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Kühlerlüfter (Gewährleistung)

Themenstarteram 30. Juli 2010 um 6:28

Hallo liebe Forum Mitglieder ...habe vor 4 Monaten einen Mondeo Bj.2004 2.0 tdci 85 kw bei einen Fordhändler mit 1Jahr Gewährleistung gekauft.

Klima keine Funktion...war in Fordwerkstätte wo ich das Auto gekauft habe,die stellten fest ,daß der Kühlerlüfter sich nicht einschaltet.

Lüfter defekt....doch die sagten mir das der Lüfter nicht in Gewährleistung

ausgetauscht werden kann......Reparatur kostet ca.1000Euro.

hat mir nur einen Kulanzantrag gemacht,...20% auf die Reparaturkosten

 

Meine FRAGE: warum fällt der Lüfter nicht in die Gewährleistung nach 4 Monaten?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

lass dich vom Händler nicht einfach abspeisen!

1 jahr Gewährleistung bedeutet, dass der Händler innerhalb der ersten sechs Monate in der Pflicht ist nachzuweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Das wird ihm zu 99,99% nicht gelingen. Erst nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war, das ist genau so schwer bzw. unmöglich.

Da der Kauf erst 4 Monate her ist, hast du die besten Chancen.

Gebrauchtwagen Garantien werden von den Händlern gern vorgeschoben (die treten nur für Mängel an bestimmten Baugruppen eines Fahrzeuges ein, und können Teile wie Kühlkompressoren o.ä. ausschließen).

Diese Garantien muss man als Käufer, wenn man denn eine beim Kauf abgeschlossen, hat erst nach den vorgenannten sechs Monaten in Anspruch nehmen, falls es sich um ein Teil handelt, das von der Garantie eingeschlossen ist.

Also weise den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hin, deute an dass du einen Anwalt nehmen wirst, und er dessen Kosten dann auch zu tragen hat, falls er sich weiterhin weigert.

wofribe

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Das solltest Du auch die Gebrauchtwagenversicherung fragen, denn die müsste da doch eigentlich einspringen ?

Bei Gewährleistung bin ich nicht sicher. Könnte aber ein Fall für einen Anwalt sein, wenn Du im ADAC bist ist die Erstberatung kostenfrei und Du kannst entscheiden ob du das Mandat vergibst.

Das Problem wird sein das Du noch so viel wissen kannst, wenn die Werkstatt sich jetzt schon quer stellt wird die nicht auf den popeligen Kunden hören der mit "Ich hab aber im Internet gelesen" daher kommt. Da hilft nur Druck und bei 800€ Rest würde ICH den aufbauen. Ne KFZ Haftpflicht kostet fast nichts pro Jahr und lohnt sich genau für solche Fälle enorm. "Ihr wollt das nicht ? Ich lasse das durch einen Anwalt klären, vielen Dank".

Du meinst sicher eine Verkehrsrechtschutz... nicht eine KFZ Haftpflicht.

Selbstverständlich. Verdammt, peinlich :D. Kommt davon wenn man gerade aufsteht (Spätdienst) :( :D

Ja, genau und die sollte man auch besitzen... kostet nicht viel aber kann bei Ärger viel leisten

Hallo,

lass dich vom Händler nicht einfach abspeisen!

1 jahr Gewährleistung bedeutet, dass der Händler innerhalb der ersten sechs Monate in der Pflicht ist nachzuweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Das wird ihm zu 99,99% nicht gelingen. Erst nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war, das ist genau so schwer bzw. unmöglich.

Da der Kauf erst 4 Monate her ist, hast du die besten Chancen.

Gebrauchtwagen Garantien werden von den Händlern gern vorgeschoben (die treten nur für Mängel an bestimmten Baugruppen eines Fahrzeuges ein, und können Teile wie Kühlkompressoren o.ä. ausschließen).

Diese Garantien muss man als Käufer, wenn man denn eine beim Kauf abgeschlossen, hat erst nach den vorgenannten sechs Monaten in Anspruch nehmen, falls es sich um ein Teil handelt, das von der Garantie eingeschlossen ist.

