ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kreisverkehr - unlogische Regelung

Kreisverkehr - unlogische Regelung

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 13:50

Hallo zusammen,

Mich würde mal interessieren, warum das Betätigen des Blinkers unzulässig ist, bevor man in den Kreisverkehr einfährt. Meiner Meinung hätte das nur Vorteile. Die Wartenden an den nächsten Einmündungen könnten schneller einfahren und der Verkehrsfluss bliebe viel besser erhalten. Zudem gibt es auch viele kleine KVs, aus denen man (natürlich nur beim direkten Rechtsabbiegen) schon wieder raus ist, bevor man überhaupt effektiv blinken kann, dass es dem Wartenden eine große Hilfe wäre.

Wie seht ihr das? Wäre für mich eine echt sinnvolle Regel.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von debiler

... Wir drehen uns im Kreis.

Ja, das ist schon klar. Nun müssen wir nur noch festlegen, wann geblinkt wird :D.

129 weitere Antworten
Ähnliche Themen
129 Antworten

Es ist einfach nur unnötig, wozu blinken beim Einfahren was möchtest Du damit ankündigen ? Und wohin blinkst Du, rechts, links, Warnblinklicht ?

Zitat:

Die Wartenden an den nächsten Einmündungen könnten schneller einfahren

Warum fahren die langsamer ein wenn Du nicht blinkst ?!?

Zitat:

Zudem gibt es auch viele kleine KVs, aus denen man (natürlich nur beim direkten Rechtsabbiegen) schon wieder raus ist, bevor man überhaupt effektiv blinken kann

Dies ist die einzige Situation wo ich tatsächlich auch schon während des Einfahrens blinke, nur zeige ich damit nicht meine Absicht an Einzufahren in den Kreisverkehr, sondern das ich diesen verlassen möchte.

 

Was ich in Neuseeland und Australien immer beoabachtet hatte und was in meinen Augen wirklich sinnvoll ist:

(Ich hab das mal für den Rechtsverkehr abgeändert)

Nehme ich die erste Ausfahrt, blinkt man beim Einfahren rechts.

Nehme ich die zweite Ausfahrt, blinkt man überhaupt nicht.

Nehme ich die dritte Ausfahrt, blinkt man beim Einfahren links.

War das eventuell so gemeint vom TE?

Sonst macht blinken beim Einfahren in den Kreisel, ausser man nimmt die erste Ausfahrt, keinen Sinn.

Hallo TE,

warum sollte der Fahrtrichtungsanzeiger betätigt werden. Es geht doch nur zunächst in eine Richtung :D

Bein Herausfahren ist das doch auch klar, damit änderst Du Deine Fahrtrichtung, also blinken.

Mal abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften.

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 14:04

Ja hoppla, da habe ich doch tatsächlich wichtige Informationen unterschlagen. Ich meinte natürlich, dass ich den rechten Blinker vor dem Kreisverkehr setzen würde, wenn ich die Absicht hätte, diesen gleich an der ersten Ausfahrt wieder zu verlassen. Damit wäre nämlich den an dieser Ausfahrt auf mich wartenden VTs geholfen.

Straßenverkehrs-Ordnung VwV-StVO

Juni 2010

2.2.0 — Seite 35

§ 9a Kreisverkehr

(1) Ist an der Einmündung in einen

Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr)

unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet,

hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn

Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen

Kreisverkehr ist die Benutzung des

Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb

des Kreisverkehrs ist das Halten auf

der Fahrbahn verboten.

(2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs

darf nicht überfahren werden. Ausgenommen

davon sind Fahrzeuge, denen wegen

ihrer Abmessungen das Befahren des

Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit

ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden,

wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

ausgeschlossen ist.

Frage beantworttet? FETTGEDRUCKTES

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Nehme ich die erste Ausfahrt, blinkt man beim Einfahren rechts.

Nehme ich die zweite Ausfahrt, blinkt man überhaupt nicht.

Nehme ich die dritte Ausfahrt, blinkt man beim Einfahren links.

Coole Idee, aber woher weiß ich denn beim großen Kreisel wo derjenige eingefahren ist?

Warum sollte ich in den Kreisel rein blinken? Damit jeder weiß daß ich rechtsherum reinfahre?

Das wurde IMHO geändert, weil der Blinker an der erste Ausfahrt immer noch vom reinfahren geblinkt hat.

Wenn ich die erste Abfahrt raus will, nehm ich den Blinkerhebel beim einlenken mit, blinke also praktisch auch schon beim reinfahren, aber später würde ja auch nix mehr bringen. Ansonsten blinke ich immer erst auf höhe der vorherigen Abfahrt.

Gruß Metalhead

EDID:

Die Info hatte ich bei meinem Post noch nicht gelesen:

Zitat:

Original geschrieben von debiler

Ja hoppla, da habe ich doch tatsächlich wichtige Informationen unterschlagen. Ich meinte natürlich, dass ich den rechten Blinker vor dem Kreisverkehr setzen würde, wenn ich die Absicht hätte, diesen gleich an der ersten Ausfahrt wieder zu verlassen. Damit wäre nämlich den an dieser Ausfahrt auf mich wartenden VTs geholfen.

