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Kühlwasserstutzen defekt

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 7. Mai 2015 um 13:58

In letzter Zeit musste ich jede Woche Kühlwasser nachfüllen. Jetzt steht mein 114er bei BMW mit der Diagnose das der Kühlwasserstutzen am Zylinder kaputt ist. Die Gesamtkosten der Reparatur belaufen sich auf 800€. Davon soll ich 200€ Zahlen! Der Rest ist laut dem Mitarbeiter durch Garantie/Kulanz gedeckt. Ich habe das Auto grad mal ein halbes Jahr und bin bei 40.000 km. Eigentlich seh ich überhaupt nicht ein auch nur einen einzigen Cent dafür zu bezahlen :O

Jetzt meine eigentliche Frage: Ist das so üblich bei BMW die Kunden so auszunehmen auch wenn mich überhaupt keine Schuld trifft und das Auto sogut wie neu ist?

Ich hatte heute nur kurz mit dem freundlichen telefoniert und kann das Auto voraussichtlich morgen repariert abholen. Wie die 200€ zustande kommen weis ich noch nicht genau das werde ich mir morgen erklären lassen genauso wie ich das kaputte Teil sehen will!

Beste Antwort im Thema

Dann ist das Fahrzeug leider aus der 2-jährigen BMW Gewährleistung raus und auch die Beweislast der Sachmängelhaftung ist nun bei dir, da mehr als 6 Monate ab Kauf vergangen sind. In diesem Fall ist nur noch die Kulanz von BMW für dich interessant, welche greifen kann. Und sie tut es mit 3/4 des Reparaturpreises.

Und ein Auto, welches schon älter als 2,5 Jahre ist, den 2-ten Besitzer schon hat und 40.000 km gelaufen ist, würde ich nicht mehr als "so gut wie neu" bezeichnen.

Ich möchte hier BMW auf keinen Fall gutreden. Du solltest ja auch noch mal mit denen verhandeln und die 200€ genau prüfen. Hoffe, dass du Erfolg hast und die komplette Reparatur bezahlt bekommst, jedoch sehe ich da keine Argumente welche du dafür bringen könntest.

Grüße

Tud

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Wenn du das Auto noch kein Jahr hast (ich nehme mal an, es handelt sich um einen gebrauchten bei der vorhandenen Laufleistung), sollte es eigentlich ganz klar im Rahmen der Sachmängelhaftung zu regeln sein.

https://www.adac.de/.../

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 14:45

Zitat:

@Redirion schrieb am 7. Mai 2015 um 16:19:03 Uhr:

Wenn du das Auto noch kein Jahr hast (ich nehme mal an, es handelt sich um einen gebrauchten bei der vorhandenen Laufleistung), sollte es eigentlich ganz klar im Rahmen der Sachmängelhaftung zu regeln sein.

https://www.adac.de/.../

Ja richtig hab ihn als gebraucht gekauft.

Danke für den Link. Allerdings steht da "Während die Sachmängelhaftung nur Mängel abdeckt, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, ist es bei einer Garantie üblicherweise egal, wann der Mangel aufgetreten ist."

Ich versteh das so das diese Sachmängelhaftung nur greift wenn der Schaden eben schon beim Kauf vorhanden war. Ob es so war weis ich aber nicht da der Schaden anfangs ja so klein sein könnte das es nicht auffällt bzw nur sehr wenig Kühlwasser verloren ging ohne das ich es merkte.

Allerdings muss ja irgendwie schon ein Materialfehler von Anfang an da gewesen sein oder? Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen das dieses Teil so früh (oder überhaupt) kaputt geht. Also deshalb meinst du Mängel gabs schon beim Kauf?

Zitat:

@Bmwlol schrieb am 7. Mai 2015 um 16:45:24 Uhr:

 

Ich versteh das so das diese Sachmängelhaftung nur greift wenn der Schaden eben schon beim Kauf vorhanden war.

Das verstehst du auch richtig. Die Sache ist aber die, dass die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim (gewerblichen) Verkäufer liegt. Danach liegt sie bei dir. Hast du also das Auto weniger als 6 Monate ist es nicht mehr dein Problem das zu beweisen.

