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Kürzeres Heck seit dem WE...

Mercedes C-Klasse S203
Themenstarteram 21. September 2015 um 8:11

Hallo Gemeinde,

ich brauch bitte den Rat von Autoliebhabern: Am Samstag hat mir in einer BAB-Baustelle einer dieser hoffnungslos überladenen Sprinter (Mediamarkt) mein Heck vom Mercedes (C280T Sport Edition, Bj 11/2006, Topzustand, null Rost) kürzer gemacht. Gottseidank nur Blechschaden (Heckklappe, Rückleuchten, Stoßstange), der Fall ist geklärt, der Unfallgegner hat den Verstoß zugegeben und unterschrieben. Nervt aber trotzdem immer, so was.

Wie weiter? Abtretungserklärung an Mercedes und Mietwagen? Oder doch lieber zu meinem Privatschrauber, der Meister bei Mercedes war und das Auto sonst seeehr gut wartet? Bekommt man noch Wertminderung für ein 8 Jahre altes Auto? Sollte man vorher mit einem Kostenvoranschlag die gegnerische Versicherung kontakten?

Danke für Eure Antworten!

Viele Grüße und immer knitterfreie Fahrt,

W.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn Du den Wagen weiter behalten willst, eigenen Gutachter holen. Dann den Befund an die gegnerische Versicherung schicken und den Betrag sich auszahlen lassen. Anschließend die Reparatur durch den bekannten Meister machen lassen. Den Rest des Geldes kannst Du behalten.

Ansonsten die Vertragswerkstatt beauftragen. Dann aber wirst Du keinen Cent sehen.

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Moin,

ich würde die Mercedes-Vertragswerkstatt vorziehen.

Nichts gegen "Privatschrauber", aber Vertragswerkstatt bleibt eben Vertragswerkstatt.

Vertragswerkstatt macht sich auch beim Fahrzeugverkauf beliebt

Du solltest die gegnerische Versicherung kontaktieren und deinen Anspruch schon mal voranmelden, da die evtl. noch einen eigenen Gutachter vorbeischicken wollen. Dort auch gleich das Thema mit einem Leihwagen während der Reparaturzeit klären, Stichwort Kostenübernahme.

Und für deine Reparatur definitiv Vertragswerkstatt nehmen, sind ja nicht deine Kosten.

Ausgleich für die Wertminderung konnte ich bei meinen Fällen noch nie durchsetzen...

Hi,

wenn Du den Wagen weiter behalten willst, eigenen Gutachter holen. Dann den Befund an die gegnerische Versicherung schicken und den Betrag sich auszahlen lassen. Anschließend die Reparatur durch den bekannten Meister machen lassen. Den Rest des Geldes kannst Du behalten.

Ansonsten die Vertragswerkstatt beauftragen. Dann aber wirst Du keinen Cent sehen.

Moin, schließe mich enigma an. Mit einem reparierten Unfallschaden stehst du finanziell immer schlechter da als vorher. Daher einen eigenen staatlich anerkannten Gutachter besorgen (der schiebt die Zahlen von Fahrzeugwert und Restwert dann auch etwas zu deinen Gunsten) und das Geld nehmen. Ein eigener Gutachter ist dein Recht, also nicht vorschnell einen von der Versicherung aufschwatzen lassen, den musst du nicht an dein Auto lassen.

 

Und ich würde auch nichts mehr ohne Anwalt machen, denn gegnerische Versicherungen sind darauf geschult Geld einzusparen. Du bist aber nicht darauf angewiesen bei denen etwas zu erbetteln. Letztendlich muss der andere Fahrer deinen Schaden bezahlen und die Versicherung trägt halt seine Schuld, entsprechend hat eine gegnerische Versicherung auch kein Recht dich mit Formularen oder Fragen nach persönlichen Finanzen zu behelligen (machen die gerne um z.B. Mietwagen zu umgehen, wenn man einen Zweitwagen angibt). Ein guter Anwalt schützt dich davor und übernimmt die Kommunikation.

