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Kündigung einer Rechtsschutz-Versicherung
Hi,
meine Freundin hat voriges Jahr im November Ihre Rechtsschutz fristgemäß gekündigt ! ..... im April kam von der A****z eine Zahlungsforderung bzw. Mahnung !
sie hat darauf die Vers. nochmals angeschrieben und auf das Kündigungsschreiben vom November verwiesen !
vorige Woche kam ein Schreiben von einem Inkasso-Büro diesbezüglich !
kann es sein ,das die Versicherung es nicht akzeptiert ,weil damals vergessen wurde die : VS Nummer mit hin zuschreiben ?
oder ist es nur pure Willkür mancher Versicherungen ?
Gruß
Rob
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von robinhood
viel Arbeit ist keine Entschuldigung für irgendwelche eventuelle "Schlampereien" ...
Aber wer hat denn bei der Kündigung "geschlampt" ? Die Versicherung oder wer anderes ?
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von robinhood
Hi,
meine Freundin hat voriges Jahr im November Ihre Rechtsschutz fristgemäß gekündigt ! ..... im April kam von der A****z eine Zahlungsforderung bzw. Mahnung !
sie hat darauf die Vers. nochmals angeschrieben und auf das Kündigungsschreiben vom November verwiesen !
vorige Woche kam ein Schreiben von einem Inkasso-Büro diesbezüglich !
kann es sein ,das die Versicherung es nicht akzeptiert ,weil damals vergessen wurde die : VS Nummer mit hin zuschreiben ?
oder ist es nur pure Willkür mancher Versicherungen ?
Gruß
Rob
Servus!
Es ist sicherlich keine Willkür, auch kann ich mir nicht vorstellen, daß die A*****z Deine Freundin nicht aus dem Vertrag lassen will...
Vllt. hat der Versicherer nur keine Kündigung erhalten?!?
Hat denn Deine Freundin eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Gruß
weflydus
...der nicht einmal ansatzweise bei der A*****z arbeitet...
Hi,
nein, hat bis heute keine Bestätigung bekommen !!
denke mal mal , das jetzt die Vers. nichts mehr damit zu tun hat ,weil sich ja nun das Inkasso eingeschaltet hat.
die Kündigung wurde auch nicht per Einschreiben geschickt ,sondern persöhnlich in den Briefkasten geworfen ( 3 Zeugen ) waren dabei ,..... sie hatte bloß damals ca. 80m von der Agentur gewohnt.
und mit der "Willkür" würde ich vorsichtig spaßen , habe es selber vor einem Jahr erlebt , da war die Angelegenheit fast ähnlich .... bis es vor Gericht ging ( allerdings war ich nicht Arroganz versichert ) *fg* .... habe aber als SIEGER den Raum verlassen damals.
kennst ja bestimmt auch den Spruch : die Banken und Versicherungen sind alle gleich, sie wollen nur dein bestes !! .... dein Geld !
Gruß
Rob
Rob
Also ganz ehrlich... wenn man irgendeinen Vertrag schriftlich kündigt, dann fordert man doch immer eine Kündigungsbestätigung an.
Und wenn diese nicht nach einer gewissen Zeit kommt, dann fragt man doch mal nach und wartet nicht über ein halbes Jahr
Gerade, wenn du, wie du sagst, da schon schlechte Erfahrungen gemacht hast.
Hi,
normal ist es nicht ,das man sowas anfordert ! und wenn ,dann um 200% sicher zu sein.
es ist Aufgabe der Agentur bzw. des Unternehmen eine Empfangsbestätigung zu versenden , denn schon hier trennt sich die Spreu vom Weizen ! in punkto fair oder unfar bzw. seriös / unseriös etc.
zum Glück hab ich mir angewöhnt eine Kopie zu machen ,von jedem Schreiben, was an Ämter , Behörden , Unternehmen usw. geht , in dem Fall auch bei meiner Freundin ... und hoffe ,das es iher auch hilft.
aber wie schon oben erwähnt , denke mal nicht ,das es an der fehlenden VS-Nummer lag , oder ?