Zitat Wikipedia:

Zitat:

Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Wie alt ist das Fahrzeug denn überhaupt? EZ? Älter als 2 Jahre?

Grüße

Tud

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 15:33

Erstzulassung September 2012. Auf mich zugelassen seit Oktober 2014. Also der Kauf ist leider knapp über den 6 Monaten drüber..

Dann ist das Fahrzeug leider aus der 2-jährigen BMW Gewährleistung raus und auch die Beweislast der Sachmängelhaftung ist nun bei dir, da mehr als 6 Monate ab Kauf vergangen sind. In diesem Fall ist nur noch die Kulanz von BMW für dich interessant, welche greifen kann. Und sie tut es mit 3/4 des Reparaturpreises.

Und ein Auto, welches schon älter als 2,5 Jahre ist, den 2-ten Besitzer schon hat und 40.000 km gelaufen ist, würde ich nicht mehr als "so gut wie neu" bezeichnen.

Ich möchte hier BMW auf keinen Fall gutreden. Du solltest ja auch noch mal mit denen verhandeln und die 200€ genau prüfen. Hoffe, dass du Erfolg hast und die komplette Reparatur bezahlt bekommst, jedoch sehe ich da keine Argumente welche du dafür bringen könntest.

Grüße

Tud

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 16:26

Okay danke, also so lang ich nicht beweisen kann das, dass Teil schon beim kauf mangelhaft war siehts "schlecht" für mich aus. In Anführungszeichen weil es rechtlich gesehen mit 3/4 Kulanz doch relativ gut aussieht... Ich würde das auch einfach hinnehmen ohne zu jammern wenn es ein Verschleißteil wär oder der Schaden meine Schuld sein könnte. Und für so einen Schaden ist das Auto dieser Marke meiner Meinung nach noch zu neu deswegen "so gut wie neu". Dazu kommt noch das wenn ich nur einen Monat früher gekommen wär wären die in Beweispflicht und nicht ich. Deshalb finde ich ist 3/4 Kulanz immer noch zu wenig.

Naja bleibt mir nur nochmal zu verhandeln zu Blechen oder zu nem Anwalt zu gehen wobei ich keine Ahnung hab wie ich oder der irgendetwas beweisen will (ich hab beim Kauf mir nicht den kühlwasserstutzen angeschaut und fotografiert :D)

am 7. Mai 2015 um 17:21

Zitat:

@Bmwlol schrieb am 7. Mai 2015 um 18:26:54 Uhr:

Dazu kommt noch das wenn ich nur einen Monat früher gekommen wär wären die in Beweispflicht und nicht ich. Deshalb finde ich ist 3/4 Kulanz immer noch zu wenig.

Blöde Sache. Allerdings finde ich 3/4 extrem kulant! Rechtlich müssten sie garnichts übernehmen. Denn, wenn auch knapp, die sechs Monate sind nunmal vorüber. In Zukunft wünsche ich dir mehr Glück mit dem Auto! :)

Zitat:

@Bmwlol schrieb am 7. Mai 2015 um 17:33:19 Uhr:

Erstzulassung September 2012. Auf mich zugelassen seit Oktober 2014. Also der Kauf ist leider knapp über den 6 Monaten drüber..

Die 6 Monate sind sehr knapp verstrichen. Nunja ich denke wenn du es geschickt anstellst und etwas Druck machst, wird sich dein Händler in diesem Falle wirklich nicht auf deine Beweistlast berufen. Kommt auch drauf an wie die bisherige Kundenbindung so war und vielleicht sein wird. Der Lage nach kommst Du mir nicht als dortiger "Stammkunde" rüber oder dass dein Papa sich dort einen M6 bestellen will ... sonst wär das anders gelaufen ;-)

Dem Beweis des ersten Anscheins nach besteht der Fehler schon länger. Kannst Du das irgendwie untermauern? Seit wann musst Du Kühlwasser nachfüllen? Gibt es dafür irgendenwelche Zeugen, Aufzeichnungen, Fotos oder Belege (zum Beispiel Belege über gekauftes Kühlmittel etc.)

Die Frage ist nur, wie weit man das ganze treiben will. Juristisch sehe ich durchaus Chancen.

