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Kratzer verursacht bei Privatzahlung auch Abzug der MWst

Themenstarteram 6. März 2012 um 10:44

Hallo habe einen Kratzer an einem Fahrzeug verursacht möchte den Schaden privat zahlen.

Der Geschädigte möchte mit MWst. da er vielleicht den Schaden irgendwann doch reparieren lassen will.

Fakt er hat mir lediglich einen Kostenvoranschlag über 700€ gegeben und möchte noch die Kosten für den Kostenvoranschlag von 40€. Ist das Rechtens?

Beste Antwort im Thema
am 6. März 2012 um 16:13

Es kommt hier im Forum immer auf die Fragestellung an:

 

Erkundigt sich ein Schädiger nach der 700 Euro teuren Beseitigung eines Lackkraters im Stoßfänger wird von Abzocke durch den Geschädigten gesprochen!

 

Erkundigt sich ein Geschädigter um die Kürzung zur Beseitigung eines Lackkratzer im Stoßfänger von 800 Euro auf 550 Euro durch die Versicherung, wird der Versicherer an den Pranger gestellt.

 

@TE

Melde den Schaden deinem Versicherer und lass diesen den Schaden prüfen und regulieren. Nach Abschluss der Regulierung kannst du den Schaden zum Erhalt deines Rabattes zurückzahlen. Die KVA-Gebühren wird dein Versicherer sicherlich bezahlen; da es sich aber um Schadenermittlungskosten handelt, dir aber nicht in Rechnung stellen. Bei der Schadenabwicklung durch deinen Versicherer "sparst" du zumindest diesen Betrag.

 

 

 

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mwst ist nur dann zu zahlen, wenn sie anfällt...ohne reparatur fällt sie nicht an, was nicht anfällt ist auch nicht zu zahlen!

die kosten des kva würde ich an deiner stelle übernehmen, denn der geschädigte hätte auch zu einem gutachter - zwecks kurzgutachten - fahren können, was um einiges teurer wäre...

 

alternativ: schaden über deine vers. abwickeln und dann zurückkaufen...

Moin,

 

für klingt das nach Abzocke. Melde den Schaden Deiner Versicherung und Zahle dann den Schaden an Deiner Versicherung zurück.

 

Von der Versicherung bekommt er nur den Nettobetrag abzüglich MWST (wenn er fiktiv abrechnen will) und die 40,- für KVA bekommt er auch nicht, er kann ja repaieren lassen. Wenn er repariert hat, dann bekommt er auch die MWST.

 

Und einen Kratzer kann man auch mit Smart Repair wegmachen lassen.

Ich vermute mal, er will sich das Geld in die Tasche stecken und dann den Kratzer beim Smart-Repair für 150,- wegmachen lassen.

 

am 6. März 2012 um 16:13

Es kommt hier im Forum immer auf die Fragestellung an:

 

Erkundigt sich ein Schädiger nach der 700 Euro teuren Beseitigung eines Lackkraters im Stoßfänger wird von Abzocke durch den Geschädigten gesprochen!

 

Erkundigt sich ein Geschädigter um die Kürzung zur Beseitigung eines Lackkratzer im Stoßfänger von 800 Euro auf 550 Euro durch die Versicherung, wird der Versicherer an den Pranger gestellt.

 

@TE

Melde den Schaden deinem Versicherer und lass diesen den Schaden prüfen und regulieren. Nach Abschluss der Regulierung kannst du den Schaden zum Erhalt deines Rabattes zurückzahlen. Die KVA-Gebühren wird dein Versicherer sicherlich bezahlen; da es sich aber um Schadenermittlungskosten handelt, dir aber nicht in Rechnung stellen. Bei der Schadenabwicklung durch deinen Versicherer "sparst" du zumindest diesen Betrag.

 

 

 

Biete ihm die Kosten ohne Mwst aber inklusive der 40€ an und weise ihn darauf hin, dass er bei der Abrechnung über die Versicherung weniger bekommen wird.