Rob
Zitat:
Original geschrieben von robinhood
zum Glück hab ich mir angewöhnt eine Kopie zu machen ,von jedem Schreiben, was an Ämter , Behörden , Unternehmen usw. geht , in dem Fall auch bei meiner Freundin ... und hoffe ,das es iher auch hilft.
Das wäre praktisch, dann kann jeder nach verstreichen der Kündigungsfrist behaupten:
Schau mal, hab hier doch eine Kopie.
Von daher wird eine reine Kopie welche du mit Word etc. auch rückwirkend erstellen kannst, dir nicht wirklich weiterhelfen.
Du benötigst immer eine Bestätigung der Kündigung, mir ist bisher noch keine Versicherung untergekommen die mir bei Kündigung keine zukommen lassen hat.
Steht doch bestimmt auch in den AGB, wie eine Kündigung durchzuführen ist, und worauf geachtet werden soll oder ?
Zitat:
es ist Aufgabe der Agentur bzw. des Unternehmen eine Empfangsbestätigung zu versenden , denn schon hier trennt sich die Spreu vom Weizen ! in punkto fair oder unfar bzw. seriös / unseriös etc.
Sicher ist es das, aber wenn keine angekommen ist (aus welchen Gründen auch immer) kann dir auch keine Bestätigung zukommen, und spätestens nach einer gewissen Zeit fragt man doch dann nach.
Eine Einschreibenbestätigung oder noch besser mit Rückschein wirkt solchen Sachen erheblich entgegen, dann hast du auch etwas wirksames in der Hand.
Jetzt kann deine Freundin nur auf die Kulanz der Versicherung hoffen (der Ton macht die Musik), oder den nächsten Kündigungstermin in Anspruch nehmen.
Hi,
ich habe die AGB nicht gelesen, war ja nicht meine Vers. und meine Freundin hat es bestimmt auch nicht getan ,vermutlich !
das einzigste was ich ihr damals geraten hatte , sich nicht arroganz versichern zu lassen ( vom hören/sagen und früherer eigener Erfahrung )
ich will ja nicht alle Vers. über einen Kamm scheren , um Gotteswillen ...aber wie schon gesagt , bei Geld kennen einige keine Gnade ....
Rob
Schnellstens die Forderungen der Allianz vollständig begleichen, Vertrag erneut schriftlich zum nächstmöglichen Termin unter Angabe der Vers.nr. kündigen und auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung verlangen. Aus der Nummer kommt ihr anders nicht mehr raus...
Am besten kündigt man per Fax.
Zitat:
Original geschrieben von robinhood
aber wie schon oben erwähnt , denke mal nicht ,das es an der fehlenden VS-Nummer lag , oder ?
Ne, auf keinen Fall. Denn wenn Du mit Deiner Freundin ins Restaurant gehst, bestellst Du ja auch nur "zweimal Essen mit Getränk" und der Kellner wird dann schon das richtige bringen. Und wehe es schmeckt nicht.
Hast Du eine vage Vorstellung davon, wieviele Millionen Verträge die A***z insgesamt verwaltet? Und wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Schreiben, das noch nichteinmal die Vertragsnummer angibt, und offenbar bei der Vertretung und nicht bei dem zuständigen Gesellschaft eingegangen ist, schlicht und einfach nicht zugeordnet werden kann und untergeht?
Versicherungen investieren zwar einen haufen Geld, um genau diese Fehler der Kunden möglichst unbemerkt auszubügeln, aber immer gelingt das halt auch nicht.
Wenn ich etwas kündigen will, gebe ich an:
1. Wer ich bin
2. bei wem der Vertrag besteht (Genau Bezeichnung der Gesellschaft und Abteilung und da schicke ich die Kündigung auch hin).
3. Was ich kündigen will, mit genauer Bezeichnung des Vertrags
4. zu welchem Termin die Kündigung wirksam werden soll.
Das Absenden des Kündigungsschreibens kann ich nachweisen, entweder durch Rückschein oder zumindest durch Fax-Protokoll (am besten sind die, die die erste Seite des faxes kopieren).
Den Zugang lass ich mir bestätigen.
Dann klappt´s auch mit der Vertragsaufhebung.
