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Kratzer entfernen lassen vor Wechsel in die Teilkasko Versicheurng ???

Themenstarteram 10. April 2018 um 21:18

Hallo,

habe eine Frage.

Mein Auto Nissan Micra ist 10 Jahre alt, unfallfrei, fast ohne Schaden (von Kratzern abgesehen) und läuft immer noch auf Vollkasko. Ich würde jetzt gerne auf Teilkasko wechseln und stelle mir vorher folgende Fragen.

Das Auto hat einige von Fremden zugefügte Kratzer. Macht es Sinn diese Kratzer noch im Rahmen der Vollkasko Versicherung, vor dem Wechsel auf Teilkasko entfernen zu lassen?

Ändert sich dadurch die Schadenfreiheitsklasse und wenn ja, ist das ein Problem? Denn bei der Teilkasko Versicherung hat das ja ohnehin keine Relevanz.

Ich wäre für Eure Unterstützung sehr dankbar. Da ich mich in der Auto Materie aber wenig auskenne, bitte Dau gerecht erläutern. ;-)

Danke!!

Beste Antwort im Thema

Apropos Kratzer! ........bei der Eingangsfrage kann ich mich nur am Kopf kratzen......, sorry! :D

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In der VK sind Schäden, die man reguliert haben will, sehr zeitnah der Versicherung zu melden, sonst besteht kein Anspruch auf Regulierung. Unwahre Angaben fallen in dem Zusammenhang ggf. unter § 263 StGB.

Und je nach SF Klasse kann der Beitrag die VK niedriger sein als der für die TK.

Ist bei mir jedenfalls so,weshalb mein 15 Jahre alter e38 bis zum Schluss mit VK lief

Einfach mal durchrechnen

Mit der gewünschten Regulierung vor Wechsel hat Paul ja erläutert. Steht auch immer in den Vertragsbedingungen,dass Schäden unverzüglich der Versicherung zu melden sind.

 

Gruß M

Die Kratzer müssen auch von einem Schaden sein, ansonsten fällt die SB mehrfach an

Apropos Kratzer! ........bei der Eingangsfrage kann ich mich nur am Kopf kratzen......, sorry! :D

Am besten vorsorglich komplettes Auto durch die vk tauschen lassen.

am 11. April 2018 um 18:19

Und vor dem Fahrzeugverkauf dann auf jeden Fall den Steinschlag fiktiv abrechnen, bringt ~ 400 €.

Themenstarteram 13. April 2018 um 7:10

Danke für die ehrlich gemeinten Antwprten!

Die anderen Antworten, ich habe ja geschrieben, dass ich mich in der Materie wenig auskenne, aber wenn es Euch Spass macht - will ich kein Spielverderber sein. :-)

Ist zwar eine andere Frage, aber ein Kollege von mir meinte, dass die TKV niemals niedriger sein kann, als die VKV, weil die niedrigere Schadenfreiheitsklasse auch für die TKV gilt. Was ist denn richtig?

Nein, die SF gilt nur bei der VK. TK ist immer 100 %

Zitat:

@celica1992 schrieb am 13. April 2018 um 09:39:51 Uhr:

Nein, die SF gilt nur bei der VK. TK ist immer 100 %

Und das ist schon so seit ich Auto fahren darf.

Wenn Du es nicht glaubst ,rechne doch einfach mal bei einer Versicherung was durch und wähle nur TK aus. Dann wirst Du sehen,dass in dem Fall keine SF auswählen kannst.

Gruß m

noch mal zu den offenen Fragen, wenn du die Vollkasko in Anspruch nimmst wird der Vertrag gestuft zum Ende des Jahres. Wenn du vorher auf Teilkasko umstellst und diese über 1 Jahr versichert ist erfolgt die Anpasssung der Vollkasko bei erneuten Einschuss an die Haftpflichtklasse. Also somit erst mal kein Nachteil. Die Vollkasko hat ein Sfr während die Teilkasko wie oben beschrieben immer 100% ist. Bei sehr alten Verträgen kann es auch sein das somit die Vollkasko günstiger sein kann, als die Teilkasko.

Themenstarteram 14. April 2018 um 19:32

Hallo zusammen,

danke für die Infos.

Mein Kollege hat sich nun auch korrigiert, er hatte wohl falsche Informationen.

Damit sind auch alle meine Fragen beantwortet, ich werde nun noch Mal genau checken was die VK kostet mit Sfk kostet und dann die TK. Kann mich ja dann noch mal melden, ich Klarheit habe. ;-)

Danke!

Das ist aber nicht nur bei sehr Alten Verträgen der Fall, ich habe zum ersten Januar 2018 die Versicherung gewechselt weil ich bei gleicher Leistung über 50% Beitrag Einspare. Meine Alte Versicherung wurde jedes Jahr Teurer obwohl ich auf SF33 fahre und keinerlei Schäden hatte.

Beim Versicherungsvergleich kam dann heraus das es sich für mich nicht Lohnt auf Vollkasko zu Verzichten, ganz im Gegenteil, ohne VK also nur mit Teilkasko hätte ich mehr zahlen müssen als mit Vollkasko.

 

Als Versicherungsschutz habe ich Vollkasko mit 150,-€ SB und TK mit 0,-€ SB das ganze mit SF33

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