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Kündigung der Versicherung nicht möglich?

Themenstarteram 1. Juni 2021 um 18:41

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich war verheiratet und das Auto ist über meine Frau versichert.

Wir leben in Scheidung und Sie ist aus dem Haushalt.

Das Trennungsjahr ist rum.Ich wollte die Versicherung kündigen.

Von der Vesicherung und laut Rechtsanwalt gab es ein klares Nein.

Wie kann es sein das das Auto über eine Person versichert ist welche gar nicht hier wohnt?

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23 Antworten

Dann melde das Auto doch ab

Wohnortwechsel bedingt doch keinen Anspruch auf vorzeitige Kündigung...! Warum auch?

Wer ist Halter und wer VN?

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 1. Juni 2021 um 21:09:19 Uhr:

Wohnortwechsel bedingt doch keinen Anspruch auf vorzeitige Kündigung...! Warum auch?

eben! Außerdem: wenn der Vertrag auf die Ehefrau läuft, muss SIE kündigen. Wo kommen wir denn da hin, wenn jemand einfach mal nach Gusto die Verträge eines anderen kündigen könnte?

Ok, VN ist die EX. Wer ist Halter? Wer Eigentümer?

Wenn Du der Halter des Fahrzeugs bis, dann erstmal abmelden! Wenn Du das Fahrzeug täglich benötigst, dann melde es auf eine andere Person, vielleicht Geschwister oder Elternteil, an und versichere ( möglichst bei einer anderen Versicherung) es auf Dich und nach Ablauf der mindest Versicherungslaufzeit meldest Du das Fahrzeug auf Dich um!

Wer den Fahrzeugschein, Brief und die Schilder hat, kann das Fahrzeug ummelden.

Wenn du den SF von deiner Ex möchtest, solltest du das erst mit der Versicherung klären

Zitat:

@Trauth schrieb am 1. Juni 2021 um 20:41:47 Uhr:

Von der Vesicherung und laut Rechtsanwalt gab es ein klares Nein.

Dein Anwalt sollte dir doch beantworten können, was zu tun ist.

Rechtlich kann der Anwalt hier gar nichts beraten. Er hat keine Zulassung als Versicherungsberater. Hier ist ja auch die Rechtsberatung nicht erlaubt. Hat bloß noch keiner bemerkt.

Ironie muss schon gekennzeichnet werden... ansonsten bestelle ich schon mal Popcorn :)

Das pöhse P-Wort ,autsch

@Trauth

Wer ist denn nun Halter, wer Eigentümer und wer hat ZB1 und 2 des Hobels?

Wenn Deine EX nur noch VN ist, soll's Dir doch egal sein,wenn sie die Beiträge nicht mehr zahlen sollte, wird der Halter irgendwann Post vom LK bekommen und kann sich dann um eine neue Versicherung bemühen.

Versicherungspflichtig ist der Halter, Zahlungspflichtig an die Versicherung der VN.

Wo der VN wohnt spielt überhaupt keine Rolle.

Wenn der VN im Ausland wohnt, schon

Dann hätte die Versicherung die Ex nicht als VN akzeptiert.

Wenn sie zum Zeitpunkt des Abschlusses noch in D gewohnt hat schon

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