Gruß
Hafi
Hi,
du mußt die A***z nicht so in Schutz nehmen, es geht bestimmt vielen anderen auch so .
viel Arbeit ist keine Entschuldigung für irgendwelche eventuelle "Schlampereien" ... für die Arbeiten werden die Leute ausgebildet und geschult und verdienen dementsprechend.
... und es gibt genug seriöse und unseriöse davon ! und alle wollen leben , und ich weiß es selber wie es teilweise abläuft,weil ich vor 6 Jahren selbst nebenberuflich für einen Makler in der Branche tätig war ...und wie teilweise Schulungen ablaufen .
aber das soll ja nicht das Thema sein und war auch nicht meine Fragestellung.
Rob
Zitat:
Original geschrieben von robinhood
viel Arbeit ist keine Entschuldigung für irgendwelche eventuelle "Schlampereien" ...
Aber wer hat denn bei der Kündigung "geschlampt" ? Die Versicherung oder wer anderes ?
gerade dann ist dein Vortrag hier um so unverständlicher.
Wenn du Einblick in die Materie hast, dann müsstest du eigentlich Wissen, wie man ordentlich kündigt.
Das du und deine Freundin hier über wohl mangelnde Lebenserfahrung (mal höflich ausgedrückt) verfügst und das als "Schlamperei" der Versicherung bezeichnest ist echt stark.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man schon fast darüber lachen.
Gruß
Delle
Dass die Versicherung nicht mit Einschreiben gekündigt wurde, ist bei "unerfahrenen" Personen nachvollziehbar.
Nicht nachvollziehbar ist aber, dass nicht, als die erste Mahnung kam, mit der Allianz-Agentur, die nur 80 Meter entfernt ist, Rücksprache genommen wurde , um die Angelegnheit zu klären.
Wenn Agentur - aus welchen Gründen auch immer - den Erhalt der Kündigung nicht bestätigt, ist der preiswerteste und schnellste Weg, aus dieser Sache herauszukommen, die Inkassofirma zu bezahlen und die Kosten als Lehrgeld abzubuchen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von robinhood
die Kündigung wurde auch nicht per Einschreiben geschickt ,sondern persönlich in den Briefkasten geworfen ( 3 Zeugen ) waren dabei ,..... sie hatte bloß damals ca. 80m von der Agentur gewohnt.
kennst ja bestimmt auch den Spruch : die Banken und Versicherungen sind alle gleich, sie wollen nur dein bestes !! .... dein Geld !
Verstehe, ein Brief wurde in den Briefkasten der Agentur eingeworfen, das können drei Zeugen bestätigen. Können diese auch den Inhalt des Briefes bestätigen?
Welchen Status hat diese(s) Büro/Agentur? Muss der Rechtsschutzversicherer sich diesen Posteingang im rechtlichen Sinne anrechnen lassen?
Wurde der "Brief" von diesem(r) Büro/Agentur überhaupt weitergeleitet?
Zu beachten ist auch Folgendes:
Der Versicherer hebt wohlwollend interpretierend einen Vertrag auf und zum späteren Zeitpunkt tritt ein vormals versicherter Schadenfall ein, es soll schon Leute gegeben haben die dann eine rechtmäßige Vertragskündigung bestitten haben. Auch so was gibt es im richtigen Leben.
Eine Kündigung ohne Vertragsnummer ist nirgendwo als Empfehlung zu lesen und das hat mehrer Gründe.
Zitat:
Original geschrieben von robinhood
kennst ja bestimmt auch den Spruch : die Banken und Versicherungen sind alle gleich, sie wollen nur dein bestes !! .... dein Geld !
ähhhhhhhh und wo ist das anders? Beim TE, soll kein Vorwurf sein, ist dass doch auch so ...oder um was geht es denn sonst.
Irgendwie schwirrt mir gerade die ganze Zeit noch eine ganz andere Frage im Kopf herum...
Was hat dieser Thread hier eigentlich in einem KFZ-Forum zu suchen???
Besteht da irgendein Bezug, den ich verpasst habe?
Aber ich hätte noch einen anderen Vorschlag... Die Rechtsschutzversicherung besteht nun ja noch... Du könntest sie also nutzen, um die A*****z zu verklagen und eben genau diese Versicherung los zu werden
Würde mich mal interessieren, was die Versicherung dazu sagt *g*