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Kritische Situation bei Spurwechsel auf dreispurigen Fahrbahnen

Themenstarteram 8. Juni 2016 um 16:23

Ich habe mal eine Frage an die Experten, nachdem ich heute eine solche Situation hatte, die dank der guten Reaktion beider Verkehrsteilnehmer ohne Folgen blieb:

Folgende Situation:

Drei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung, Fahrzeug A fährt auf dem linken Fahrstreifen und Fahrzeug B (parallel) auf dem rechten Fahrstreifen. Beide Fahrzeuge wechseln verkehrsbedingt zeitgleich die Spur, Fahrzeug A nach rechts auf die mittlere Fahrspur, Fahrzeug B nach links auf die mittlere Fahrspur.

Sollte es in einem solchen Fall zur Berührung beider Fahrzeuge kommen und damit zu einem Unfall, wie wäre hier die Schuldfrage?

Vielen Dank und herzliche Grüße

Der Chaosmanager

Beste Antwort im Thema

Dann haben beide ein Problem:

Zitat:

§ 7 StVO

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

 

Da würde man sich den Schaden wohl teilen müssen.

Grüße vom Ostelch

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Dann haben beide ein Problem:

Zitat:

§ 7 StVO

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

 

Da würde man sich den Schaden wohl teilen müssen.

Grüße vom Ostelch

Wurde ja schon beantwortet, wobei solche kritischen Situationen nicht passieren sollten, außer die Blinkanlage fällt urplötzlich bei beiden Fahrzeugen aus.

Themenstarteram 8. Juni 2016 um 19:17

Zitat:

@IncOtto schrieb am 8. Juni 2016 um 18:32:16 Uhr:

Wurde ja schon beantwortet, wobei solche kritischen Situationen nicht passieren sollten, außer die Blinkanlage fällt urplötzlich bei beiden Fahrzeugen aus.

Danke für den Hinweis und meine Gratulation, dass Du nie in kritische Situationen im Straßenverkehr kommst.

Ich weiß, dass solche Situationen nicht passieren sollten, aber wenn man 60 tkm p. a. fährt, bleiben - zumindest in meinem Fall - manche kritische Situationen nicht aus.

Die Problematik der beschriebenen Situation ist, dass jeder der beiden auf eine freie Spur wechseln möchte, was sich beim obligatorischen Blick nach hinten auch bestätigt. Aber offenbar hat es bei anderen eine solche Situation nicht gegeben.

Trotzdem nochmals herzlichen Dank für den Hinweis.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 8. Juni 2016 um 19:20

Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. Juni 2016 um 18:29:19 Uhr:

Dann haben beide ein Problem:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. Juni 2016 um 18:29:19 Uhr:

Zitat:

§ 7 StVO

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

 

Da würde man sich den Schaden wohl teilen müssen.

Grüße vom Ostelch

Auch Dir ein Danke für den Hinweis ... dann liegt es offenbar doch an mir und meinem Gefährdungspotential ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Juni 2016 um 21:17:56 Uhr:

Zitat:

@IncOtto schrieb am 8. Juni 2016 um 18:32:16 Uhr:

Wurde ja schon beantwortet, wobei solche kritischen Situationen nicht passieren sollten, außer die Blinkanlage fällt urplötzlich bei beiden Fahrzeugen aus.

Danke für den Hinweis und meine Gratulation, dass Du nie in kritische Situationen im Straßenverkehr kommst.

Ich weiß, dass solche Situationen nicht passieren sollten, aber wenn man 60 tkm p. a. fährt, bleiben - zumindest in meinem Fall - manche kritische Situationen nicht aus.

Die Problematik der beschriebenen Situation ist, dass jeder der beiden auf eine freie Spur wechseln möchte, was sich beim obligatorischen Blick nach hinten auch bestätigt. Aber offenbar hat es bei anderen eine solche Situation nicht gegeben.

Trotzdem nochmals herzlichen Dank für den Hinweis.

Gruß

Der Chaosmanager

Doch, diese Situation kommt immer wieder mal vor. Was soll man aber anderes machen, als möglichst gut aufzupassen. Beide trifft die gleiche Verantwortung.

Grüße vom Ostelch

Wenn sich nicht aufklären lässt, wem nun welches Ausmaß an Verschulden anzulasten ist, dann wird es in dier Regel über die Betriebsgefahr 50/50 geteilt, wenn beide Fahrzeuge Pkw sind (gleiche Betriebsgefahr).

Solche Situationen sind nicht so sehr häufig, aber mir ist sowas auch schon passiert und glücklicherweise hat der jeweils andere VT auch noch reagiert, sodass es bislang ohne Schaden abging.

Ich denke mal schon, das sich die Schuld auf beide verteilt. Würde aber nicht behaupten, das dies generell 50/50 ausfällt.

Wird sicherlich auch davon abhängen, ob leicht versetzt gefahren wurde und inwieweit dabei der Vordere rechtzeitig geblinkt hat.

