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Kündigt die Versicherung mir?

Themenstarteram 7. März 2014 um 20:51

Hallo zusammen,

 

mein Problem ist folgendes. Bei meinem Auto ist die Scheibe gerissen.

Normalerweise kein Problem das über die Versicheung laufen zu lassen.

 

Allerdings hatte ich schon 2 große Schäden über die Versicherung

laufen lassen. 1. Schaden 2010 = 30.000 € (Neupreisersatz)

2. Schaden 2013 = 5000 € 

 

Jetzt überlege ich die Scheibe komplett selbst zu bezahlen um nicht das

Risiko einzugehen von der Versicherung gekündigt zu werden.

 

Meint ihr das wäre geschickt? Oder glaubt er es wäre kein Ding

das über die Versicherung laufen zu lassen?

 

Danke für eure Erfahrungen und Meinungen.

 

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2014 um 20:59

Kann man pauschal überhaupt nicht beantworten.

Es kommt auf die gesamte Renta an, die du bei der Versicherung hast.

Bist du dort Vollkunde mit dem restlichen Kompositgeschäft auch, dann werden sie dich wahrscheinlich nicht kündigen.

Ist es der einzige Vertrag den du dort hast und es evtl. auch noch ein Direktanbieter, dann ist die Wahrscheinlichkeit gegeben.

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18 Antworten
am 7. März 2014 um 20:59

Kann man pauschal überhaupt nicht beantworten.

Es kommt auf die gesamte Renta an, die du bei der Versicherung hast.

Bist du dort Vollkunde mit dem restlichen Kompositgeschäft auch, dann werden sie dich wahrscheinlich nicht kündigen.

Ist es der einzige Vertrag den du dort hast und es evtl. auch noch ein Direktanbieter, dann ist die Wahrscheinlichkeit gegeben.

Also ich würde die Frage des TE bei der eigenen Versicherung stellen.

Wie Talker55 richtig ausgeführt hat kommt es darauf an, wie und wie lange jemand versichert ist.

Wir bekamen ab einer gewissen Schadenhäufigkeit sogenannte Statistikbögen.

Ich habe mir daraufhin den Gesambeitrag aller Versicherungen und der Schäden des VN der letzten 5 Jahre angesehen und dann entschieden.

Klaus

Was die User vor mir geschrieben haben ist alles richtig.

 

Ggf wird auch nur eine Vertragssanierung mit höherer SB bei gleichen Beitrag in Erwegung gezogen, man weiß es aber nicht, die Versicherer sind unterschiedlich in den Maßnahmen.

 

Hallo,

an deiner Stelle würde ich mir überlegen, ob das nicht auch ohne die Versicherung gut und günstig geht.

In der Bucht gibt es diverse Anbieter, die das für wenig mehr als die übliche SB anbieten.

Kommt natürlich darauf an, ob in deiner Gegend einer davon ist.

Der Versicherung würde ich vorsichtshalber dann auch keinerlei Mitteilung machen.

Liebe Grüße

Herbert

Wieso wechselt man die Versicherung nicht zum Jahreswechsel, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich den nächsten Schaden einreichen soll?

Zitat:

Original geschrieben von Adokk

Wieso wechselt man die Versicherung nicht zum Jahreswechsel, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich den nächsten Schaden einreichen soll?

Weil die, bei den Vorschäden, bestimmt nicht billiger wird.

Wieso sollten sich die Vorschäden auf die Prämie der neuen Versicherung negativ auswirken?

Vorrausgesetz es Bestand kein Rabattschutz oder Rabattretter.

am 8. März 2014 um 20:25

Weil man bei einer neuen Versicherung angeben muss, ob in einem Gewissen zeitruam bereits Schäden beim Vorversicherer eingereicht wurden?

Das nennt man wohl Risikominimierung.

Zitat:

Original geschrieben von Adokk

Wieso sollten sich die Vorschäden auf die Prämie der neuen Versicherung negativ auswirken?

...

Keine Versicherung ist verpflichtet, eine Kaskoversicherung anzubieten und davon würde bei dieser Schadenbilanz vermutlich Gebrauch gemacht.

Jede Versicherung versucht Risiken zu minimieren oder zumindest eine dem Risiko angemessene Prämie zu erheben.

Zitat:

Original geschrieben von Jlaebbischer

Weil man bei einer neuen Versicherung angeben muss, ob in einem Gewissen zeitruam bereits Schäden beim Vorversicherer eingereicht wurden?

Das nennt man wohl Risikominimierung.

