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Kratzer Frontschürze Leasingrückgabe

Themenstarteram 25. August 2020 um 8:20

Hallo,

Bin gestern mit meinem audi a3 am hohen Bordstein beim runterfahren mit der Frontschürze aufgesetzt. Unten sind leichte Kratzer und abschürfungen zu sehen.

Jedoch nur wenn man sich drunter legt.

Gilt sowas als normale Gebrauchsspuren oder wird das. Als Schaden behandelt?

Im leasingheft steht leider nichts dazu nur das kratzer am Unterboden als gebrauchsspuren gelten

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28 Antworten

Foto wäre hilfreich...

Themenstarteram 25. August 2020 um 8:42

Hallo.

Habe leider kein Foto gerade parat. Sieht ähnlich aus wie hier. Nur halt unten an der Frontschürze..

Also nur sichtbar wenn man sich drunter legt

Themenstarteram 25. August 2020 um 15:40

Keiner schon mal Erfahrungen bei sowas am Leasingende gehabt?

Schon mehrere, auch hochpreisige, Leasingfahrzeuge gehabt - Rückgabe mit im einen oder anderen Fall gleichen Kratzern unten: Es gab bei VW (Phaeton) oder BMW (immer 5er) nie Probleme.

Warst Du immer noch nicht wieder beim Auto um ein Foto zu machen?

Die Frage kann man ohne den Leasingvertrag en detail zu kennen eh schon nicht bzw. nur arg schwer beantworten und ohne aussagekräftiges eben noch viel schwieriger...

Schau halt nach was im Schadenskatalog von Audi ist. Wenn allerdings stark die Unterseite verkratzt ist, wirst Du die Wetminderung tragen müssen. Oder Du lässt diese mit Smart Repair machen. Für einen ähnlichen Schaden habe ich privat 300€ gezahlt. Vielleicht ist die Werminderung geringer...

Themenstarteram 25. August 2020 um 20:36

Hallo.

Bin leider noch nicht dazu gekommen da den ganzen Tag arbeiten...

Ich verstehe es nicht so ganz. Wertminderung bedeutet doch, dass der Verkäufer aufgrund eines Schadens am auto weniger Geld für das Auto bekommt wie ohne Schaden.

Kein potentieller Verkäufer legt sich auf den Boden und schaut ob der Unterboden oder die Schürze verkratzt ist. Oder sehe ich das falsch?

Im audi schadenskatalog wird der Unterboden erwähnt. Bei dekra z. B. Gar nicht

Nö, auf den Boden wird sich keiner legen. Der Gutachter/Sachverständige wird den Wagen mit der Hebebühne von unten begutachten für das Übergabeprotokoll.

Themenstarteram 26. August 2020 um 4:44

Du weißt sicher was ich meine? Ich rede davon dass kein potentieller Käufer sich auf den Boden legt und schaut wie der Unterboden aussieht

Ähem, doch, ich z.B.... neben Aufsetzern sind immer auch potenzielle Ölverluste, Manschettenrisse o.ä. bei Gebrauchtwagenkäufen von Relevanz... so pauschal "macht ja Keiner" kann "man" das also nicht sagen...

 

Ich werde das sogar bei meinem Leasing-Neufahrzeug machen nächste Woche, wer weiß wo und wie der Trucker die Fz. beladen oder umgeladen hat oder wo und wie der Händler die Fz. bis zur Abholung zwischenparkt. Wenn ich manchmal sehe, auf welchen Bordsteinen die Fahrzeuge zur besonderen Präsentation angeboten werden wird mir Angst und Bange...Am Ende zahlt der LN.

Themenstarteram 26. August 2020 um 5:37

Zitat:

@BulliKnulli schrieb am 26. August 2020 um 07:09:09 Uhr:

Ähem, doch, ich z.B.... neben Aufsetzern sind immer auch potenzielle Ölverluste, Manschettenrisse o.ä. bei Gebrauchtwagenkäufen von Relevanz... so pauschal "macht ja Keiner" kann "man" das also nicht sagen...