Anwalt und Gutachter muss der Unfallverursacher tragen. So zumindest meine Erfahrung in bislang 2 Fällen.

 

Vertagswerkstatt und reparieren lassen ist sicherlich der einfachere Weg, dann bleibst du beim Verkauf auf der Wertminderung sitzen und bist damit etwas schlechter gestellt. Kann man auch mit leben.

 

Viel Glück!

Unbedingt einen unabhängigen Gutachter wählen. Hatte einen ähnlichen Fall und bin dann zu MB, die mir einen sehr guten Sachverständigen empfohen haben, der den Wagen im Beisein eines MB-Meisters geprüft hat. Die Abtretungserklärung lief erstmal nur über den Wert des Gutachtens, den der Sachverständige dann auch direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet hat. Brauchte somit noch nicht einmal in Vorkasse treten.

Lass Dich auf keinen Fall auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung ein.

In meinem Fall (S210 E320T) war optisch fast kein Schaden erkennbar. Nur eine kleine Delle in der Heckklappe und ein kleiner Riss an einer Leiste der Stoßstange. Der Gesamtschaden lt. Gutachten belief sich auf ca. 5.000 EUR.

Wenn Du keine Lust auf wochenlange Diskussionen mit der Versicherungsgesellschaft hast, dann lass es einfach machen.

Ich hatte mich damals für die Auszahlung des Betrages entschieden und wollte selber reparieren. Dann gingen die Diskussionen mit der Versicherung los. Den angegebenen Wert bekommt man erstmal nur netto (ohne MwSt.). Die MwSt. bekommt man erst, wenn man die Rechnungen nachgewiesen hat.

Dann wollte mir die Versicherung auch nur die durchschnittlichen, ortsüblichen Lohnkosten einer freien Werkstatt erstatten, nicht aber die Lohnkosten einer MB-Werkstatt, ...

Es hat mich viel Zeit über mehrere Wochen hinweg gekostet, bis die gegnerische Versicherung auf meine Forderung vollständig eingegangen ist, vermutlich am Ende nur, weil der Zeitaufwand des Sachbearbeiters dort, durch meine Geduld in der Sache, den Schadenwert schon überschritten hatte.

Je nach gegnerischer Versicherung ist es ratsam, die ganze Abwicklung dem Anwalt zu überlassen. Manche stellen sich da extrem stur, andere regulieren eher problemlos.

Bedenke: lässt Du Dir den Betrag auszahlen, wird's kniffliger. Mehrwertsteuer wird erstmal abgezogen. Gerne werden auch nur Kosten für freie Werkstätten gezahlt. Die Mehrwertsteuer wird bei tatsächlich erfolgter Reparatur ausgezahlt, aber nicht, wenn Du vorher eh schon mehr bekommen hast.

Wertverlust sollte wenn es geht im Gutachten beziffert sein, ebenso wie die Reparaturdauer. Dann sollte es von der Gegenseite wenig Handhabe zum Meckern geben.

Wertverlust ist ein zweischneidiges Schwert... was ist das Auto überhaupt noch Wert? Werden nur Anbauteile getauscht, oder muss gerichtet werden und reparierte Teile bleiben am Fahrzeug? War das Auto vorher unfallfrei? Unter manchen Umständen kann auch von einer Wertsteigerung auszugehen, die gegenzurechnen ist.

Die Wahl der Werkstatt sollte jedenfalls keinen Unterschied machen bzgl. Ansprüchen für Wertverlust oder Nutzungsausfall. Aber ich bezweifle, dass man durch Wahl der freien hier viel "Bonus" erwirtschaften kann bei gleichem Standard.

Wenn's hingegen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, muss man die Optionen nochmal neu überdenken.

Zitat:

@chess77 schrieb am 21. September 2015 um 17:23:31 Uhr:

 

Gerne werden auch nur Kosten für freie Werkstätten gezahlt.

Ich hatte mich damals dann auf den sogenannten "Porsche-Fall" berufen, da die gegnerische Versicherung auch nur die ortsüblichen durchschnittlichen Lohnkosten erstatten wollte, obwohl im Gutachten des Sachverständigen die MB-Lohnkosten gerechnet wurden.

