- Startseite
- Forum
- Auto
- Wohnmobile & Wohnwagen
- Kündigung eines Dauerplatzes. Darf der CP Betreiber einfach selbst räumen?
Kündigung eines Dauerplatzes. Darf der CP Betreiber einfach selbst räumen?
Der CP Besitzer hat mir eine nicht unterschriebene Kündigung geschickt und hat angekündigt, ab heute den Platz zu räumen. Darf er das so ohne weiteres? Oder braucht er eine Räumungsklage?
Ähnliche Themen
55 Antworten
Ohne weitere Angaben zum Vertrag usw. wird Dir das keiner beantworten können. Auf jeden Fall sollte Dir eine gewisse Frist eingeräumt werden.
Eine Rechtsberatung ist gemäß NUB nicht gestattet. Bitte einen Anwalt des geringsten Misstrauens konsultieren.
Zitat:
@PIPD black schrieb am 28. März 2022 um 15:13:04 Uhr:
Eine Rechtsberatung ist gemäß NUB nicht gestattet. Bitte einen Anwalt des geringsten Misstrauens konsultieren.
Ich als Laie darf ihn alles raten, ob er es glaubt ist was Anderes
Vielleicht sollte man erst mal das Gespräch mit dem Platzbetreiber suchen.
Was sagt der Vertrag?
Auch mündliche Absprachen gelten.
Allein die Duldung einer endgeldlichen Nutzung einer Sache über einen Zeitraum bestätigen einen ordentlichen Mietvertrag.
Und dieser bewirkt eine ordentliche und fristgerechte Kündigung.
Und. Anfassen darf er dein Eigentum ohne Gerichtsbeschluss auf keinen Fall.
Siege aber auch BGB Mietverträge.
Außer. Du hast dir was zuschulden kommen lassen.
Es wurden keine Gründe angegeben. Die Kündigung enthält 2 Formfehler (fristlose und fristgerechte Kündigung im gleichen Schreiben) und nicht unterschrieben.
[Anhang wurde wegen Verstoß gegen NUB und Beitragsregeln entfernt | Bitte keine persönlichen Daten dritter posten | NoGolf | MT-Team]
Ups - Datenschutz! Du solltest das Schreiben hier wieder raus nehmen, oder einen Moderator darum bitten, falls es dafür schon zu spät ist.
Der Stellplatz ist dem Schreiben nach zum 14.3.22 gekündigt und zum 14.3.21 zu räumen, so so.
Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen: Du hast die Kündigung datiert auf den 01.09.2021 vermutlich um den 03.-05.09.2021 erhalten und fängst jetzt an zu reagieren? Wenn man vor hat etwas dagegen zu tun sollte man direkt damit anfangen…
Wie wurde die Kündigung zugestellt?
Es ist im Vertragsrecht üblich hilfsweise fristgerecht zu kündigen falls eine fristlose Kündigung nicht rechtswirksam ist. Allerdings ist das schlecht formuliert. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Schreiben zwingend unterschrieben sein muss, das würde ich prüfen lassen.
Auch ist uns nicht bekannt, was im Vertrag steht. Vielleicht gab es auf Grund Fehlverhalten bereits Abmahnungen, vielleicht auch nicht, wer weiß das alles? Gründe braucht man in einer Kündigung nicht benennen, im Zweifel muss der Kündigende diese jedoch einem Gericht glaubhaft machen. Da die fristlose Kündigung hier ohnehin nicht beachtet wurde greift mit hoher Wahrscheinlichkeit die fristgerechte Kündigung.
Du kannst jetzt den Platz räumen oder dagegen ankämpfen aber dazu brauchst du sicher Rechtsbeistand…
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 28. März 2022 um 15:09:04 Uhr:
..Auf jeden Fall sollte Dir eine gewisse Frist eingeräumt werden.
Die Kündigung trägt das Datum vom 01.09.2021. Ich denke, die Frist ist somit mehr als lang genug.
Ohne den Vertragstext zu kennen, kann man wenig dazu sagen.
Handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag?
Aber selbst dann, wurde die Kündigungsfrist vermutlich eingehalten.
Warum du erst jetzt aufwachst, verstehe ich aber nicht.
Einzig die fehlende Unterschrift könnte dir vielleicht noch eine Möglichkeit bieten, aber dazu solltest du einen Rechtsanwalt einschalten.
Vorher solltest du aber noch mal darüber nachdenken, warum die Kündigung erfolgte.
Keine Unterschrift.
Kündigung ist ungültig.
Zitat:
@borcamper schrieb am 28. März 2022 um 20:17:41 Uhr:
Keine Unterschrift.
Kündigung ist ungültig.
keine anhung aber posten. es braucht nichts meh unterschriebenes. nur wenn es in den agbs/miet/pachtvertrag, auch so drinnen steht. macht keine mehr. einfacher text genügt.
Zitat:
@Henoe schrieb am 28. März 2022 um 15:05:59 Uhr:
Der CP Besitzer hat mir eine nicht unterschriebene Kündigung geschickt und hat angekündigt, ab heute den Platz zu räumen. Darf er das so ohne weiteres? Oder braucht er eine Räumungsklage?
glaskugel ist gerade in der wartung. aber es war ja wohl schon lange angeküdigt. und unterschrift ist nicht erforderlich. nur dann wenn es im vertrag/agb auch so vereinbart war. warum ich mich mit so einem problem, welches ja wohl schon länger besteht, an ein forum wende ist mit unbegreiflich: wann hast du, warum, eine kündigung bekommen?
kündigung rechtswirksam: platz wird geräumt und der inhalt wird dann dann noch eine zeitlang aufbewahrt werden. zu deinen kosten. auch die räumungskosten gehen zu deinen lasten.
vielleicht legst du deine versäumnisse mal hier klar, wenn du etwas wissen möchtest. sonst käme es zu keiner kündigung. oder der platz bekommt eine ander verwendung oder oder oder..... glaskugel halt.
Registriert seit:28. März 2022 um 14:55 Uhr
Letzter Beitrag:28. März 2022 um 17:34 Uhr
Aktivität
Anzahl Beiträge: 2 (2 Beiträge pro Tag)
Forum:1 Thema erstellt
1 Antwort gegeben
Ich glaube ...... jede Antwort ist eine zuviel.