Ich werde das sogar bei meinem Leasing-Neufahrzeug machen nächste Woche, wer weiß wo und wie der Trucker die Fz. beladen oder umgeladen hat oder wo und wie der Händler die Fz. bis zur Abholung zwischenparkt. Wenn ich manchmal sehe, auf welchen Bordsteinen die Fahrzeuge zur besonderen Präsentation angeboten werden wird mir Angst und Bange...Am Ende zahlt der LN.

OK, DAS ist ein Argument. Aber es ist klar was ich meije oder? Reine Kratzer an der Frontschürze oder Unterboden stellen für mich keine wertminderung dar da die Schäden ja nicht mal sichtbar sind und auch keinen Einfluss auf den Rest haben.

Sonst noch jemand Erfahrungen? Bild kommt später

Was für dich eine Wertminderung darstellt, ist vollkommen egal. Der Katalog des Herstellers sagt die in Kombination mit dem Gutachter, was eine Wertminderung ist. Danach kannst du dich noch dazu äußern und eventuell einiges wegdiskutieren.

 

Ich hatte z.B. einen Vandalismusschaden auf beiden Türen der Fahrerseite und die Türen wurden in der Werkstatt des Betriebes der Rückgabe neu lackiert, getauscht, was auch immer. Daran hat der Gutachter drei Kratzer festgestellt, die ich zahlen sollte. Mein :) hat aber recht schnell eingelenkt, als ich ihm gesagt habe, dass der Wagen quasi bei denen aus der Werkstatt zum Gutachter ein Tor weiter gefahren wurde. Die musste ich dann nicht mehr bezahlen. Wertminderung besteht aber dennoch und trägt dann quasi der Händler.

Es kommt nicht darauf an welcher Meinung Du bist, sondern was der Leasinggeber im Schadenskatolog hat. Es kommt darauf an, was er darüber hinaus bereit ist zu akzeptieren. Vielleicht wird es ja nicht einmal beanstandet oder die Wertminderung wird nicht weitergegeben. Pauschale Antworten wird es keine geben und was bei Leasing A funktioniert hat, muss bei Leasing B nicht der gleiche Fall sein.

Und wie BulliKnulli hatte ich meinen Neuwagen auch auf die Hebebühne gestellt. Da würde ich es bei einem Gebrauchten erst recht machen um alle Kratzer dann zu beanstanden, um den Preis zu drücken.

Wie Mareisco geschrieben, entweder trägt der Händler dann die Wertminderung oder man gibt diese an den Leasingnehmer weiter. Vielleicht sind das dann im Abnahme-Protokoll 200€, und Dein Anteil 30-50% davon.

Mach mal ein Bild um zu sehen wie der Schaden wirklich ist.

Themenstarteram 26. August 2020 um 7:38

Zitat:

@Rick_008 schrieb am 26. August 2020 um 09:32:47 Uhr:

Es kommt nicht darauf an welcher Meinung Du bist, sondern was der Leasinggeber im Schadenskatolog hat. Es kommt darauf an, was er darüber hinaus bereit ist zu akzeptieren. Vielleicht wird es ja nicht einmal beanstandet oder die Wertminderung wird nicht weitergegeben. Pauschale Antworten wird es keine geben und was bei Leasing A funktioniert hat, muss bei Leasing B nicht der gleiche Fall sein.

Und wie BulliKnulli hatte ich meinen Neuwagen auch auf die Hebebühne gestellt. Da würde ich es bei einem Gebrauchten erst recht machen um alle Kratzer dann zu beanstanden, um den Preis zu drücken.

Wie Mareisco geschrieben, entweder trägt der Händler dann die Wertminderung oder man gibt diese an den Leasingnehmer weiter. Vielleicht sind das dann im Abnahme-Protokoll 200€, und Dein Anteil 30-50% davon.

Mach mal ein Bild um zu sehen wie der Schaden wirklich ist.

Danke für eure Antworten. Echt, ihr stellt den Wagen auf die hebebühne um nach Kratzern unten zu schauen? Ich würde es ja verstehen wenn irgendwie Öl etc auslaufen würde aber wieso stören euch die Kratzer unten so?

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