In dem besagten Porsche-Fall ging es wohl um ein Fahrzeug, das durchgehend bei einer markengebundenen Werkstatt gewartet und repariert wurde, und nur dann unter Umständen auch die Lohnkosten einer markengebundenen Werkstatt herangezogen werden können.

Die Versicherung wollte mir nicht glauben, dass mein Wagen mit über 200tkm immer noch von einer MB-Vertragswerkstatt gewartet und instandgehalten wurde. Nachdem ich das belegen konnte gab es dann auch die vollen MB-Lohnkosten erstattet.

Man muss nur hartnäckig bleiben und viel im Internet recherchieren.

Ich würde mir das Geld auszahlen lassen. Und dann das Auto günstig irgendwo reparieren lassen und das restliche Geld auf die hohe Kante leben wenn du ihn noch ne weile fahren möchtest. Oder wenn du sowieso ein anderes Fahrzeug haben willst wäre es jetzt die beste Möglichkeit das Auto mit Schaden zu verkaufen.

Fahrzeuge mit bestehendem Schaden gehen erstaunlich gut weg. Ich hatte damals mein E500 W211 innerhalb von ein paar Tagen mit Heckschaden sehr gut verkauft. Unterm Strich hatte ich mit den Zahlungen von der Versicherung und dem Verkauf vom Fahrzeug am Ende 6.000€ mehr in der Tasche als ich 2 Jahre zuvor für das Auto überhaupt bezahlt hatte!

Themenstarteram 22. September 2015 um 8:35

Danke für Eure Antworten. Ich werde dem Rat von Enigma und Nicsen folgen und heute Mittag zu einem Gutachter fahren. Ich melde mich mit dem Ergebnis,

viele Grüße,

W.

Themenstarteram 9. März 2016 um 10:40

Hallo Gemeinde, eine Rückmeldung, um den thread hier abzuschließen.

Unglaublich, aber ich habe fast 4 Monate nach einer rostfreien Heckklappe und Stoßstange gesucht, jetzt hat es endlich mit einem geschlachteten AMG aus 2003 geklappt. Mein S203 hat jetzt eine neu lackierte Heckklappe und auch eine neue gelackte Stoßstange mit Prallelement. Sieht aus wie neu, Spaltmaße passen exakt, und ich habe inklusive Umbau alles in allem ~ 1/3 von dem Betrag ausgegeben, den die gegnerische Versicherung ausgezahlt hatte :)

Erwähnenswert ist vielleicht, dass ich über die Optik der AMG Stoßstange begeistert bin: Das Heck wirkt viel breiter und tiefer als vorher. Passt insgesamt sehr gut zur Sport Edition, die die Sportstoßstange vorne und auch die Seitenschweller hat. Ein Rätsel, warum Mercedes nicht von Anfang an die AMG Version der Stoßstange hinten verbaut hat...

Vielen Dank an alle, die hier gut beraten haben,

W.

Zitat:

@doubleyu II schrieb am 9. März 2016 um 11:40:42 Uhr:

Hallo Gemeinde, eine Rückmeldung, um den thread hier abzuschließen.

Unglaublich, aber ich habe fast 4 Monate nach einer rostfreien Heckklappe und Stoßstange gesucht, jetzt hat es endlich geklappt ..

Schande, jetzt rosten also auch schon die Stossfänger von MB, gut, das ich meinen rechtzeitig verkloppt habe ... :-) duckundweg

Glückwunsch zur erfolgreichen Reparatur und weiter, oder besser NUN unfallfreie Fahrt!

Grüße

Superlolle

Themenstarteram 9. März 2016 um 19:53

Nette Rückmeldung :)

 

Aber weit gefehlt mit der Annahme von Rost, ich war selbst überrascht! Schade um die eingedrückte Heckklappe bzw Stoßstange, die waren wie neu. Die neu eingebauten Teile sind aber auch clean. Viel Spaß mit deiner neuen Haubitze ;)

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