Also weise den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hin, deute an dass du einen Anwalt nehmen wirst, und er dessen Kosten dann auch zu tragen hat, falls er sich weiterhin weigert.

wofribe

Hallo Hoemi 10,

zur Gewährleistung rate ich dir, den Versicherungstext (Punkt Versicherungsgegenstand) genau zu lesen. Dort muss beschrieben sein, ob der Lüfter versichert ist oder nicht. Leider keine große Hilfe. Aber zum Preis kann ich etwas sagen, falls du den Schaden bezahlen musst. Mein baugleicher Mondeo hat im Juni 2008 in einer autorisierten Fordwerkstatt einen neuen Kühlerlüfter kpl. bekommen. Original Ford-Rechnung 446,65 € Endpreis incl. Mehrwertsteuer und Montage. Wenn es nicht über Garantie laufen sollte, lasse dir anderweitige Angebote machen.

Gruß

Gevelsberg

am 30. Juli 2010 um 9:56

Moin,

bei mir ist vor ca einem monat auch die Klimaanlage kaputt gegangen.

Nur schein ich dabei mehr glüch zu haben, ich habe sofort im autohaus angerufen wo ich den wagen anfang März gekauft habe und nun wird mir eine komplett neue eingebaut. Die haben keine fragen gestellt wie, was, warum etc haben einfach nur gesagt kommen se rein wir bestellen die jetzt und tauschen sie aus.

Hier wird schon wieder Gewährleistung (gesetzliche Pflicht!) und Gebrauchtwagen-Garantie (freiwillige, meist kostenpflichtige Leistung des Herstellers/Händlers) durcheinandergeworfen.

Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun!

 

Zitat:

Original geschrieben von gevelsberg

Hallo Hoemi 10,

zur Gewährleistung rate ich dir, den Versicherungstext (Punkt Versicherungsgegenstand) genau zu lesen. Dort muss beschrieben sein, ob der Lüfter versichert ist oder nicht. Leider keine große Hilfe. Aber zum Preis kann ich etwas sagen, falls du den Schaden bezahlen musst. Mein baugleicher Mondeo hat im Juni 2008 in einer autorisierten Fordwerkstatt einen neuen Kühlerlüfter kpl. bekommen. Original Ford-Rechnung 446,65 € Endpreis incl. Mehrwertsteuer und Montage. Wenn es nicht über Garantie laufen sollte, lasse dir anderweitige Angebote machen.

Gruß

Gevelsberg

Richtig. Die Gewährleistung kann man sich hier ziemlich sicher abschminken weil die Klimaanlage ja offensichtlich 4 Monate lang funktionierte, also lag beim Kauf kein Mangel vor der möglicherweise erst jetzt zu Tage trat. Irgendwann geht halt mal was aufgrund von Verschleiss kaputt, das Auto ist immerhin 6 Jahre alt (wieviel km hat er denn gelaufen?), das liegt in der Natur der Sache.

Eine Gebrauchtwagengarantie ist wieder eine andere Baustelle, die geht üblicherweise über die Gewährleistung hinaus (sonst wäre sie ja witzlos), es können aber Bauteile ausgeschlossen sein. Eine Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers, also kann er auch die Bedingungen diktieren.

Gruss

Toenne

Zitat:

Original geschrieben von toenne

Richtig. Die Gewährleistung kann man sich hier ziemlich sicher abschminken weil die Klimaanlage ja offensichtlich 4 Monate lang funktionierte, also lag beim Kauf kein Mangel vor der möglicherweise erst jetzt zu Tage trat. [...]

Das ist aber Spekulation, denn hoemi10 schreibt leider nicht, ob die Klima überhaupt je funktioniert hat.

Wenn sie bis vor kurzem lief dann heißt das immer noch nicht das der Händler aus der Gewährleistung raus ist. Es wird in den ersten sechs Monaten grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Mangel schon im Augenblick des Kaufes angelegt war (also sich noch nicht gezeigt haben muss). Der Händler kann natürlich versuchen den Gegenbeweis anzutreten, in der Regel wird ihm das aber nicht gelingen.

