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Kündigung

BMW 3er E46
Themenstarteram 22. Februar 2003 um 17:07

Hallo,

habe mir Gestern einen neuen 3er bestellt.Soweit ist auch alles klar gegangen.Preis usw. ist OK.Bis zu welchem Zeitraum

könnte ich den Vertrag noch kündigen ohne eine Angabe von gründen?Nur so rein Interesse halber.

Gruß

Yates

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26 Antworten

rechtlich gesehen: gar nicht.

Nach BGB bist du schließlich einen Vertrag eingegangen.

Alles andere sollte im Vetrag stehen.

Ich weiß das geht mich nix an aber ich frage trotzdem mal aus Neugier: Wieso erkundigst du dich einen Tag nach Vertragsabschluss über Kündigungsmöglichkeiten? Imho kann man sich das doch beim Autokauf vorher genau überlegen und da kommts ja auch net auf einen Tag mehr oder weniger an.

15% "Strafe" vom Neupreis. So wars vor 5 Jahren.

Gruß

Robert

Hallo IQ-Man

Genau das gleiche wollte ich auch fragen.

Irgendein Grund muss er ja geben wegen der Kündigung. Naja,

MFG

Frage doch prompt mal morgen bei Deinem Verkäufer nach... entweder wird er blass oder er fängt an zu lachen ;)

Gruß

.Marcel.

Hallo

Er wird blass. So war es, als ich einen kaufen wollte. Hab den Händler 2 Wochen nach den 330 D gejagt und immer ja und nein gesagt. Am Ende als ich ihn kaufen wollte und den Vertrag abschließen sollte, habe ich doch nein (hab den Händler nur einbisschen ver*****t) gesagt. Der hat kein Wort mehr gesagt. Ich glaube er könnte sterben.

MFG

Zwei Wochen Hickhack, nur um den Händler zu veräppeln? Da wär mir schon die Zeit zu schade - abgesehen davon, daß es nix gebracht hat.

Cheers,

PB

Händler ver*****en ...

 

Hä ???

Händler ver*****en ??? - Seltsame Art von "Humor" ! Oder Langeweile gehabt?

Naja, hat halt jeder so sein Hobby ...

Hallo

Sorry, ihr habt mich falsch verstanden. Es ging ja nur um ein Auto. Da kamen ja mehrere Autos in Frage und nicht nur den, den ich jetzt fahre, aber das ist jetzt schon was anderes. Außerdem war es nicht bei BMW.

MFG

Hallo,

ich habe auch mal eine Frage diesbezüglich. Ich habe vor

ca. 8 Wochen meinen BMW 3er Touring bestellt. Bis heute

habe ich keine schriftliche Bestätigung der Bestellung (angeb-

lich wurden so viele Autos verkauft, daß man mit dem Schreiben

der Bestätigungen nicht nach kommt).

Laut AGB ist man, glaube ich, nur an die Bestellung gebunden,

wenn die schriftliche Bestätigung innerhalb von 4 Wochen erfolgt.

Nun würde ich gerne noch etwas an der Ausstattung bzw.

an der Motorisierung ändern (320d auf 330d, kein Navi).

Kann mir jemand sagen, ob dies noch möglich ist ? Vereinbart

war, daß das Auto Anfang April geliefert werden soll. Oder hat

jemand Erfahrung, ob man mit dieser Klausel, daß die Bestellung

innerhalb von 4 Wochen bestätigt sein muß, irgendwie Druck

machen kann ?

Danke im Voraus für die Antwort,

Magma

Zitat:

Original geschrieben von Magma

Nun würde ich gerne noch etwas an der Ausstattung bzw.

an der Motorisierung ändern (320d auf 330d, kein Navi).

Kann mir jemand sagen, ob dies noch möglich ist ? Vereinbart

war, daß das Auto Anfang April geliefert werden soll. Oder hat

jemand Erfahrung, ob man mit dieser Klausel, daß die Bestellung

innerhalb von 4 Wochen bestätigt sein muß, irgendwie Druck

machen kann ?

Also unabhängig von dem, was in den AGBs steht (wenns da steht.. wird es schon stimmen), kann ich mir vorstellen, dass ein kulanter Händler durchaus dazu bereit ist, dir ein teureres Modell zu verkaufen ;)

 

Btw. wieso kein Navi mehr? Würd ich allein schon wegen den besseren Chancen beim Wiederverkauf dazu ordern. In der Preisklasse wird es doch fast schon zum Standard.

Kein Navi bedeutet, daß ich mir nachträglich gerne ein

Becker Traffic Pro einbauen würde, da das Navi Business

von BMW kein TMC hat.

Meine Frage ging auch dahingehend, daß mir mein Händler

damals mitgeteilt, daß das Fahrzeug ca. 2 Wochen vor

Auslieferung an mich beim Händler angeliefert wird. Dadurch

sind eigentlich (theoretisch) nur noch 2 Wochen bis zur

Lieferung zum Händler. Ich denke, daß die Autos nicht

in den letzten Tagen vor Lieferung gebaut werden, oder ?

Für mich stellt sich halt auch die Frage, ob dies zeitlich

überhaupt noch möglich ist ?

Ich werde dies allerdings später noch mit meinem Verkäufer

versuchen zu besprechen.

Magma

Hallo,

ist es nicht so, daß man zwei Wochen Rücktrittszeit hat? Habe sowas mal irgendwo gelesen.

Gruß

Crime,

das mit den 14 Tagen gilt für sog. "Haustürgeschäfte" (Standardbeispiel: Zeitschriftenabo); wirst du nicht über dein Widerrufsrecht belehrt, sind es sogar 60 Tage. Beim Autokauf sieht der Gesetzgeber aber grundsätzlich KEINERLEI Rücktrittsrecht vor, also überlegts euch, bevor ihr unterschreibt... ;-)

Cheers,

PB

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