Dann sind wir ja quasi einer Meinung.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 14:07

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Straßenverkehrs-Ordnung VwV-StVO

Juni 2010

2.2.0 — Seite 35

§ 9a Kreisverkehr

(1) Ist an der Einmündung in einen

Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr)

unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet,

hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn

Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen

Kreisverkehr ist die Benutzung des

Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb

des Kreisverkehrs ist das Halten auf

der Fahrbahn verboten.

(2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs

darf nicht überfahren werden. Ausgenommen

davon sind Fahrzeuge, denen wegen

ihrer Abmessungen das Befahren des

Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit

ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden,

wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

ausgeschlossen ist.

Frage beantworttet? FETTGEDRUCKTES

Ich kenne die Regel, darum ging es mir aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Nehme ich die erste Ausfahrt, blinkt man beim Einfahren rechts.

Nehme ich die zweite Ausfahrt, blinkt man überhaupt nicht.

Nehme ich die dritte Ausfahrt, blinkt man beim Einfahren links.

Coole Idee, aber woher weiß ich denn beim großen Kreisel wo derjenige eingefahren ist?

Ganz klar! Das funktioniert nur bei kleinen bzw. übersichtlichen Kreiseln mit max. 4 Ausfahrten!

Da weiß aber jeder sofort, wo die anderen hinwollen!

@TE: Mach doch weiterhin so... mach ich auch! Ob das nicht erlaubt ist, ist mir in dem Fall egal, da es sinnvoll ist.

Der Paragraph will ja nur vermeiden, dass man rechts blinkt und dann nicht die erste Abfahrt nimmt. Das könnte natürlich zu Unfällen führen! :D

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

…b] Bei der Einfahrt in einen solchen

Kreisverkehr ist die Benutzung des

Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.…

Frage beantworttet? FETTGEDRUCKTES

Zitat:

Mich würde mal interessieren, warum das Betätigen des Blinkers unzulässig ist

Es wäre gut, wenn du die Frage vorher liest, bevor du ohne nachzudenken irgendwas ergoogelst und postest.

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Es ist einfach nur unnötig, wozu blinken beim Einfahren was möchtest Du damit ankündigen ? Und wohin blinkst Du, rechts, links, Warnblinklicht ?

Jaja, die Infos habe ich eben noch nachgereicht... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Die Wartenden an den nächsten Einmündungen könnten schneller einfahren

Warum fahren die langsamer ein wenn Du nicht blinkst ?!?

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Zudem gibt es auch viele kleine KVs, aus denen man (natürlich nur beim direkten Rechtsabbiegen) schon wieder raus ist, bevor man überhaupt effektiv blinken kann

Dies ist die einzige Situation wo ich tatsächlich auch schon während des Einfahrens blinke, nur zeige ich damit nicht meine Absicht an Einzufahren in den Kreisverkehr, sondern das ich diesen verlassen möchte.

Und genau diese Situation meinte ich.

Zitat:

Original geschrieben von debiler

Und genau diese Situation meinte ich.

Dann ist Blinken ja auch richtig, das Ausfahren aus dem Kreisverkehr soll ja angekündigt werden ;)

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von debiler

Und genau diese Situation meinte ich.

Dann ist Blinken ja auch richtig, das Ausfahren aus dem Kreisverkehr soll ja angekündigt werden ;)

Aber bereits vor dem Einfahren den Blinker zu setzen, ist eben laut §9a, Abs. (1) Stvo nicht zulässig. Und darüber ärgere ich mich, weil ich eben denen, die auf mich warten müssen, anzeigen möchte, dass sie gerne fahren können und mich dadurch nicht behindern.

Zitat:

Original geschrieben von debiler

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

 

Dann ist Blinken ja auch richtig, das Ausfahren aus dem Kreisverkehr soll ja angekündigt werden ;)

Aber bereits vor dem Einfahren den Blinker zu setzen, ist eben laut §9a, Abs. (1) Stvo nicht zulässig. Und darüber ärgere ich mich, weil ich eben denen, die auf mich warten müssen, anzeigen möchte, dass sie gerne fahren können und mich dadurch nicht behindern.

Es mag ja auf den ersten Blick unlogisch klingen wenn man rechts in einen Kreisverkehr abbiegt nicht rechts blinken zu dürfen

 

Ich denke aber der Gesezgeber hat hier aufgund der technischen Blinkerrückstellung mitgedacht, wenn man nämlich vor der Einfahrt in den Kreisverkehr blinkt schaltet sich der Blinker dann aus wenn man im Kreisverkehr links herum fährt.

 

Wer will denn im Kreisverkehr dann nochmals den Blinker setzen? kaum jemand denkt dann nochmal daran, und dann wissen die wartenden nämlich nicht das derjenige ausfahren will, weil der Blinker ausgegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von debiler

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Dann ist Blinken ja auch richtig, das Ausfahren aus dem Kreisverkehr soll ja angekündigt werden ;)

Aber bereits vor dem Einfahren den Blinker zu setzen, ist eben laut §9a, Abs. (1) Stvo nicht zulässig. Und darüber ärgere ich mich, weil ich eben denen, die auf mich warten müssen, anzeigen möchte, dass sie gerne fahren können und mich dadurch nicht behindern.

Du meinst StVO §8 Abs 1a ;)

Du kündigst mit dem Blinken ja in dieser Situation nicht die Einfahrt in den Kreisel an, sondern bereits das Abbiegen beim Ausfahren, und das Blinken beim Abbiegen ist im §9 der StVO geregelt: Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kreisverkehr - unlogische Regelung