Soweit mein Tipp, keine Rechtsberatung, obwohl ich im juristischen Bereich aktiv bin :-)

Die Frage ist auch, seit wievielen Wochen/Monaten du das Problem schon beobachtest und ob du vielleicht direkt beim ersten festellen noch innderhalb der ersten 6 Monate gewesen wärest.

Gruß, Sascha

Zitat:

@Bmwlol schrieb am 7. Mai 2015 um 18:26:54 Uhr:

Ich würde das auch einfach hinnehmen ohne zu jammern wenn es ein Verschleißteil wär oder der Schaden meine Schuld sein könnte.

Du vergleichst deinen Fall immer mit dem Fall Verschleißteil und dem Fall eigenes Verschulden. Aber das ist nicht richtig. In den beiden Fällen würde BMW nie irgendetwas übernehmen. Weder in der Garantiezeit noch in der Gewährleistung (auch in den ersten 6 Monaten nicht), noch in der Kulanz.

Diese Sachmängelhaftungen, Kulanzen und Garantien beziehen sich immer auf Teile welche keine Verschleißteile sind und ohne dein Verschulden kaputt gegangen sind. Von dem her trifft die Kulanz genau auf deinen Fall zu (kein Verschleißteil und kein eigenes Verschulden). Deswegen wird das auch so schwer werden mMn. mit den 200€

 

Zitat:

@spohl schrieb am 8. Mai 2015 um 10:23:37 Uhr:

Die Frage ist auch, seit wievielen Wochen/Monaten du das Problem schon beobachtest und ob du vielleicht direkt beim ersten festellen noch innderhalb der ersten 6 Monate gewesen wärest.

Das ist irrelevant und würde rechtlich nichts bringen, denn auch wenn der TE irgendwie beweisen kann, dass er den Schaden z.B. 2 Monate nach dem Kauf (also innerhalb der ersten 6 Monate) entdeckt hat würde er nicht viel erreichen und das Ganze würde wieder auf die Kulanz von BMW hinauslaufen. Denn die Sachmängelhaftung deckt nur Schäden (Mängel), welche bei der Übergabe (Kauf) schon vorhanden waren. 2, 3 oder 4 Monate (auch wenn innerhalb der ersten 6 Monate) sind nicht die Übergabezeit leider. Deswegen bringt es nichts nach 6 Monaten und mehr zu sagen, dass man ja den Schaden schon im 4-ten Monat entdeckt hat.

Grüße

Tud

am 8. Mai 2015 um 12:27

Einzige Chance die ich sehe:

Man hat es schon vor Ablauf der 6 Monate reklamiert im Sinne von angesprochen beim Händler.

Der sagt dann (ggfs. nachdem mal Kühlflüssigkeit nachgekippt wurde) man solle es mal weiter beobachten.

In dem Fall wurde der Mangel schon frühzeitig reklamiert. Das müsste natürlich z.B. in Form eines Werkstattauftrags nachweisbar sein.

Das ist natürlich richtig. In dem Fall müsste die Sachmängelhaftung mit Beweislast beim Verkäufer greifen.

Themenstarteram 8. Mai 2015 um 18:19

Also:

Das Autohaus kam mir noch etwas entgegen ich zahlte jetzt 150€ und gut ist.

Auch weil ich keine Lust hatte auf weiteren Stress.

Dennoch bin ich etwas enttäuscht über die Qualität vielleicht sollte man bei nem 1er nicht zu viel erwarten oder ich hatte einfach Pech.

Danke euch allen!

am 8. Mai 2015 um 18:58

Mach Dir mal Gedanken wegen Qualität. Mein 5er hat genauso Kinderkrankheiten die ins Geld gehen wie davor mein 3er.

Der letzte stressfreie war mein alter 7er und davor die alten 5er und 3er mit Saugmotor.

Alles ab Bj. 1998 hat bei mir irgendwas gehabt aber in Summe war es den Spaß wert und auch nicht unerwartet für das jeweilige Alter. Nur weil ein Bimmer im Vergleich teurer ist als ein Opel & Co ist er nicht automatisch frei von Fehlern auch wenn man das manchmal bei einigen für BMW eher peinlichen Fehlern erwarten können sollte.

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