfernen der AU-Plakette mein Nummernschild zerkratzt. Muss er jetzt für den entstandenen Schaden bezahlen? Es ist ja eigentlich eine Sachbeschädigung an meinem Fahrzeug!"

 

Meine Antwort dazu - ein ganz klares JA

 

Ob er aus Versehen mit einem Werkzeug den Lack am Fahrzeug beschädigt oder beim Entfernen der AU-Plakette etwas verkratzt, ist in meinen Augen egal. Kratzer sind Kratzer.

 

Diese Kratzer verändern ja auch die Reflektionseigenschaften des Nummernschildes und entsprechen so also auch nicht mehr den Vorschriften.

 

Mir ist schon klar, dass ich mit diesem Beitrag die Gemüter erregen werde, aber wenn wir uns alle vorher darüber Gedanken machen, kommt dies vielleicht auch bei den zuständigen Stellen an und es wird über eine Lösung ohne Sachbeschädigung nachgedacht. Zum Beispiel der angesprochene Aufkleber über der AU-Plakette, mit der Erlaubnis, man dürfe gerne beide selber restlos entfernen.

 

Und nun viel Spaß bei der weiteren Diskussion ;)

 

MiReu

 

Beste Antwort im Thema

Hi,

also ich muss ehrlich sagen, dass mir das vollkommen egal ist, ob auf dem Nummernschild nach dem abkratzen der Plakette Kratzer sind oder nicht :-)

(Solange am Fzg. selbst nix beschädigt wird)

Die angesprochenen Refelektionseigenschaften des Schildes werden durch solch kleine Kratzer wohl eher nicht beeinträchtigt.

Es soll sich nun keiner persönlich angegriffen fühlen, aber ich würde sowas als "Erbsenzählerei" erachten. Wie gesagt... das ist MEINE PERSÖNLICHE Meinung.

ciao

Tweedle

49 weitere Antworten
Ähnliche Themen
49 Antworten

Hi,

also ich muss ehrlich sagen, dass mir das vollkommen egal ist, ob auf dem Nummernschild nach dem abkratzen der Plakette Kratzer sind oder nicht :-)

(Solange am Fzg. selbst nix beschädigt wird)

Die angesprochenen Refelektionseigenschaften des Schildes werden durch solch kleine Kratzer wohl eher nicht beeinträchtigt.

Es soll sich nun keiner persönlich angegriffen fühlen, aber ich würde sowas als "Erbsenzählerei" erachten. Wie gesagt... das ist MEINE PERSÖNLICHE Meinung.

ciao

Tweedle

am 25. Oktober 2009 um 13:17

Nun ja, Erbsenzähler hin oder her. Es ist ein teil des Fahrzeuges und es ist im Grunde eine Sachbeschädigung. Dabei ist es egal ob am Kennzeichen oder am Kotflügel. Das wäre eine Präzedenzfall.

Habe aber gelesen das der TÜV weiße Plaketten bereit hält um die Kratzer zu überdecken. Also ist man sich da selbst wohl nicht so einig.

Zitat:

Original geschrieben von Tweedle

Hi,

 

also ich muss ehrlich sagen, dass mir das vollkommen egal ist, ob auf dem Nummernschild nach dem abkratzen der Plakette Kratzer sind oder nicht :-)

(Solange am Fzg. selbst nix beschädigt wird)

 

Die angesprochenen Refelektionseigenschaften des Schildes werden durch solch kleine Kratzer wohl eher nicht beeinträchtigt.

 

Es soll sich nun keiner persönlich angegriffen fühlen, aber ich würde sowas als "Erbsenzählerei" erachten. Wie gesagt... das ist MEINE PERSÖNLICHE Meinung.

 

ciao

Tweedle

.

Diese Frage ist mir eigentlich auch erst eingefallen, nachdem ich dieses Thema gelesen hatte.

 

Ich hatte es eigentlich auch dort als Antwort geschrieben. Aber "Mitarbeiter" von MT waren der Meinung, man solle daraus doch ein eigenes Thema machen.

 

Mit Erbsenzählerei hat dies übrigens nichts zu tun - es ist eine persönliche Einstellung zu dem Thema "Wie gehen andere Menschen mit Dingen um, die ihnen nicht gehören?"

 

Ich erlebe es leider sehr oft, wie Menschen sich in einer "fremden Umgebung" benehmen - und wenn sie dann etwas beschädigen, ist es mein Taxi. Und deshalb bin ich auf dieses Thema auch nicht gut zu sprechen.

 

Gruß

 

MiReu

ist das dein ernst??? iis doch gestört. am besten vor gericht ziehen und in berufung gehen....