Dann hat er die Karotte vor der Nase, wenn du Glück hast, stimmt er zu. Ist im Moment ja reine Verhandlungssache zwischen euch beiden. Und er wird das Geld auf dem Konto dem reparierten Schaden vermutlich vorziehen und dann für 150€ ne Smartrepair machen.

lass den schaden über deine versicherung regulieren! teilweise ist die hochstufung günstiger, als wenn du hier alles bezahlst. ruf morgen deine versicherung an und lass dir ausrechnen, welche mehrbelastung du bei einem haftpflichtschaden hast. dein sachbearbeiter wird dich ordentlich beraten. du kannst dir sicher sein, dass deine versicherung dem geschädigten nur das zahlt, was ihm auch zusteht. mfg

am 7. März 2012 um 8:09

Zitat:

Original geschrieben von Torian

Biete ihm die Kosten ohne Mwst aber inklusive der 40€ an und weise ihn darauf hin, dass er bei der Abrechnung über die Versicherung weniger bekommen wird.

Warum sollte er da weniger bekommen? KVA abzüglich MwSt. bei fiktiver Abrechnung plus KVA-Kosten zahlt die genauso. Als Geschädigter hätte er auch zum Rechtsverdreher und Gutachter gehen können, der war doch schon nett und hat die günstigste Variante genommen.

Bin nach Corsadiesels Aussage davon ausgegangen, dass der KVA nicht erstattet wird, aber als Schadensermittlungskosten ist der natürlich an sich ersatzfähig. Versicherung könnte aber meckern, weil es KVA unverbindlich auch umsonst gegeben hätte. Nur würde ich es trotzdem wie von mir beschrieben machen, dann spart er wenigstens die Aufwandspauschale, die wird doch unabhängig von der Reparatur von der Versicherung gezahlt, oder?

Der KVA ist von der Gesamtsumme abzuziehen, da er bei einer Reparatur verechnet wird...

am 7. März 2012 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Von der Versicherung bekommt er nur den Nettobetrag abzüglich MWST (wenn er fiktiv abrechnen will) und die 40,- für KVA bekommt er auch nicht, er kann ja repaieren lassen.

Ultra-Netto, sozusagen ... :rolleyes::D

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

Der KVA ist von der Gesamtsumme abzuziehen, da er bei einer Reparatur verechnet wird...

Wird der vom Geschädigten für die Einholung eines KVA aufgewendete Betrag so auch dann "verrechnet", wenn tatsächlich gar nicht repariert wird?

Echt fundierte Beiträge hier......:rolleyes:

 

"Abziehen, hinzuzählen" man oh man.

 

Da fragt man sich wirklich ob der ein oder andere User hier das erste mal bei uns mitliest......:(

 

Hauptsache ich gebe meinen Senf dazu, auch wenn er noch so falsch ist.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hauptsache ich gebe meinen Senf dazu, auch wenn er noch so falsch ist.

da du ja alles besser weißt, schreib doch einfach was richtig ist - anstatt sinnlose offtopic-posts zu verfassen! :rolleyes:

am 7. März 2012 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Von der Versicherung bekommt er nur den Nettobetrag abzüglich MWST (wenn er fiktiv abrechnen will) und die 40,- für KVA bekommt er auch nicht, er kann ja repaieren lassen.

irgendwie haenge ich mit dieser aussage auch in den seilen ^^

das ist doch SO nicht richtig (sagt mein bauch :D )?

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm 

 

 

da du ja alles besser weißt, schreib doch einfach was richtig ist - anstatt sinnlose offtopic-posts zu verfassen! :rolleyes:

ausgerechnet du, der in so ziemlich allen (wichtigen) Foren Weisheiten und Ratschläge für Leben erteilt, kann beurteilen, was hier offtopic ist und was nicht?

 

LOL :)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Von der Versicherung bekommt er nur den Nettobetrag abzüglich MWST (wenn er fiktiv abrechnen will) und die 40,- für KVA bekommt er auch nicht, er kann ja repaieren lassen.

irgendwie haenge ich mit dieser aussage auch in den seilen ^^

das ist doch SO nicht richtig (sagt mein bauch :D )?

natürlich bekommt er die erstattet Harry.....

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