Hab ich noch nie auf einem Antrag gesehen....

Mir ist nur bekannt, dass eine SF Abfrage beim Vorversicherer statt findet. Aber ich selber muss nichts angeben.

Auch spielt die Höhe der 2 Vorschäden keine Rolle.

Der TE kann trotz der 2 Vorschäden in der VK immer noch SF Jahre haben und wird somit bei so gut wie jeder Versicherung genommen.

Und wenn sie genommen werden, dann zur normalen regulären Prämie.

Dass die Versicherung also wegen der Vorschäden teurer wird, kann nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von Adokk

Zitat:

Original geschrieben von Jlaebbischer

Weil man bei einer neuen Versicherung angeben muss, ob in einem Gewissen zeitruam bereits Schäden beim Vorversicherer eingereicht wurden?

 

Das nennt man wohl Risikominimierung.

Hab ich noch nie auf einem Antrag gesehen....

Schon mal ein Antrag richtig angesehen "Fragen zur Vorversicherung" ?

 

Mir ist nur bekannt, dass eine SF Abfrage beim Vorversicherer statt findet. Aber ich selber muss nichts angeben.

Vorvertragliche Anzeigepflicht.

 

Auch spielt die Höhe der 2 Vorschäden keine Rolle.

Bei einigen Versicherern schon, die nehmen nicht mal Jemanden mit einem Vorschaden.

 

Der TE kann trotz der 2 Vorschäden in der VK immer noch SF Jahre haben und wird somit bei so gut wie jeder Versicherung genommen.

Aber nicht, wenn der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat.

 

Und wenn sie genommen werden, dann zur normalen regulären Prämie.

Dass die Versicherung also wegen der Vorschäden teurer wird, kann nicht sein.

Es könnte sein, dass der Versicherer eine "Abwehrprämie" macht, damit der Kunde wo anders hingeht, weil der Versicherer ihn aus bekannten Gründen nicht haben will.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von Adokk

 

Hab ich noch nie auf einem Antrag gesehen....

Schon mal ein Antrag richtig angesehen "Fragen zur Vorversicherung" ?

Da gebe ich meinen Vorversicherer an und die Vertragsnummer. Aber keine Schäden.

Mir ist nur bekannt, dass eine SF Abfrage beim Vorversicherer statt findet. Aber ich selber muss nichts angeben.

Vorvertragliche Anzeigepflicht.

Wird nicht danach gefragt. Also ist auch nichts anzugeben.

Auch spielt die Höhe der 2 Vorschäden keine Rolle.

Bei einigen Versicherern schon, die nehmen nicht mal Jemanden mit einem Vorschaden.

Mag durchaus sein. Ist aber nicht die Regel.

Der TE kann trotz der 2 Vorschäden in der VK immer noch SF Jahre haben und wird somit bei so gut wie jeder Versicherung genommen.

Aber nicht, wenn der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat.

Hat er aber nicht.

Und wenn sie genommen werden, dann zur normalen regulären Prämie.

Dass die Versicherung also wegen der Vorschäden teurer wird, kann nicht sein.

Es könnte sein, dass der Versicherer eine "Abwehrprämie" macht, damit der Kunde wo anders hingeht, weil der Versicherer ihn aus bekannten Gründen nicht haben will.

Hab ich noch nie gesehen. Welcher Versicherer macht das konkret?

Zitat:

Original geschrieben von Adokk

Hab ich noch nie gesehen. Welcher Versicherer macht das konkret?

Man stellt einen Antrag und bekommt danach entweder eine Versicherungsbestätigung oder aber eine Absage.

Was dazwischen passiert, das heißt welche Recherchen, das liegt im Ermessen der Versicherung.

Bei Onlineversicherungen werden einige Überprüfungen, z. B. Bonitätsprüfung, sogar sekundenschnell durchgeführt, so dass man schon beim Antrag u. U. abgewiesen oder an einen Mitarbeiter verwiesen wird.

Hallo, seit wann wird ein TK-Schaden (Scheibe) an die neue Versicherung gemeldet.

Meiner Meinung nach, wird wenn er jetzt wechseln könnte, die SF für 2014 durch den Versicherer an den neuen gemeldet.

Das die Schäden melden, die bereits zurückgestuft sind, hab ich bis jetzt noch nicht gesehen.

Oder melden die jetzt den Schadensverlauf der letzten Jahre an den neuen Versicherer???

Im KFZ-Antrag wird nicht nach Vorschäden gefragt.

Grüße

Klaus

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