Deswegen verkaufen die meisten Händler ja auch keine "alten" Autos, das Risiko ist ihnen zu hoch.

Wenn man nicht gerade einen dicken Steinschlag oder ähnliches als Ursache sieht, wird der Händler auf seine Kosten reparieren müssen. Wenn er das nicht freiwillig tut, dann muss vielleicht ein Anwalt dem Wunsch (und Recht) nachdruck verleihen, es geht ja immerhin um 1000Euro (Deswegen versucht ja auch der Händler sich raus zu reden)

Huhu....

1 jahr Gewährleistung bedeutet, dass der Händler innerhalb der ersten sechs Monate in der Pflicht ist nachzuweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Das wird ihm zu 99,99% nicht gelingen. Erst nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war, das ist genau so schwer bzw. unmöglich.

Da der Kauf erst 4 Monate her ist, hast du die besten Chancen.

Hier wird schon wieder Gewährleistung (gesetzliche Pflicht!) und Gebrauchtwagen-Garantie (freiwillige, meist kostenpflichtige Leistung des Herstellers/Händlers) durcheinandergeworfen.

Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun!

Beiden Aussagen ist nichts mehr hinzuzufügen.

Bei allen Defekten innerhalb der 6-Monatenfrist ist Gelassenheit angesagt.

Sollte der Händler daran interessiert sein weitere Kosten durch einen Rechtsanwalt auf sich zukommen zu lassen, dann viel Spaß.:cool:

Bei Defekten innerhalb der ersten 6 Monaten gehen Gerichte einheitlich von einer Vorschädigung aus !....ohne Wenn und Aber.

 

Lieben Gruß

:D

Zitat:

Bei Defekten innerhalb der ersten 6 Monaten gehen Gerichte einheitlich von einer Vorschädigung aus !....ohne Wenn und Aber.

Gewagte Aussage, da bitte ich doch um Links.

Gruss

Toenne

Themenstarteram 30. Juli 2010 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von wofribe

Hallo,

lass dich vom Händler nicht einfach abspeisen!

1 jahr Gewährleistung bedeutet, dass der Händler innerhalb der ersten sechs Monate in der Pflicht ist nachzuweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Das wird ihm zu 99,99% nicht gelingen. Erst nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war, das ist genau so schwer bzw. unmöglich.

Da der Kauf erst 4 Monate her ist, hast du die besten Chancen.

Gebrauchtwagen Garantien werden von den Händlern gern vorgeschoben (die treten nur für Mängel an bestimmten Baugruppen eines Fahrzeuges ein, und können Teile wie Kühlkompressoren o.ä. ausschließen).

Diese Garantien muss man als Käufer, wenn man denn eine beim Kauf abgeschlossen, hat erst nach den vorgenannten sechs Monaten in Anspruch nehmen, falls es sich um ein Teil handelt, das von der Garantie eingeschlossen ist.

Also weise den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hin, deute an dass du einen Anwalt nehmen wirst, und er dessen Kosten dann auch zu tragen hat, falls er sich weiterhin weigert.

wofribe

Themenstarteram 30. Juli 2010 um 14:28

Hallo danke für eure Antworten

habe heute ein Mail an die Geschäftsführung geschrieben und sie darauf

aufmerksam gemacht,daß SIE den Beweis erbringen müssen daß dieser Fehler bei Auslieferung nicht gegeben war. Sie sollen es nach gesetzlicher Gewährleistunspflicht kostenlos reparieren,da ich sonst meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehme und gegebenfalls eine Klage einleite.

muß noch hinzufügen daß ich das Auto schon vor 4 Wochen bei ihnen mit dem selben <Fehler zur Reparatur hatte.....es wurde nur eine Sicherung getauscht danach OK.jetzt nach 4 Wochen steht es wieder in der Werkstätte.

Bin schon gepannt auf die Antwort der Firmenleitung!

L.G

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