Hallo MiReu,

das was Du beschreibst hat mich mal fast eine Anzeige wegen Beleidigung gekostet.

Ich hollte auch mein Auto vom TÜVen beim freundlichen ab und bin fast aus der Hose gesprungen

wie ich meine Kennzeichen gesehen habe, die waren beide verkratzt weil ja die alten Stempel runter mussten, so die Begründung des Prüfers. Nachdem ich ihm dann gesagt habe was ich von ihm halte schritt auch schon der freundliche Servicemeister ein, mein Glück, um die Gemüter zu beruhigen.

Ich bekam vom freundlichen neue Schilder und seit dem stelle ich das Auto immer ohne HU und AU Stempel vor, die mache ich einen Abend zuvor selber ohne Beschädigungen am Schild ab.

Leider gibt es keine Möglichkeit den TÜV-Prüfer dafür zu belangen, in den AGB`s stehen solche Sachen drin und man erkennt diese an wenn man das Fahrzeug dann zum Termin HU-AU vorstellt.

Im kommenden Jahr gibt es dann Blindstempel, welche auch reflektierend sind und anstelle des AU-Stempels geklebt werden.

Zitat:

Original geschrieben von ROLL-OFF

 

Leider gibt es keine Möglichkeit den TÜV-Prüfer dafür zu belangen, in den AGB`s stehen solche Sachen drin und man erkennt diese an wenn man das Fahrzeug dann zum Termin HU-AU vorstellt.

.

Danke für diesen Hinweis :)

 

Dann kann ich den Prüfanstalten nur empfehlen diesen Abschnitt seeeeeeehr groß an die Einganstür bzw. Zufahrt zu hängen. Sonst könnte es nächstes Jahr wirklich zu "Handgreiflichkeiten" kommen :(

am 25. Oktober 2009 um 13:47

Ein Fall:

Ein Fahrzeug mit einer Anhängerkupplung drückt beim Einparken mit dem Kugelhals eine Delle in das Kennzeichen. Da ist ein neues Kennzeichen und in der Regel auch der Kennzeichenhalter fällig. Bei entfernen ist das sogar Fahrerflucht. So ist das hier in Deutschland.

ich dachte das kennzeichen wäre eigentum des staates?

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

ich dachte das kennzeichen wäre eigentum des staates?

Ist noch alles Gesund, deswegen bezahl ich das auch wa, demnächst kommen die vom neu gegründeten schwarz/gelben Verein noch vorbei und sagen zu mir gib mal Dein Auto weil ist ja schwarz und passt zu uns und überhaupt ist das alles hier unseres.

Wie kommst du denn auf die Idee. Es ist eine Urkunde aber diese ist schon Dein Eigentum.

Geldscheine und Münzen gehören dem Staat, der Wert ist Dir. Und jetzt bitte keine Diskusionen, das ist so.

ich bin kein rechtsexperte, wenn ich rechtlichen beistand brauche habe ich meinen anwalt, aber ich dachte dass die BRD eigentümer des kennzeichens ist, solange ein gültiger stempel aufgeklebt ist. besitzer bin ich jedoch.

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

ich bin kein rechtsexperte, wenn ich rechtlichen beistand brauche habe ich meinen anwalt, aber ich dachte dass die BRD eigentümer des kennzeichens ist, solange ein gültiger stempel aufgeklebt ist. besitzer bin ich jedoch.

Es ist auch ganz klar Dein Eigentum.

quelle?

Wenn Du jetzt von mir eine Quelle genannt haben möchtest wo steht das das Kennzeichen mir gehört, also ich der Eigentümer bin, dann sage ich Dir ich habe für denn Kennzeichensatz (vorne/hinten) einen Kaufbeleg und für die darauf befindlichen Stempel habe ich ebenfalls eine Quittung bekommen.

So und wenn jetzt jemand sagt das das Kennzeichen nicht meins ist dann soll er mir bitte den Gesetztestext raussuchen das dies nicht so ist, und mehr muß ich niemandem nachweisen, alles andere kommt einer Enteignung gleich.

Hast du eine Quelle die das Gegenteil feststellt?

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

quelle?

... meine Quittung vom " Schildermacher ", dass ich das Kennzeichen dort drucken ließ und bezahlt habe ( unabhängig des Rechtscharakters bzgl, Gestaltungs- und Anbringungsvorschriften, die ja vorgegeben sind ). Wenn das Kennzeichen entstempelt ist, kann ich es ja auch in die Tonne werfen oder mir an die Wand nageln.

Sollte es mir gestohlen werden, wird es mir als Eigentümer entsprechend auch von der Kasko ersetzt.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Kratzer auf dem Kennzeichen durch TÜV, Sachbeschädigung?