Auch wenn beide genau auf gleicher Höhe sind, dürfte es hier wohl mit eine Rolle spielen, wie zeitig der Spurwechsel angezeigt und wie abrupt/sanft dieser ausgeführt wurde. Haben beide rechtzeitig geblinkt und sanft gewechselt, tja, dann haben sie wohl in gemeinsamer Trautheit den entsprechenden Schulterblick ignoriert.

 

Die Berliner Stadtautobahn ist übrigens eine sehr gute Trainingsstrecke, um zu lernen, solche Situationen zu vermeiden. Da sind fast jeden Tag alle drei Spuren proppenvoll und die mittlere Spur ist nicht selten mal für ein paar Kilometertchen langsamer als die anderen beiden.

 

Bei der Schadensverteilung nach der Betriebsgefahr spielt das Verschulden eben keine Rolle. Das macht den Unterschied aus. Sind beide Fahrzeuge in der gleichen Gefahrenklasse einzuordnen, dann führt das zu 50/50.

Wann wer mit dem Blinken angefangen hat lässt sich im Nachhinein aber nicht mehr nachweisen...

Trotzdem ist rechtzeitiges Blinken (und nicht erst wenn man rüber zieht) die einzige Möglichkeit solche Situationen möglichst zu vermeiden.

Tja rein theoretisch darf so eine Situation gar nicht entstehen.

Zumindest bei freier Strecke.

Warum.

Nun Überholen muss man mit mindestens 10 bis 20km/h von Spur zu Spur.

Ergibt eine Mindestdifferenz von 20 bis 40km/h zwischen linker und der ganz rechten Spur.

Beide Zeitgleich "dürfte" es also so gar nicht geben.

Wie gesagt "dürfte";):(

Themenstarteram 8. Juni 2016 um 19:53

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 8. Juni 2016 um 21:38:27 Uhr:

tja, dann haben sie wohl in gemeinsamer Trautheit den entsprechenden Schulterblick ignoriert.

Der Schulterblick bringt im geschilderten Fall nichts - über die Schulter und im Rückspiegel sieht man eine freie Fahrspur.

Zitat:

Die Berliner Stadtautobahn ist übrigens eine sehr gute Trainingsstrecke, um zu lernen, solche Situationen zu vermeiden. Da sind fast jeden Tag alle drei Spuren proppenvoll und die mittlere Spur ist nicht selten mal für ein paar Kilometertchen langsamer als die anderen beiden.

Vermutlich habe ich den Fall nicht exakt genug geschildert. Ich sprach von einer freien mittleren Fahrspur und nicht von einer proppenvollen Stadtautobahn.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 8. Juni 2016 um 19:56

Zitat:

@krebsandi schrieb am 8. Juni 2016 um 21:51:52 Uhr:

Tja rein theoretisch darf so eine Situation gar nicht entstehen.

Zumindest bei freier Strecke.

Warum.

Nun Überholen muss man mit mindestens 10 bis 20km/h von Spur zu Spur.

Ergibt eine Mindestdifferenz von 20 bis 40km/h zwischen linker und der ganz rechten Spur.

Beide Zeitgleich "dürfte" es also so gar nicht geben.

Wie gesagt "dürfte";):(

Sorry, Du glaubst ernsthaft, dass auf einer dreispurigen Autobahn mit z. B. 120 km/h Tempolimit alle Autos brav auf der rechten Spur fahren?

Gruß

Der Chaosmanager

@krebsandi

Zeigt wieder einmal, das du die Verkehrspraxis und damit verbundene Situationen, gedanklich nicht nachvollziehen kannst. ;)

ein Armutszeugnis :D

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Juni 2016 um 21:53:48 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 8. Juni 2016 um 21:38:27 Uhr:

tja, dann haben sie wohl in gemeinsamer Trautheit den entsprechenden Schulterblick ignoriert.

Der Schulterblick bringt im geschilderten Fall nichts - über die Schulter und im Rückspiegel sieht man eine freie Fahrspur.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. Juni 2016 um 21:53:48 Uhr:

Zitat:

Die Berliner Stadtautobahn ist übrigens eine sehr gute Trainingsstrecke, um zu lernen, solche Situationen zu vermeiden. Da sind fast jeden Tag alle drei Spuren proppenvoll und die mittlere Spur ist nicht selten mal für ein paar Kilometertchen langsamer als die anderen beiden.

Vermutlich habe ich den Fall nicht exakt genug geschildert. Ich sprach von einer freien mittleren Fahrspur und nicht von einer proppenvollen Stadtautobahn.

Gruß

Der Chaosmanager

Auf der vollen Stadtautobahn bei relativ geringen Geschwindigkeitsunterschieden zwischen links und rechts und einer größeren Lücke auf der mittleren Fahrspur kommt es recht häufig zu solch unübersichtlichen Situationen. Wie auch immer ändert das nichts daran, dass beide sehr aufmerksam beim Spurwechsel sein müssen. Ich verstehe jetzt deine Reaktion nicht ganz. Was hast du denn als Antwort erwartet? Dass der von links einscherende das Vorrecht hat oder umgekehrt?

Grüße vom Ostelch

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